Aktuelles

Neuigkeiten aus der Tourismusbranche

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in diesem Sommer Ausnahmen zum Lärmschutz beschlossen. Denn aufgrund der Zeitverschiebung zu den Austragungsorten Mexiko, Kanada und USA finden die Spiele hier am Abend statt.

Damit Fußballfans auch bei der kommenden WM mitjubeln können, hat die Bundesregierung vorübergehend den Lärmschutz angepasst.

Die Bundesregierung hat für die Übertragungen der Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in diesem Sommer wieder eine befristete Verordnung vorgelegt. Diese sieht Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing-Veranstaltungen vor. Die Bundesregierung kommt damit dem Wunsch der Bundesländer nach. So soll ein Public Viewing der WM-Übertragungen auch nach 22 Uhr ermöglicht werden.

Die Fußball-WM der Männer wird in diesem Jahr vom 11. Juni bis 19. Juli in Mexiko, Kanada und den USA ausgetragen. Die Live-Übertragungen der Spiele werden damit in Deutschland eher in die späteren Abendstunden fallen. Sowohl die 72 Spiele der Vorrunde als auch die 32 Spiele der Finalrunde werden teilweise während der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit stattfinden. Trotzdem wird das Interesse an öffentlichen Übertragungen, oft auch im Freien, hierzulande voraussichtlich groß sein.

Lärmschutz greift um 22 Uhr

Die generelle Regelung zum Lärmschutz greift grundsätzlich um 22 Uhr. Zudem gilt auch ein Mindestschutzanspruch der Bevölkerung gegen nächtliche Lärmstörungen. Ausnahmen sind wie in diesem konkreten Falle möglich.

Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass Public Viewing-Veranstaltungen erlaubt werden. Die Fußball-Weltmeisterschaft ist mit 104 Spielen an 34 Tagen, verschiedenen Zeitzonen und vielen Anstoßzeiten sehr umfangreich. Deshalb muss jede Veranstaltung einzeln geprüft werden. Die zuständige Behörde vor Ort entscheidet dann nach sorgfältiger Abwägung, ob sie erlaubt wird.

Weitere Informationen

Sie möchten Ihre touristischen Angebote online sichtbarer machen, Prozesse vereinfachen und die Chancen der Digitalisierung endlich gezielt nutzen? Gleichzeitig soll das alles aber rechtssicher und datenschutzkonform erfolgen? Dann ist unsere Webinarreihe genau das Richtige für Sie, denn hier bekommen Sie in kompakten Formaten das nötige Know-how für euren digitalen Erfolg.

Die sechsteilige Reihe richtet sich speziell an Touristiker aus kleinen und mittleren Unternehmen in Thüringen – insbesondere aus Hotellerie, Gastronomie, Reiseveranstaltung und Freizeiteinrichtungen. 

28.04.2026 | 10-11 Uhr

„Tourismus trifft KI: Digitale Unterstützung für Büromanagement, Kommunikation und Marketing"

Isabell Weiß | Mittelstand-Digital Zentrum Ilmenau

 

05.05.2026 | 10-11 Uhr

„Klar und überzeugend: Website einfach richtig machen“ 
Melanie Friedrichs | ThEx Wirtschaft 4.0

 

12.05.2026 | 10-11 Uhr

„7 goldene Regeln zur Vermarktung von Unterkünften und Restaurants via Google, KI & Co."

Florian Stein | seonicals & geo-agentur.eu by seonicals®

 

19.05.2026 | 10-11 Uhr

„Das digitale Büro im Tourismus: Effiziente Prozesse für mehr Zeit am Gast“

Subtitle: Vom Zettelchaos zur digitalen Organisation - von der Anfrage bis zur Abrechnung

Lucas Demmer-Däubner | Datentechnik Weimar Digitalisierung GmbH

09.06.2026 | 10-11 Uhr

„Gästedaten sind das neue Gold – aber was darf ich damit wirklich tun?“

Julia Pudenz | JUNO- Datenschutz auf Augenhöhe

 

16.06.2026 | 10-11 Uhr

„Digitale Bezahlmöglichkeiten: Was Gäste erwarten und wie ihr richtig auswählt"

Holger Seidenschwarz | Mittelstand-Digital Zentrum Handel

Die Europäische Kommission hat am 29. November 2023 einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 angenommen. Ziel war ein wirksamerer Schutz der Reisenden, die Vereinfachung von Begriffen sowie klarere Regeln zu Insolvenzen, Rückerstattungen, verknüpften Reiseleistungen und digitalen Buchungsprozessen. Siehe 

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat den Entwurf mit großer Mehrheit angenommen; die finale Abstimmung im Plenum wird im März 2026 erwartet.

Was passiert nach der formellen Annahme der neuen EU‑Pauschalreiserichtlinie?

Sobald das Europäische Parlament und der Rat den finalen Text offiziell verabschieden, tritt die Richtlinie in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben alle Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, um:

  • die neuen EU‑Vorgaben in nationales Recht zu übertragen,
  • ihre BGB‑Regelungen, Informationspflichten und Insolvenzsicherungssysteme anzupassen,
  • betroffene Branchen (Reiseveranstalter, Vermittler, Unterkünfte etc.) über die Änderungen zu informieren.

Der neue Veranstaltungskalender für Thüringen – zentral, aktuell und überall einsetzbar

Thüringen bekommt einen neuen, interaktiven Veranstaltungskalender – und Sie können Teil davon sein! Auf events.thueringen-entdecken.de präsentieren Sie die Veranstaltungen Ihres Betriebs, Ihrer Kommune oder Ihrer Region übersichtlich, attraktiv und reichweitenstark – sichtbar nicht nur in Thüringen, sondern auch darüber hinaus.

Der Veranstaltungskalender bietet Gästen, Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über das gesamte Veranstaltungsgeschehen im Freistaat: von kleinen lokalen Events bis hin zu großen regionalen Highlights.

In wenigen Minuten zum eigenen Veranstaltungskalender

Nutzen Sie die Inhalte von events.thueringen-entdecken.de ganz einfach auch auf Ihrer eigenen Website: Mit dem Veranstaltungskalender-Widget binden Kommunen, Regionen und Betriebe mit wenigen Klicks einen professionellen Veranstaltungskalender in ihren Webauftritt ein – ohne großen technischen Aufwand.

Dabei sind Sie nicht auf Ihre eigenen Termine beschränkt: Ergänzen Sie Ihren Kalender gezielt um passende Veranstaltungen aus dem direkten Umfeld oder aus benachbarten Regionen. So entsteht ein vielseitiges, inspirierendes Angebot, das den Aufenthalt Ihrer Gäste bereichert und den Mehrwert Ihrer Website deutlich erhöht.

Eine starke Datenbasis: ThüCAT

Alle Veranstaltungsdaten stammen aus dem Thüringer Content- und Datenhub ThüCAT. Wer bereits an die ThüCAT-Datenbank angebunden ist oder das Kalenderwidget nutzt, kann diese Daten direkt verwenden und Veranstaltungen, aus der eigenen oder angrenzenden Regionen, automatisch ausspielen.

Die hohe Datenqualität sorgt dafür, dass Informationen aktuell, einheitlich und mehrfach nutzbar sind – ein klarer Vorteil für alle Beteiligten.

Mehr Reichweite durch starke Partnerschaften

Die Veranstaltungsdaten aus der ThüCAT werden nicht nur auf thueringen-entdecken.de genutzt, sondern auch über starke Partner ausgespielt. So besteht z.B. eine Partnerschaft mit der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT), die Veranstaltungen länderübergreifend sichtbar macht. Auch die Thüringer FamilienApp greift auf die ThüCAT-Daten zu und erreicht damit gezielt Familien.

Machen Sie Ihre Veranstaltungen sichtbar – und bieten Sie Ihren Gästen und Bürgern einen modernen, umfassenden Veranstaltungskalender.

Mehr Informationen dazu.

Die Bundesregierung setzt aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen innerhalb der gestern beschlossenen Nationalen Tourismusstrategie richtige Impulse bei der Gestaltung von Arbeitszeiten und der Schaffung von Anreizen für Mehrarbeit. Die Fokussierung auf qualifizierte Arbeitskräfte und zeitgemäße Arbeitsbedingungen ist angesichts des demografischen Wandels ein notwendiger Schritt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. 

Positiv zu bewerten ist, dass die Bundesregierung die Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen vorantreiben und eine wöchentliche statt eine tägliche Höchstarbeitszeit schaffen will. Dabei ist allerdings entscheidend, dass diese Flexibilisierung nicht auf die Tourismuswirtschaft beschränkt bleibt, sondern branchenübergreifend Anwendung findet. Moderne und flexible Arbeitszeitmodelle sind ein gesamtwirtschaftliches Erfordernis.

Auch das Ziel, die Mehrarbeit zu fördern, ist richtig. Die geplante steuerliche Freistellung von Überstundenzuschlägen sowie die steuerliche Begünstigung einmaliger Prämien können erste Anreize setzen. 

Aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft sollte jedoch weitergedacht werden: „Wenn Beschäftigte Überstunden leisten, wäre es zielführender, diese Mehrarbeit grundsätzlich steuerfrei zu stellen und auch im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung zu entlasten, statt lediglich einzelne Zuschläge oder Sonderzahlungen zu begünstigen. Wer zusätzliche Arbeitsleistung erbringt, muss spürbar davon profitieren. Was es braucht, ist staatliche Anerkennung von Leistung, durch welche sich die Aufgabe von Freizeit für Arbeit lohnt“, betont Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Eine umfassende Entlastung von Überstunden wäre damit ein starkes Signal an die Beschäftigten und ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels.

Nationale Tourismusstrategie

Thüringen nutzt die Grüne Woche als Bühne für Reiseanlässe und Genusskultur.

Wenn sich Besucher aus ganz Deutschland vom 16. bis 25. Januar 2026 zur Grünen Woche in Berlin versammeln, geht es längst nicht mehr nur um Landwirtschaft und Ernährung. Die Messe gilt als eine reichweitenstarke Plattform und ist zu einem Schaufenster für Regionen geworden, die Herkunft von Produkten, Genuss und Erlebnisse zusammendenken und genau hier setzt Thüringen an. Mit einem eigenen Thüringen-Areal in exponierter Lage direkt am Beginn der „Tour deutscher Regionen“ (Halle 20, am Eingang Nord) ist der Freistaat auch als Reiseland 2026 erneut präsent.

Tourismus und Kulinarik gemeinsam gedacht
Als Mitaussteller am Thüringen-Stand des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum bringt die Thüringer Tourismus GmbH gemeinsam mit über 74 Thüringer Reiseregionen, Produzenten und touristischen Akteuren das auf die Messe, was Reiseentscheidungen prägt: authentische Produkte, regionale Geschichten und konkrete Reiseanlässe. Der Messeauftritt wird vom Ministerium organisiert und bewusst als gemeinsames Schaufenster für Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus genutzt.

Reichweite mit touristischem Potenzial
Die Bedeutung dieser Bühne zeigt ein Blick auf die Reichweite der Grünen Woche: Rund 310.000 Besucherinnen und Besucher kamen 2025 auf das Berliner Messegelände, ein Plus von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben von über 160 Euro unterstreichen zudem die hohe Konsum- und Erlebnisaffinität des Publikums. „Thüringen ist geprägt von kulinarischen Besonderheiten, welche modern interpretiert und traditionell erlebbar sind. Die Grüne Woche erreicht ein Publikum, dass Genuss und Regionalität schätzt, also genau die Menschen, die wir als Gäste für Thüringen begeistern möchten“, äußert sich Christoph Gösel als Geschäftsführer der Thüringer Tourismus GmbH zum Messeauftritt.

Genuss als Türöffner für das Reiseland Thüringen
Entsprechend reichhaltig präsentiert sich Thüringen. Neben bekannten Klassikern wie der Thüringer Bratwurst oder regionalem Bier setzen Aussteller gezielt auf Überraschungsmomente, die neugierig auf die Regionen hinter den Produkten machen. Dazu zählen etwa Thüringer Freilandpilze (Trüffel) als Snack, Erfurter Brunnenkresse, Wachtelsülze oder Slushcocktails mit regionalen Säften. Sie stehen exemplarisch für eine Genusskultur, die eng mit Landschaft, Herkunft und touristischen Erlebnissen verbunden ist.

Gemeinsamer Auftritt
Die Zusammensetzung der Thüringer Aussteller spiegelt diesen Ansatz wider. Neben Produzenten sind touristische Akteure vertreten, darunter die Reiseregionen Eichsfeld, Vogtland, Thüringer Wald, Saale-Unstrut, Südharz-Kyffhäuser und die Welterberegion Wartburg Hainich sowie die Arbeitsgemeinschaft Landurlaub in Thüringen e. V. Informationen zur Thüringer Wald All Inclusive Gästekarte ergänzen das Potpourri an touristischen Angeboten. Sie zeigen, wie sich kulinarische Themen mit Natur-, Kultur- und Urlaubserlebnissen verbinden lassen.

Ein besonderer Akzent liegt 2026 auf Parks und Gärten. Mit dabei ist die Thüringer Landesgartenschau 2026 in Leinefelde-Worbis, die gemeinsam mit dem egapark Erfurt die Vielfalt der Thüringer Gartenlandschaften repräsentiert. Besucher können dabei nicht nur Inspiration sammeln, sondern auch selbst aktiv werden, etwa beim kreativen Gestalten eines eigenen Gartenzwergs.

100 Jahre Grüne Woche – 100 Reiseanlässe in Thüringen
Das 100-jährige Jubiläum der Grünen Woche greift die Thüringer Tourismus GmbH zudem inhaltlich auf. Präsentiert werden 100 ausgewählte Veranstaltungen in Thüringen, die von traditionsreichen Volksfesten über Festivals bis hin zu Formaten in Parks und Gärten reichen. Sie stehen exemplarisch für die Bandbreite an Reiseanlässen, mit denen Thüringen das ganze Jahr über Gäste anspricht.

Weitere Informationen zur Grünen Woche 2026 sind nachlesbar unter: https://www.gruenewoche.de/de/presse

Ausblick: Weiterer Messeauftritt im Februar
Mit Blick über Berlin hinaus ist Thüringen auch auf weiteren themenspezifischen Messen präsent. So organisiert die Thüringer Tourismus GmbH vom 13. bis 15. Februar 2026 einen Thüringer Gemeinschaftsstand auf der Fiets en Wandelbeurs in Utrecht, der größten Spezialmesse für Radfahren und Wandern in den Niederlanden. Gemeinsam mit den Partnern Fernradweg Thüringer Städtekette, HVE Eichsfeld, Welterberegion Wartburg Hainich, Ilmtal-Radweg sowie Thüringer Wald/Gothaer Land präsentiert sich Thüringen dort gezielt einem rad- und wanderaffinen Publikum. Die Messe verzeichnete zuletzt rund 24.000 Besucher und gilt als wichtiger Treffpunkt für aktive Zielgruppen. Der Gemeinschaftsstand Thüringer Radwege ist dort seit vielen Jahren etabliert und wird seit 2025 durch die Thüringer Tourismus GmbH koordiniert.

Das BMF-Schreiben enthält Informationen über Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt erhält. Diese werden lohnsteuerlich mit einem pauschalen Sachbezugswert bewertet.

Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer als Arbeitslohn angerechnet wird und somit lohnsteuerpflichtig ist, ergibt sich jeweils aus der Differenz zwischen dem Sachbezugswert und dem Eigenbeitrag, den der Arbeitnehmer für eine Mahlzeit erbringt. Sofern der Arbeitnehmer einen Eigenbeitrag zahlt, der mindestens dem Sachbezugswert entspricht, entsteht kein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil. 

Die geänderten Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen für 2026:

Mittags-/ Abendessen: 4,57 Euro

Frühstück: 2,37 Euro

Vollverpflegung: 11,50 Euro

Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. So sieht es ein Entwurf der Bundesregierung für ein Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG, 21/3484) vor. Dieser soll die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht umsetzen.

Mit dem KVDG ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen unter anderem nach der Geoblocking-Verordnung. Diese soll der Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Ort der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts einen Riegel vorschieben. 

Die Thüringer Tourismus GmbH rückt 2026 Parks und Gärten sowie Theater und Orchester in den Fokus.

Mit der Landesgartenschau in Leinfelde-Worbis und dem 200. Geburtstag von Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen stehen Thüringen im Jahr 2026 zwei bedeutende Ereignisse bevor. Vor diesem Hintergrund startet die Thüringer Tourismus GmbH (TTG) im März und April zwei großangelegte Inspirationskampagnen, die in enger Zusammenarbeit mit den touristischen Partnern im Land entstanden. Die beiden zentralen Themen sind Parks und Gärten sowie Theater und Orchester. Die Werbemaßnahmen werden sowohl thüringen- als auch deutschlandweit ausgespielt und richten sich an kulturinteressierte Reisende sowie an Erholungssuchende. In jede der beiden Kampagnen investiert die TTG rund 200.000 Euro.

„Wir machen der Welt ’ne Szene“: Thüringen als Theater- und Residenzland

Den ersten inhaltlichen Schwerpunkt setzt 2026 die Theater- und Orchesterkampagne, die im März startet. Anlass ist das Georgjahr, das an den 200. Geburtstag von Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen erinnert. Er gilt als Wegbereiter des modernen Regietheaters und steht exemplarisch für die enge Verbindung von Theatergeschichte und Residenzkultur, die Thüringen bis heute prägt. Unter dem Motto „Wir machen der Welt ’ne Szene“ wird Thüringen als Theater- und Orchesterland mit außergewöhnlicher kultureller Dichte präsentiert. Viele Bühnenstandorte gehen auf frühere Residenzen zurück und prägen bis heute Städte wie Meiningen, Weimar, Rudolstadt, Gera oder Gotha. 

Die Bandbreite reicht von Schauspiel, Oper und Konzerten bis hin zu Open-Air-Aufführungen in historischen Kulissen. Besonders bei dieser Kampagne: Auch Thüringens Orchester bekommen erstmals eine Bühne.

„Wir bringen dich zum Rasen“: Thüringens Parks und Gärten als Kulturlandschaften

Im April 2026 folgt der zweite thematische Schwerpunkt mit der Kampagne „Wir bringen dich zum Rasen – Parks und Gärten in Thüringen“. Sie begleitet die Landesgartenschau Leinfelde-Worbis, die vom 23. April bis 11. Oktober 2026 stattfindet. Fünf Jahre nach der Bundesgartenschau 2021 in Erfurt wird das Thema Parks und Gärten von der Tourismusgesellschaft erneut aufgegriffen, dieses Mal mit einem erweiterten Blick auf Nachhaltigkeit, Nachnutzung und Erholungseffekte.

Kulturelle Tiefe als touristisches Profil

Mit den beiden Tourismuskampagnen für 2026 stärkt die Thüringer Tourismus GmbH gezielt jene Themen, die Thüringen als Reiseziel auszeichnen: Kulturelle Dichte, inspirierende Landschaften und entschleunigende Erlebnisse. Das Ziel ist, über aktuelle Reiseanlässe Thüringens besondere touristische Angebote auch langfristig sichtbar zu machen.

 

Die IHK-Ausbildungsbroschüren der Reihe „Start in den Beruf“ stellen den jeweiligen Ausbildungsberuf in allen seinen Facetten vor.

Aus- und Weiterbildung sichern dem qualifizierten Nachwuchs eine berufliche Zukunft in der Hotellerie. Worauf es in den Ausbildungsberufen der Hotelfachfrauen und -männer sowie der Kaufleute für Hotelmanagement ankommt, stellt „Start in den Beruf: Hotelberufe“ vor. 

Inhaltliche Schwerpunkte liegen auch auf den Themen Berufsprofil, Strukturinhalte des Berufes, IHK-Prüfung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten und Perspektiven.

Die 20seitige Broschüre lässt sich u.a. für regionale Ausbildungsmessen sehr gut nutzen. 

Bestellen Sie direkt im Online-Shop der DIHK-Bildungs-gGmbH.

Wie in jedem Jahr ändert sich auch zum Jahreswechsel 2025/2026 einiges für Unternehmen. Hier informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen für einen guten Start ins neue Jahr. Die Übersicht aktualisieren wir regelmäßig.

