Aktuelles

Neuigkeiten aus der Tourismusbranche

Internationalen Spitzensport live im Thüringer Wald erleben

Auch 2025 ist Oberhof wieder eine Station des BMW IBU Weltcups Biathlon. Vom 9. bis 12. Januar 2025 stehen sechs spannende Wettkämpfe – Sprint, Verfolgung und Mixed-Staffeln – auf dem Programm. Die besten Athletinnen und Athleten der Welt kämpfen um Siege, gepusht von tausenden Fans in der ARENA am Rennsteig und an der Strecke.

Mit dem Businessticket hält die Oberhofer Sport und Event GmbH als Ausrichter des Weltcups ein attraktives Angebot für Unternehmen bereit. Es eignet sich als perfektes Geschenk für sportbegeisterte Mitarbeiter und/oder Kunden. Auch für einen gemeinsamen Firmenausflug zu einem der Wintersporthöhepunkte im Thüringer Wald bietet sich dieses Angebot sehr gut an.

Das Businessticket wird für den Sprint der Frauen am 09.01.2025 und das Sprint-Rennen der Männer am 10.01.2025 angeboten. Die Tickets stehen Ihnen auf den ARENA-Oberrang zur Verfügung. Ab 10 Tickets pro Wettkampftag, erhalten Sie jedes Ticket für 47€ inklusive zweier Wertbons im Wert von jeweils 4€.

Zur Bestellung nutzen Sie bitte das Bestellformular des Veranstalters.

Zögern Sie nicht und erleben Sie einen abwechslungsreichen Tag in der ARENA am Rennsteig.

Alle Informationen rund um den BMW IBU Weltcup Biathlon 2025 in Oberhof  finden Sie auf der Website.

Gemeinsame Kampagne von Thüringer Tourismus GmbH und Thüringer Heilbäderverband e.V. bewirbt Entspannung an außergewöhnlichen Orten 

Singen im Solenebel, Wein-Inhalation im Gradierwerk, Klangschalen-Meditation im Bergwerk oder Yoga im Museum: In Thüringen sind die natürlichen Heilmittel nicht nur gut für Körper und Geist, sie sind ein einmaliges Vor-Ort-Erlebnis für alle Sinne. Mit dieser Botschaft bewerben die Thüringer Tourismus GmbH und der Thüringer Heilbäderverband e.V. (THBV) erstmals gemeinsam eine neue Produktlinie in der Thüringer Kur- und Bäderlandschaft. 

Im Zentrum stehen insgesamt mehr als 40 gesundheitsfördernde Angebote in den 17 Kurorten und Heilbädern des Freistaats, die entweder neu entwickelt oder modernisiert worden. Umrahmt wird all das von einer großangelegten, touristischen Werbekampagne von TTG und THBV mit Namen „Auffallend ausgeglichen – Entspannung an außergewöhnlichen Orten“.

Unter den Webseiten entspannen.thueringen-entdecken.de und natur-kur-thueringen.de gibt es mehr Informationen sowie die Möglichkeit zur Buchung der neuen Angebote. Das Wiedererkennungsmerkmal der Kampagne ist eine Frau in der Yoga-Pose „Krieger“. Sie führt ihre Übung an besonderen Orten aus: Zum Beispiel im Gradierwerk Bad Salzungen, im Panorama Museum Bad Frankenhausen, im Weinberg oder in den Saalfelder Feengrotten. Mit diesem Motiv wirbt die Kampagne in 25 Fitnessstudios in ganz Deutschland oder online sowie gedruckt in den Magazinen „Soul Sister“, „Fit for Fun“ und „Women’s Health“. Zudem wird es eine thematische Playlist auf der Musikplattform „Spotify“ geben. 

Für den Thüringer Wald sind die Angebote für Masserberg, Stützerbach und Bad Colberg enthalten.

Seit 01.04.2024 ist der Besitz und der Konsum von Cannabis in bestimmten Grenzen für Volljährige erlaubt. Nicht gestattet ist u.a. der Konsum in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Spielplätzen oder Sportstätten sowie tagsüber (7 – 20 Uhr) in Fußgängerzonen. Ebenso ist der Konsum auch in der unmittelbaren Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, untersagt.

Doch wie sieht es in der Gastronomie aus? Für Raucherkneipen, Raucherräume und die Außengastronomie gilt: Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet. Jedoch sind auch hier die Einschränkungen des Cannabisgesetzes zu beachten. So finden etwa in Fußgängerzonen, die Regeln der Sperrzone Anwendung. Das heißt, dass auf Stühlen eines Cafés in der Fußgängerzone beispielsweise nicht gekifft werden darf und explizit darauf geachtet werden muss, dass ein Konsum in Gegenwart von unter 18-Jährigen nicht erfolgt. Dies wird in den meisten Fällen der Gastronomie schwer abzugrenzen sein, da unter unmittelbarer Gegenwart eine gleichzeitige, vorsätzliche physische Anwesenheit der konsumierenden Person und einem oder mehreren Kindern oder Jugendlichen am gleichen Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander zu verstehen ist. Bei Verstößen gegen die Konsumverbote drohen dem Konsumenten Bußgelder bis Euro 30.000.

Die Konsumierung kann durch das Hausrecht eingeschränkt werden. Jeder Gastronom darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis verbieten. Dies gilt auch in der Außengastronomie und in Raucherkneipen.

Das Jugendschutzgesetz ist weiterhin gültig. Sollte es zu einer Anpassung kommen, werden wir Sie informieren. Eine zusätzliche Beschilderung zum Rauchverbot ist aktuell ebenfalls (noch) nicht vorgesehen.

Sollten Sie konkrete Fragen zur Umsetzung haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Zusätzlich müssen Unternehmer die Regelungen als Arbeitgeber beachten. Hierzu informieren wir umgehend.

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Das Thüringer Waldgesetzes in der Fassung vom 18. September 2008 (GVBI. S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 560) und Gesetz vom 21. Dezember 2020 (GVBI. S. 665), wird wie folgt geändert: 

1. In § 2 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort "auch:" die Worte "kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen," eingefügt.

2. § 10 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 2 wird aufgehoben.
bb) Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden die Sätze 2 und 3.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Folgender neue Satz 2 wird eingefügt: "Bei der Interessenabwägung sind insbesondere die Möglichkeit der Aufforstung geschädigter Waldflächen sowie die Nutzung von Alternativflächen für das der Umwandlung zugrundeliegende Vorhaben einzubeziehen."
bb) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) Folgender neue Satz 2 wird eingefügt: "Die Ausgleichsaufforstung soll nicht auf für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten Flächen vorgenommen werden."
bb) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und erhält folgende Fassung:
"Darüber hinaus können weitere Auflagen erteilt werden."
cc) Die bisherigen Sätze 3 bis 5 werden die Sätze 4 bis 6.
3. § 12 Abs. 7 erhält folgende Fassung: 
"(7) Bei besonderen Gefahrenquellen, insbesondere Eisenbahnlinien und Windkraftanlagen, sind vorbeugende Maßnahmen zum Waldbrandschutz, wie Anlage und Unterhaltung von Schutzstreifen entlang von Eisenbahnlinien und Windkraftanlagen, Stromtrassen und Verkehrswegen, Parkplätzen und Naherholungsgebieten vom Eigentümer oder Betreiber dieser Anlagen auf eigene Kosten durchzuführen. Die Forstbehörden entscheiden, welche vorbeugenden Maßnahmen zur Waldbrandverhütung getroffen werden müssen."
4. § 67 erhält folgende Fassung:

Evaluierung
Die Landesregierung legt dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 einen Bericht über das Ergebnis der Evaluierung über einen notwendigen Anpassungs- oder Änderungsbedarf von § 10 vor. Evaluierungsauftrag ist insbesondere, ob die gesetzlichen Grundlagen ausreichen, um in der Praxis den Schutz des Waldbestandes gegenüber anderen Flächennutzungen sicherzustellen."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Thüringer Waldgesetz

Schlussabrechnung für Corona-Hilfen noch bis zum 30. September 2024 möglich

Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Wenn eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.

