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Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

durch das Auslaufen der Bundesnotbremse zum Ende Juni brütet die Landesregierung derzeit über der neuen Thüringer Corona-Verordnung. Sie soll ab 1. Juli 2021 gelten. Es ist mit weiteren Entspannungen zu rechnen. Wir erwarten von der Politik, dass sie die Zeit zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen und Schutzmechanismen gegen das Coronavirus sinnvoll nutzt. Der vielfach angekündigte Anstieg der Infektionszahlen im Herbst darf nicht erneut zu massiven Einschränkungen der Wirtschaft führen.

Herzlichst
Ihre IHK Südthüringen 


ÜH III (Plus): Das sollten Sie jetzt wissen

Die Fristen für Erst- und Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe (ÜH) III und die Frist für Anträge in der Neustarthilfe sind bis zum 31. Oktober 2021 verlängert worden. Darüber hinaus werden Abschlagszahlungen in der ÜH III zum 30. Juni 2021 eingestellt. 

Wichtig: Nur Neuanträge auf ÜH III, die bis 30. Juni 2021 eingehen, können eine Abschlagszahlung erhalten.

Die "Plus-Variante" der ÜH gilt als Verlängerung der ÜH III um die Monate Juli bis September 2021. Für sie sind Abschlagszahlungen vorgesehen. 

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Vorbereitung A und O: Prüfung Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld war unter Südthüringer Unternehmen das angesehenste Instrument staatlicher Wirtschaftshilfen. Es sollte schnell Beschäftigung sichern und verhindern, dass Unternehmen unter der Last der Löhne und Gehälter zusammenbrechen.

Nach Ende des Abrechnungszeitraums ist jedoch eine Abschlussprüfung vorgesehen: frühestens drei Monate nach Ende der Kurzarbeit, üblicherweise in den sich anschließenden sieben Monaten. Für die Agentur für Arbeit besteht kein Ermessen, sondern eine gesetzliche Durchführungspflicht. Jedes Unternehmen wird geprüft. Um Probleme im Rahmen der Abschlussprüfung zu vermeiden, sollten sich Unternehmen umfassend vorbereiten. 

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Jugendschutzgesetz: Neuer Aushang ist Pflicht

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, aber auch an Eltern und Erziehende. Es ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen.

Eine Ergänzung im JuSchG hatte eine Änderung der Aushangvorlage „Auszug Jugendschutzgesetz“ zur Folge. In § 11 JuSchG wurden die Vorgaben zu Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke im Rahmen von Filmveranstaltungen präzisiert. Nach § 3 JuSchG sind Veranstalter und Gewerbetreibende verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.

Zu Ihrer Verwendung: aktualisierte Vorlage mit Auszug


Tourismus – ab jetzt: Volle Kraft voraus!

In kleinen Schritten darf der Tourismus in Thüringen wieder anlaufen. Nun gilt es, endlich wieder Einnahmen zu generieren und möglichst das Geld der Gäste in der Region zu halten. Die Onlineveranstaltung "Wissen.21digital" am 5. Juli 2021 widmet sich der Wertschöpfung im Tourismus.

Thüringer Tourismuspreis 2021: Bis 8. Juli 2021 werden noch mutige Ideen und neue Wege für touristische Angebote in der Krise gesucht. Bewerben können sich alle im Freistaat Thüringen ansässigen touristischen Leistungsanbieter und touristische Institutionen. Der Preis wird vom Thüringer Wirtschaftsministerium und der Thüringer Tourismus GmbH in Zusammenarbeit mit dem ADAC Hessen-Thüringen vergeben.

Weitere Tourismus-News


Gut gerüstet für die neuen Azubis

Ausbilder bewegen sich ständig im Spannungsfeld zwischen den Interessen des Betriebes, des Gesetzgebers und denen des Auszubildenden. Der branchenübergreifende Lehrgang "Ausbildung der Ausbilder" dient zur Vorbereitung auf die Prüfung "Berufs- und arbeitspädagogische Eignung" (AEVO).

Neben verschiedenen Online-Lehrgängen sind jetzt auch Präsenzangebote stark nachgefragt. Daher gibt es einen zusätzlichen zweiwöchigen Präsenzlehrgang im Bildungszentrum vom 16. bis 28. August 2021. Freie Plätze sind noch verfügbar. Zur Anmeldung

Weitere Termine im Veranstaltungskalender.


Gesetzlicher Mindestlohn steigt wieder

Die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung regelt einen flächendeckenden, branchenunabhängigen Mindestlohn. Dieser beträgt derzeit 9,50 Euro brutto je Zeitstunde. Am 1. Juli 2021 erfolgt eine weitere Stufenerhöhung auf brutto 9,60 Euro.

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Kurzfristige Beschäftigung: Zeitgrenzen erneut angehoben

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen für die Zeit vom 1. März 2021 bis 31. Oktober 2021 von derzeit drei Monaten oder 70 Arbeitstagen auf vier Monate oder 102 Arbeitstage angehoben.

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Wichtig für Stromerzeuger mit mehr als 100 kW

Redispatch 2.0: Mit dem sogenannten Redispatch wird die Stromversorgung stabil gehalten. Dazu müssen Netzbetreiber auch in den Anlagenbetrieb von Stromerzeugern eingreifen. Weil es immer mehr Photovoltaik- und KWK-Anlagen und immer weniger konventionelle Stromerzeuger gibt, müssen zukünftig alle Anlagenbetreiber, deren Anlagen eine Leistung von mehr als 100 kW aufweisen, am Redispatch teilnehmen. Es können aber auch steuerbare Anlagen mit einer geringeren Leistung betroffen sein.

Bis zum 30. Juni 2021 müssen Anlagenbetreiber das Bilanzierungsmodell und die Abrechnungsvariante wählen. Bis zum 1. Oktober 2021 ist u. a. ein Einsatzverantwortlicher zu benennen, Daten sind an den Netzbetreiber zu übermitteln. 

Nähere Informationen: DIHK-Merkblatt zum Redispatch 2.0


Internationales und Innovationen

Am 14. Juli 2021 findet ab 09:30 Uhr das kostenfreie Webinar "Internationale englischsprachige Wirtschaftsverträge professionell verhandeln und gestalten" statt. Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt, juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Auf unserer Veranstaltungsseite finden Sie auch – laufend aktualisiert – ein breit gefächertes Angebot, bspw. aus den Rubriken "#GemeinsamDigital – IHKs und DIHK bündeln ihre Aktivitäten zur Digitalisierung des Mittelstandes" oder "Mitteldeutschland exportiert!".


Wenn zwei sich finden ...

Ob Unternehmensinhaber/-in oder Existenzgründer/-in: Unsere nexxt-change-Unternehmensbörse bietet für beide Gruppen die optimale Lösung.

Zu aktuellen Verkaufsangeboten und Kaufgesuchen


Seminar: Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Kündigungen und Aufhebungsverträge stehen im Brennpunkt arbeitsgerichtlicher Prüfung. Das Kündigungsrecht wird maßgeblich geprägt durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG). Unkenntnis der höchst richterlichen Rechtsprechung erhöht zwangsläufig das Risiko des Arbeitgebers im Prozess.

Das Seminar am 22. Juli 2021, 09:00 bis 16:30 Uhr, soll gerade unter Berücksichtigung der neuesten Entscheidung des BAG Rechtssicherheit für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen von Kündigungen und Aufhebungsverträgen schaffen. Veranstaltungsort: IHK-Niederlassung Sonneberg

Zur Anmeldung


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