BMF veröffentlicht Vereinfachungsregelungen zur abgesenkten Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Das BMF veröffentlicht mit Schreiben vom 22. Dezember 2025 die bereits aus früheren Jahren bekannten Vereinfachungsregelungen im Zusammenhang mit der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsleistungen. Diese betreffen Kombi-Angebote, Business-Package (Servicepauschale) im Hotelgewerbe sowie die Silvesternacht.
Schreiben BMF 2025

Gute Nachrichten für Gastronomen: Der Bundestag hat die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf sieben Prozent beschlossen. Damit wird die steuerliche Gleichstellung von Vor-Ort-Verzehr und Take-away ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft festgeschrieben.

Preisauszeichnung & Steuerklauseln

Um bei Angeboten für 2026 rechtssicher zu bleiben, weisen Sie explizit aus, dass der Preis bei einer Senkung auf sieben Prozent entsprechend angepasst wird. Bei B2B-Angeboten ist auch folgender Zusatz möglich: „zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.), die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist.“

Kassenumstellung „Punkt Mitternacht“

Kontaktieren Sie umgehend Ihren Kassen-Dienstleister. Zum 1. Januar 2026 müssen Speisen auf sieben Prozent umgestellt werden, während Getränke weiterhin bei 19 Prozent bleiben.

Sonderfall Silvesternacht

  • Einzelbewirtungen bis 24:00 Uhr (31.12.2025): 19 Prozent auf Speisen
  • Leistungen ab 00:00 Uhr (01.01.2026): sieben Prozent auf Speisen
  • Silvester-Pauschalarrangements: Hier gilt für die enthaltenen Speisen komplett der neue Satz von sieben Prozent, wenn die Gesamtleistung erst am 1. Januar 2026 abgeschlossen ist

Gutscheine & Anzahlungen

  • Einzweckgutscheine: Wurde ein Gutschein 2025 mit 19 Prozent MwSt. verkauft, bleibt es bei dieser Besteuerung, auch wenn er 2026 eingelöst wird (keine nachträgliche Korrektur). Nur bei einer Zuzahlung wird die Differenz mit dem dann gültigen Satz (sieben Prozent) versteuert.
  • Mehrzweckgutscheine: Hier entsteht die Steuerpflicht erst bei Einlösung – dann zum im Jahr 2026 gültigen Satz.

Die Senkung bietet Ihnen Spielraum. Prüfen Sie, ob Sie die Steuerersparnis zur Stabilisierung Ihrer eigenen Marge nutzen oder durch Preissenkungen Ihre Attraktivität für Gäste steigern wollen. In jedem Fall müssen alle Speisekarten (auch digital) zum Stichtag aktualisiert sein.

Sollten Sie unsicher sein, stimmen Sie Ihre Fragen mit Ihrem Steuerberater ab.

Zeitraum01.01.2021 – 31.12.2023ab 01.01.2024ab 01.01.2026
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle7 %19 %7 %
Speisen Außerhausgeschäft
(Imbiss/Lieferung/Abholung)
7 %7 %7 %
Getränke (Grundsatz)19 %19 %19 %

So sinkt der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent. Damit möchte die Bundesregierung die Branche stärken und zur Stabilisierung der Preise beitragen. Von dem reduzierten Steuersatz sollen nicht nur klassische Restaurants und Hotels profitieren, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, Catering-Unternehmen sowie Anbieter im Bereich Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Insgesamt erwartet die Bundesregierung eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Gastronomiebetriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.

Ab 1. Januar 2025 sinkt die Umsatzsteuer auf Speisen. Bitte beachten Sie: Kassensysteme müssen zum 1. Januar umgerüstet sein.

Gutscheine
Gutscheine, die ausgegeben und eingelöst werden, sind dahingehend zu unterscheiden, ob es sich um Einzweck- oder Mehrzweckgutscheine handelt. Für Einzweckgutscheine ist der Zeitpunkt der Ausgabe für den Steuersatz maßgeblich. Bei Mehrzweckgutscheinen kommt es hingegen darauf an, wann die Leistung ausgeführt wird, für welche der Gutschein eingelöst wird.
Wir empfehlen einen Hinweis an die Kunden.

Differenziertes Bild und Chancen für die kommende Saison

Wer eine erholsame Auszeit sucht, findet in Südthüringen ideale Voraussetzungen. Während der Deutschlandtourismus aktuell weiter wächst, zeigt sich in Südthüringen ein differenziertes Bild: Einige Betriebe verzeichnen stabile oder sogar steigende Gästezahlen, andere stehen vor größeren Herausforderungen. Die Ergebnisse der Saisonumfrage Tourismus der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen liefern hierzu wertvolle Einblicke. Sie beleuchten die Sommersaison und geben einen Ausblick auf die kommenden Wintermonate.

Trotz eines anspruchsvollen Marktumfelds zeigen viele Unternehmen in der Region, dass Qualität, persönlicher Service und authentische Angebote weiterhin überzeugen. Zugleich machen die Rückmeldungen deutlich, an welchen Stellen die Rahmenbedingungen verbessert und Potenziale genutzt werden können, um den Tourismusstandort Südthüringen zu stärken.
„Staatliche Bürokratie und hohe Ausgaben für Vorleistungen wie Energie und Lebensmittel beeinträchtigen die meisten Betriebe. Daher sind in den letzten Jahren überall die Preise gestiegen. Der zunehmende Deutschlandtourismus zeigt, dass die Gäste bereit sind, entsprechende Kosten zu akzeptieren, wenn im Gegenzug die Leistungen stimmen. Auch in unserer Region erreichen einige Betriebe hohe Auslastungszahlen, während andere sich nur schwach entwickeln. Das legt nahe, dass man sich nicht nur um die Vermarktung, sondern auch um die Qualität bemühen muss“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Beherbergung
Entgegen dem Trend gehen in Südthüringen die Übernachtungszahlen rapide zurück. In Deutschland wurden im letzten Jahr 1,8 Prozent mehr Übernachtungen realisiert als im Vorjahr. In den ersten neun Monaten dieses Jahres stiegen sie nochmals um 0,3 Prozent. In Südthüringen gingen die Übernachtungen im letzten Jahr um 3,5 Prozent zurück und in den ersten neun Monaten dieses Jahres nochmals um 3,4 Prozent.

Einzelne Betriebe verfügen jedoch über gestiegene Übernachtungszahlen und eine gute Auslastung. So bewerten 20 Prozent ihre Geschäftslage als gut, 37 Prozent als saisonüblich bzw. befriedigend und 43 Prozent als schlecht. In den kommenden Monaten rechnen sechs Prozent mit besseren Geschäften, 55 Prozent erwarten keine gravierende Veränderung zur aktuellen Lage und 39 Prozent eine Verschlechterung. Der Konjunkturklimaindikator erreicht 71,8 von 200 möglichen Punkten. Vor einem Jahr wurden noch 80,7 Punkte erreicht. Die Krise hat sich somit verschärft.

In der abgelaufenen Saison konnten 15 Prozent der Betriebe ihren Umsatz steigern, während 52 Prozent Umsatzeinbußen zu verkraften hatten. Acht Prozent konnten zusätzliche Übernachtungen generieren, während 63 Prozent Einbußen hinnehmen mussten.
Aufgrund steigender Kosten und der schwachen Umsatzentwicklung plant jeder dritte Betrieb in den kommenden Monaten Preiserhöhungen. Zugleich setzt sich die Investitionsschwäche der letzten Jahre fort. Lediglich 54 Prozent planen Investitionen mit Fokus aus Modernisierung und Ersatzbeschaffung. Im Personalbereich gehen 80 Prozent von stabilen Mitarbeiterzahlen aus, 20 Prozent erwarten Abgänge.
Als wesentliches Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung werten 72 Prozent der Unternehmen die Energiepreise. Direkt danach folgen mit jeweils 70 Prozent die Lebensmittel- und Rohstoffpreise sowie die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Darunter verstehen die Betriebe insbesondere Bürokratie, steuerliche Belastungen, ausbleibende Gäste und schmale Renditen.

Trotz rückläufiger Zahlen zeigt die Umfrage, dass einige Betriebe ihre Chancen nutzen und mit klaren Qualitätsimpulsen weiterhin Gäste überzeugen können. Dieser Ansatz kann künftig noch stärker zur Stabilisierung beitragen.

Gastronomie
Der Trend zum Urlaub im eigenen Land führt nicht zu steigenden Umsätzen. Preis-, kalender- und saisonbereinigt lagen die Umsätze in den ersten neun Monaten in Deutschland 15 Prozentpunkte unter dem Niveau von 2015. Für Thüringen liegen entsprechende Daten noch nicht vor, doch die Stimmung der Gastronomen zeichnet ein schlechtes Bild.
So bewerten neun Prozent die Lage als gut, 50 Prozent als saisonüblich bzw. befriedigend und 39 Prozent als schlecht. In den kommenden Monaten rechnen fünf Prozent mit besseren Geschäften, 46 Prozent erwarten eine Fortsetzung auf aktuellem Niveau und 49 Prozent eine Verschlechterung. Der Konjunkturklimaindikator erreicht 63,5 von 200 möglichen Punkten. Vor einem Jahr waren es 69,5 Punkte. Auch in der Gastronomie ist kein Ende der Krise in Sicht.

In der Sommersaison konnten immerhin elf Prozent der Betriebe Umsatzsteigerungen erreichen, während sich für 47 Prozent eine Einbuße ergab. In der Folge planen 37 Prozent Preissteigerungen. Lediglich 45 Prozent haben in den kommenden Monaten Investitionen vorgesehen, die sich vor allem auf Modernisierung sowie Ersatzbeschaffung richten und die Attraktivität der Gaststätten erhöhen können. Im Personalbereich rechnet jeder dritte Betrieb mit sinkenden Mitarbeiterzahlen.
Das wesentliche Risiko der Gastronomen bilden mit 84 Prozent die Lebensmittel- und Rohstoffpreise. Außerdem nennen 73 Prozent die Energiepreise und 68 Prozent die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Die Unternehmen führen hier vor allem die Unklarheit, ob die von der Bundespolitik versprochene Umsatzsteuersenkung kommt, die Erhöhung des Mindestlohns und die steigenden Lohnnebenkosten an.
Investitionen in die Attraktivität zeigen, dass moderne Angebote und guter Service weiterhin Zuspruch finden und können eine solide Basis sein, um sich im Wettbewerb zu behaupten.

Reisemittler
Reisemittler sind Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringer weiterer Reservierungsdienstleistungen sowie Busunternehmen, die auch im touristischen Gelegenheitsverkehr unterwegs sind. Die Stimmung der Reisemittler reflektiert zumindest den Teil der Reiselust der Menschen in Südthüringen, die ihren Urlaub nicht selbständig organisieren.
Derzeit bewerten 22 Prozent der Unternehmen ihre Lage als gut, 45 Prozent als saisonüblich bzw. befriedigend und 33 Prozent als schlecht. In den kommenden Monaten rechnen 60 Prozent mit gleichbleibenden und 40 Prozent mit schlechteren Geschäften. Der Konjunkturklimaindikator erreicht 73,1 Punkte nach 81,9 Punkten vor einem Jahr. Auch für die Reisemittler hat sich die Krise mithin verschärft.
In den kommenden Monaten werden nur wenige Unternehmen investieren, was auch den Branchenspezifika geschuldet ist. Im Personalbereich ist nicht mit Beschäftigungsaufwuchs zu rechnen. 60 Prozent erwarten eine stabile Mitarbeiterzahl, 40 Prozent einen Rückgang. Als wesentliches Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung nennt jeder zweite Betrieb die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.
Die stabile Nachfrage vieler Kunden nach professioneller Beratung zeigt, dass auch in einem dynamischen Markt verlässliche Partner geschätzt werden.

Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen dankt allen Unternehmen, die sich an der Saisonumfrage Tourismus beteiligt haben. Wir verbinden diesen Dank mit der Bitte, uns auch weiterhin durch Ihre Teilnahme zu unterstützen. Nur so können wir sich abzeichnende Veränderungen erkennen und frühzeitig reagieren.

Den vollständigen Saisonbericht finden Sie hier.

Im Koalitionsvertrag 2025 wurde festgelegt, dass die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % sinken soll. Die Bundesregierung hat diese Vorgabe in das Steueränderungsgesetz 2025 aufgenommen, der Bundestag hat die Erleichterung am 4. Dezember beschlossen. 
Am 19. Dezember muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. Stimmt dieser zu, werden ab dem 1. Januar 2026 Speisen in Restaurants, Cafés, Foodtrucks, im Catering sowie in der Gemeinschaftsverpflegung (Schulen, Kitas, Krankenhäuser) nur noch mit 7 % besteuert. Die bereits seit Jahren bestehende Ausnahme bleibt bestehen: Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert. 

Wir informieren gern über den weiteren Verlauf sowie die Ausnahmen und Sonderfälle.

Nach längeren Verhandlungen haben Vertreter des Parlaments und der Mitgliedstaaten nun eine vorläufige Einigung erzielt. Die Corona-Pandemie und damit zusammenhängende Probleme bei Gutscheinlösungen waren, ebenso wie der Konkurs von Thomas Cook, Auslöser für eine Überarbeitung.

Als grundlegende Änderung wurden neue Definitionen beschlossen. Die bisherigen „verbundenen Reiseleistungen“ sind nicht mehr Teil des Gesetzes, nun gibt es also nur noch Pauschalreise-Pakete oder separate Reiseleistungen, verbunden mit neuen Informationspflichten.

Im Bereich der Gutscheinlösungen soll der Verbraucherschutz gestärkt werden. Kunden können innerhalb von 14 Tagen Gutscheine ablehnen und Erstattungen verlangen, zudem wird klar festgelegt, wofür Gutscheine ausgegeben werden können.

Neue Regeln zu Stornierungen und Abbrüchen legen u.a. fest, wann Verbraucher beim Konkurs von Anbietern eine Rückerstattung erhalten. Ebenso wird definiert, wann eine Reise abgebrochen werden kann, und dass z.B. eine offizielle Reisewarnung allein dafür nicht ausreicht, da diese zwischen den verschiedenen EU-Staaten nicht koordiniert ausgegeben werden.             

Die Höhe der Strafen für Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, wird nach wie vor von den Mitgliedstaaten, nicht der EU, festgelegt. Ebenso gibt es keine EU-weite Maximalhöhe für Vorauszahlungen – dies kann aber von den Mitgliedstaaten individuell bestimmt werden. Der im Vorfeld umstrittene Mechanismus zum Beschwerdemanagement wird hingegen EU-weit verpflichtend.

Die Vereinbarung muss nun noch formell vom EU-Parlament und dem Rat angenommen werden, was voraussichtlich Anfang 2026 der Fall sein wird. Danach haben EU-Staaten 28 Monate, um die Regeln der Richtlinie in nationales Recht zu übertragen, und weitere sechs Monate, bevor diese dann angewendet werden.

Studie macht enorme wirtschaftliche Kraft der Branche sichtbar 

Der Thüringer Tourismus hat 2024 einen Bruttoumsatz von 4,17 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das geht aus der Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus“ hervor, die das Deutsche Wirtschaftswissenschaftliche Institut für Fremdenverkehr der Universität München (dwif) im Auftrag des Thüringer Wirtschaftsministeriums und der Thüringer Tourismus GmbH (TTG) erstellt hat. Gegenüber dem letzten Vor-Corona-Jahr 2019 ist der touristische Bruttoumsatz damit um zehn Prozent angestiegen.

Die Zahlen machen sichtbar, welche wirtschaftliche Kraft in dieser Branche steckt. Der Tourismus leistet einen enorm wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Thüringens. Dies schlägt sich nicht zuletzt in Arbeitsplätzen und Steueraufkommen nieder: Laut „Wirtschaftsfaktor Tourismus“ entsteht durch die touristische Nachfrage in Thüringen Einkommen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro (Wertschöpfung). Dies entspricht rein rechnerisch dem Jahreseinkommen von etwa 82.500 in Vollzeit beschäftigten Personen. Zudem fließen allein über die Mehrwert- und die Einkommensteuer rund 390,1 Millionen Euro pro Jahr in die öffentlichen Kassen. Wie stark Tourismus wirkt, zeigt sich erst, wenn man konkret hinschaut. Hinter jedem Aufenthalt, jedem Besuch und jedem Erlebnis stehen Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung und Investitionen. Als klassische Querschnittsbranche habe der Tourismus positive Effekte für Handel, Handwerk und Dienstleistungen, trage aber auch zur Lebensqualität im Land bei und sei Kulturvermittler und Treiber der gesellschaftlichen Entwicklung.

Insgesamt zählte Thüringen im Jahr 2024 mehr als 98,5 Millionen touristische Aufenthaltstage, wovon der Tagestourismus mit 72,5 Millionen Tagesausflügen einen Großteil beisteuerte. Allein hierauf sind 2,2 Milliarden Euro und damit mehr als die Hälfte des touristischen Bruttoumsatzes in Thüringen zurückzuführen. Die touristischen Betriebe (gewerbliche Betriebe, Privatquartiere, Camping- und Caravanstellplätze) stehen für 13,8 Millionen touristische Aufenthaltstage und einen Bruttoumsatz von 1,6 Milliarden Euro. Der Rest entfällt auf Besuche von Verwandten und Freunden. Direkte Profiteure des Tourismus sind neben dem Gast- und Beherbergungsgewerbe (knapp zwei Milliarden Euro bzw. 47,6 Prozent vom Bruttoumsatz) auch der Einzelhandel mit 1,25 Milliarden Euro (30 Prozent) und der Dienstleistungssektor mit 935 Millionen Euro (22,4 Prozent).

Der Tourismus sichert Wertschöpfung und Beschäftigung nicht nur in den großen Städten, sondern auch im ländlichen Raum. Deshalb zahlten sich Investitionen von Kommunen und Unternehmen in die touristische Infrastruktur oft auch dann aus, wenn sie bei Erhalt und Betrieb dieser Infrastrukturen nicht vollständig kostendeckend arbeiten könnten. Unter dem Strich kann am Ende eine ganze Region von den Einnahmen profitieren, die der Tourismus durch Steuern, Kaufkraft, Aufträge und ortsgebundene Arbeitsplätze generiert. Auch das ist ein Ergebnis dieser Studie. Der „Wirtschaftsfaktor Tourismus“ wird seit 2014 alle fünf Jahre erhoben.

Eine ausführliche Präsentation der Ergebnisse zum Wirtschaftsfaktor Tourismus in Thüringen ist unter https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/download/pdf-statistik/dwif-Wirtschaftsfaktor-Tourismus-fuer-Thueringen-2024.pdf abrufbar.

 

Rund 1,17 Millionen Übernachtungen im August; Zuwächse in mehreren Regionen, darunter Erfurt, Rhön, Saaleland und Südharz-Kyffhäuser.

Thüringens Beherbergungsbetriebe zählten im August 2025 rund 1,17 Millionen Übernachtungen. Das entspricht einem leichten Plus von 0,4 Prozent gegenüber dem August des Vorjahres. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag bei 2,7 Tagen.

Von Januar bis August 2025 wurden im Freistaat insgesamt rund 6,8 Millionen Übernachtungen erfasst. Damit liegt Thüringen 1,3 Prozent unter dem Vorjahreszeitraum.

Regionale Entwicklungen

Besonders positiv verlief der August im Saaleland, das mit 7,5 Prozent den größten Zuwachs im Monatsvergleich verzeichnete. Auch die Region Südharz-Kyffhäuser (+4,0 Prozent), Erfurt (+3,8 Prozent), das Weimarer Land (+2,4 Prozent), die Welterberegion Wartburg Hainich (+1,8 Prozent) und die Thüringer Rhön (+1,1 Prozent) konnten ihre Übernachtungszahlen im Vergleich zum Vorjahr steigern.

In der längerfristigen Betrachtung von Januar bis August 2025 zeigt sich Erfurt mit einem Plus von 1,9 Prozent (auf rund 708.000 Übernachtungen) als stärkster Wachstumsort. Auch die Thüringer Rhön legte mit 0,8 Prozent (auf rund 330.000 Übernachtungen) zu.

Übernachtungstypen in Thüringen

Im August verzeichneten insbesondere Schulungsheime (+15,2 Prozent) einen deutlichen Zugewinn. Auch Hotels (+2,9 Prozent), Gasthöfe (+2,2 Prozent) sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken (+2,1 Prozent) meldeten steigende Gästezahlen. Seit Jahresbeginn zeigen Pensionen, Vorsorge- bzw. Rehabilitationskliniken sowie Hotels eine positive Entwicklung.