Die Schlussabrechnungen für Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfen sind jetzt über die prüfenden Dritten einzureichen. Weitere Informationen.

Detailierte Informationen zur Erstellung der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte.

Abrechnung Neustarthilfe Plus

Details zur Endabrechnung und weiterführende Links

Kabinett beschließt mit „Public-Viewing-Verordnung“ Ausnahmen beim Lärmschutz

Das Bundeskabinett auf Initiative des Bundesumweltministeriums die „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Damit können Spiele der Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer auch in den späteren Abendstunden im Freien öffentlich übertragen werden. So bekommen mit der Verordnung die Kommunen die Möglichkeit, während der EM 2024 der Männer im Juni und Juli dieses Jahres Public-Viewing-Veranstaltungen zu genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wir freuen uns auf ein tolles Fußballereignis in Deutschland. Wenn im Sommer bei uns die Europameisterschaft stattfindet, wollen viele Menschen gemeinsam Spiele anschauen, mitfiebern und feiern – und das gern auch draußen. Public Viewing gehört für viele Fans zu einem gelungenen Fußball-Erlebnis dazu. Geht ein Spiel in die Verlängerung oder sogar ins Elfmeterschießen, wird es bei Abendspielen oft auch spät. Wir ermöglichen den Städten und Gemeinden, dass Public Viewing auch bis in die späteren Abendstunden stattfinden kann. Ich wünsche allen Fans viel Vorfreude – und ein großartiges Turnier.“

Von den insgesamt 51 Spielen beginnen 26 Spiele um 21 Uhr. Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, ist eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig. Sie erstreckt sich über die gesamte Dauer der Europameisterschaft vom Eröffnungsspiel am 14. Juni bis zum Finale am 14. Juli 2024.

Die Verordnung soll den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen erweitern, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen diese im Einzelfall abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen der Europameisterschaft und dem Schutz der Nachtruhe. Es müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.

Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und 2022 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 gab es vergleichbare Verordnungen. Die IHK hat die Public-Viewing-Verordnung in einer Stellungnahme begrüßt.

Hintergrund

Das BMUV sieht sich als Partner des nachhaltigen Sports und engagiert sich als Teil der Bundesregierung für eine nachhaltige Umsetzung der stattfindenden Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 (EURO 2024). Es unterstützt mit seiner Beratung dabei die Veranstaltenden der EURO 2024 sowie die zehn Ausrichterstädte. Zugleich finanziert das BMUV Projekte, die dem Sport auch über die EURO 2024 hinaus einen Nachhaltigkeitsschub geben und gesellschaftliche Wirkungen – insbesondere auch im Breitensport – erzielen sollen.

Weitere Informationen

Public-Viewing-Verordnung: https://www.bmuv.de/gesetz/1038

FAQs zur Verordnung: https://www.bmuv.de/FQ249

Informationen zu EURO 24: www.bmuv.de/euro2024


Sie wollen in Ihrem Unternehmen die Spiele der Fußball-WM übertragen? Beim Public Viewing gibt es viele Auflagen. Folgendes sollte bei der Übertragung der WM-Spiele in Restaurants, Hotels, Lokalen oder sonstigen Betrieben beachtet werden:

  1. Auflagen der UEFA
  2. Auflagen der GEMA
  3. Auflagen der GEZ

Für Fragen stehen wir gern beratend zur Verfügung.

Vom 2. April bis 18. Juni 2024 finden unter dem Motto „Von Klicks und KI: Der digitale Kompass für den Tourismus“ fast wöchentlich kurzweilige Webinare für das Gastgewerbe statt.

Erfahren Sie u. a., wie Künstliche IntelligenzChatbots oder digitale Tools zur Sprachüberwindung bei Ihnen zum Einsatz kommen können, wie Sie über Google Profile oder Social Media Ihre Sichtbarkeit erhöhen und den Datenschutz Ihrer Kundendaten wahren.

Die Vorträge werden von ThEx Wirtschaft 4.0 in Kooperation mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus veranstaltet und von der Thüringer Tourismus GmbH sowie den Thüringer Industrie- und Handelskammern unterstützt.

Für weitere Informationen und zur Anmeldung klicken Sie bitte auf die Links.

02.04.2024 | 09:00-10:00 Uhr
Von Sternen zu Stammgästen: Durch Bewertung zur Kundenbindung

08.04.2024 | 09:00-10:00 Uhr
KI am Gast: Zukunftstechnologien für Service und Komfort

15.04.2024 | 09:00-10:00 Uhr
Grundlagen für die eigene Website in der Tourismusbranche

29.04.2024 | 13:00-14:00 Uhr
Chatbots im Tourismus: Sicherheitsrisiken und Gegenmaßnahmen

16.05.2024 | 10:00-11:00 Uhr
Digitale Tools zur Sprachüberwindung: Mit internationalen Gästen kommunizieren

23.05.2024 | 09:00-10:00 Uhr
Google Unternehmensprofile: Sichtbar auf den ersten Klick

29.05.2024 | 09:00-10:00 Uhr
Neue Zielgruppen erreichen mit Social Media

18.06.2024 | 09:00-10:00 Uhr
Sensible Kundendaten: Datenschutz in der Tourismusbranche

Nach dem positiven Anklang zur Webinar-Reihe speziell für Besitzer und Betreiber von Ferienwohnungen/Ferienhäusern im letzten Jahr wird es in 2024 eine Neuauflage geben. Im Vordergrund stehen der kontinuierliche Austausch und die gegenseitige Wissensvermittlung zu praxisnahen Fragestellungen rund um den erfolgreichen Betrieb der Unterkunft. 

Netzwerkveranstaltung

Wir möchten nun einen Schritt weiter gehen und Betreiber und Besitzer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in den direkten Austausch bringen. Die Fragstellungen sind überall ähnlich. Und viele Betreiber haben bereits Lösungen für die ein oder andere Herausforderung gefunden.

Wir möchten das Kennenlernen, den persönlichen Kontakt und den Wissensaustausch untereinander anregen und planen hierfür eine Netzwerkveranstaltung am Mittwoch, den 17. April 2024 (14:00-17:00Uhr) in Heilbad Heiligenstadt, wozu Betreiber aus ganz Thüringen herzlich eingeladen sind. Darüber hinaus planen wir aber auch einen Wissensimpuls zum Thema „Langlebigkeit des Produkterlebnisses“. Wir werfen mit Ihnen einen genauen Blick auf die Qualität der Ausstattung einer Ferienwohnung/eines Ferienhauses. Die wichtigsten Fragestellungen dazu lauten:

  • Wie kann die Ausstattung möglichst lange und in hoher Qualität erhalten bleiben?
  • Wie kann Schäden vorgebeugt werden?
  • Welche Anforderungen gibt es hinsichtlich Reinigung, Versicherung und Wartung?

Wir freuen uns in diesem Zusammenhang auf Ihre Erfahrungen, Learnings und Best-Practices.

Weiterhin ist eine kleine Fuck-up-Wall in Planung, auf der Sie uns und den Teilnehmern Ihre größten Fehlkäufe, schlimmsten Schäden, unsinnigsten Anschaffungen und skurrilsten Hinterlassenschaften Ihrer Gäste zeigen dürfen! Laden Sie dazu gern im Vorfeld Fotos hoch oder übersenden Sie diese vorab per Mail an eine der u.g. Adressen.

