Bundesregierung verlängert Antragsfrist für Überbrückungshilfen

Neue Frist: 30. September 2020

Unternehmen in Not erhalten nun doch mehr Zeit für die Anträge zur Überbrückungshilfe. Die Frist wurde bis zum 30. September von Wirtschaftsminister Peter Altmaier verlängert. Im engen Austausch mit der Thüringer Steuerberaterkammer hat das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) sich in Berlin dafür stark gemacht. Steuerkanzleien sind die erste Anlaufstelle für Unternehmen und Soloselbständige, um überhaupt einen Überbrückungsantrag zu stellen.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil für drei Monate in Höhe von:

  • 80 % der betrieblichen Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzrückgang,
  • 50 % der betrieblichen Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50 % und 70 %,
  • 40 % der betrieblichen Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40 % und unter 50 %
  • 40 % der betrieblichen Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 30 % und unter 40 % für Antragstellende bestimmter Dienstleistungsbereiche – gilt nur für Thüringen!
  • Soloselbständige, die die Zugangsvoraussetzungen gemäß Richtlinie erfüllen und die Umsatzrückgänge für eine anteilige Fixkostenerstattung erreichen, erhalten zusätzlich einen Zuschuss zu den Lebenserhaltungskosten in Höhe von 1.180 Euro monatlich für maximal zwei Monate – gilt nur für Thüringen!
Jan Scheftlein
Abteilungsleiter Standortpolitik | Existenzgründung und Unternehmensförderung

Telefon +49 3681 362-210

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