Deutschlandweit

Deutschlandweit war die Gesamt-Übernachtungszahl im August 2025 um 0,5 Prozent höher als im Vergleichsmonat des Jahres 2024. Im August 2025 verbuchten die Beherbergungsbetriebe (mind. zehn Schlafgelegenheiten) in ganz Deutschland 59,4 Millionen Gästeübernachtungen in- und ausländischer Gäste.

Weitere Informationen

Eine Übersicht der Veröffentlichung des Thüringer Landesamtes für Statistik und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zum Thüringen Tourismus ist zu finden unter:
https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/wissen/marktforschung/statistik

Kurz – Intensiv – Anregend

Stellt euch vor, ihr trefft euch regelmäßig mit Kolleginnen und Kollegen auf einen schnellen Espresso – nicht nur zum Plausch, sondern um Erfahrungen auszutauschen: über KI in der Texterstellung, smarte Tagungstechnik für kleine Anbieter oder Auslastung von Gruppenunterkünften im Winter. Genau darum geht es beim neuen digitalen Format „Espresso to Know“ der Thüringer Tourismus GmbH: kompakte Impulse, spannende Einblicke und gemeinsames Lernen.

Diskutiert mit Kolleginnen und Kollegen der Branche, teilt Erfahrungen oder hört, welche Lösungen andere Akteure entwickelt haben. Die Themen? So vielfältig wie der Tourismus selbst!

Jeden zweiten Mittwoch, 9.00 Uhr, via Teams, 45 Minuten, wertschätzend und auf Augenhöhe!

Themen und Anmeldung unter https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/espresso-to-know/#

Ein Gast steht an der Rezeption. Die Karte funktioniert nicht.
Eine Buchungsanfrage landet im Postfach. Der Anhang enthält Schadsoftware.
Ein unbedachter Klick im Team. Das Buchungssystem steht still.

Solche Situationen passieren täglich. Und sie können für Unternehmen richtig teuer werden. Unsere Webinare zum Thema E-Payment und Cybercrime zeigen, wie ihr euch vorbereiten könnt, richtig reagiert und Risiken am besten schon früh erkennt. Inklusive vieler Beispiele aus Hotellerie, Gastronomie und Freizeitbetrieben!

07.11.2025 | 10 - 11 Uhr 
Erfolgreiche Website für die Touristik – gesucht und gefunden werden

11. November 2025 | 10 - 11 Uhr
Kartenzahlung im Wandel: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

25.11.November 2025 | 18 - 20 Uhr | in Hildburghausen (kein Webinar)
Unternehmen im Visier: Cybercrime erkennen, Schäden vermeiden
Cyberangriffe passieren nicht nur „den Großen“. Auch kleine und mittlere Unternehmen geraten immer häufiger ins Visier digitaler Krimineller – oft mit enormen Folgen. In dieser Abendveranstaltung zeigen wir euch, wie ihr euer Unternehmen besser schützt, Risiken früh erkennt und im Ernstfall richtig reagiert. Ihr bekommt Einblicke in die Arbeit der Polizei, erfahrt, wie ein Notfallkonzept aussieht, und lernt, warum es sich lohnt, in die Denkweise von Angreifern einzutauchen. Das Format verbindet Praxis, Austausch und Expertenwissen – kompakt, verständlich und anwendbar. 

27. November 2025 | 13 - 14 Uhr 
Wenn der Ernstfall eintritt: Cybercrime-Prävention & Notfallstrategien im Tourismus
Cyberangriffe sind längst keine Seltenheit mehr – und auch Tourismusbetriebe geraten zunehmend ins Visier. In diesem Webinar erfahrt ihr, wie ihr euch gegen digitale Angriffe wappnet und im Ernstfall richtig reagiert. Gemeinsam mit Experten aus Polizei und Wirtschaft beleuchten wir, wie Prävention und Notfallplanung Hand in Hand gehen. Ihr bekommt praxisnahe Einblicke, wie die Polizei arbeitet, wenn Cybercrime passiert, und wie ihr euer Unternehmen mit einem Notfallkonzept krisenfest macht.

2. Dezember 2025 | 10 - 11 Uhr (Termin wird verschoben)
Die unterschätzte Gefahr – menschliche Sicherheitslücken im Tourismus
Passwörter, Firewalls, Virenscanner – all das hilft wenig, wenn die größte Schwachstelle im System der Mensch ist. In diesem Webinar dreht sich alles um die psychologische Seite der IT-Sicherheit: Wie Cyberkriminelle Vertrauen ausnutzen und wie ihr euer Team dagegen wappnet. Ihr erfahrt, wie Social Engineering und OSINT funktionieren und warum Awareness-Trainings heute genauso wichtig sind wie Virenschutzprogramme. Gemeinsam mit Experten beleuchten wir echte Angriffsbeispiele und zeigen Wege auf, wie Schulung und realistische Tests die Resilienz eures Unternehmens stärken. 

4. Dezember 2025 | 10 - 11 Uhr 
„Chatten mit eigenen Dokumenten – Lokale KI-Suche leicht gemacht“
KI kann mehr, als man denkt – besonders, wenn sie auf eurem eigenen Rechner läuft! In diesem praxisnahen Webinar zeigen wir euch, wie ihr ein KI-gestütztes Suchsystem aufsetzt, das mit euren eigenen Dokumenten interagiert. So bleibt die Datenhoheit im Haus, während ihr von den Vorteilen moderner Sprachmodelle profitiert. Ihr lernt, wie ein lokales GPT-Modell funktioniert und wie ihr es für euren Betrieb einsetzen könnt – vom Kundenservice bis zur internen Wissenssuche. 

Diese Veranstaltungsreihe ist eine Kooperation von IHK, ThEx Wirtschaft 4.0, der Thüringer Tourismus GmbH und dem Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus.

➡️ Jetzt kostenfrei anmelden!

Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) haben gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) sowie dem Deutschen Schaustellerbund einen neuen Weihnachtsmarkttarif vereinbart. Der neue Tarif reduziert die Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und tritt zur Saison 2025 in Kraft. Er gilt für eine Evaluationsphase von vier Jahren. Begleitend bietet die GEMA Veranstaltenden umfangreiche Informationen, Webinare und eine persönliche Beratung an.

Für Veranstalterinnen und Veranstalter von Weihnachtsmärkten gilt bereits in diesem Jahr ein neuer Tarif speziell für den Einsatz von Musik auf Weihnachtsmärkten. Dieser berücksichtigt den besonderen Charakter moderner Weihnachtsmärkte, die sich hinsichtlich Dauer und inhaltlicher Ausrichtung über die Jahre verändert haben. Die Märkte unterscheiden sich sehr stark in ihren Öffnungszeiten und bieten heute deutlich vielfältigere Programme an: Dies kann vom stimmungsvollen Bühnenprogramm über Hintergrundmusik in Buden und bei Schaustellern bis hin zu Chordarbietungen reichen. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, haben sich die GEMA und die BVMV auf eine Evaluierungsphase von vier Jahren geeinigt, in der eine um 35 Prozent reduzierte Vergütung gegenüber dem bisherigen Tarif gilt. 

Mehr zum Tarif & Co.: Umfangreiches Informationsangebot für Weihnachtsmärkte

Stadt erfüllt alle Kriterien und kann mit Zertifizierung weiter um Touristen werben

Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat der Stadt Oberhof (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) erneut das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen. Die Anerkennungsurkunde hatte die Gemeinde vor wenigen Wochen erhalten. Die Anerkennung wird jeweils für zehn Jahre erteilt – sie gilt für Oberhof nun bis zum Jahr 2035.

„Oberhof ist seit Jahrzehnten ein klangvoller Name im Winter- und Aktivtourismus“, sagte Thüringens Wirtschaftsministerin Colette Boos-John. Mit der staatlichen Anerkennung habe die Stadt ihren Status als überregional bekannte Wintersport- und Tourismushochburg erneut untermauert. „Die Zertifizierung zeigt: Gäste finden in Oberhof nicht nur Spitzenleistungen im Sport, sondern auch Spitzenangebote für Urlaub, Erholung und Naturerleben.“

Oberhof liegt auf 825 Metern Höhe am Kamm des Rennsteigs im Thüringer Wald. Die Stadt bietet mit Bergen und einer vielfältigen Naturlandschaft ideale Voraussetzungen für Erholung, Wandern und Wintersport. Mehr als 160.000 Gäste besuchen Oberhof jedes Jahr. Seit 1974 trägt der Ort das Prädikat „anerkannter Erholungsort“.

Die Anerkennung erfolgte auf der Grundlage des Thüringer Kurortegesetzes. Oberhof hat alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, um dieses Prädikat zu erhalten. Ein umfassendes Prüfverfahren, das unter anderem eine Ortsbereisung durch den Landesfachausschuss für Kur- und Bäderwesen sowie ein klimatisches Gutachten beinhaltete, wurde erfolgreich durchlaufen. Voraussetzung für die Anerkennung sind gute landschaftliche und klimatische Bedingungen, hohe Luftqualität sowie eine geeignete touristische Infrastruktur.

Oberhof erfüllt diese Voraussetzungen: 14 Hotels, 22 Pensionen und zahlreiche Ferienwohnungen bieten insgesamt Platz für 3.384 Gäste. Hinzu kommt ein breites Angebot an Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen, das die Stadt sowohl für Aktivurlauber als auch für Ruhesuchende attraktiv macht. Zudem existiert ein markiertes Wanderwegenetz (ca. 296 Kilometer Länge) sowie Radwegenetz (ca. 107 Kilometer Länge) mit durchgehender Beschilderung. Oberhof ist über mehrere Landstraßen und Bundesstraßen gut erreichbar und hält eine ausreichende Zahl von Parkplätzen vor. Die Autobahnen A4 und A 71 liegen nur wenige Kilometer entfernt. Eine Bahnstation befindet sich im nahegelegenen Zella-Mehlis.

In Thüringen gibt es derzeit 27 staatlich anerkannte Erholungsorte, die sich durch besondere landschaftliche Qualitäten, ein gesundheitsförderndes Klima und eine gute touristische Infrastruktur für Urlauber und Tagesgäste auszeichnen.

Quelle: TMWLLR

Zum 9. Oktober 2025 wird im europäischen Zahlungsverkehr eine neue gesetzliche Pflicht eingeführt. Mit der Empfängerüberprüfung sollen Überweisungen sicherer und der Betrug eingedämmt werden. Künftig wird bei jeder Überweisung der eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Unternehmen sollten daher überprüfen, ob auf ihren Rechnungen der richtige Kontoinhaber vermerkt ist.

Damit die Empfängerüberprüfung reibungslos funktioniert, müssen aus Rechnungen die Angaben zu Zahlungsempfängern klar hervorgehen, insbesondere die IBAN und der Name des Kontoinhabers. Banken und Sparkassen werden ihre Firmenkunden dabei unterstützen, genutzte Alias-Bezeichnungen ebenfalls zu hinterlegen. (Beispiel: Die Überweisung geht an “Reinigungsdienst Blütenweiß”, tatsächlich lautet der Empfänger jedoch “Hans-Peter Mustermann” – das passt nicht zusammen).

Wird eine Überweisung getätigt, fragt in Zukunft die Bank oder Sparkasse des Zahlers bei der Empfängerbank an, ob Name und IBAN zusammenpassen. Folgende Ergebnisse sind denkbar:

  • Name und IBAN stimmen überein.
  • Name und IBAN stimmen nahezu überein
    In diesem Fall wird zusätzlich der korrekte Name angezeigt.
  • Name und IBAN stimmen nicht überein.
    Das abweichende Ergebnis erscheint direkt nach der Eingabe der Überweisungsdaten.

Der Zahler entscheidet in allen drei Fällen selbst, ob er die Überweisung durchführt. Aber er trägt bei Unstimmigkeiten das volle Risiko. Daher kann es ratsam sein, im Fall von Unstimmigkeiten zunächst den Empfänger zu kontaktieren. Dies verzögert den Zahlungsverkehr. Unternehmen können im Fall von Sammelüberweisungen auf eine Empfängerüberprüfung verzichten.

Was ist zu tun?

  • Daten prüfen: Stammdaten so pflegen, dass Namen exakt mit den Bankangaben übereinstimmen.
  • Alias hinterlegen: Mit der Bank klären, ob zusätzliche Handelsnamen als Alias eingetragen werden können.
  • Kommunizieren: Auf Rechnungen den korrekten Empfängernamen bzw. Alias klar angeben.
  • Prozesse & Software anpassen: Sicherstellen, dass Buchhaltungs- und ERP-Systeme nach dem neuen Verfahren arbeiten. Vorgehen bei Warnmeldungen festlegen. Sammelüberweisungen und Opt-Out bewusst abwägen.
  • Testen: Vor dem Stichtag Probeüberweisungen durchführen, um mögliche Stolpersteine frühzeitig zu erkennen.

Die Empfängerüberweisung gilt zunächst im gesamten Euro-Raum. Bis zum 9. Juli 2027 wird die Verpflichtung auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet, Island, Liechtenstein und Norwegen können sich anschließen.

Sonderprogramm „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“

Mit dem Sonderprogramm „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“ wurde Anfang Juli 2025 ein großzügig ausgestaltetes Förderprogramm für Arbeitgeber vom Land aufgelegt, das die Ausbildung und Einstellung von Schwerbehinderten fördern soll. Anträge können zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2030 an das Integrationsamt Suhl gestellt werden.

Egal ob Menschen bereits mit einer Schwerbehinderung geboren wurden oder sich diese erst später einstellt, stellt ihr Eintritt auf den Arbeitsmarkt für Unternehmen und Beschäftigte eine Herausforderung dar. Das Programm hilft, Barrieren abzubauen, und eröffnet sowohl den Betroffenen als auch den Unternehmen neue Wege.

Mehr erfahren

Umsetzung Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter Webseiten, Apps, Online-Shops, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie technische Geräte wie Smartphones oder E-Books.

IHK-Tipp: Jetzt prüfen, ob Ihr Unternehmen unter Verpflichtungen des BFSG fällt und Sanktionen vermeiden. Einen umfangreichen allgemeinen FAQ-Katalog finden Sie bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit hier.

FAQ zum BFSG – Reise- und Tourismusbranche

Ihre Projektidee sollten Sie mit dem zuständigem LEADER-Regionalmanagement frühzeitig und vor Antragstellung absprechen. Dabei finden Sie Unterstützung Ihrer Idee sowie weitere Informationen.

Was sollte mein Projekt beinhalten?

  • innovativer Ansatz,
  • regionale Bedeutung und
  • mindestens eines der folgenden Themenfelder als Schwerpunkt: Wirtschaft/Landwirtschaft, Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz, Bildung/Umweltbildung, Mobilität, Kulturlandschaft, Lebensqualität, Vereinsleben, Ehrenamt oder regionale Produkte

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände oder Privatpersonen aus den Landkreisen Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen, dem Suhler Umland und dem Ilm-Kreis.

Was passiert nach meiner Antragsabgabe?

Die Projektanträge werden nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte. Ihre Projektidee muss die Mindestpunktzahl erreichen, um die Möglichkeit auf Förderung zu haben. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Projektes.

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Krise im Tourismus geht ins sechste Jahr 
Saisonbericht Tourismus Sommer 2024 der IHK Südthüringen

Seit der Corona-Pandemie ist das Südthüringer Gastgewerbe aus dem Tritt. Die inzwischen weite Verbreitung von Videokonferenztechnik erübrigt viele Geschäftsreisen. Da zudem viele Firmen wegen der allgemeinen Konjunkturschwäche sparen müssen, haben die Bewirtungen abgenommen. Zugleich hält der starke Anstieg der Lebensmittelpreise auch viele heimische Gäste zurück. Die Saisonumfrage Tourismus der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen zeigt, dass die langersehnte Erholung weiter auf sich warten lässt.

Die im September beendete Sommersaison lieferte immerhin im Beherbergungsbereich einige Lichtblicke. Wie bereits im letzten Jahr zeigte sich jeder dritte Beherbergungsbetrieb mit der Geschäftslage zufrieden. Weitere 39 Prozent stuften die Lage als saisonüblich bzw. befriedigend ein. Die Unternehmen waren zufriedener als in der Sommersaison 2022 und in den Pandemiejahren. Allerdings reichen die Lagebewertungen bei weitem nicht an die Sommer bis 2019 heran.

Hinzu kommt, dass sich die Geschäfte in der Wintersaison bislang überhaupt nicht erholt haben. Auch für die kommende Saison überwiegen pessimistische Erwartungen. Der Konjunkturklimaindikator, ein geometrischer Mittelwert aus den Lage- und Erwartungseinschätzungen, erreicht lediglich 80,7 von 200 möglichen Punkten.

Gastronomie und Reisemittler im Dauertief

Noch schlechter stellt sich die Situation in den gastronomischen Betrieben dar. Auch hier wird die gerade beschlossene Sommersaison ähnlich bewertet wie vor einem Jahr und besser als in den Jahren 2020 bis 2022. Für 27 Prozent liefen die Geschäfte gut und für 39 Prozent saisonüblich bzw. befriedigend. Ausblickend auf die Wintersaison erwartet jedoch jeder zweite Betrieb wieder schlechte Geschäfte. Der Konjunkturklima erreicht daher nur 69,5 von 200 Punkten. 

In den Reisebüros und Busbetrieben bewerten 44 Prozent die Geschäftslage als gut. Die Südthüringer haben in dieser und der letzten Sommersaison wieder vermehrt auf die Branche zurückgegriffen. Hier muss man schon sieben Jahre zurückgehen, um noch bessere Lagebewertungen zu finden. Auch in dieser Branche entwickelt sich jedoch die Wintersaison weiterhin schwach und entsprechend fällt der Ausblick auf die kommende Saison aus. Der Konjunkturklimaindikator erreicht hier 81,9 von 200 möglichen Punkten. 

„Auch wenn wir jedes Jahr im Winter glauben, alle Welt interessiere sich für unsere Pisten, findet das Übernachtungsgeschäft in Südthüringen ebenso wie in den anderen deutschen Destinationen hauptsächlich im zweiten und dritten Quartal statt. Wir freuen uns daher, dass unsere Wirte in den Sommermonaten wieder etwas bessere Geschäfte gemacht haben. Aber wir sind noch lange nicht dort,

wo wir hinwollen. Weniger Firmenkunden und die nach wie vor zu geringe Ausgabefreudigkeit der Endverbraucher machen es unseren touristischen Leistungsträgern schwer. Wir hoffen auf einen baldigen Konjunkturaufschwung mit besseren Geschäften“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Beherbergungsbetriebe: Gäste bleiben weiterhin aus 

Im Vergleich zur Sommersaison konnten lediglich 14 Prozent der Betriebe ihre Umsätze steigern, weitere 42 Prozent erzielten ähnlich hohe Umsätze. Diese Umsatzentwicklung wäre ohne Preiserhöhungen schlechter ausgefallen. Lediglich 6 Prozent erreichten höhere Übernachtungszahlen als in der Sommersaison 2023, für 48 gingen die Buchungen zurück. Ebenso sank die Bettenauslastung. 

Da es z. B. bei Lebensmitteln weiterhin erhebliche Preissteigerungen gibt, beabsichtigen 28 Prozent der Betriebe im kommenden Jahr die Weitergabe an die Kunden. Die verhaltene Entwicklung führt dazu, dass lediglich 55 Prozent im kommenden Jahr Investitionen planen, wobei die Ersatzbeschaffung im Zentrum steht. Im Personalbereich erwarten 85 Prozent keine Veränderungen. 

Als wesentliches Risiko fassen drei von vier Betrieben die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen auf. Zumindest beim politischen Personal stehen Veränderungen ins Haus. Ob die Betriebe davon profitieren werden, muss sich erst noch zeigen. Ein gewichtiges Risiko stellt außerdem die weitere Kostenentwicklung dar. Besondere Sorgen verursachen die Entwicklung der Lebensmittel und Rohstoffpreise für 69 Prozent, der Energiepreise für 60 Prozent und der Arbeitskosten für 58 Prozent. 

Gastronomie: Margen verschlechtern sich

In der Gastronomie konnten lediglich elf Prozent der Betriebe ihre Umsätze im Vergleich zum Vorjahr steigern, für weitere 49 Prozent blieben sie unverändert. Dies ist bedenklich weil es bei vielen Lebensmitteln erhebliche Preissteigerungen gab. So waren Speisefette und Speiseöle in September um 17 Prozent teurer als vor einem Jahr. Die Preise für Mineralwasser, Limonaden und Säfte stiegen um sieben Prozent und die Preise für alkoholische Getränke um sechs Prozent. Für andere Produkte wie Fleisch, Fisch und Gemüse scheint die Inflation langsam abzuebben.