Die Veranstaltung startet mit dem Besuch der Tiny-Häuser Wiesenglück in Heilbad Heiligenstadt. Für den Wissensimpuls und das Netzwerktreffen stehen uns die Räumlichkeiten des Coworking Eichsfeld zur Verfügung. Einen detaillierten Ablaufplan erhalten alle Teilnehmer zeitnah vor der Veranstaltung. Zur Anmeldung. 

Webinar-Reihe im Spätsommer 2024

Am 12.08.2024 startet die Neuauflage unserer Webinar-Reihe für Ferienwohnungen. Immer Montags, 17.00 Uhr.

  1. 12.08.2024, 17.00-18.00 Uhr
  2. 19.08.2024, 17.00-18.00 Uhr
  3. 26.08.2024, 17.00-18.00 Uhr
  4. 04.09.2024, 17.00-18.00 Uhr
  5. 09.09.2024, 17.00-18.00 Uhr
  6. 16.09.2024, 17.00-18.00 Uhr

Die Webinare finden online via MS-Teams statt. Die Anmeldung wird zeitnah veröffentlicht.

Ab sofort können im Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wieder Anträge über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.

Der Freistaat Thüringen unterstützt hier Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einem Fördervolumen in Höhe von 850 Millionen Euro. Immer mit dem Ziel Innovationen in neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu entwickeln.

Zum Investitionsförderprogramm GRW

Zu den Neuerungen der aktuellen Richtlinie informieren wir Sie gerne in einem Webinar.

Besonderer Fokus wird hier auf den Programmen: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und „Thüringen-Dynamik“ liegen. Die hier zugrundeliegenden Richtlinien sind Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „MOTIVation – move to innovation“.

Als Referent für das Webinar steht Herr Jan Güssow, Kundenbetreuer der Thüringer Aufbaubank zur Verfügung.

Termin:
Donnerstag | 21. März 2024 | 09:00 – 10:30 Uhr | virtuell | Zur Anmeldung

Die Gespräche mit den Freizeitpartnern sind abgeschlossen. Eine Auflistung aller Einrichtungen wird aktuell an die Vermieter versendet. Der Vertrieb hat begonnen.

Vielseitige Betreiberstruktur

Seit September des vergangenen Jahres waren Ivonne Hablitzel und Holger Jakob in Gesprächen mit den Leistungspartnern der Thüringer Wald Card unterwegs. In Summe stehen nun an die 150 persönlichen Termine zu Buche. Alles war sehr zeitaufwendig, denn die Freizeitwelt des Thüringer Waldes ist nicht nur inhaltlich, sondern auch betreiberseitig sehr abwechslungsreich. Bei kommunal-, stiftungs- oder vereinsbetriebenen Einrichtungen waren aufgrund von notwendigen Gremienbeschlüssen oft mehrere Termine zur gleichen Einrichtung erforderlich. Gesprochen wurde über die Rückvergütung des Eintrittspreises, die technischen Voraussetzungen zur Registrierung, zur Vertragsgestaltung oder dem zukünftigen Marketing.

Hohe Rückvergütung

Je vorgelegter und validierter All-Inclusive-Gästekarte erhält der Freizeitpartner eine Rückvergütung auf seinen Eintrittspreis. Diese liegt zwischen 52% und 62% des entsprechenden Vollzahlerpreises. Im Vergleich mit anderen Gästekartensystemen in Deutschland und Österreich rangiert der Thüringer Wald damit weit vorne. Oftmals werden maximal 50% vertraglich vereinbart. Die Höhe der monatlichen Ausschüttung ist von verschiedenen Parametern abhängig, zum Beispiel von der Anzahl der ausgegebene All-Inclusive-Gästekarten oder der Summe aller vorgelegten All-Inclusive-Gästekarten insgesamt.

Technik

Alle vorgelegten Kartentypen der Thüringer Wald Card werden zukünftig elektronisch erfasst und auf Gültigkeit geprüft. Dazu zählen die Thüringer Wald Card-Kaufkarte, die KLUB-Karte der FUNKE Medien Thüringen, die Gästekarte und ab Juni die All-Inclusive-Gästekarte. Für die Erfassung werden die Freizeitpartner – abhängig von den örtlichen Begebenheiten – mit stationären oder mobilen Lesegeräten ausgestattet. Die Technik wird kostenfrei und leihweise zur Verfügung gestellt. Die jährliche Lizenz teilen sich der Freizeitpartner und die Thüringer Wald Service GmbH.

Von B wie Bergbahn bis Z wie Zwergen-Park

Die All-Inclusive-Gästekarte trägt deutlich zur Qualitätssteigerung der Thüringer Wald Card insgesamt bei. Nahezu alle Freizeiteinrichtungen bleiben der Card treu. Lediglich eine Handvoll Einrichtungen verlassen den Angebotsverbund. Hier gab es Bedenken in Bezug auf Kapazitätsgrenzen, die Höhe der Rückvergütung oder nicht vorhanden technische Voraussetzungen. Dem gegenüber steht eine Angebotserweiterung. Etliche neue Angebote konnten aufgenommen werden. So ist ab Juni zum Beispiel der Besuch aller historischen Stadttore in Saalfeld, der Besuch im Feenweltchen der Erlebniswelt Feengrotten oder das Klettern im Kikaninchen Kletterparcours im Golfkletterpark Oberhof möglich.

Im Thüringer Wald wird im Juni die erste umlagefinanzierte All-Inclusive-Gästekarte in den neuen Bundesländern an den Start gehen. Doch was ist das überhaupt und wie sieht der aktuelle Arbeitsstand aus?

All-Inclusive-Gästekarte?

In etablierten Tourismusregionen sind All-Inclusive-Gästekarten zentrale und wirkungsvolle Mittel für Marketing und Vertrieb. Im Thüringer Wald wird die All-Inclusive-Gästekarte auf Grundlage der seit vielen Jahren bestehenden Thüringer Wald Card entwickelt. Ab 01.06.2024 können Beherbergungsbetriebe die Card auf freiwilliger Basis ausgeben. Über einen definierten Umlagebetrag je touristischer Übernachtung und Gast, welche im Übernachtungspreis einkalkuliert ist, wird die All-Inclusive-Gästekarte finanziert. Alle Übernachtungsgäste in teilnehmenden Beherbergungsbetrieben (außer Dienstreisende und Reisegruppen) genießen dann für die Dauer ihres Aufenthaltes kostenfreie Eintritte in ca. 170 Freizeiteinrichtungen.

Wie funktioniert es?

Zentrales Ausgabemedium für die neue All-Inclusive-Gästekarte auf Basis der Thüringer Wald Card ist das elektronische Meldescheinsystem, welches in den letzten Jahren von vielen Tourismusorten im Thüringer Wald eingeführt wurde. 

Die All-Inclusive-Gästekarten aus den elektronischen Meldescheinsystemen werden zukünftig bei ca. 170 Einrichtungen des Thüringer Wald Card-Partnernetzwerkes erfasst. Über eine zentrale Card-Plattform wird sowohl die Abrechnung der Umlage mit den Beherbergungsbetrieben als auch das zentrale Clearing, also die Berechnung der Rückvergütung je gezählter All-Inclusive-Gästekarte beim Freizeitpartner, geregelt.

Arbeitsstand?

Nach intensiven Marktrecherchen und der Konzeptionsphase wird seit März 2023 an der Umsetzung gearbeitet. Gestartet wurde mit einer Preis- und Besucherzahlenabfrage bei den Freizeitpartnern: Diese Daten sind die wichtigsten Parameter für die Kalkulation der Umlage, welche die Beherbergungsbetriebe je touristisch motivierter Übernachtung und Gast zu entrichten haben.

Fachlich beraten wird die Thüringer Wald Service GmbH, Betreiber der Thüringer Wald Card, hierbei von der IRS Consult aus München. Zahlreiche namhafte touristische Card-Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz lagen in der Verantwortung der auf Gästekarten-Konzeptionen spezialisierten Consulter.