Gleichwohl haben sich für viele Betriebe die Margen verschlechtert. Dies ist die Folge, wenn weniger Umsatz auf steigende Kosten trifft. Daher planen 42 Prozent der Betriebe in den kommenden Monaten Preiserhöhungen, sofern sich diese auf die Gäste überwälzen lassen. Angesichts schwacher Geschäfte bleiben die Investitionserwartungen für 2025 verhalten. Lediglich 58 Prozent planen Investitionen mit Schwerpunkt Ersatzbeschaffung. Im Personalbereich rechnen 20 Prozent mit abnehmenden Mitarbeiterzahlen, die Mehrheit erwartet keine Veränderungen.

Die Beschaffung von Lebensmitteln ist stark von Wetterkapriolen abhängig, die zuletzt extremer und weniger planbar geworden sind. Für 80 Prozent der Gastronomen stellt daher die Entwicklung der Lebensmittel- und Rohstoffpreise das Hauptrisiko dar. Weitere wesentliche Risiken bilden die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen mit 73 Prozent, die Energiepreise mit 68 Prozent und die Arbeitskosten mit 57 Prozent.

Reisemittler profitieren von Fernweh der heimischen Bevölkerung

Die Reisemittler machen die Einwohner Südthüringens zu den Touristen anderswo, wenn diese nicht selbst Buchung und Fortbewegung auf der Reise organisieren. Die Branche steht somit unter erheblicher Konkurrenz durch das Internet und den Individualverkehr. Ein Drittel der Betriebe konnte trotzdem Umsatzsteigerungen verbuchen, für ein weiteres Drittel veränderten sich die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr nicht.

In den kommenden Monaten rechnen drei von vier Unternehmen mit steigenden Preisen. Insbesondere im Fall der Reisebüros werden diese Preissteigerungen nicht von den Leistungsträgern vor Ort gemacht, sondern von Hotels und großen Reiseveranstaltern durchgesetzt. 

In der Branche ist der Investitionsbedarf traditionell wenig ausgeprägt. Daher entstehen keine Sorgenfalten, wenn lediglich 44 Prozent der Betriebe fürs nächste Jahr Investitionen planen. Zugleich bleibt die Zahl der Beschäftigten weitgehend stabil. Wegen des demografischen Wandels wird die Personalausstattung jedoch zum Risiko für 57 Prozent. Ebenfalls 57 Prozent sorgen sich wegen der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.

Zur Information: Die Konjunkturumfrage zur Tourismuswirtschaft wird von der IHK Südthüringen zweimal im Jahr organisiert. Die aktuelle Erhebung betrifft den Zeitraum Mai bis September 2024. Es wurden 767 Unternehmen befragt. Die Rücklaufquote beträgt 10 Prozent. Der Saisonbericht Tourismus der IHK Südthüringen ist abrufbar unter: www.suhl.ihk.de/tourismus/daten-und-fakten

Schluss mit der Zettelwirtschaft: Am 1.1.2025 entfällt der Meldeschein in Hotels für inländische Gäste. Dies wurde mit dem Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, das Bundesmeldegesetz (BMG) wurde geändert.

Was bedeutet dies konkret?

  • Für inländische Gäste müssen Hotels keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Das Unterschreiben entfällt. Auch eine digitale Hinterlegung der Daten ist nicht verpflichtend.
  • Für Gäste aus dem Ausland bleibt die Meldepflicht bestehen.

Welche Folgen hat dies?

  • Es muss genauer als bisher zwischen in- und ausländischen Gästen unterschieden werden.
  • Der digitale Check-In wird deutlich erleichtert, weil bei inländischen Gästen keine Unterschrift mehr notwendig ist.

Was ist mit Kurbeiträgen, Tourismusabgaben und ähnlichem?

  • In vielen Kommunen wurden die Daten für die Kurbeiträge usw. auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes BMG erhoben. Dies ist für inländische Gäste nun nicht mehr möglich.
  • Allerdings ermöglicht es das Kommunal Abgaben Gesetz in Thüringen, eine solche Meldepflicht abzuleiten. Kommunen, die die Erhebung von Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen für die Finanzierung von Tourismuseinrichtungen nutzen, müssen deshalb ihre Satzungen überprüfen.

Am 2. Dezember 2024 eröffnete der Mein Thüringen Shop an prominenter Stelle gegenüber des Erfurter Hauptbahnhofs seine Türen. Der neue Standort, betrieben und umgesetzt von der Thüringer Wald Service GmbH in Partnerschaft mit der Thüringer Tourismus GmbH, bietet eine zentrale Plattform für regionale Produkte und touristische Informationen aus dem Freistaat Thüringen.

Die Räumlichkeiten waren zuvor Heimat der digitalen Erlebniswelt 360Grad Thüringen Digital Entdecken, die 2017 als innovatives Leuchtturmprojekt gestartet war. Die Erlebniswelt machte Thüringen auf einzigartige Weise digital erlebbar und setzte Maßstäbe in der touristischen Markenführung. Über 237.000 Besucher, darunter viele Schulklassen, erlebten bis zur Schließung im September 2024 interaktive Rundgänge und Lernmodule. Sie war Grundstein und Inspiration für weitere digitale Portale in Thüringen, wie etwa in Weimar und Altenburg sowie am Fuße der Wartburg. Elemente dieses Konzepts werden auch im neuen Shop fortgeführt, insbesondere die Verbindung aus Information, Erlebnis und Thüringer Gastfreundschaft.

Ein neues Kapitel beginnt

Der Mein Thüringen Shop baut auf diesem Erbe auf und bringt eine neue Ausrichtung mit: Im Mittelpunkt steht die Vermarktung regionaler Produkte, die den Gästen und Verbrauchern die Qualität Thüringens näherbringt. Das Sortiment reicht von handgefertigten Spezialitäten kleiner Manufakturen über kulinarische Klassiker bis hin zu ausgewählten Produkten, die im Lebensmitteleinzelhandel selten zu finden sind. Bekannte Marken dienen dabei als Zugpferde, um auch weniger bekannte Thüringer Erzeugnisse ins Rampenlicht zu rücken.

Der Shop versteht sich als Teil eines größeren Netzwerks, das Thüringer Erzeuger und Unternehmen unterstützt und neue Absatzmöglichkeiten schafft. Unter dem Dach der Agentur für Thüringer Produkte, einem vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) geförderten Projekt als Vernetzungsstelle der Thüringer Land- und Ernährungswirtschaft, bietet der Standort auch eine ideale Bühne für das Agrarmarketing des Freistaats.

Ein Ort für Thüringen-Liebhaber

Der Shop ist mehr als nur eine Verkaufsfläche: Er versteht sich als Begegnungs- und Informationsort. Neben einem großzügigen Beratungsraum, der Thüringer Unternehmen als Austauschplattform dient, bietet der Shop regelmäßig Themenwochen, Verkostungen und andere Erlebnisformate an. Gäste können hier nicht nur Produkte verkosten, sondern auch die Geschichten hinter den Erzeugnissen erfahren – ein kulinarischer Ankerpunkt für Thüringen und seine Regionen. Auch die Verbindung zum Tourismus bleibt bestehen: Besucher finden weiterhin umfassende touristische Informationen, die Planung von Ausflügen und Reisen wird durch die zentrale Lage am Hauptbahnhof leicht gemacht sowie der Verkauf von Tickets am Standort fortgesetzt.

Ein neuer Ansatz für Thüringens Agrarmarketing

Die Neueröffnung des Shops ist Teil eines umfassenden Konzepts zur Stärkung der Sichtbarkeit der Thüringer Land- und Ernährungswirtschaft. Als lokales Abbild der Online-Plattform „Mein Thüringen“ setzt die Agentur für Thüringer Produkte mit dem Shop auf die Bündelung regionaler Angebote. Ziel ist es, die Sichtbarkeit Thüringer Produkte zu erhöhen und gleichzeitig eine Plattform für Zusammenarbeit und Innovation zu schaffen.

Die Reform der Pauschalreise-Absicherung wurde am 10. Juni 2021 im Deutschen Bundestag verabschiedet und auf ein Fondsmodell umgestellt.

Hintergrund
Als Folge des im September 2019 beantragten Insolvenzverfahrens der deutschen Tochtergesellschaft des Touristikkonzerns Thomas Cook sah die Bundesregierung Änderungsbedarf hinsichtlich der Insolvenzsicherung im Reiserecht. Außerdem hat sich die Liquiditätslage der Reiseveranstalter durch die COVID-19-Pandemie erheblich verschlechtert und die Gefahr von Insolvenzen ist deutlich gestiegen. Die Neuregelung soll diese Gefahren begrenzen, künftig soll die Insolvenzsicherung über einen Reisesicherungsfonds erfolgen, der in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert und als Fondsvermögen verwaltet werden soll, in das die Reiseveranstalter einzahlen.

Für wen gilt das Gesetz?
Für alle Reiseanbieter, die Vorauszahlungen fordern oder annehmen und/oder der Pauschalreisevertrag eine Rückbeförderung des Reisenden umfasst. Das neue Gesetz gilt deshalb für alle Pauschalreiseveranstalter und für Reisebüros, die verbundene Reiseleistungen vermitteln und Zahlungen des Kunden entgegennehmen.

Was ist neu?
Die bisherige Möglichkeit der Haftungsbegrenzung des Reiseanbieters auf 110 Millionen Euro pro Jahr entfällt. Stattdessen wird die Kundengeldabsicherung künftig über einen Fonds erfolgen. Die Aufbauphase des Fonds soll Ende 2026 abgeschlossen sein. Reiseanbieter müssen künftig in den Fond einzahlen.
Entlastung wird es für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro geben. Diese Unternehmen haben ein Wahlrecht, ob sie in den Fonds einzahlen oder sich für eine individuelle Absicherung über eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft entscheiden. Dieses Wahlrecht gilt auch für Gelegenheitsveranstalter oder Hotels, die Zusatzleistungen anbieten.
Die Höhe der Absicherungspflicht wird sich nach dem Nettopauschalreiseumsatz richten. Bei einem Umsatz von unter drei Millionen Euro beträgt die Mindestabsicherung eine Million Euro. Ab einem Umsatz von drei Millionen bis unter zehn Millionen Euro sind es fünf Prozent des Pauschalreiseumsatzes, die über eine Versicherung oder Bankbürgschaft abgesichert werden müssen.

Ab wann gilt die neue Regelung?
Das Gesetz wird noch vom Bundesrat geprüft und tritt erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (vor. zum 01.07.2021) in Kraft. Der Fonds soll zum 1. November 2021 seinen Geschäftsbetrieb aufnehmen und zur Absicherung in der Lage sein. Bis Ende 2026 soll der geplante Fonds mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden.

Das neue Reiserecht ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Als Grundlage dafür wird die überarbeitete EU-Pauschalreiserichtlinie genutzt. Diese berücksichtigt Online-Angebote und stärkt den Verbraucherschutz. Zudem soll in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche Recht gelten („Vollharmonisierung“).

Durch die Umsetzung der Richtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Weiterhin werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler treffen.

Weitere Informationen zum Reiserecht finden Sie hier.

Was mit Blick auf Pauschalreisen zu beachten ist, erklärt ein aktuelles DIHK-Merkblatt hier.

Die Sommerreisesaison ist in vollem Gange. Unkalkulierbare Ereignisse wie punktuelle Extremwetterlagen oder politische Konflikte können das Urlaubsglück vor Ort erheblich stören beziehungsweise die Urlaubsan- und -abreise beeinflussen. Der Ruf nach finanzieller Entschädigung bleibt dabei nicht aus. Ob und in welchem Umfang er gerechtfertigt ist, regelt das Pauschalreiserecht.

Die frisch aktualisierten DIHK-Merkblätter zur Pauschalreiserichtlinie für Gastgeber, Vermittler und Veranstalter stellen unter anderem klar, wann es für Unternehmen greift und welche Pflichten sich dadurch ergeben.

Was regelt das Pauschalreiserecht?

Seit dem 1. Januar 2020 besteht auf Grundlage des Kassengesetzes eine Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Diese Meldeplicht war einige Jahr ausgesetzt, da die Finanzverwaltung bisher kein Meldeverfahren bereitstellen konnte. Das hat sich nun geändert.

Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich mit Schreiben vom 28. Juni 2024 darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Januar 2025 eine elektronische Meldemöglichkeit für elektronische oder computergestützte Kassensysteme und EU-Taxameter bzw. Wegstreckenzähler zur Verfügung stehen wird. Elektronische Kassensystem sind der Finanzverwaltung danach bis spätestens 31. Juli 2025 über das Programm „Mein ELSTER“ mit der ERiC-Schnittstelle zu melden.

Meldepflicht für bestehende Kassen bis 31. Juli 2025

Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, kurz Kassengesetz aus dem Jahr 2016 wurde die Pflicht eingeführt, elektronische Kassensysteme und die eingesetzte technische Sicherheitseinrichtung („tSE“) ab 1. Januar 2020 innerhalb eines Monats nach Anschaffung auf elektronischem Weg dem zuständigen Finanzamt zu melden. Da die Finanzverwaltung jedoch noch kein elektronisches Meldeverfahren bereitstellen konnte, wurde die Meldepflicht zunächst ausgesetzt. Ab dem 1. Januar 2025 ist die Meldung von elektronischen Kassensystemen über „Mein ELSTER“ möglich und die Meldepflicht lebt wieder auf. Dabei gilt:

  • Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  • Nach dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme sowie außer Betrieb gesetzte Kassensysteme sind innerhalb eines Monats mitzuteilen.
  • Alle Systeme einer Betriebsstätte, ob gekauft, geleast oder gemietet sind in einer einheitlichen Mitteilung zu erfassen.

Welche Angaben die Meldung enthalten muss, wird in der Regelung des § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) benannt.

 

Weitere Informationen zum Kassengesetz und der Meldepflicht hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite zusammengestellt.

Seit Juni erhalten Übernachtungsgäste im Thüringer Wald und darüber hinaus freien Eintritt zu mehr als 170 verschiedenen Freizeiteinrichtungen. Ein Novum zwischen Ostsee und Thüringer Wald.

Die All-Inclusive-Gästekarte bietet unseren Thüringen-Gästen einen unvergleichlichen Mehrwert und zeigt, wie man echte Willkommenskultur lebt. Von Beginn an fühlen sich unsere Besucher herzlich empfangen und können eine Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten schon am Anreisetag und bis zum Ausklang des Abreisetages kostenfrei nutzen. Durch die Flexibilität, die ihnen die Karte bietet, lassen sich die Angebote der Region von der Übernachtung über die Versorgung bis hin zum Freizeiterlebnis hervorragend miteinander verbinden. So können sie die Schönheit Thüringens in vollen Zügen genießen.

Im Unterschied zur bereits seit 20 Jahren existierenden Thüringer Wald Card, die den Gästen eine Ermäßigung auf den Eintritt ermöglicht, sind diese Leistungen der teilnehmenden Freizeitpartner bei der All-Inclusive-Gästekarte bereits inbegriffen. Durch ein gesondertes Signet heben sich beide Karten voneinander ab.

Ein Mehrwert für Gäste und Region

Möglich wird dies dank der Umlagenfinanzierung in den teilnehmenden Beherbergungsbetrieben, welche die All-Inclusive-Gästekarte an ihre Übernachtungsgäste ausgeben sowie dem Engagement der Thüringer Wald Service GmbH. Zum Start sind bereits 15 Beherbergungsbetriebe Partner der Gästekarte, Tendenz steigend. Bis zum Herbst 2024 sind doppelt so viele Übernachtungspartner geplant.

Das System der All-Inclusive-Gästekarte wurde innerhalb der Thüringer Wald Service GmbH durch das Geschäftsfeld Thüringer Wald Card komplett eigenfinanziert. Aus der genannten Umlage werden die Freizeiteinrichtungen nach Nutzung rückvergütet. Lediglich ca. 3% sind für laufende Systemgebühren, Marketing oder Personal eingepreist. Den teilnehmenden Gastgebern und Gastgeberinnen entstehen somit keine weiteren Kosten.

Die Gastgeber und Freizeitpartner im und um den Thüringer Wald

Auf der aktuellen Webseite der Thüringer Wald Card www.thueringer-waldcard.de werden die Gastgeber präsentiert, welche die All-Inclusive-Gästekarte exklusiv an Ihre Gäste ausreichen. Mit der Freischaltung des neuen Webauftrittes im August werden die Gastgeber dann auch direkt buchbar sein. Im Unterschied zur Thüringer Wald Card, die für alle Gäste erwerbbar ist, sind die All-Inclusive-Gästekarten nur in teilnehmenden Übernachtungsbetrieben erhältlich.

Verhaltene Erwartungen ans Sommergeschäft bei Wirten und Dienstleistern

Berufung und Leidenschaft sind die Antriebskräfte der Touristiker in Südthüringen. Auch wenn sich das Wetter nun von seiner Sonnenseite zeigt, erwarten die wenigsten Unternehmen die langersehnte Trendwende. Nach der Pandemie hat sich das Reiseverhalten geändert. So bleiben die Betriebe unter ihren Möglichkeiten mit denkbar geringen Verdiensten für die Leistungsträger. Diese Ergebnisse zeigen die Saisonumfrage Tourismus der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen und aktuelle Daten der amtlichen Statistik.

Die Erwartungen an die Sommersaison fallen dieses Jahr bescheiden aus. Bestenfalls ein Zehntel der touristischen Leistungsträger rechnet in nächster Zeit mit besseren Geschäften als in der verregneten Wintersaison. Der IHK-Konjunkturklimaindikator erreicht in der Beherbergung 65 von 200 möglichen Punkten. Das sind 25 Punkte weniger als vor einem Jahr. In der Gastronomie sind es mit 64 Punkten noch einmal sechs Punkte weniger. Der Indikator der Reisemittler hat sich innerhalb eines Jahres halbiert und erreicht nur noch 54 Punkte. Werte unter 100 Punkten zeigen eine Krise an.

»Deutschland erlebt in diesen Tagen erneut ein sportliches Sommermärchen. Die Fußball-Europameisterschaft bietet jedoch zumindest für den heimischen Tourismus keinen Auftrieb. Umsatz- und Gästezahlen zeigen vielmehr, dass es hier in der Region nicht gelingt, zumindest an das Niveau vor der Pandemie anzuknüpfen. Die Kosten steigen, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen vermitteln vor allem Unsicherheit und die Gäste sind erheblich preissensibler als früher. Die Folge ist eine Zurückhaltung bei den Investitionen, die die Branche weiter ins Hintertreffen befördern könnte«, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Blick in die Gastronomie
Wer eine Gaststätte betreibt, benötigt häufig noch ein zweites Einkommen, um über die Runden zu kommen. Auf durchschnittlich 16.000 Euro beliefen sich 2022 Unternehmerlohn und Gewinn für die Südthüringer Gastronomen. Im letzten Jahr erhöhten viele Betriebe die Preise, um auf gestiegene Kosten für Lebensmittel und Energie zu reagieren. Die Umsatzsteigerungen blieben jedoch unter der Inflationsrate.

Entsprechend angespannt ist die Stimmung der Wirte. 16 Prozent bewerten ihre Geschäftslage als gut, 45 Prozent als saisonüblich bzw. befriedigend und 39 Prozent als schlecht. Für jeden zweiten Betrieb ist die Finanzlage angespannt. Für 40 Prozent der Unternehmen gab es einen Eigenkapitalrückgang und 28 Prozent melden Liquiditätsengpässe.

Bis zum Herbst rechnen lediglich zwei Prozent mit besseren Geschäften, weitere 49 Prozent erwarten, dass das aktuelle Niveau gehalten werden kann. Lediglich vier von zehn Betrieben planen Investitionen, die in erster Linie der Instandhaltung dienen. Die Beschäftigtenzahl dürfte rückläufig sein, denn nur vier Prozent der Betriebe rechnen mit Neueinstellungen, 28 Prozent hingegen mit personellen Abgängen. Als wesentliches Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung stufen 84 Prozent die weiterhin hohen Energiepreise ein. Weitere Risiken bilden die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen mit einem Anteil von 69 Prozent und die Arbeitskosten mit 49 Prozent.

Blick in die Beherbergungsbetriebe
Auf durchschnittlich 32.000 Euro beliefen sich 2022 Unternehmerlohn und Gewinn für die Südthüringer Beherbergungsbetriebe. Im letzten Jahr sind die Gäste- und Übernachtungszahlen gestiegen. Allerdings wird das vorpandemische Niveau von 2019 noch immer in vier der fünf Südthüringer Kreise nicht erreicht. Die hiesigen Gastgeber fallen gegenüber anderen Regionen in Thüringen und vielen Regionen in den alten Bundesländern zurück.

Verheerend verliefen vor allem die ersten Monate dieses Jahres, weil die Wintersportregion weitgehend ohne Schnee auskommen musste. Zwei von drei Betrieben melden Umsatzrückgänge gegenüber dem Vorjahr. Die Geschäftslage wird daher noch schlechter als in der Gastronomie beurteilt. Für 13 Prozent der Unternehmen ist die Lage gut, für 37 Prozent saisonüblich bzw. befriedigend und für 50 Prozent schlecht. Jedes zweite Unternehmen bewertet die Finanzlage als problematisch. Für 42 Prozent ergab sich ein Eigenkapitalrückgang und für 28 Prozent Liquiditätsengpässe.

Die meisten Gästeankünfte weist die Region traditionell im zweiten und dritten Quartal auf. Immerhin zehn Prozent der Beherbergungsbetriebe rechnen damit, dass sich auf diese Weise Geschäfte wieder verbessern und 47 Prozent rechnen mit gleichbleibenden Geschäften. Wie in der Gastronomie besteht auch im Beherbergungsbereich Investitionszurückhaltung. Im Personalbereich rechnen drei von vier Betrieben mit stabilen Mitarbeiterzahlen, die anderen erwarten einen Rückgang. Wesentliche Geschäftsrisiken bilden die Energiepreise mit einem Anteil von 82 Prozent, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen mit 62 Prozent, die Lebensmittel- und Rohstoffpreise mit 60 Prozent und die Inlandsnachfrage mit 58 Prozent.

Blick auf die Reisemittler
Rund 38.000 Euro an Unternehmerlohn und Gewinn lassen sich in Südthüringen durchschnittlich mit einem Reisebüro erzielen. Zur Branche gehören außerdem weitere touristische Dienstleister. Während die Beherbergungsbetriebe eine auswärtige Kundschaft bedienen, zeigen die Reisemittler den Südthüringern die Welt.

Angesichts der erheblichen Preissteigerungen in den letzten Monaten machen viele Verbraucher derzeit Abstriche bei Neuanschaffungen. Daher berichtet jeder zweite Reisemittler von gesunkenen Umsätzen. Die Geschäftslage bewerten 14 Prozent als gut, 33 Prozent als saisonüblich bzw. befriedigend und 53 Prozent als schlecht.

Der Ausblick auf die kommenden Monate fällt verhalten aus. Sieben Prozent erwarten, dass sich die Geschäfte wieder verbessern, doch 60 Prozent rechnen mit einer weiteren Verschlechterung. Jedes zweite Unternehmen plant Investitionen. Im Zentrum steht die Instandhaltung. Im Personalbereich erwarten 70 Prozent unveränderte Mitarbeiterzahlen und 30 Prozent einen Rückgang durch Ruhestand oder berufliche Neuorientierung. Das Hauptrisiko der Branche bilden mit einem Anteil von 64 Prozent Fachkräfteengpässe. Außerdem werden die Arbeitskosten und die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen von jeweils 57 Prozent genannt.

Zur Information:
Die Konjunkturumfrage zur Tourismuswirtschaft wird von der IHK Südthüringen zweimal im Jahr organisiert. Die aktuelle Erhebung betrifft den Zeitraum November 2023 bis April 2024. Es wurden 711 Unternehmen befragt. Die Rücklaufquote beträgt 15,9 Prozent.

Auch dieses Jahr können Schüler die Sommerferien nutzen, um in dieser Zeit ihr Taschengeld auszubessern. Gleichzeitig haben Unternehmer die Chance, den Schülern Einblicke in ihr Unternehmen zu geben und sie für eine Ausbildung zu begeistern.

Besonderheiten Ferienjob

Möchte der Unternehmer einen Ferienjobber einstellen, hat er die besonderen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für Jugendliche zu berücksichtigen. Diese sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Zulässig ist in diesen Fällen eine Beschäftigungsdauer

  • von maximal vier Wochen, am Stück oder verteilt, pro Kalenderjahr,
  • von regelmäßig höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich,
  • in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr,
  • an 5 Tage pro Woche

Die Beschäftigung am Wochenende ist nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig. Vor Beginn der Beschäftigung sind die Jugendlichen über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Vermeidung am Arbeitsplatz zu unterweisen. Ärztliche Erstuntersuchungen sind für eine Ferienarbeit aber nicht erforderlich. Im Übrigen sind Schülerinnen und Schüler „echte“ Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis regelmäßig befristet ist. Einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben die Jugendlichen aber in der Regel nicht. Etwas anders gilt dann, wenn die Minderjährigen bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat für Arbeitgeber ein Merkblatt zum Thema Ferienjobs veröffentlicht.

Kinderarbeit verboten

Die Beschäftigung von Kindern bis 15 Jahren ist grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Jugendliche, d.h. 15 bis 18-Jährige, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Diese beträgt in Thüringen 10 Jahre. Für Ferienarbeit gilt jedoch eine Ausnahme. Demnach ist eine Beschäftigung von vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen während der Schulferien möglich.

Die modernisierten Oberhofer Sportstätten sind nicht nur ein absoluter Hotspot für nationale und internationale Spitzenathleten, sondern auch beliebter Anlaufpunkt für Urlaubende Tagesgäste und Aktiv-Touristen.

Um eine dauerhafte Ganzjahresnutzung nachhaltig voranzutreiben, wurde im November 2023 die Projektgruppe „Touristische Nutzung der Oberhofer Sportstätten“ geschaffen, die sich aus Vertretern des Regionalverbundes Thüringer Wald e.V., der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen und des Thüringer Wintersportzentrums (TWZ) zusammensetzt.

Im Rahmen eines Netzwerktreffens wurden am Montagabend in Oberhof Unternehmerinnen und Unternehmern der Region erste Zwischenergebnisse präsentiert. Eine Übersicht der bisherigen Angebote an den Sportstätten sowie diverse Neuerungen, die in jüngster Vergangenheit bereits erfolgreich umgesetzt und implementiert wurden, konnten vorgestellt werden.

Präsentiert wurde in diesem Zusammenhang die neu erstellte Webseite www.thueringer-wald.com/oberhof, auf der das aktuelle Angebotsportfolio sowie Erlebnisempfehlungen in und rund um die Oberhofer Anlagen anschaulich zusammengefasst und größtenteils online buchbar sind. Die anschauliche Übersicht ermöglicht es Ihnen und Ihren Gästen nunmehr die Oberhofer Sportstätten hautnah zu erleben.

Mit den Weltcups im Biathlon und im Langlauf, den beiden Rennrodel-Weltcups sowie den Special Olympics Nationale Spiele konnten im Jahr 2024 gleich fünf sportliche Hochkaräter in Oberhof durchgeführt werden. In einem gesunden Mix zwischen Sport und Tourismus wurden und werden diese durch etablierte sowie neue touristische Formate ergänzt. Großkonzerte, teilnehmerstarke Aktiv-Formate wie GettingTough 5elements, Rennsteiglauf sowie der bereits ausgebuchte Firmenlauf Thüringens Süden, Charity-Treppenläufe, Bike-Events oder die erstmals in Oberhof stattfindende Tuning-Treffen „Tief im Wald“ – das Veranstaltungsportfolio wächst und offenbart neue Potentiale.

Mit der Integration von QR-basierten Infopoints sowie dem neu geschaffenem Audiowalk konnten zudem digitale Neuerungen integriert werden, die einen touristischen Mehrwert mit sich bringen und Gästen ganzjährig zur Verfügung stehen.

Neue Formate, neue Synergien

In umfangreichen Gesprächen mit Leistungsträgern der Region kristallisierte sich bereits im Vorfeld immer wieder der Wunsch nach einem zentralen touristischen Ansprechpartner vor Ort sowie die Bündelung bestehender Angebote und deren einfache Zugänglichkeit und verlässliche und digitale Buchbarkeit heraus. Die bisherigen Angebote werden perspektivisch erweitert, durch zusätzliche Angebote ergänzt und mit Produkten der Region vernetzt.

Klare Zuständigkeiten, Professionalität, ehrlicher und zielgerichteter Austausch: Das Netzwerktreffen in den Räumlichkeiten der LOTTO Thüringen ARENA am Rennsteig offenbarte nach angeregten Gesprächen und Diskussionen, dass trotz aller Digitalisierung die Kommunikation zwischen den Akteuren – ganz gleich ob aus Sport, Tourismus, Gastronomie, Hotellerie und Co. – der Schlüssel zum Erfolg ist.

Ihre Ideen sind gefragt!
Sie haben aktuell ein Angebot für Gäste und Einheimische an den Oberhofer Sportstätten? Oder Sie möchten gern ein neues Angebot entwickeln und brauchen dabei Unterstützung? Dann lassen Sie es uns wissen!
Zum Beteiligungsangebot

Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, aber auch an Eltern und Erziehende. Es ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen.

Eine Ergänzung im Jugendschutzgesetz hatte eine Änderung der Aushangvorlage „Auszug Jugendschutzgesetz“ zur Folge. Nach dem Jugendschutzgesetz (§3) sind Veranstalter und Gewerbetreibende verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.

Die Europäische Hotelstars Union (HSU) hat einen neuen Kriterienkatalog für die Vergabe von Hotelsternen für den Zeitraum von 2025 bis 2030 verabschiedet. Dabei wurden Aspekte wie NachhaltigkeitPersonalmangel sowie Digitalisierung und Automatisierung stärker berücksichtigt als zuvor. Die Mitgliedsländer der HSU haben bis Januar 2025 Zeit, den Katalog auf nationaler Ebene umzusetzen.

Der neue Kriterienkatalog reduziert die Anzahl der Kriterien von 247 auf 239. Dabei wurden einige weniger bedeutende Kriterien gestrichen, während andere zur Vereinfachung des Systems zusammengeführt wurden.

Wäschewechsel nur noch auf ausdrücklichen Wunsch

Beispielsweise wurden Empfehlungen für die Matratzenreinigung eingeführt, um gestiegenen Hygieneanforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig die Lebensdauer der Matratzen zu verlängern, was sich positiv auf die Nachhaltigkeit auswirkt. Artikel wie Näh- und Schuhputzzeug müssen nicht mehr obligatorisch auf den Zimmern bereitgestellt werden, und ein zusätzlicher Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern erfolgt nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes. Hotels können zusätzliche Punkte sammeln, wenn sie ihren CO₂-Fußabdruck nach internationalem Standard messen. Die Öffnungszeiten von Rezeption und Zimmerservice wurden verkürzt, um dem Arbeitskräftemangel in ganz Europa Rechnung zu tragen.

Digitale Services hoch im Kurs

Die Digitalisierung spielt ebenfalls eine größere Rolle, wobei die Möglichkeit von vollautomatischen Check-in- und Check-out-Services in den neuen Kriterien integriert wurde, die insbesondere in den Kategorien “ein Stern” und “zwei Sterne”, die von Mitarbeitern zu versehenden Rezeptionsdienste ersetzen können. Selbstbedienungskioske sind nun auch in den neuen Vier-Sterne-Kriterien enthalten, wo sie eine Alternative zu Minibars, Maxibars und Zimmerservice darstellen.

Selbsttest für Hotels

Die offiziellen Kriterien zur Klassifizierung werden auf www.hotelstars.eu veröffentlicht. Interessierte Hotels können kostenfrei eine digitale Test-Klassifizierung durchführen unter https://www.hotelstars.eu/service/testclassification/.

Über die HSU

Die Hotelstars Union, unter der Schirmherrschaft von Hotrec Hospitality Europe, vereint die Hotelverbände von Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Georgien, Griechenland, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Gegründet im Jahr 2009, ist sie seit 2021 als Vereinigung nach belgischem Recht mit Sitz in Brüssel aktiv. Die Hotelstars Union klassifiziert Hotels in 21 europäischen Ländern zuverlässig nach einem einheitlichen Kriterienkatalog in Kategorien von 1 bis 5 Hotelsternen. Mit über 22.000 klassifizierten Hotels und 1,2 Millionen klassifizierten Hotelzimmern in ihren Mitgliedsländern bietet sie Gästen und Hoteliers Transparenz, Qualität und Sicherheit für Hoteliers und Gäste.

Mit der kürzlich erfolgten Richtlinienänderung ist der Programmteil B6 zur Förderung von „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (KLUG) bei der Thüringer Aufbaubank angesiedelt. Die KLUG-Förderung ist Bestandteil der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023.

Zentraler Punkt des Programms ist die Förderung von eigenständigen Kleinstunternehmen, die zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung beitragen. Die Zuschussfähigen Ausgaben können mit einem Zuschuss von 45 Prozent gefördert werden.

Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro.

Anträge können laufend über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Seit 01.04.2024 ist der Besitz und der Konsum von Cannabis in bestimmten Grenzen für Volljährige erlaubt. Nicht gestattet ist u.a. der Konsum in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Spielplätzen oder Sportstätten sowie tagsüber (7 – 20 Uhr) in Fußgängerzonen. Ebenso ist der Konsum auch in der unmittelbaren Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, untersagt.

Doch wie sieht es in der Gastronomie aus? Für Raucherkneipen, Raucherräume und die Außengastronomie gilt: Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet. Jedoch sind auch hier die Einschränkungen des Cannabisgesetzes zu beachten. So finden etwa in Fußgängerzonen, die Regeln der Sperrzone Anwendung. Das heißt, dass auf Stühlen eines Cafés in der Fußgängerzone beispielsweise nicht gekifft werden darf und explizit darauf geachtet werden muss, dass ein Konsum in Gegenwart von unter 18-Jährigen nicht erfolgt. Dies wird in den meisten Fällen der Gastronomie schwer abzugrenzen sein, da unter unmittelbarer Gegenwart eine gleichzeitige, vorsätzliche physische Anwesenheit der konsumierenden Person und einem oder mehreren Kindern oder Jugendlichen am gleichen Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander zu verstehen ist. Bei Verstößen gegen die Konsumverbote drohen dem Konsumenten Bußgelder bis Euro 30.000.

Die Konsumierung kann durch das Hausrecht eingeschränkt werden. Jeder Gastronom darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis verbieten. Dies gilt auch in der Außengastronomie und in Raucherkneipen.

Das Jugendschutzgesetz ist weiterhin gültig. Sollte es zu einer Anpassung kommen, werden wir Sie informieren. Eine zusätzliche Beschilderung zum Rauchverbot ist aktuell ebenfalls (noch) nicht vorgesehen.

Sollten Sie konkrete Fragen zur Umsetzung haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Zusätzlich müssen Unternehmer die Regelungen als Arbeitgeber beachten. Hierzu informieren wir umgehend.

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Das Thüringer Waldgesetzes in der Fassung vom 18. September 2008 (GVBI. S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 560) und Gesetz vom 21. Dezember 2020 (GVBI. S. 665), wird wie folgt geändert: 

1. In § 2 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort "auch:" die Worte "kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen," eingefügt.

2. § 10 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 2 wird aufgehoben.
bb) Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden die Sätze 2 und 3.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Folgender neue Satz 2 wird eingefügt: "Bei der Interessenabwägung sind insbesondere die Möglichkeit der Aufforstung geschädigter Waldflächen sowie die Nutzung von Alternativflächen für das der Umwandlung zugrundeliegende Vorhaben einzubeziehen."
bb) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) Folgender neue Satz 2 wird eingefügt: "Die Ausgleichsaufforstung soll nicht auf für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten Flächen vorgenommen werden."
bb) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und erhält folgende Fassung:
"Darüber hinaus können weitere Auflagen erteilt werden."
cc) Die bisherigen Sätze 3 bis 5 werden die Sätze 4 bis 6.
3. § 12 Abs. 7 erhält folgende Fassung: 
"(7) Bei besonderen Gefahrenquellen, insbesondere Eisenbahnlinien und Windkraftanlagen, sind vorbeugende Maßnahmen zum Waldbrandschutz, wie Anlage und Unterhaltung von Schutzstreifen entlang von Eisenbahnlinien und Windkraftanlagen, Stromtrassen und Verkehrswegen, Parkplätzen und Naherholungsgebieten vom Eigentümer oder Betreiber dieser Anlagen auf eigene Kosten durchzuführen. Die Forstbehörden entscheiden, welche vorbeugenden Maßnahmen zur Waldbrandverhütung getroffen werden müssen."
4. § 67 erhält folgende Fassung:

Evaluierung
Die Landesregierung legt dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 einen Bericht über das Ergebnis der Evaluierung über einen notwendigen Anpassungs- oder Änderungsbedarf von § 10 vor. Evaluierungsauftrag ist insbesondere, ob die gesetzlichen Grundlagen ausreichen, um in der Praxis den Schutz des Waldbestandes gegenüber anderen Flächennutzungen sicherzustellen."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Thüringer Waldgesetz

Schlussabrechnung für Corona-Hilfen noch bis zum 30. September 2024 möglich

Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Wenn eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.

Die Schlussabrechnungen für Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfen sind jetzt über die prüfenden Dritten einzureichen. Weitere Informationen.

Detailierte Informationen zur Erstellung der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte.

Abrechnung Neustarthilfe Plus

Details zur Endabrechnung und weiterführende Links

Kabinett beschließt mit „Public-Viewing-Verordnung“ Ausnahmen beim Lärmschutz

Das Bundeskabinett auf Initiative des Bundesumweltministeriums die „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Damit können Spiele der Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer auch in den späteren Abendstunden im Freien öffentlich übertragen werden. So bekommen mit der Verordnung die Kommunen die Möglichkeit, während der EM 2024 der Männer im Juni und Juli dieses Jahres Public-Viewing-Veranstaltungen zu genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wir freuen uns auf ein tolles Fußballereignis in Deutschland. Wenn im Sommer bei uns die Europameisterschaft stattfindet, wollen viele Menschen gemeinsam Spiele anschauen, mitfiebern und feiern – und das gern auch draußen. Public Viewing gehört für viele Fans zu einem gelungenen Fußball-Erlebnis dazu. Geht ein Spiel in die Verlängerung oder sogar ins Elfmeterschießen, wird es bei Abendspielen oft auch spät. Wir ermöglichen den Städten und Gemeinden, dass Public Viewing auch bis in die späteren Abendstunden stattfinden kann. Ich wünsche allen Fans viel Vorfreude – und ein großartiges Turnier.“

Von den insgesamt 51 Spielen beginnen 26 Spiele um 21 Uhr. Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, ist eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig. Sie erstreckt sich über die gesamte Dauer der Europameisterschaft vom Eröffnungsspiel am 14. Juni bis zum Finale am 14. Juli 2024.

Die Verordnung soll den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen erweitern, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen diese im Einzelfall abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen der Europameisterschaft und dem Schutz der Nachtruhe. Es müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.

Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und 2022 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 gab es vergleichbare Verordnungen. Die IHK hat die Public-Viewing-Verordnung in einer Stellungnahme begrüßt.

Hintergrund

Das BMUV sieht sich als Partner des nachhaltigen Sports und engagiert sich als Teil der Bundesregierung für eine nachhaltige Umsetzung der stattfindenden Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 (EURO 2024). Es unterstützt mit seiner Beratung dabei die Veranstaltenden der EURO 2024 sowie die zehn Ausrichterstädte. Zugleich finanziert das BMUV Projekte, die dem Sport auch über die EURO 2024 hinaus einen Nachhaltigkeitsschub geben und gesellschaftliche Wirkungen – insbesondere auch im Breitensport – erzielen sollen.

Weitere Informationen

Public-Viewing-Verordnung: https://www.bmuv.de/gesetz/1038

FAQs zur Verordnung: https://www.bmuv.de/FQ249

Informationen zu EURO 24: www.bmuv.de/euro2024


Sie wollen in Ihrem Unternehmen die Spiele der Fußball-WM übertragen? Beim Public Viewing gibt es viele Auflagen. Folgendes sollte bei der Übertragung der WM-Spiele in Restaurants, Hotels, Lokalen oder sonstigen Betrieben beachtet werden:

  1. Auflagen der UEFA
  2. Auflagen der GEMA
  3. Auflagen der GEZ

Für Fragen stehen wir gern beratend zur Verfügung.