Die persönlichen Gespräche mit den Freizeiteinrichtungen zur Teilnahme am neuen Gästekarten-Projekt sind fast abgeschlossen. Aktuell werden die Verträge ausgestellt. Parallel dazu finden die Gespräche mit den Beherbergungsbetrieben statt. Bei den Gesprächen unterstützen die Kolleginnen und Kollegen der Tourist-Informationen sowie die Bürgermeister im Thüringer Wald. Zum Start wird auch eine komplett überarbeitet Webseite freigeschaltet.

Die All-Inklusive-Card wird es aktuell nur als Gästekarte geben.

Die Jahreskarten der Thüringer Wald Card für Einheimische wird es weiterhin mit den bisherigen Vorteilen, also z.B. ermäßigten Eintritten geben.  

Wie geht’s weiter?

Über das Tourismusnetzwerk Thüringen werden in den nächsten Wochen und Monaten weitere Fachartikel und Arbeitsstände zum Thema erscheinen. Für Fragen und Auskünfte stehen Ivonne Hablitzel und Holger Jakob von der Thüringer Wald Service GmbH zur Verfügung.

Download Information für Gastgeber

Download Informationen Freizeitpartner

Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 ist die neue Richtlinie Digitalbonus Thüringen in Kraft getreten.

Damit werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt.

Was wird gefördert:

  • Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen
     
  • Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen
     
  • Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
    • mit Hauptsitz in Thüringen
      (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe, Handwerk, Handel)
    • im Haupterwerb
       
  • Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe
    (technische und naturwissenschaftliche Berufe, Designer)

Wie und wie viel wird gefördert?

  • Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung

  • Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent des Vorhabens, höchstens jedoch 15.000 Euro.

  • förderfähige Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und sollten 150.000 Euro nicht übersteigen

  • Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt

  • Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular direkt bei der Thüringer Aufbaubank.

Ab 1. Januar 2024 sollen Speisen in Gaststätten wieder mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt werden. Seit dem 1. Juli 2020 wurden in Deutschland Umsätze aus Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – mit 7 anstatt mit 19 Prozent besteuert. Dies war eine Maßnahme zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für das Gastgewerbe. Bitte beachen Sie: Kassensysteme müssen zum 1. Januar umgerüstet sein.

Zeitraum

01.01.2021 – 31.12.2023

ab 01.01.2024

Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle

7 %

19 %

Speisen Außerhausgeschäft
(Imbiss/Lieferung/Abholung)

7 %

7 %

Getränke (Grundsatz)

19 %

19 %

Für die Umstellung in der Silvesternacht kann eine Vereinfachung angewendet werden, damit die Gastronomen den Restaurantgästen ihr Gericht nicht vor Mitternacht mit 7 Prozent und nach Mitternacht mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen müssen.

Für die gesamte Silvesternacht kann noch der ermäßigte Umsatzsteuer-Satz angewendet werden. Hierzu hat das BMF eine Verlautbarung zum "Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen  veröffentlicht.

Gutscheine

Gutscheine, die ausgegeben und eingelöst werden, sind dahingehend zu unterscheiden, ob es sich um Einzweck- oder Mehrzweckgutscheine handelt. Für Einzweckgutscheine ist der Zeitpunkt der Ausgabe für den Steuersatz maßgeblich. Bei Mehrzweckgutscheinen kommt es hingegen darauf an, wann die Leistung ausgeführt wird, für welche der Gutschein eingelöst wird.
Wir empfehlen einen Hinweis an die Kunden.

Bereits zum zwölften Mal ist in diesem Jahr der Thüringer Tourismuspreis vergeben worden – aus insgesamt 50 Vorschlägen wurden insgesamt vier Preisträgerinnen und Preisträger gekürt.

Die Südthüringer Gewinner des Thüringer Tourismuspreises 2023 sind:

Kategorie „Lieblingsarbeitgeber“ (Preisgeld: 5.000 Euro):

  • The Grand Green Familux Resort, Oberhof

Der perfekte Familiengastgeber Grand Green Familux Resort in Oberhof ist zugleich auch der beste Arbeitgeber. Dies äußert sich in persönlicher Wertschätzung und Fürsorge für die Mitarbeiter, eine offene Kultur des Miteinanders, aber auch ganz konkrete Leistungen wie eine eigene Kinderbetreuung, die Nutzung von Fitnessstudio und Pool, ein hauseigenes Mitarbeiterrestaurant mit freien Mahlzeiten, vergünstige Reisen innerhalb der Hotelgruppe und eigene Wohnmöglichkeiten. So geht Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Arbeitgeber des Jahres steht für eine werteorientierte Unternehmensführung, bei der auch die eigenen Mitarbeiter im Zentrum stehen. 

www.thegrandgreen.de

Sonderpreis „Newcomer des Jahres“ (Preisgeld: 5.000 Euro):

  • Hotel & Restaurant Träbeser Bauernstube, Meiningen

Newcomer des Jahres ist Enrico Back, Inhaber der Bauernstube im Meininger Ortsteil Träbes. Nach der Ausbildung zum Koch sammelte Back zunächst deutschlandweit Erfahrungen in Restaurants der gehobenen Gastronomie und und bei Sterneköchen. Im Jahr 2020 kehrte er mit Frau und Kind in den elterlichen Betrieb zurück und entwickelte mit Mut, Unternehmergeist und umfangreichen Investitionen seither ein echtes Aushängeschild für die Thüringer Küche. Unterstützung findet er dabei bei seiner Familie, die voll in den Betrieb integriert ist. Highlight des Unternehmens ist die mittlerweile völlig neu ausgerichtete Gastronomie mit Gourmet-Küche in höchster Qualität. Wert legt Küchenchef Back dabei auf regionale Produkte, ein Konzept, das inzwischen bereits für überregionale Bekanntheit gesorgt hat und Gäste aus Nah und Fern anzieht. Die zwei Jahre des Corona-Stillstands nutzte der Unternehmer für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen und die Schaffung neuer Hotelzimmer.

https://www.traebeser-bauernstube.de

WIR GRATULIEREN DEN PREISTRÄGERN HERZLICH!

Insgesamt stellt das Wirtschaftsministerium für die Auszeichnungen in drei Kategorien, den Sonderpreis sowie die neun Nominierungen 26.000 Euro an Preisgeldern bereit.

Um das Gastgewerbe bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der letzten Krisen zu unterstützen, gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023 der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie. Eine Fortführung über das Jahr 2023 hatte der Bundestag noch im Juni dieses Jahres mit Verweis auf die hierdurch verursachten Steuerausfälle abgelehnt.

Neuer Anlauf zur Fortführung der Steuerermäßigung

Der Bundesrat hat nun am 29. September 2023 (TOP 13) auf Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zur Forderung nach einer Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuer in der Gastronomie beraten. Entsprechend des Antrags soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes bis Ende des Jahres 2025 zu verlängern.

Reformbedarf

Die Zeit der Verlängerung solle genutzt werden, um die Anwendung ermäßigter Umsatzsteuersätze bis Ende 2024 zu prüfen und unter Festlegung klarer gesellschaftlicher, sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Ziele Reformvorschläge, insbesondere für die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände, zu erarbeiten. Als Beitrag zum Bürokratieabbau sollen dabei bestehende Abgrenzungsprobleme bereinigt und eine nachvollziehbare Systematik umgesetzt werden.

Fachausschüsse sind gefragt

In der Sitzung wurde noch nicht über den Antrag selbst entschieden. Zunächst soll der Antrag im Finanzausschuss, Wirtschaftsausschuss sowie Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik beraten werden. Sobald sich die Fachausschüsse eine Meinung gebildet haben, kommt der Entschließungsantrag wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates und zur Abstimmung, ob die Bundesregierung zur Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer im Tourismus- und Gastronomiegewerbe aufgefordert werden soll.