Vorsicht bei Werbung mit der Fußball-EM

Fußball ist eine der beliebtesten Sportarten der Welt und zugleich ein beträchtlicher Wirtschaftsfaktor. Die Markenzeichen des Fußballs sind weltweit bekannt und wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung rechtlich geschützt.

Neben dem offiziellen Emblem der UEFA EURO 2024 hat die UEFA zahlreiche Begriffe oder Kombinationen von Begriffen wie „UEFA EURO 2024“ oder „UEFA EURO 2024 GERMANY“, den Namen des Maskottchens „Albärt“, den Pokal, den offiziellen Slogan „United by football – Vereint im Herzen Europas“ oder Grafiken mit Sehenswürdigkeiten der Austragungsorte und die Namen der 10 Spielorte mit dem Zusatz 2024, z.B. „Leipzig2024“ markenrechtlich schützen lassen.

Wer mit solchen Begriffen oder Bildern werben möchte, muss bei der UEFA eine Lizenz erwerben.

Achtung: Wer ohne eine solche Lizenz werben möchte, sollte vor jeder Verwendung derartiger Begriffe rechtlichen Rat ‎einholen. Andernfalls besteht die Gefahr, von der UEFA auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und ggf. Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Insbesondere ‎drohen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen, die erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursachen können.

Zulässig kann eine Werbung sein, wenn sie keine unlautere Rufausnutzung, keine gezielte Herkunftstäuschung oder sonstige Verwechslungsgefahr mit der UEFA hervorruft sowie keine Irreführung über eine tatsächlich nicht bestehende Partnerschaft mit der UEFA darstellt.

Beispiele für zulässige Werbung:‎

  • ‎„Das Fußballfieber steigt, die Preise fallen: 20 Prozent auf alles während der EM“,
  • ‎‎„Europäische Wochen: Für den Zeitraum der Fußball-Europameisterschaft senken wir die Preise für alle Sportartikel um 20 Prozent“,
  • „Für jedes geschossene Tor der deutschen Nationalelf erhalten Sie 3 % Rabatt auf unser gesamtes Sortiment“,
  • „Fan-Wurst für 2,50 ‎Euro“,
  • „10 % Fan-Rabatt auf Geschirr“‎
  • „Großes Fan-Sortiment”
  • Fußballaffine generelle Werbeaussagen („Fußball in Deutschland“), dekorative Schaufenstergestaltung mit Fahnen, Fußball-Schaufensterpuppen, Bällen, Toren (immer OHNE die offiziellen UEFA-Symbole, also keine UEFA-Merchandisingprodukte zur Schaufenstergestaltung verwenden!)

Nicht empfehlenswert sind beispielsweise:

  • Verwendung von Marken/Logos und Emblemen der UEFA oder Dritter ohne entsprechende Lizenz (sei es in der Printwerbung, sei es in der Verwendung als Hyperlinks, Apps oder sonstigen mobilen Services, Desktop-Wallpaper, auf Social-Media-Plattformen, etc.).
  • Verwendung von UEFA-Merchandisingprodukten ‎zur ‎Schaufenstergestaltung.
  • Die Übernahme des UEFA-Spielplans (urheberrechtlich geschützt); aber die Gestaltung eines eigenen Spielplans ist zulässig.
  • Geschützte Markennamen der UEFA als Teil eines Produktnamens zu verwenden, z. B. „EURO 2024-Fernseher“.
  • Einen Hinweis, der den Eindruck erweckt, man sei offizieller Sponsor, Förderer oder sonstiger Partner der UEFA. Gleiches gilt, wenn der Kunde davon ausgehen könnte, es handle sich um offizielle UEFA-Waren bzw. spezielle Europameisterschaft-Produkte (Merchandising-Produkte).
  • Ein Hinweis, wonach die eigenen Produkte mit UEFA-Produkten vergleichbar seien.
  • Nachahmungen von Produkten der UEFA und ihrer Sponsoren, Förderer und sonstigen Partner.

Die Zulässigkeit der jeweiligen Werbung ist stets vom Einzelfall abhängig und sollte vor der Veröffentlichung rechtlich geprüft werden.

 

Public-Viewing-Veranstaltungen

Public-Viewing-Veranstaltungen sind die Liveübertragungen der Fußballspiele auf Großbildwänden oder Fernsehbildschirmen, an einem anderen Ort als in privaten Wohnräumen, u. a. in Bars, Restaurants, Einkaufszentren, Stadien, auf öffentlichen Plätzen, in Büros, auf Baustellen, Schiffen, in Verkehrsmitteln, Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern.

Die UEFA unterscheidet:

1. Sog. „kleine Veranstaltungen“

Eine „kleine Veranstaltung“, die ohne Lizenz durchgeführt werden kann, ist laut UEFA gegeben, wenn

  • an der Veranstaltung nur bis zu 300 Menschen teilnehmen,
  • wenn kein Sponsoring erfolgt (Sponsoring: wenn dritten Parteien Werbemöglichkeiten eingeräumt werden, unabhängig davon, ob kostenlos oder kostenpflichtig)
  • wenn kein Eintrittsgeld erhoben wird (Achtung, auch ähnliche Maßnahmen können hierunter fallen, z. B. Unkostenbeiträge, Mindestverzehranforderungen, erhöhte Speise- und Getränkepreise).

Die Organisatoren einer solchen „kleinen Veranstaltung“ dürfen nicht:

  • die Logos/Marken der UEFA oder der EURO 2024 verwenden;
  • ihre eigene Veranstaltung als offizielle Veranstaltung der EURO 2024 ausgeben;
  • das TV-Signal verändern oder modifizieren, etwa indem zusätzliche Grafiken hinzugefügt werden.

Die Organisatoren solcher kleinen Veranstaltungen (z.B. die öffentliche Übertragung in Bars/Hotels/Restaurants und anderen kommerziellen Betrieben) müssen sicherstellen, dass die relevanten TV-Abonnements für den kommerziellen Bereich und die notwendigen örtlichen Genehmigungen vorliegen und dass sie die allgemeinen Bedingungen der UEFA für öffentliche Übertragungen einhalten.

Zu beachten sind hierbei die allgemeinen Geschäftsbedingungen der UEFA.

Die UEFA behält sich vor, gegen Veranstalter vorzugehen, die sich nicht an die genannten Bedingungen halten.

2. kommerzielle und nicht-kommerzielle öffentliche Übertragung

Für die Durchführung einer kommerziellen öffentlichen Übertragung wird eine kostenpflichtige Lizenz der UEFA benötigt. Für die Durchführung einer nicht-kommerziellen öffentlichen Übertragung wird ebenfalls eine Lizenz der UEFA benötigt, die allerdings kostenfrei ist.

Laut der UEFA haben öffentliche Übertragungen kommerziellen Charakter und unterliegen damit einer Lizenzgebühr, wenn sie

  • direkten Gewinn durch den Verkauf von Produkten, Gütern und Dienstleistungen (auch Essen und Getränke) erzielen oder
  • dritten Parteien Werbemöglichkeiten einräumen (Sponsoring), unabhängig davon, ob dies kostenlos oder kostenpflichtig geschieht, oder
  • Eintrittsgelder erheben (ACHTUNG: Auch ähnliche Maßnahmen können hierunter fallen, z. B. Unkostenbeiträge, Mindestverzehranforderungen, erhöhte Speise- und Getränkepreise).

Weitere Informationen zum Erwerb der Lizenzen finden Sie auf den Seiten der UEFA hier.

GEMA

Wer im normalen Geschäftsbetrieb schon einen Fernseher betreibt und bereits einen Vertrag mit der GEMA hat, muss keine zusätzliche Lizenz bei der GEMA erwerben. Wer aber nur wegen der EM ein Gerät aufstellt oder eine Veranstaltung organisiert, muss sich vorher mit der GEMA in Verbindung setzen. Sprechen Sie mit der GEMA und lassen Sie sich beraten.

Rundfunkbeitrag

Jedes Unternehmen zahlt abhängig von der Zahl der Betriebsstätten und der Mitarbeiter einen Rundfunkbeitrag. Daher sind keine zusätzlichen Beiträge fällig, wenn zum Beispiel wegen der EM weitere Empfangsgeräte aufgestellt werden.

Ab sofort können im Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wieder Anträge über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.

Der Freistaat Thüringen unterstützt hier Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einem Fördervolumen in Höhe von 850 Millionen Euro. Immer mit dem Ziel Innovationen in neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu entwickeln.

Zum Investitionsförderprogramm GRW

Zu den Neuerungen der aktuellen Richtlinie informieren wir Sie gerne in einem Webinar.

Besonderer Fokus wird hier auf den Programmen: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und „Thüringen-Dynamik“ liegen. Die hier zugrundeliegenden Richtlinien sind Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „MOTIVation – move to innovation“.

Als Referent für das Webinar steht Herr Jan Güssow, Kundenbetreuer der Thüringer Aufbaubank zur Verfügung.

Termin:
Donnerstag | 21. März 2024 | 09:00 – 10:30 Uhr | virtuell

Die Gespräche mit den Freizeitpartnern sind abgeschlossen. Eine Auflistung aller Einrichtungen wird aktuell an die Vermieter versendet. Der Vertrieb hat begonnen.

Vielseitige Betreiberstruktur

Seit September des vergangenen Jahres waren Ivonne Hablitzel und Holger Jakob in Gesprächen mit den Leistungspartnern der Thüringer Wald Card unterwegs. In Summe stehen nun an die 150 persönlichen Termine zu Buche. Alles war sehr zeitaufwendig, denn die Freizeitwelt des Thüringer Waldes ist nicht nur inhaltlich, sondern auch betreiberseitig sehr abwechslungsreich. Bei kommunal-, stiftungs- oder vereinsbetriebenen Einrichtungen waren aufgrund von notwendigen Gremienbeschlüssen oft mehrere Termine zur gleichen Einrichtung erforderlich. Gesprochen wurde über die Rückvergütung des Eintrittspreises, die technischen Voraussetzungen zur Registrierung, zur Vertragsgestaltung oder dem zukünftigen Marketing.

Hohe Rückvergütung

Je vorgelegter und validierter All-Inclusive-Gästekarte erhält der Freizeitpartner eine Rückvergütung auf seinen Eintrittspreis. Diese liegt zwischen 52% und 62% des entsprechenden Vollzahlerpreises. Im Vergleich mit anderen Gästekartensystemen in Deutschland und Österreich rangiert der Thüringer Wald damit weit vorne. Oftmals werden maximal 50% vertraglich vereinbart. Die Höhe der monatlichen Ausschüttung ist von verschiedenen Parametern abhängig, zum Beispiel von der Anzahl der ausgegebene All-Inclusive-Gästekarten oder der Summe aller vorgelegten All-Inclusive-Gästekarten insgesamt.

Technik

Alle vorgelegten Kartentypen der Thüringer Wald Card werden zukünftig elektronisch erfasst und auf Gültigkeit geprüft. Dazu zählen die Thüringer Wald Card-Kaufkarte, die KLUB-Karte der FUNKE Medien Thüringen, die Gästekarte und ab Juni die All-Inclusive-Gästekarte. Für die Erfassung werden die Freizeitpartner – abhängig von den örtlichen Begebenheiten – mit stationären oder mobilen Lesegeräten ausgestattet. Die Technik wird kostenfrei und leihweise zur Verfügung gestellt. Die jährliche Lizenz teilen sich der Freizeitpartner und die Thüringer Wald Service GmbH.

Von B wie Bergbahn bis Z wie Zwergen-Park

Die All-Inclusive-Gästekarte trägt deutlich zur Qualitätssteigerung der Thüringer Wald Card insgesamt bei. Nahezu alle Freizeiteinrichtungen bleiben der Card treu. Lediglich eine Handvoll Einrichtungen verlassen den Angebotsverbund. Hier gab es Bedenken in Bezug auf Kapazitätsgrenzen, die Höhe der Rückvergütung oder nicht vorhanden technische Voraussetzungen. Dem gegenüber steht eine Angebotserweiterung. Etliche neue Angebote konnten aufgenommen werden. So ist ab Juni zum Beispiel der Besuch aller historischen Stadttore in Saalfeld, der Besuch im Feenweltchen der Erlebniswelt Feengrotten oder das Klettern im Kikaninchen Kletterparcours im Golfkletterpark Oberhof möglich.

Im Thüringer Wald wird im Juni die erste umlagefinanzierte All-Inclusive-Gästekarte in den neuen Bundesländern an den Start gehen. Doch was ist das überhaupt und wie sieht der aktuelle Arbeitsstand aus?

All-Inclusive-Gästekarte?

In etablierten Tourismusregionen sind All-Inclusive-Gästekarten zentrale und wirkungsvolle Mittel für Marketing und Vertrieb. Im Thüringer Wald wird die All-Inclusive-Gästekarte auf Grundlage der seit vielen Jahren bestehenden Thüringer Wald Card entwickelt. Ab 01.06.2024 können Beherbergungsbetriebe die Card auf freiwilliger Basis ausgeben. Über einen definierten Umlagebetrag je touristischer Übernachtung und Gast, welche im Übernachtungspreis einkalkuliert ist, wird die All-Inclusive-Gästekarte finanziert. Alle Übernachtungsgäste in teilnehmenden Beherbergungsbetrieben (außer Dienstreisende und Reisegruppen) genießen dann für die Dauer ihres Aufenthaltes kostenfreie Eintritte in ca. 170 Freizeiteinrichtungen.

Wie funktioniert es?

Zentrales Ausgabemedium für die neue All-Inclusive-Gästekarte auf Basis der Thüringer Wald Card ist das elektronische Meldescheinsystem, welches in den letzten Jahren von vielen Tourismusorten im Thüringer Wald eingeführt wurde. 

Die All-Inclusive-Gästekarten aus den elektronischen Meldescheinsystemen werden zukünftig bei ca. 170 Einrichtungen des Thüringer Wald Card-Partnernetzwerkes erfasst. Über eine zentrale Card-Plattform wird sowohl die Abrechnung der Umlage mit den Beherbergungsbetrieben als auch das zentrale Clearing, also die Berechnung der Rückvergütung je gezählter All-Inclusive-Gästekarte beim Freizeitpartner, geregelt.

Arbeitsstand?

Nach intensiven Marktrecherchen und der Konzeptionsphase wird seit März 2023 an der Umsetzung gearbeitet. Gestartet wurde mit einer Preis- und Besucherzahlenabfrage bei den Freizeitpartnern: Diese Daten sind die wichtigsten Parameter für die Kalkulation der Umlage, welche die Beherbergungsbetriebe je touristisch motivierter Übernachtung und Gast zu entrichten haben.

Fachlich beraten wird die Thüringer Wald Service GmbH, Betreiber der Thüringer Wald Card, hierbei von der IRS Consult aus München. Zahlreiche namhafte touristische Card-Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz lagen in der Verantwortung der auf Gästekarten-Konzeptionen spezialisierten Consulter.

Die persönlichen Gespräche mit den Freizeiteinrichtungen zur Teilnahme am neuen Gästekarten-Projekt sind fast abgeschlossen. Aktuell werden die Verträge ausgestellt. Parallel dazu finden die Gespräche mit den Beherbergungsbetrieben statt. Bei den Gesprächen unterstützen die Kolleginnen und Kollegen der Tourist-Informationen sowie die Bürgermeister im Thüringer Wald. Zum Start wird auch eine komplett überarbeitet Webseite freigeschaltet.

Die All-Inklusive-Card wird es aktuell nur als Gästekarte geben.

Die Jahreskarten der Thüringer Wald Card für Einheimische wird es weiterhin mit den bisherigen Vorteilen, also z.B. ermäßigten Eintritten geben.  

Wie geht’s weiter?

Über das Tourismusnetzwerk Thüringen werden in den nächsten Wochen und Monaten weitere Fachartikel und Arbeitsstände zum Thema erscheinen. Für Fragen und Auskünfte stehen Ivonne Hablitzel und Holger Jakob von der Thüringer Wald Service GmbH zur Verfügung.

Download Information für Gastgeber

Download Informationen Freizeitpartner

Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 ist die neue Richtlinie Digitalbonus Thüringen in Kraft getreten.

Damit werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt.

Was wird gefördert:

  • Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen
     
  • Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen
     
  • Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
    • mit Hauptsitz in Thüringen
      (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe, Handwerk, Handel)
    • im Haupterwerb
       
  • Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe
    (technische und naturwissenschaftliche Berufe, Designer)

Wie und wie viel wird gefördert?

  • Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung

  • Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent des Vorhabens, höchstens jedoch 15.000 Euro.

  • förderfähige Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und sollten 150.000 Euro nicht übersteigen

  • Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt

  • Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular direkt bei der Thüringer Aufbaubank.

Bereits zum zwölften Mal ist in diesem Jahr der Thüringer Tourismuspreis vergeben worden – aus insgesamt 50 Vorschlägen wurden insgesamt vier Preisträgerinnen und Preisträger gekürt.

Die Südthüringer Gewinner des Thüringer Tourismuspreises 2023 sind:

Kategorie „Lieblingsarbeitgeber“ (Preisgeld: 5.000 Euro):

  • The Grand Green Familux Resort, Oberhof

Der perfekte Familiengastgeber Grand Green Familux Resort in Oberhof ist zugleich auch der beste Arbeitgeber. Dies äußert sich in persönlicher Wertschätzung und Fürsorge für die Mitarbeiter, eine offene Kultur des Miteinanders, aber auch ganz konkrete Leistungen wie eine eigene Kinderbetreuung, die Nutzung von Fitnessstudio und Pool, ein hauseigenes Mitarbeiterrestaurant mit freien Mahlzeiten, vergünstige Reisen innerhalb der Hotelgruppe und eigene Wohnmöglichkeiten. So geht Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Arbeitgeber des Jahres steht für eine werteorientierte Unternehmensführung, bei der auch die eigenen Mitarbeiter im Zentrum stehen. 

www.thegrandgreen.de

Sonderpreis „Newcomer des Jahres“ (Preisgeld: 5.000 Euro):

  • Hotel & Restaurant Träbeser Bauernstube, Meiningen

Newcomer des Jahres ist Enrico Back, Inhaber der Bauernstube im Meininger Ortsteil Träbes. Nach der Ausbildung zum Koch sammelte Back zunächst deutschlandweit Erfahrungen in Restaurants der gehobenen Gastronomie und und bei Sterneköchen. Im Jahr 2020 kehrte er mit Frau und Kind in den elterlichen Betrieb zurück und entwickelte mit Mut, Unternehmergeist und umfangreichen Investitionen seither ein echtes Aushängeschild für die Thüringer Küche. Unterstützung findet er dabei bei seiner Familie, die voll in den Betrieb integriert ist. Highlight des Unternehmens ist die mittlerweile völlig neu ausgerichtete Gastronomie mit Gourmet-Küche in höchster Qualität. Wert legt Küchenchef Back dabei auf regionale Produkte, ein Konzept, das inzwischen bereits für überregionale Bekanntheit gesorgt hat und Gäste aus Nah und Fern anzieht. Die zwei Jahre des Corona-Stillstands nutzte der Unternehmer für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen und die Schaffung neuer Hotelzimmer.

https://www.traebeser-bauernstube.de

WIR GRATULIEREN DEN PREISTRÄGERN HERZLICH!

Insgesamt stellt das Wirtschaftsministerium für die Auszeichnungen in drei Kategorien, den Sonderpreis sowie die neun Nominierungen 26.000 Euro an Preisgeldern bereit.

Um das Gastgewerbe bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der letzten Krisen zu unterstützen, gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023 der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie. Eine Fortführung über das Jahr 2023 hatte der Bundestag noch im Juni dieses Jahres mit Verweis auf die hierdurch verursachten Steuerausfälle abgelehnt.

Neuer Anlauf zur Fortführung der Steuerermäßigung

Der Bundesrat hat nun am 29. September 2023 (TOP 13) auf Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zur Forderung nach einer Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuer in der Gastronomie beraten. Entsprechend des Antrags soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes bis Ende des Jahres 2025 zu verlängern.