IHK Südthüringen fordert dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatz für alle Leistungen des Gastgewerbes

Die Initiative untermauert die Forderung der Südthüringer Unternehmerinnen und Unternehmer für einen dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatz für alle Leistungen im Gastgewerbe. Daher begrüßt und unterstützt die IHK Südthüringen den Vorstoß ausdrücklich.

Thüringer Tourismus GmbH (TTG) führt noch bis Mai 2024 gemeinsam mit den Thüringer Destinationsmanagementorganisationen (DMOs) eine landesweite Gästebefragung durch.

Die Herbstferien rücken mit schnellen Schritten näher und somit nach den Sommerferien der nächste Ansturm an Gästen in Thüringen. Grund genug, im Vorfeld eine Zwischenbilanz der landesweiten Gästebefragung zu ziehen und Ansätze für Teilnehmergewinnung vorzubereiten. 

Die Befragung

Seit dem 1. Mai 2023 und bis 31. Mai 2024 steht die Struktur und Vielfalt der Thüringer Gäste im Mittelpunkt einer Befragung. In Zusammenarbeit mit den touristischen Destinationen soll ein tieferes Verständnis für das Reise- und Buchungsverhalten der Gäste entwickelt werden. Die Befragung wird zudem die Zufriedenheit der Gäste während ihres Aufenthalts in Thüringen sowie ihre zukünftigen Erwartungen erfassen. 

Die Zwischenevaluierung

Die Zahlen zeigen, dass bisher 32 Prozent der angestrebten 4.400 Befragten erreicht wurden. Gemeinsam mit den DMOs bzw. Reiseregionen wurde daher nach Ansätzen gesucht, mehr Thüringengäste anzusprechen.

  • Veranstaltungen als Plattform: Bei touristischen Veranstaltungen werden die Gäste zukünftig aktiver auf die Befragung aufmerksam gemacht, um ihre Beteiligung zu fördern. 
  • Gästeführer als Botschafter: Gästeführer spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Einbindung der Gäste in die Umfrage und können sie zur Teilnahme ermutigen.
  • Attraktive Anreize: Als Dankeschön für die Online-Teilnahme gibt es Preise zu gewinnen, zum Beispiel Reisegutscheine und Präsentkörbe mit regionalen Spezialitäten. Vor Ort können Anreize eine zusätzliche Motivation schaffen  
  • Leistungsträger im Tourismussektor, darunter Hotels, gastronomische Betriebe und Freizeiteinrichtungen, werden aktiv angesprochen, ihre Gäste zur Teilnahme an der Befragung zu ermuntern.

Je mehr Gäste sich beteiligen, desto umfangreicher wird das Bild über Thüringen. Die Auswertung der Gästebefragung wird grundlegende Daten liefern, die effektive Entscheidungen sowie neue Ideen und Angebote im Tourismus befördern

Reiseanlass mit und ohne Übernachtung

Die Befragung richtet sich primär an Gäste, die 2023/2024 einen touristischen Aufenthalt in Thüringen verbracht haben – unabhängig davon, ob ihre Reise privat oder geschäftlich motiviert war. Sie erfolgt schriftlich via Online-Fragebogen, ist mobil abrufbar, barrierefrei sowie mehrsprachig und dauert ca. 10 bis 15 Minuten. Optional steht ein Printfragebogen zur Verfügung. 

Begleitet wird die Befragung vom Tourismus- und Marktforschungsdienstleister Benchmark Services. Online ist der Fragebogen unter www.gaeste-zufriedenheit.de/thueringen erreichbar. Kostenfreie Werbemittel unterstützen bei der Präsentation der Befragung vor Ort. Die Befragung endet am 31. Mai 2024.

Die Thüringer Wald Card können nun auch Gastgeber außerhalb prädikatisierter Tourismusorte an ihre Gäste ausgeben.

Bisher hatten nur Übernachtungsgäste in kurbeitragspflichtigen Tourismusorten vom Leistungsangebot der Thüringer Wald Card in Form der Gästekarte profitiert. Durch ein elektronisches Meldescheinsystem, welches von der Kommune betrieben wird, wird hier die Thüringer Wald Card-Gästekarte generiert.

Inzwischen ist auch die Thüringer Wald Service GmbH Betreiber eines solchen elektronischen Meldescheinsystems, an das nun Vermieter außerhalb prädikatisierter Tourismusorte in der Destination Thüringer Wald angeschlossen werden können.

So funktioniert es

Dem interessierten Gastgeber wird in einem persönlichen Beratungsgespräch das webbasierte Meldescheinsystem vorgestellt und das Handling erklärt. In einer vereinbarten Testphase kann er, ohne dass ihm Kosten entstehen, das System in Ruhe ausprobieren.

Gibt der Vermieter sein OK für die Zusammenarbeit, erhält er Zugangsdaten für seinen Account und kann ab sofort Meldescheine und Gästekarten aus dem System generieren. Die dazu notwendigen vorgefertigten Meldeschein-/Gästekarten-Druckbögen sowie die Erlebnisführer Thüringer Wald erhält der Gastgeber bei Vertragsabschluss. Eine Abrechnung zwischen der Thüringer Wald Service GmbH und dem Vermieter erfolgt über eine Umlage je touristisch motivierter Übernachtung und abgestuft nach Erwachsenen und Kinder. Geschäftsreisende sind von der Umlage befreit. Der Vermieter preist den Umlagebetrag intransparent in seine Übernachtungspreise ein. Die Abrechnung zwischen Gastgeber und Thüringer Wald Service GmbH erfolgt nach einem vereinbarten Abrechnungszyklus automatisch über das elektronische Meldescheinsystem. Zudem können wertvolle Statistiken übermittelt werden.

In der Rennsteigregion Neuhaus erfolgreich gestartet

Im Februar wurden die ersten Beherbergungsbetriebe der Rennsteigregion Neuhaus angebunden. Das Haus Rennsteigrose von Familie Pauli oder das ****Boutique Hotel Schieferhof waren Thüringer Wald Card-Gastgeber der ersten Stunde. Im neuen Gastgeberverzeichnis der Region wird die Thüringer Wald Card eine besondere Rolle spielen und Gastgeber mit Card-Angebot besonders gekennzeichnet. Bereits seit einigen Wochen werden die Thüringer Wald Card-Gastgeber auf den Social-Media-Kanälen der Rennsteigregion Neuhaus vorgestellt.

Die Thüringer Wald Card

Die Thüringer Wald Card ist eine komplexe Rabattkarte und bietet attraktive Ermäßigungen bei ca. 200 Freizeitpartnern der Destination Thüringer Wald. Das Leistungsangebot ist Touristen über die Gästekarte, der einheimischen Bevölkerung über eine Kaufkarte (15,00 €, über www.thueringer-waldcard.de oder www.thueringer-waldshop.de) und den Abonnenten der FUNKE Medien Thüringen über die hauseigene KLUB Karte exklusiv zugänglich. Ziele der Thüringer Wald Card sind im Wesentlichen eine Attraktivierung und Imageaufwertung der Destination Thüringer Wald sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaft. Das Angebot wird ab dem 2. Quartal 2024 im Bereich der Gästekarte um eine All-Inclusive-Variante erweitert.

Bei Interesse steht die IHK Südthüringen gern beratend zur Verfügung.

Jetzt teilnehmen!

Die Thüringer Tourismus GmbH führt gemeinsam mit den regionalen Tourismusverbänden eine landesweite Gästebefragung durch. Begleitet wird die Befragung vom Tourismus- und Beratungsdienstleister Benchmark Services.

Ziel ist es, einen Datenpool als Basis für Entscheidungen und neue Ideen im Tourismus aufzubauen. Die Befragung richtet sich primär an Übernachtungsgäste, die 2023/2024 einen touristischen Aufenthalt in Thüringen verbracht haben, unabhängig davon, ob ihre Reise privat oder geschäftlich motiviert war.

Beherbergungs- und andere touristische Betriebe sind aufgerufen, ihre Gäste für eine Teilnahme an der Befragung zu werben.

Der Befragungszeitraum ist vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024.
Die Ergebnisse werden im Sommer 2024 vorgestellt.

Alle weiteren Informationen finden Sie im  Tourismusnetzwerk Thüringen.

Thüringer Unternehmen können ab sofort eine Zweitförderung aus dem Fördertopf des Digitalbonus` beantragen. Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent des Vorhabens, höchstens jedoch 15.000 Euro. Das Projekt muss sich dabei von dem bereits zuvor geförderten eindeutig abgrenzen.

„Der Digitalbonus unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung. Mit dieser neuen Möglichkeit einer Zweitförderung verbindet sich nun die Chance, sich im digitalen Transformationsprozess breiter aufzustellen und dauerhaft im Wettbewerb bestehen zu können“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee.

Vom Digitalbonus profitieren kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Dazu zählen insbesondere das verarbeitende Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, das Baugewerbe sowie das Handwerk und auch wirtschaftsnahe Freiberufler.

Gefördert werden Vorhaben, die im Unternehmen zu einem Digitalisierungsfortschritt führen. Konkret sind das insbesondere Vorhaben zur Digitalisierung von Betriebsprozessen sowie von Produkten und Dienstleistungen. Daneben fördert der Digitalisierungsbonus Maßnahmen, die die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern (zum Beispiel in Form von Datensicherheitskonzepten).

Im Landeshaushalt stehen für das Jahr 2023 vier Millionen Euro für den Digitalbonus zur Verfügung. Damit können Förderanträge von mindestens 260 Unternehmen finanziert werden.

Weitere Informationen gibt es online unter: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen

Caterer, Lieferdienste und Restaurants werden ab 2023 verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.

Was bedeutet die Mehrwegpflicht?
Die Mehrwegpflicht resultiert aus dem im Mai 2021 vom Bundestag beschlossenen neuen Verpackungsgesetz (VerpackG). Demnach sind ab 1. Januar 2023 Betriebe, die verzehrfertige Lebensmittel in Kunststoff-Einwegbehältnissen oder Getränke in Einwegbechern verkaufen, gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Gästen Mehrwegverpackungen als Alternative anzubieten.

Wer ist betroffen?
Grundsätzlich gelten die neuen Regln für alle Gastronomiebetriebe, die vor Ort bestimmte Verpackungen mit verzehrfertigem Essen oder Getränken befüllen und direkt an Endverbraucher abgeben. Betroffen sein können Systemgastronomie, Restaurants und Imbisse sowie Lieferdienste, Kantinen, mobile Verpflegungsgewerbe, Kinos oder auch Teile des Lebensmitteleinzelhandels wie Salatbars.

Betroffen sind diejenigen Betriebe, die warme oder kalte Lebensmittel zum Sofortverzehr, also zum Verzehr aus der Verpackung ohne weitere Zubereitung in
1. Einwegbechern, unabhängig von ihrem Material, oder
2. Einwegbehältnissen, zum Beispiel Boxen oder Schalen aus Kunststoff (mit oder ohne Deckel) für Suppen, Salate, Burger etc.,
anbieten.

Regeln für kleine Betriebe (max. fünf Beschäftigte und bis 80 m² Verkaufsfläche, inkl. frei zugänglicher Sitz-und Aufenthaltsbereiche)
Es müssen keine Mehrwegverpackungen bereitgestellt werden, aber die Betriebe müssen Essen und Getränke auf Wunsch der Kundschaft in Becher oder Schalen füllen, die von der Kundschaft mitgebracht werden.

Zu beachten ist:

  • Informationspflicht: Die Betriebe müssen Ihre Kunden auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln auf ihr Mehrwegangebot hinweisen (eigene Mehrwegverpackung oder Befüllung mitgebrachter Mehrwegbehältnisse).
  • Hygiene und Verantwortlichkeiten: Die Betriebe haben keine Verantwortung dafür, dass die mitgebrachten Gefäße zum Transport von Lebensmitteln geeignet sind. Beim Befüllen der Gefäße müssen die geltenden Hygienebestimmungen und Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit beachtet werden.


Regeln für große Betriebe (mehr als fünf Beschäftigte und mehr als 80 m² Verkaufsfläche)
Wenn ein Betrieb Einwegverpackungen aus Kunststoff anbietet, dann muss er auch eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten.

Möglichkeit 1: Der Betrieb kann eigene Mehrwegverpackungen kaufen, zum Beispiel aus Kunststoff oder Glas.
Möglichkeit 2: Der Betrieb kann mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, das Mehrwegverpackungen anbietet (Pool-Mehrwegsystem).

Zu beachten ist:

  • Preis für Verpackungen: Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein. Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen keine Rabatte oder sonstige Vergünstigungen gegeben werden.
  • Informationspflicht: Die Betriebe müssen Ihre Kunden auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln auf ihr Mehrwegangebot hinweisen.
  • Mehrwegverpackungen und Hygiene: Betriebe müssen Mehrwegverpackungen, die sie ausgeben, wieder zurücknehmen. Es gelten Hygienebestimmungen für die Rücknahme, Reinigung und Ausgabe der Becher oder Schalen. Diese Regeln müssen beachtet werden. Betriebe müssen schmutzige Verpackungen getrennt sammeln, sie dürfen nicht in die Nähe von frischen Lebensmitteln gestellt werden.

Von der drohenden Gas- und Energiekrise und den steigenden Energiepreisen ist auch der Tourismus betroffen. Im Folgenden haben wir für Sie einige Handlungshilfen und Informationen zusammengestellt und werden diese Seite weiter aktualisieren.

Energiekrise: Alle Informationen zur aktuellen Lage. 

Hinweis für unsere Unternehmen: Nutzen Sie unsere Informationsveranstaltung "Runder Tisch Energiekrise" jeden Mittwoch, um 11:00 Uhr. 

 

Tipps des Deutsche Ferienhausverbandes zur Kosteneinsparung: Ratgeber Energiekosten für Ferienunterkünfte

Mit dem Weihnachtsland am Rennsteig® entsteht seit einiger Zeit eine neue Weihnachtsdestinationsmarke mit ganzjähriger Weihnachts- und Erlebniswelt im Thüringer Wald. Die neue 7-Tage-Insider-Tipps-Broschüre des Regionalverbunds Thüringer Wald e.V. fasst je Quartal verlockende Weihnachtswelt-Ausflug- und Erlebnis-Tipps für den Urlaub im Thüringer Wald zusammen. Einen Ausblick auf die weihnachtlichen Lichtfiguren, die bis 2023 an vielen Orten im Weihnachtsland am Rennsteig® entstehen, gibt die Broschüre „Geschichten & Lichtfiguren” der Thüringer Tourismus GmbH.

Der Rennsteig ist ideal, um diesen touristischen Erlebnisraum entstehen zu lassen

Hintergrund zum Projekt: Mit dem Weihnachtsland am Rennsteig® entsteht eine neue Weihnachtsdestinationsmarke mit ganzjähriger Weihnachts- und Erlebniswelt. Der Rennsteig ist als Geburtsort der Christbaumkugel und der Werkstatt des Weihnachtsmannes der ideale Ort, um diesen touristischen Erlebnisraum entstehen zulassen. Das Projekt Weihnachtsland am Rennsteig® ist eine Maßnahme des Projektes „Zukunft Thüringer Wald“ der Thüringer Landesregierung und ein aktives Mitmachprojekt für Partner aus der Rennsteigregion. So schließen sich vier Säulen aus produzierenden Unternehmen, touristischen Einrichtungen, Events sowie dem Erlebnis- und Lichtfigurenpark zu einer starken Gemeinschaft zusammen. Weitere Partner sind gerne willkommen.