Reformbedarf

Die Zeit der Verlängerung solle genutzt werden, um die Anwendung ermäßigter Umsatzsteuersätze bis Ende 2024 zu prüfen und unter Festlegung klarer gesellschaftlicher, sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Ziele Reformvorschläge, insbesondere für die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände, zu erarbeiten. Als Beitrag zum Bürokratieabbau sollen dabei bestehende Abgrenzungsprobleme bereinigt und eine nachvollziehbare Systematik umgesetzt werden.

Fachausschüsse sind gefragt

In der Sitzung wurde noch nicht über den Antrag selbst entschieden. Zunächst soll der Antrag im Finanzausschuss, Wirtschaftsausschuss sowie Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik beraten werden. Sobald sich die Fachausschüsse eine Meinung gebildet haben, kommt der Entschließungsantrag wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates und zur Abstimmung, ob die Bundesregierung zur Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer im Tourismus- und Gastronomiegewerbe aufgefordert werden soll.

IHK Südthüringen fordert dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatz für alle Leistungen des Gastgewerbes

Die Initiative untermauert die Forderung der Südthüringer Unternehmerinnen und Unternehmer für einen dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatz für alle Leistungen im Gastgewerbe. Daher begrüßt und unterstützt die IHK Südthüringen den Vorstoß ausdrücklich.

Thüringer Tourismus GmbH (TTG) führt noch bis Mai 2024 gemeinsam mit den Thüringer Destinationsmanagementorganisationen (DMOs) eine landesweite Gästebefragung durch.

Die Herbstferien rücken mit schnellen Schritten näher und somit nach den Sommerferien der nächste Ansturm an Gästen in Thüringen. Grund genug, im Vorfeld eine Zwischenbilanz der landesweiten Gästebefragung zu ziehen und Ansätze für Teilnehmergewinnung vorzubereiten. 

Die Befragung

Seit dem 1. Mai 2023 und bis 31. Mai 2024 steht die Struktur und Vielfalt der Thüringer Gäste im Mittelpunkt einer Befragung. In Zusammenarbeit mit den touristischen Destinationen soll ein tieferes Verständnis für das Reise- und Buchungsverhalten der Gäste entwickelt werden. Die Befragung wird zudem die Zufriedenheit der Gäste während ihres Aufenthalts in Thüringen sowie ihre zukünftigen Erwartungen erfassen. 

Die Zwischenevaluierung

Die Zahlen zeigen, dass bisher 32 Prozent der angestrebten 4.400 Befragten erreicht wurden. Gemeinsam mit den DMOs bzw. Reiseregionen wurde daher nach Ansätzen gesucht, mehr Thüringengäste anzusprechen.

  • Veranstaltungen als Plattform: Bei touristischen Veranstaltungen werden die Gäste zukünftig aktiver auf die Befragung aufmerksam gemacht, um ihre Beteiligung zu fördern. 
  • Gästeführer als Botschafter: Gästeführer spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Einbindung der Gäste in die Umfrage und können sie zur Teilnahme ermutigen.
  • Attraktive Anreize: Als Dankeschön für die Online-Teilnahme gibt es Preise zu gewinnen, zum Beispiel Reisegutscheine und Präsentkörbe mit regionalen Spezialitäten. Vor Ort können Anreize eine zusätzliche Motivation schaffen  
  • Leistungsträger im Tourismussektor, darunter Hotels, gastronomische Betriebe und Freizeiteinrichtungen, werden aktiv angesprochen, ihre Gäste zur Teilnahme an der Befragung zu ermuntern.

Je mehr Gäste sich beteiligen, desto umfangreicher wird das Bild über Thüringen. Die Auswertung der Gästebefragung wird grundlegende Daten liefern, die effektive Entscheidungen sowie neue Ideen und Angebote im Tourismus befördern

Reiseanlass mit und ohne Übernachtung

Die Befragung richtet sich primär an Gäste, die 2023/2024 einen touristischen Aufenthalt in Thüringen verbracht haben – unabhängig davon, ob ihre Reise privat oder geschäftlich motiviert war. Sie erfolgt schriftlich via Online-Fragebogen, ist mobil abrufbar, barrierefrei sowie mehrsprachig und dauert ca. 10 bis 15 Minuten. Optional steht ein Printfragebogen zur Verfügung. 

Begleitet wird die Befragung vom Tourismus- und Marktforschungsdienstleister Benchmark Services. Online ist der Fragebogen unter www.gaeste-zufriedenheit.de/thueringen erreichbar. Kostenfreie Werbemittel unterstützen bei der Präsentation der Befragung vor Ort. Die Befragung endet am 31. Mai 2024.

Die Thüringer Wald Card können nun auch Gastgeber außerhalb prädikatisierter Tourismusorte an ihre Gäste ausgeben.

Bisher hatten nur Übernachtungsgäste in kurbeitragspflichtigen Tourismusorten vom Leistungsangebot der Thüringer Wald Card in Form der Gästekarte profitiert. Durch ein elektronisches Meldescheinsystem, welches von der Kommune betrieben wird, wird hier die Thüringer Wald Card-Gästekarte generiert.

Inzwischen ist auch die Thüringer Wald Service GmbH Betreiber eines solchen elektronischen Meldescheinsystems, an das nun Vermieter außerhalb prädikatisierter Tourismusorte in der Destination Thüringer Wald angeschlossen werden können.

So funktioniert es

Dem interessierten Gastgeber wird in einem persönlichen Beratungsgespräch das webbasierte Meldescheinsystem vorgestellt und das Handling erklärt. In einer vereinbarten Testphase kann er, ohne dass ihm Kosten entstehen, das System in Ruhe ausprobieren.

Gibt der Vermieter sein OK für die Zusammenarbeit, erhält er Zugangsdaten für seinen Account und kann ab sofort Meldescheine und Gästekarten aus dem System generieren. Die dazu notwendigen vorgefertigten Meldeschein-/Gästekarten-Druckbögen sowie die Erlebnisführer Thüringer Wald erhält der Gastgeber bei Vertragsabschluss. Eine Abrechnung zwischen der Thüringer Wald Service GmbH und dem Vermieter erfolgt über eine Umlage je touristisch motivierter Übernachtung und abgestuft nach Erwachsenen und Kinder. Geschäftsreisende sind von der Umlage befreit. Der Vermieter preist den Umlagebetrag intransparent in seine Übernachtungspreise ein. Die Abrechnung zwischen Gastgeber und Thüringer Wald Service GmbH erfolgt nach einem vereinbarten Abrechnungszyklus automatisch über das elektronische Meldescheinsystem. Zudem können wertvolle Statistiken übermittelt werden.

In der Rennsteigregion Neuhaus erfolgreich gestartet

Im Februar wurden die ersten Beherbergungsbetriebe der Rennsteigregion Neuhaus angebunden. Das Haus Rennsteigrose von Familie Pauli oder das ****Boutique Hotel Schieferhof waren Thüringer Wald Card-Gastgeber der ersten Stunde. Im neuen Gastgeberverzeichnis der Region wird die Thüringer Wald Card eine besondere Rolle spielen und Gastgeber mit Card-Angebot besonders gekennzeichnet. Bereits seit einigen Wochen werden die Thüringer Wald Card-Gastgeber auf den Social-Media-Kanälen der Rennsteigregion Neuhaus vorgestellt.

Die Thüringer Wald Card

Die Thüringer Wald Card ist eine komplexe Rabattkarte und bietet attraktive Ermäßigungen bei ca. 200 Freizeitpartnern der Destination Thüringer Wald. Das Leistungsangebot ist Touristen über die Gästekarte, der einheimischen Bevölkerung über eine Kaufkarte (15,00 €, über www.thueringer-waldcard.de oder www.thueringer-waldshop.de) und den Abonnenten der FUNKE Medien Thüringen über die hauseigene KLUB Karte exklusiv zugänglich. Ziele der Thüringer Wald Card sind im Wesentlichen eine Attraktivierung und Imageaufwertung der Destination Thüringer Wald sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaft. Das Angebot wird ab dem 2. Quartal 2024 im Bereich der Gästekarte um eine All-Inclusive-Variante erweitert.

Bei Interesse steht die IHK Südthüringen gern beratend zur Verfügung.

Jetzt teilnehmen!

Die Thüringer Tourismus GmbH führt gemeinsam mit den regionalen Tourismusverbänden eine landesweite Gästebefragung durch. Begleitet wird die Befragung vom Tourismus- und Beratungsdienstleister Benchmark Services.

Ziel ist es, einen Datenpool als Basis für Entscheidungen und neue Ideen im Tourismus aufzubauen. Die Befragung richtet sich primär an Übernachtungsgäste, die 2023/2024 einen touristischen Aufenthalt in Thüringen verbracht haben, unabhängig davon, ob ihre Reise privat oder geschäftlich motiviert war.

Beherbergungs- und andere touristische Betriebe sind aufgerufen, ihre Gäste für eine Teilnahme an der Befragung zu werben.

Der Befragungszeitraum ist vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024.
Die Ergebnisse werden im Sommer 2024 vorgestellt.

Alle weiteren Informationen finden Sie im  Tourismusnetzwerk Thüringen.

Thüringer Unternehmen können ab sofort eine Zweitförderung aus dem Fördertopf des Digitalbonus` beantragen. Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent des Vorhabens, höchstens jedoch 15.000 Euro. Das Projekt muss sich dabei von dem bereits zuvor geförderten eindeutig abgrenzen.

„Der Digitalbonus unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung. Mit dieser neuen Möglichkeit einer Zweitförderung verbindet sich nun die Chance, sich im digitalen Transformationsprozess breiter aufzustellen und dauerhaft im Wettbewerb bestehen zu können“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee.

Vom Digitalbonus profitieren kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Dazu zählen insbesondere das verarbeitende Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, das Baugewerbe sowie das Handwerk und auch wirtschaftsnahe Freiberufler.

Gefördert werden Vorhaben, die im Unternehmen zu einem Digitalisierungsfortschritt führen. Konkret sind das insbesondere Vorhaben zur Digitalisierung von Betriebsprozessen sowie von Produkten und Dienstleistungen. Daneben fördert der Digitalisierungsbonus Maßnahmen, die die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern (zum Beispiel in Form von Datensicherheitskonzepten).

Im Landeshaushalt stehen für das Jahr 2023 vier Millionen Euro für den Digitalbonus zur Verfügung. Damit können Förderanträge von mindestens 260 Unternehmen finanziert werden.

Weitere Informationen gibt es online unter: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen

Caterer, Lieferdienste und Restaurants werden ab 2023 verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.

Was bedeutet die Mehrwegpflicht?
Die Mehrwegpflicht resultiert aus dem im Mai 2021 vom Bundestag beschlossenen neuen Verpackungsgesetz (VerpackG). Demnach sind ab 1. Januar 2023 Betriebe, die verzehrfertige Lebensmittel in Kunststoff-Einwegbehältnissen oder Getränke in Einwegbechern verkaufen, gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Gästen Mehrwegverpackungen als Alternative anzubieten.

Wer ist betroffen?
Grundsätzlich gelten die neuen Regln für alle Gastronomiebetriebe, die vor Ort bestimmte Verpackungen mit verzehrfertigem Essen oder Getränken befüllen und direkt an Endverbraucher abgeben. Betroffen sein können Systemgastronomie, Restaurants und Imbisse sowie Lieferdienste, Kantinen, mobile Verpflegungsgewerbe, Kinos oder auch Teile des Lebensmitteleinzelhandels wie Salatbars.

Betroffen sind diejenigen Betriebe, die warme oder kalte Lebensmittel zum Sofortverzehr, also zum Verzehr aus der Verpackung ohne weitere Zubereitung in
1. Einwegbechern, unabhängig von ihrem Material, oder
2. Einwegbehältnissen, zum Beispiel Boxen oder Schalen aus Kunststoff (mit oder ohne Deckel) für Suppen, Salate, Burger etc.,
anbieten.

Regeln für kleine Betriebe (max. fünf Beschäftigte und bis 80 m² Verkaufsfläche, inkl. frei zugänglicher Sitz-und Aufenthaltsbereiche)
Es müssen keine Mehrwegverpackungen bereitgestellt werden, aber die Betriebe müssen Essen und Getränke auf Wunsch der Kundschaft in Becher oder Schalen füllen, die von der Kundschaft mitgebracht werden.

Zu beachten ist:

  • Informationspflicht: Die Betriebe müssen Ihre Kunden auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln auf ihr Mehrwegangebot hinweisen (eigene Mehrwegverpackung oder Befüllung mitgebrachter Mehrwegbehältnisse).
  • Hygiene und Verantwortlichkeiten: Die Betriebe haben keine Verantwortung dafür, dass die mitgebrachten Gefäße zum Transport von Lebensmitteln geeignet sind. Beim Befüllen der Gefäße müssen die geltenden Hygienebestimmungen und Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit beachtet werden.


Regeln für große Betriebe (mehr als fünf Beschäftigte und mehr als 80 m² Verkaufsfläche)
Wenn ein Betrieb Einwegverpackungen aus Kunststoff anbietet, dann muss er auch eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten.

Möglichkeit 1: Der Betrieb kann eigene Mehrwegverpackungen kaufen, zum Beispiel aus Kunststoff oder Glas.
Möglichkeit 2: Der Betrieb kann mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, das Mehrwegverpackungen anbietet (Pool-Mehrwegsystem).

Zu beachten ist:

  • Preis für Verpackungen: Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein. Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen keine Rabatte oder sonstige Vergünstigungen gegeben werden.
  • Informationspflicht: Die Betriebe müssen Ihre Kunden auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln auf ihr Mehrwegangebot hinweisen.
  • Mehrwegverpackungen und Hygiene: Betriebe müssen Mehrwegverpackungen, die sie ausgeben, wieder zurücknehmen. Es gelten Hygienebestimmungen für die Rücknahme, Reinigung und Ausgabe der Becher oder Schalen. Diese Regeln müssen beachtet werden. Betriebe müssen schmutzige Verpackungen getrennt sammeln, sie dürfen nicht in die Nähe von frischen Lebensmitteln gestellt werden.

Von der drohenden Gas- und Energiekrise und den steigenden Energiepreisen ist auch der Tourismus betroffen. Im Folgenden haben wir für Sie einige Handlungshilfen und Informationen zusammengestellt und werden diese Seite weiter aktualisieren.

Energiekrise: Alle Informationen zur aktuellen Lage. 

Hinweis für unsere Unternehmen: Nutzen Sie unsere Informationsveranstaltung "Runder Tisch Energiekrise" jeden Mittwoch, um 11:00 Uhr. 

 

Tipps des Deutsche Ferienhausverbandes zur Kosteneinsparung: Ratgeber Energiekosten für Ferienunterkünfte

Mit dem Weihnachtsland am Rennsteig® entsteht seit einiger Zeit eine neue Weihnachtsdestinationsmarke mit ganzjähriger Weihnachts- und Erlebniswelt im Thüringer Wald. Die neue 7-Tage-Insider-Tipps-Broschüre des Regionalverbunds Thüringer Wald e.V. fasst je Quartal verlockende Weihnachtswelt-Ausflug- und Erlebnis-Tipps für den Urlaub im Thüringer Wald zusammen. Einen Ausblick auf die weihnachtlichen Lichtfiguren, die bis 2023 an vielen Orten im Weihnachtsland am Rennsteig® entstehen, gibt die Broschüre „Geschichten & Lichtfiguren” der Thüringer Tourismus GmbH.

Der Rennsteig ist ideal, um diesen touristischen Erlebnisraum entstehen zu lassen

Hintergrund zum Projekt: Mit dem Weihnachtsland am Rennsteig® entsteht eine neue Weihnachtsdestinationsmarke mit ganzjähriger Weihnachts- und Erlebniswelt. Der Rennsteig ist als Geburtsort der Christbaumkugel und der Werkstatt des Weihnachtsmannes der ideale Ort, um diesen touristischen Erlebnisraum entstehen zulassen. Das Projekt Weihnachtsland am Rennsteig® ist eine Maßnahme des Projektes „Zukunft Thüringer Wald“ der Thüringer Landesregierung und ein aktives Mitmachprojekt für Partner aus der Rennsteigregion. So schließen sich vier Säulen aus produzierenden Unternehmen, touristischen Einrichtungen, Events sowie dem Erlebnis- und Lichtfigurenpark zu einer starken Gemeinschaft zusammen. Weitere Partner sind gerne willkommen.

Digital zu finden ist das Prospekt auf der Seite des Regionalverbunds Thüringer Wald e.V.: Weihnachtsland am Rennsteig – www.thueringer-wald.com

Christoph Gösel wird neuer Geschäftsführer der Thüringer Tourismus GmbH (TTG). Auf die Personalie haben sich der TTG-Aufsichtsrat und der Gesellschaftsvertreter am 29.09.2022 geeinigt. Der neue Geschäftsführer wird seine Tätigkeit zum 1. Januar 2023 aufnehmen.

Der gebürtige Nordhäuser Gösel ist seit rund 20 Jahren in leitenden Funktionen im Tourismusmarketing in Thüringen tätig, zuletzt als Geschäftsführer der KulTourStadt Gotha GmbH. Ab dem kommenden Jahr leitet er das rund 60-köpfige Team der Thüringer Tourismus GmbH (TTG) und verantwortet damit neben der nationalen und internationalen Vermarktung des Reiselandes Thüringen auch die Bereitstellung von digitalen Basisdiensten für den Thüringer Tourismus und landesweite Initiativen zu Innovation, Qualität und Produktentwicklung. Gösel folgt auf Dr. Franz Hofmann, der aus beruflichen und familiären Gründen seine Tätigkeit zum 31.12.2022 beendet.

Wirtschaftsminister Tiefensee erklärt: „Christoph Gösel ist ein erfahrener Tourismusmanager, der Land und Leute kennt und mit den Vorzügen und Besonderheiten Thüringens bestens vertraut ist. Er wird aus seinen ganz praktischen Erfahrungen heraus die TTG noch stärker mit den Akteuren in den Regionen und Kommunen verbinden und das Urlaubsland authentisch repräsentieren und ‚verkaufen‘. Das ist umso wichtiger, weil der Tourismus angesichts der Corona- und der Energiekrise weiter in einem schwierigen Umfeld agiert. Vor diesem Hintergrund steht der neue TTG-Chef mit der Umsetzung und Weiterentwicklung der Tourismusstrategie, der Profilierung des Reiselands Thüringen und vor allem der weiteren Qualitätssteigerung bei den touristischen Angeboten vor anspruchsvollen Aufgaben. Auch die Schlagkraft und Wirksamkeit der TTG muss weiter gesteigert werden. Wir sind überzeugt, mit Christoph Gösel den besten Kandidaten für diese Herausforderungen gefunden zu haben.“

Gösel selbst sagt: „Ich bin voller Vorfreude. Wer, wenn nicht ein Thüringer, kann die Gäste des Bundeslandes, aber auch die eigenen Bewohner mit auf eine Entdeckungsreise in die Mitte Deutschlands nehmen. Und eine Entdeckungsreise wird es natürlich auch für mich, den Tourismus eines ganzen Bundeslandes zu vernetzen. Denn das ist unsere Aufgabe: Wir sind die stärkende Verbindung zwischen den touristischen Ansprechpartnern, um gemeinsam zu zeigen, was für einzigartige Schätze, welch intensives Zusammenspiel von Natur und Kultur und welche Dichte an herausragenden Kulturgütern in jeglicher Form Thüringen zu bieten hat.“

Im Auswahlverfahren für die Position des TTG-Geschäftsführers hatte sich Gösel unter insgesamt rund 70 Kandidatinnen und Kandidaten aus Thüringen und dem gesamten Bundesgebiet durchgesetzt; zuletzt waren sieben Kandidatinnen und Kandidaten im engsten Bewerberkreis verblieben, die sich dem Aufsichtsrat persönlich vorstellten. Gösels Vertrag, den das Thüringer Finanzministerium als TTG-Gesellschafter mit dem neuen TTG-Chef verhandelt und abschließt, wird zunächst eine Laufzeit von drei Jahren haben.

Kurzvita Christoph Gösel

  • 1973 in Nordhausen geboren und aufgewachsen
  • bis 1998: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • seit 1999 verschiedene Stationen im Marketing- und Tourismusbereich, u.a. als Geschäftsführer der Stadtmarketing Arnstadt GmbH, Werkleiter des Kulturbetriebs der Stadt Arnstadt und zuletzt Geschäftsführer der KulTourStadt Gotha GmbH
  • Gösel ist verheiratet und Vater zweier Kinder

Von der drohenden Gas- und Energiekrise und den steigenden Energiepreisen ist auch der Tourismus betroffen.