Digital zu finden ist das Prospekt auf der Seite des Regionalverbunds Thüringer Wald e.V.: Weihnachtsland am Rennsteig – www.thueringer-wald.com

Christoph Gösel wird neuer Geschäftsführer der Thüringer Tourismus GmbH (TTG). Auf die Personalie haben sich der TTG-Aufsichtsrat und der Gesellschaftsvertreter am 29.09.2022 geeinigt. Der neue Geschäftsführer wird seine Tätigkeit zum 1. Januar 2023 aufnehmen.

Der gebürtige Nordhäuser Gösel ist seit rund 20 Jahren in leitenden Funktionen im Tourismusmarketing in Thüringen tätig, zuletzt als Geschäftsführer der KulTourStadt Gotha GmbH. Ab dem kommenden Jahr leitet er das rund 60-köpfige Team der Thüringer Tourismus GmbH (TTG) und verantwortet damit neben der nationalen und internationalen Vermarktung des Reiselandes Thüringen auch die Bereitstellung von digitalen Basisdiensten für den Thüringer Tourismus und landesweite Initiativen zu Innovation, Qualität und Produktentwicklung. Gösel folgt auf Dr. Franz Hofmann, der aus beruflichen und familiären Gründen seine Tätigkeit zum 31.12.2022 beendet.

Wirtschaftsminister Tiefensee erklärt: „Christoph Gösel ist ein erfahrener Tourismusmanager, der Land und Leute kennt und mit den Vorzügen und Besonderheiten Thüringens bestens vertraut ist. Er wird aus seinen ganz praktischen Erfahrungen heraus die TTG noch stärker mit den Akteuren in den Regionen und Kommunen verbinden und das Urlaubsland authentisch repräsentieren und ‚verkaufen‘. Das ist umso wichtiger, weil der Tourismus angesichts der Corona- und der Energiekrise weiter in einem schwierigen Umfeld agiert. Vor diesem Hintergrund steht der neue TTG-Chef mit der Umsetzung und Weiterentwicklung der Tourismusstrategie, der Profilierung des Reiselands Thüringen und vor allem der weiteren Qualitätssteigerung bei den touristischen Angeboten vor anspruchsvollen Aufgaben. Auch die Schlagkraft und Wirksamkeit der TTG muss weiter gesteigert werden. Wir sind überzeugt, mit Christoph Gösel den besten Kandidaten für diese Herausforderungen gefunden zu haben.“

Gösel selbst sagt: „Ich bin voller Vorfreude. Wer, wenn nicht ein Thüringer, kann die Gäste des Bundeslandes, aber auch die eigenen Bewohner mit auf eine Entdeckungsreise in die Mitte Deutschlands nehmen. Und eine Entdeckungsreise wird es natürlich auch für mich, den Tourismus eines ganzen Bundeslandes zu vernetzen. Denn das ist unsere Aufgabe: Wir sind die stärkende Verbindung zwischen den touristischen Ansprechpartnern, um gemeinsam zu zeigen, was für einzigartige Schätze, welch intensives Zusammenspiel von Natur und Kultur und welche Dichte an herausragenden Kulturgütern in jeglicher Form Thüringen zu bieten hat.“

Im Auswahlverfahren für die Position des TTG-Geschäftsführers hatte sich Gösel unter insgesamt rund 70 Kandidatinnen und Kandidaten aus Thüringen und dem gesamten Bundesgebiet durchgesetzt; zuletzt waren sieben Kandidatinnen und Kandidaten im engsten Bewerberkreis verblieben, die sich dem Aufsichtsrat persönlich vorstellten. Gösels Vertrag, den das Thüringer Finanzministerium als TTG-Gesellschafter mit dem neuen TTG-Chef verhandelt und abschließt, wird zunächst eine Laufzeit von drei Jahren haben.

Kurzvita Christoph Gösel

  • 1973 in Nordhausen geboren und aufgewachsen
  • bis 1998: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • seit 1999 verschiedene Stationen im Marketing- und Tourismusbereich, u.a. als Geschäftsführer der Stadtmarketing Arnstadt GmbH, Werkleiter des Kulturbetriebs der Stadt Arnstadt und zuletzt Geschäftsführer der KulTourStadt Gotha GmbH
  • Gösel ist verheiratet und Vater zweier Kinder

Von der drohenden Gas- und Energiekrise und den steigenden Energiepreisen ist auch der Tourismus betroffen.

In der Rubrik International sowie im Header-Teaser finden Sie aktuell eine Seite speziell zu diesem Thema. Wir aktualisieren die Informationen zur gültigen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung, Informationen zum Entlastungspaket, aber auch zu konkreten Handlungsempfehlungen für die Branchen für Sie.

Der für den 10. Oktober geplante Thüringer Tourismustag wird noch einmal verschoben. Viel ist derzeit in Bewegung, Einiges wird aktuell in der Thüringer Tourismuspolitik angepasst. Hinzu kommen Energiekrise und wieder deutlich steigende Corona-Infektionen. Alles zusammen ein Grund, den Tourismustag auf einen Termin im Frühjahr 2023 zu verschieben.

Auf jeden Fall in diesem Jahr wird aber noch der Thüringer Tourismuspreis verliehen. Vorschläge können ab sofort hier eingereicht werden: https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/thueringer-tourismuspreis-2022/.

Antonia Sturm nimmt als zweite Geschäftsführerin des Regionalverbunds Thüringer Wald e.V. ihre Arbeit auf. Zusammen mit Marietta Schlütter, seit zwölf Jahren Geschäftsführerin, startet die Doppelspitze mit vereinten Kräften in die Herbstsaison. Hauptaufgaben werden das strategische Umsetzungsmanagement der Tourismuskonzeption 2025 sowie das Außen- und Innenmarketing sein. Im Laufe des kommenden Jahres übernimmt Antonia Sturm die alleinige Geschäftsführung.

Aus der Region für die Region

Antonia Sturm stammt selbst aus dem Thüringer Wald und macht sich seit langem für den dortigen Tourismus stark. Zuletzt betreute Sturm, die in Friedrichroda lebt, die Bereiche Tourismus und Handel bei der IHK Südthüringen. Davor setzte sie sich als stellvertretende Leiterin für das Projekt „Zukunft Thüringer Wald“ – ein Projekt der Landesregierung – für das Mittelgebirge ein. „Wir haben mit Frau Sturm eine ausgewiesene Fachfrau aus der Region für die Region gewinnen können“, sagt Marietta Schlütter, langjährige Geschäftsführerin dieser größten touristischen Dachorganisation des Freistaates Thüringen, erfreut.

Tourismus unter Druck

Seit Beginn der Pandemie steht der Tourismus besonders unter Druck: Betriebsschließungen, abgesagte Veranstaltungen, zurückhaltende Gäste und nun die zunehmende Inflation, die so manches Tourismusangebot zum Luxusgut hat werden lassen. „Umso wichtiger ist es, dass der Regionalverbund Thüringer Wald e.V. mit vereinten Kräften diesen Herausforderungen begegnet. Wir müssen auf der Höhe der Zeit bleiben, damit auch der Thüringer Wald vom wachsenden Deutschlandtourismus profitiert. Ein Generationswechsel wird dabei helfen“, betont Peggy Greiser, Vorstandsvorsitzende des Regionalverbunds.