In der Rubrik International sowie im Header-Teaser finden Sie aktuell eine Seite speziell zu diesem Thema. Wir aktualisieren die Informationen zur gültigen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung, Informationen zum Entlastungspaket, aber auch zu konkreten Handlungsempfehlungen für die Branchen für Sie.

Der für den 10. Oktober geplante Thüringer Tourismustag wird noch einmal verschoben. Viel ist derzeit in Bewegung, Einiges wird aktuell in der Thüringer Tourismuspolitik angepasst. Hinzu kommen Energiekrise und wieder deutlich steigende Corona-Infektionen. Alles zusammen ein Grund, den Tourismustag auf einen Termin im Frühjahr 2023 zu verschieben.

Auf jeden Fall in diesem Jahr wird aber noch der Thüringer Tourismuspreis verliehen. Vorschläge können ab sofort hier eingereicht werden: https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/thueringer-tourismuspreis-2022/.

Antonia Sturm nimmt als zweite Geschäftsführerin des Regionalverbunds Thüringer Wald e.V. ihre Arbeit auf. Zusammen mit Marietta Schlütter, seit zwölf Jahren Geschäftsführerin, startet die Doppelspitze mit vereinten Kräften in die Herbstsaison. Hauptaufgaben werden das strategische Umsetzungsmanagement der Tourismuskonzeption 2025 sowie das Außen- und Innenmarketing sein. Im Laufe des kommenden Jahres übernimmt Antonia Sturm die alleinige Geschäftsführung.

Aus der Region für die Region

Antonia Sturm stammt selbst aus dem Thüringer Wald und macht sich seit langem für den dortigen Tourismus stark. Zuletzt betreute Sturm, die in Friedrichroda lebt, die Bereiche Tourismus und Handel bei der IHK Südthüringen. Davor setzte sie sich als stellvertretende Leiterin für das Projekt „Zukunft Thüringer Wald“ – ein Projekt der Landesregierung – für das Mittelgebirge ein. „Wir haben mit Frau Sturm eine ausgewiesene Fachfrau aus der Region für die Region gewinnen können“, sagt Marietta Schlütter, langjährige Geschäftsführerin dieser größten touristischen Dachorganisation des Freistaates Thüringen, erfreut.

Tourismus unter Druck

Seit Beginn der Pandemie steht der Tourismus besonders unter Druck: Betriebsschließungen, abgesagte Veranstaltungen, zurückhaltende Gäste und nun die zunehmende Inflation, die so manches Tourismusangebot zum Luxusgut hat werden lassen. „Umso wichtiger ist es, dass der Regionalverbund Thüringer Wald e.V. mit vereinten Kräften diesen Herausforderungen begegnet. Wir müssen auf der Höhe der Zeit bleiben, damit auch der Thüringer Wald vom wachsenden Deutschlandtourismus profitiert. Ein Generationswechsel wird dabei helfen“, betont Peggy Greiser, Vorstandsvorsitzende des Regionalverbunds.

Drei Ziele für das kommende Jahr

„Für das kommende Jahr habe ich mir vor allem drei Ziele vorgenommen“, sagt Antonia Sturm: „Den Zusammenhalt in der Region stärken, das bedeutet auch die Stärkung des Innenmarketings. Die Sichtbarkeit unserer Arbeit, aber auch die der Region muss erhöht werden. Und: Wir wollen das vielfältige Potential bereits bestehender Angebote noch stärker ausschöpfen. Der Thüringer Wald hat sehr viel zu bieten, aber an der Art, wie wir ihn anbieten, sind wir noch nicht da, wo wir sein könnten. Ich kann es kaum erwarten, die Arbeit aufzunehmen!“

Auch wenn bei den deutschen Tourismusbetrieben die Geschäftserwartungen aufgrund des niedrigen Ausgangsniveaus erheblich optimistischer ausfallen als in der Gesamtwirtschaft: Die aktuelle Lage ist noch deutlich vom Vorkrisenstand entfernt, und die Unternehmen sehen viele Geschäftsrisiken. So dürfte die Inflation die Nachfrage bremsen, gleichzeitig behindern Personalknappheit und hohe Arbeitskosten den Neustart.

Weitere Informationen

­Aufgrund des hohen Interesses am Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist bereits ein Großteil der zur Verfügung stehenden Mittel mit den vorliegenden Anträgen belegt. Seit dem 15. Juni 2022 können nur noch Förderanträge mit einem Zuschussvolumen von maximal 200.000 Euro eingereicht werden.

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Der Tourismusatlas, ein Gemeinschaftsprojekt der Statistischen Ämter der Länder und des Bundes, wurde aktualisiert. Nutzer können nun die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tourismusbranche kleinräumig analysieren. Zu sehen ist u.a. wo sich die Bedeutung der Hotellerie durch die Corona-Pandemie verändert hat.

 

Wer sogenannte „Serviceverpackungen“ als „Letztvertreiber“ abgibt, muss sich bis zum 1. Juli 2022 beim Verpackungsregister LUCID registrieren lassen. Das gilt für alle, die Verpackungen befüllen, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen.
Für Hoteliers und Gastronomen gilt: Alle Verpackungen für die „Übergabe von Speisen oder Getränken an die Gäste und Kunden befüllt werden“ gelten als Serviceverpackungen. Es geht um Becher, Boxen, Schalen, Schachteln und Tüten.

Grundsätzlich gilt: Wer Serviceverpackungen in den Verkehr bringt, muss für das Recycling der Verpackung bezahlen.
Aus diesem Grund kaufen viele Gastronomen und Hoteliers Verpackungen, die (system-)vorbeteiligt sind (mit Systembeteiligung). Das heißt, der Händler hat in diesem Fall (vorbeteiligt) bereits für das Recycling bezahlt und bestätigt dies auf Lieferschein und/oder Rechnung. Wenn Verpackungen nicht vollständig vorbeteiligt gekauft werden, muss der Abgebende alle daraus entstehenden Pflichten selbst übernehmen.

Aber Achtung: Die Registrierungspflicht besteht unabhängig davon: 

  • ob Verpackungen mit Systembeteiligung oder ohne gekauft und in den Verkehr gebracht werden
  • welche und wie viel Verpackung man in den Verkehr bringt
  • ob diese vom Gast oder Unternehmen befüllt wird

Das Verpackungsregister erklärt in kurzen Videos  bspw. was Serviceverpackungen sind und wie die Registrierung abläuft.  Es gibt Checklisten und digitale Schnellchecks zur Überprüfung, ob Pflichten aus dem Verpackungsgesetz bestehen.   Der DEHOGA Bundesverband hat ein Merkblatt zur Registrierungspflicht explizit für Hoteliers und Gastronomen zusammengestellt.  

Das Bundesverfassungsgericht wies die von mehreren Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg erhobenen  Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurück. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Steuer betroffene Betriebe nicht übermäßig belaste. Nach diesem Urteil könnte die Steuer nun sogar auch auf beruflich veranlasste Übernachtungen übertragen werden.

Die Bettensteuer, auch Citytax oder Tourismus-/ Kulturförderabgabe genannt, ist eine zusätzliche Steuer auf den Übernachtungspreis bei nicht-beruflich veranlassten Übernachtungen.

Die Beherbergungsunternehmen beklagen seit Jahren den hohen bürokratischen Aufwand, die Steuer bei den Gästen einzutreiben und an die Behörden abzuführen. Kommunen hingegen betonen, dass die Einnahmen dem Ausbau der touristischen Infrastruktur dienen. Die Realität sieht jedoch Vielerorts anders aus, weil die Steuer nicht zweckgebunden ist.

Laut einer DEHOGA-Übersichtaus dem Jahr 2019 erheben 30 Kommunen in Deutschland eine Bettensteuer. In Thüringen sind es u. a. die Städte Gera, Saalburg-Ebersdorf, Erfurt, Weimar und Eisenach.

Zum 18. Mal sucht der Deutsche Tourismusverband zukunftsweisende Produkte, Events, Marketingstrategien und Kooperationsmodelle für den Deutschlandtourismus. Bis zum 20. Juni 2022 läuft die Bewerbungsfrist.

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Thüringen wird in verschiedene Fördergebiete (C-Fördergebiete, D-Fördergebiete) eingeteilt. Das führt zu regional unterschiedlichen Förderkonditionen.

Von 22 Landkreisen und kreisfreien Städten werden künftig nur noch 14 zum C-Fördergebiet gehören. Für die D-Fördergebiete erhält der Freistaat weniger Mittel, die aufgrund der EU-beihilferechtlichen Vorgaben auch nur begrenzt zur Unternehmensförderung eingesetzt werden können. Suhl, der Landkreis Greiz und das Altenburger Land werden aufgrund der ungünstigen demografischen Entwicklung zusätzlich gefördert.

Die neuen Rahmenbedingungen legen den Fokus stärker auf verbesserte Produktion, Lohnentwicklung und Nachhaltigkeit in Unternehmen. So wird bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze für Beherbergungsunternehmen die Untergrenze des zu Jahresbruttolohns auf 26.000 € angehoben. Bei Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen werden die umweltbezogenen Mehrkosten mit einem höheren Fördersatz (C-Fördergebiet 45 Prozent, D-Fördergebiet 40 Prozent) unterstützt.

Touristische Betriebe mit wenige als 50 Prozent Umsatzanteil, der mit Beherbergung zu erzielen ist, waren bisher von der GRW-Förderung ausgenommen. Diese Grenze wurde auf 30 Prozent gesenkt, um den Kreis der förderfähigen Unternehmen zu erweitern.

Geplante Förderquoten 

 große Unternehmenmittlere Unternehmenkleine Unternehmen
D-Fördergebietbis max. 200.000€ lt. de-minimis-VO10 Prozent20 Prozent
C-Fördergebiet*/**15 Prozent25 Prozent35 Prozent

 

Fördergebiete für Thüringen

GRW-Fördergebietskarte für Thüringen (ab 2022)

D-Fördergebiet:

  • Ilm-Kreis

C-Fördergebiete:

  • Hildburghausen
  • Schmalkalden-Meininge
  • Sonneberg
  • Suhl**

** C-Fördergebiet Suhl: große Unternehmen 20 Prozent, mittlere Unternehmen 30 Prozent, kleine Unternehmen 40 Prozent 

Die Richtlinie-GRW ist rückwirkend ab dem 01.01.2022 gültig.  Beratung und Unterstützung bietet die Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank in Ihrer Region.   


Für das Förderprogramm Thüringen-Invest ist eine Antragstellung ab dem 15.02.2022 nicht mehr möglich. Der Zugang zum Nachfolgeprogramm InnoInvest wird im Laufe des Jahres möglich sein. Wir informieren aktuell darüber. 

Die Ausbildungsordnungen über die Berufsausbildung der gastgewerblichen Berufe sind am 14. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnungen treten am 1. August 2022 in Kraft. Nähere Details finden Sie im Langtext. Über die Inhalte und Neuerungen informieren wir Sie zeitnah in einer Informationsveranstaltung.

Nächster Termin:

13. Juni 2022, 10:00 Uhr, 
Onlineveranstaltung der IHK Südthüringen gemeinsam mit dem FAV Firmenausbildungsverbund Südthüringen e.V.

Weitere Informationen rund um die Ausbildung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert mit dem neuen Programm „Zukunft Region“ sein Förderangebot im Bereich der regionalen Strukturpolitik. Der Bundeswettbewerb zielt auf eine Stärkung der Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen in Deutschland, die eine wichtige Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sind.

Für die Durchführung des Bundeswettbewerbes werden Förderaufrufe zu übergeordneten Themen veröffentlicht. Der  erste Förderaufruf erfolgt zum Thema „regioNachhaltig“.

Antragsskizzen für die erste Wettbewerbsrunde können bis 18.05.2022, 15 Uhr über die Plattform positron:s eingereicht werden.

Das neue Förderprogramm sieht zunächst eine zweijährigeEntwicklungsphase vor, in der ein regionales Netzwerk, bestehend aus Gebietskörperschaften, Wirtschaft, Wissenschaft, Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, zivilgesellschaftlichen Akteuren etc., etabliert und gefestigt werden soll. Gemeinsam soll ein Zukunftskonzept erarbeitet werden, das eine nachhaltige Entwicklung und die Sicherung von Standortvorteilen der regionalen Wirtschaft zum Ziel hat.

In der anschließenden Umsetzungsphase soll mit konkreten Einzelmaßnahmen dargelegt werden, wie die Transformation der Wirtschaft in der Region durch innovative wirtschaftliche Aktivitäten positive Wirkungen auf die Umwelt sowie zur Erreichung weiterer Nachhaltigkeitsziele entfalten sollen.

Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie zur Antragstellung sind beim Bundeswirtschaftsministerium abrufbar.

Ab sofort können im GRW-Programm wieder Anträge gestellt werden.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das zentrale Förderprogramm zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen.

Der Antrag ist vor dem Beginn des Vorhabens über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank zu stellen.

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VerpackG: Neue Pflichten für Gastronomie und Einzelhandel für To-Go-Waren ab 1.1.2023

Auf Letztvertreiber (wie z. B. Gastronomen, Einzelhandel) kommt für To-Go-Speisen und -Getränke ab 1.1.2023 eine neue Pflicht zu: Restaurants, Bistros, Cafés und weitere Letztvertreiber, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, sind ab 1.1.2023 verpflichtet, für ihre To-Go-Waren in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher auch eine Mehrwegalternative anbieten. Hintergrund ist die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) mit ihren neuen §§ 33 und 34 VerpackG, die am 3.7.2021 in Kraft getreten sind. Das VerpackG ist  hier abrufbar.

Gemäß § 33 VerpackG ist es ab 1.1.2023 Pflicht des Letztvertreibers für To-Go-Waren in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher eine Mehrwegalternative anzubieten.

Sie haben Fragen zum VerpackG? Wir beraten Sie gern.

Nach einem umfassenden Relaunch wird der Deutsche Tourismusverband (DTV) zum 1. Januar 2022 mit einem komplett überarbeiteten Klassifizierungssystem für Ferienwohnungen, -häuser und -zimmer starten. Dann gilt auch ein neuer Kriterienkatalog. Erstmals können mit den neuen Kriterien auch TinyHouses, Baumhäuser und Hausboote mit DTV-Sternen ausgezeichnet werden.

Zum Kriterienkatalog (Download)

Am 18. Oktober 2021 wurden auf dem Thüringer Tourismustag die Tourismuspreise verliehen.

In der Kategorie „Mut trotz Krise“ siegten Uta und Isabell Kehr, die im Frühjahr das Hotel Das Kehrs auf dem Petersberg in Erfurt eröffnet haben. Der Preis „Engagement für den Nachwuchs und die Fachkräftesicherung in der Krise“ ging an das AHORN Panorama Hotel in Oberhof und seine Chefin Jaqueline Schambach.

Den Branchenpreis, der in diesem Jahr zum ersten Mal verliehen wurde, erhält Christian Hegenbarth für sein Rollyboot Hohenwarte. Unter ausgewählten Bewerbern des Thüringer Tourismuspreises konnten hier die Touristiker über das Tourismusnetzwerk Thüringen ihren Branchenliebling selbst wählen. Das Rollyboot Hohenwarte hat die Tourismusbranche nicht zuletzt wegen seinem starken Fokus auf das Thema Nachhaltigkeit überzeugt. So wird die Energie über den Motor und das Solarpanel auf dem Dach erzeugt. Die verwendeten Reinigungsmittel sind biologisch abbaubar und auch bei den kostenfreien Pflegeprodukten wird auf Naturkosmetik gesetzt.

Die Gewinner erhalten ein Preisgeld über 1.500 Euro und einen Imagefilm sowie ein Glasschild mit dem Tourismuspreis-Logo für ihr Marketing. Der Thüringer Tourismuspreis wird alljährlich in Kooperation mit dem  ADAC Hessen-Thüringen vergeben.

Weitere Preisträger und Anerkennungen

Am 1. Juli 2018 ist das neue Reiserecht in Kraft getreten, das sowohl Reiseveranstalter und Reisebüros, aber auch Gastgeber und Tourismus-Informationsstellen betrifft. Seitdem hat sich nicht zuletzt aufgrund der Covid-19-Pandemie einiges getan.

Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, angefangen beim Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung, Leistungs- und Preisänderungen bis hin zu Insolvenzschutz und Informationspflichten.

Darüber hinaus sind seit 2018 Vorschriften zu Online-Angeboten und Regelungen zur Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen enthalten. Erweiterte Informationspflichten sollen zudem den Verbraucherschutz stärken und dienen der "Vollharmonisierung", also der Vereinheitlichung der Reglungen in den EU-Mitgliedstaaten.

Die Covid-19-Pandemie hat insbesondere Einfluss auf die Auslegung der im BGB (§ 651 h) festgehaltenen Vorschrift zum Rücktritt vor Reisebeginn. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann man von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ausgehen darf. Denn dann kann ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht des Reisenden (§ 651 h III BGB) bestehen.

Darüber hinaus wurde im Zuge der Covid-19-Pandemie ersichtlich, dass die bestehenden Regelungen zur Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ungenügend sind. Das neue Reisesicherungsfondsgesetz, das im Juni 2020 beschlossen und im Juni 2021 verabschiedet wurde, soll diese Lücke schließen, die zulasten der Pauschalreisenden gegangen war.

Mit Blick auf diese Entwicklungen hat der DIHK seine Infoblätter zum Reisevertragsrecht für Gastgeber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter auf den aktuellen Stand gebracht. Dabei informiert er insbesondere über Stornierungen im Rahmen der Corona-Pandemie und den Reisesicherungsfonds.

Gute Nachrichten für die Kur- und Heilbäder in Deutschland: Medizinische Vorsorgemaßnahmen sind künftig wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Die „Wiedereinführung der ambulanten und der stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach §23/2 und 4 SGB V“, wie es im Juristendeutsch heißt, ist Teil des so genannten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 11. Juni beschlossen, der Bundesrat wird dem Entwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) voraussichtlich Ende Juni grünes Licht" geben.
 
 
 

Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, aber auch an Eltern und Erziehende. Es ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen.

Eine Ergänzung im Jugendschutzgesetz hatte eine Änderung der Aushangvorlage „Auszug Jugendschutzgesetz“ zur Folge. In § 11 wurden die Vorgaben zu Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke im Rahmen von Filmveranstaltungen präzisiert.

Nach dem Jugendschutzgesetz (§3) sind Veranstalter und Gewerbetreibende verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.

Am 20.01.2021 hat das Bundeskabinett Neuregelungen - eingebracht durch die Bundesumweltministerin - im Verpackungsgesetz beschlossen. Sie sollen dazu beitragen Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Ab dem 01.01.2023 soll eine Regelung zu Mehrwegbehältnissen in der Gastronomie in Kraft treten. Damit wird die EU-Verpackungsrichtlinie, die bereits seit 2019 in Kraft ist, umgesetzt.

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig die Wahl zwischen To-Go-Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen haben. 

Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben - etwa Imbissbuden - mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche: sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.

Das Tourismusnetzwerk Thüringen ist eine Informationsplattform für alle touristischen Akteure und am Tourismus Beteiligte in Thüringen. Es dient als zentrale Anlaufstelle zur Information und zum Austausch über aktuelle Entwicklungen im Thüringer Tourismus. Damit trägt es dazu bei, das strategische Tourismuskonzept für Thüringen umzusetzen und nachhaltig zu etablieren.

Inhaltlich stehen die Bereitstellung und der Austausch von Informationen unter den touristischen Akteuren in Thüringen im Vordergrund. Die Plattform enthält alle relevanten Informationen, die den Tourismus in Thüringen betreffen wie z.B.:

  • Strategische Ausrichtung und Marketing
  • Produktentwicklung, Qualität, Barrierefreiheit oder Nachhaltigkeit
  • Marktforschung
  • Förderungen
  • Veranstaltungen im Innenmarketing oder Weiterbildung

Außerdem sind Informationen zu Experten und Ansprechpartnern der einzelnen Organisationen zu finden, die bei Fragen zu konkreten Themen kontaktiert werden können. Über eine Schnittstelle werden offene Stellenangebote der Stellenbörse der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung präsentiert.

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Ricarda Wolff
Senior Expert Tourismus

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