Drei Ziele für das kommende Jahr

„Für das kommende Jahr habe ich mir vor allem drei Ziele vorgenommen“, sagt Antonia Sturm: „Den Zusammenhalt in der Region stärken, das bedeutet auch die Stärkung des Innenmarketings. Die Sichtbarkeit unserer Arbeit, aber auch die der Region muss erhöht werden. Und: Wir wollen das vielfältige Potential bereits bestehender Angebote noch stärker ausschöpfen. Der Thüringer Wald hat sehr viel zu bieten, aber an der Art, wie wir ihn anbieten, sind wir noch nicht da, wo wir sein könnten. Ich kann es kaum erwarten, die Arbeit aufzunehmen!“

Auch wenn bei den deutschen Tourismusbetrieben die Geschäftserwartungen aufgrund des niedrigen Ausgangsniveaus erheblich optimistischer ausfallen als in der Gesamtwirtschaft: Die aktuelle Lage ist noch deutlich vom Vorkrisenstand entfernt, und die Unternehmen sehen viele Geschäftsrisiken. So dürfte die Inflation die Nachfrage bremsen, gleichzeitig behindern Personalknappheit und hohe Arbeitskosten den Neustart.

Weitere Informationen

­Aufgrund des hohen Interesses am Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist bereits ein Großteil der zur Verfügung stehenden Mittel mit den vorliegenden Anträgen belegt. Seit dem 15. Juni 2022 können nur noch Förderanträge mit einem Zuschussvolumen von maximal 200.000 Euro eingereicht werden.

Weitere Informationen

Der Tourismusatlas, ein Gemeinschaftsprojekt der Statistischen Ämter der Länder und des Bundes, wurde aktualisiert. Nutzer können nun die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tourismusbranche kleinräumig analysieren. Zu sehen ist u.a. wo sich die Bedeutung der Hotellerie durch die Corona-Pandemie verändert hat.

 

Wer sogenannte „Serviceverpackungen“ als „Letztvertreiber“ abgibt, muss sich bis zum 1. Juli 2022 beim Verpackungsregister LUCID registrieren lassen. Das gilt für alle, die Verpackungen befüllen, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen.
Für Hoteliers und Gastronomen gilt: Alle Verpackungen für die „Übergabe von Speisen oder Getränken an die Gäste und Kunden befüllt werden“ gelten als Serviceverpackungen. Es geht um Becher, Boxen, Schalen, Schachteln und Tüten.

Grundsätzlich gilt: Wer Serviceverpackungen in den Verkehr bringt, muss für das Recycling der Verpackung bezahlen.
Aus diesem Grund kaufen viele Gastronomen und Hoteliers Verpackungen, die (system-)vorbeteiligt sind (mit Systembeteiligung). Das heißt, der Händler hat in diesem Fall (vorbeteiligt) bereits für das Recycling bezahlt und bestätigt dies auf Lieferschein und/oder Rechnung. Wenn Verpackungen nicht vollständig vorbeteiligt gekauft werden, muss der Abgebende alle daraus entstehenden Pflichten selbst übernehmen.

Aber Achtung: Die Registrierungspflicht besteht unabhängig davon: 

  • ob Verpackungen mit Systembeteiligung oder ohne gekauft und in den Verkehr gebracht werden
  • welche und wie viel Verpackung man in den Verkehr bringt
  • ob diese vom Gast oder Unternehmen befüllt wird

Das Verpackungsregister erklärt in kurzen Videos  bspw. was Serviceverpackungen sind und wie die Registrierung abläuft.  Es gibt Checklisten und digitale Schnellchecks zur Überprüfung, ob Pflichten aus dem Verpackungsgesetz bestehen.   Der DEHOGA Bundesverband hat ein Merkblatt zur Registrierungspflicht explizit für Hoteliers und Gastronomen zusammengestellt.  

Das Bundesverfassungsgericht wies die von mehreren Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg erhobenen  Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurück. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Steuer betroffene Betriebe nicht übermäßig belaste. Nach diesem Urteil könnte die Steuer nun sogar auch auf beruflich veranlasste Übernachtungen übertragen werden.

Die Bettensteuer, auch Citytax oder Tourismus-/ Kulturförderabgabe genannt, ist eine zusätzliche Steuer auf den Übernachtungspreis bei nicht-beruflich veranlassten Übernachtungen.

Die Beherbergungsunternehmen beklagen seit Jahren den hohen bürokratischen Aufwand, die Steuer bei den Gästen einzutreiben und an die Behörden abzuführen. Kommunen hingegen betonen, dass die Einnahmen dem Ausbau der touristischen Infrastruktur dienen. Die Realität sieht jedoch Vielerorts anders aus, weil die Steuer nicht zweckgebunden ist.

Laut einer DEHOGA-Übersichtaus dem Jahr 2019 erheben 30 Kommunen in Deutschland eine Bettensteuer. In Thüringen sind es u. a. die Städte Gera, Saalburg-Ebersdorf, Erfurt, Weimar und Eisenach.

Zum 18. Mal sucht der Deutsche Tourismusverband zukunftsweisende Produkte, Events, Marketingstrategien und Kooperationsmodelle für den Deutschlandtourismus. Bis zum 20. Juni 2022 läuft die Bewerbungsfrist.

Weitere Informationen

Thüringen wird in verschiedene Fördergebiete (C-Fördergebiete, D-Fördergebiete) eingeteilt. Das führt zu regional unterschiedlichen Förderkonditionen.

Von 22 Landkreisen und kreisfreien Städten werden künftig nur noch 14 zum C-Fördergebiet gehören. Für die D-Fördergebiete erhält der Freistaat weniger Mittel, die aufgrund der EU-beihilferechtlichen Vorgaben auch nur begrenzt zur Unternehmensförderung eingesetzt werden können. Suhl, der Landkreis Greiz und das Altenburger Land werden aufgrund der ungünstigen demografischen Entwicklung zusätzlich gefördert.

Die neuen Rahmenbedingungen legen den Fokus stärker auf verbesserte Produktion, Lohnentwicklung und Nachhaltigkeit in Unternehmen. So wird bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze für Beherbergungsunternehmen die Untergrenze des zu Jahresbruttolohns auf 26.000 € angehoben. Bei Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen werden die umweltbezogenen Mehrkosten mit einem höheren Fördersatz (C-Fördergebiet 45 Prozent, D-Fördergebiet 40 Prozent) unterstützt.

Touristische Betriebe mit wenige als 50 Prozent Umsatzanteil, der mit Beherbergung zu erzielen ist, waren bisher von der GRW-Förderung ausgenommen. Diese Grenze wurde auf 30 Prozent gesenkt, um den Kreis der förderfähigen Unternehmen zu erweitern.

Geplante Förderquoten 

 große Unternehmenmittlere Unternehmenkleine Unternehmen
D-Fördergebietbis max. 200.000€ lt. de-minimis-VO10 Prozent20 Prozent
C-Fördergebiet*/**15 Prozent25 Prozent35 Prozent

 

Fördergebiete für Thüringen

GRW-Fördergebietskarte für Thüringen (ab 2022)

D-Fördergebiet:

  • Ilm-Kreis

C-Fördergebiete:

  • Hildburghausen
  • Schmalkalden-Meininge
  • Sonneberg
  • Suhl**

** C-Fördergebiet Suhl: große Unternehmen 20 Prozent, mittlere Unternehmen 30 Prozent, kleine Unternehmen 40 Prozent 

Die Richtlinie-GRW ist rückwirkend ab dem 01.01.2022 gültig.  Beratung und Unterstützung bietet die Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank in Ihrer Region.   


Für das Förderprogramm Thüringen-Invest ist eine Antragstellung ab dem 15.02.2022 nicht mehr möglich. Der Zugang zum Nachfolgeprogramm InnoInvest wird im Laufe des Jahres möglich sein. Wir informieren aktuell darüber. 

Die Ausbildungsordnungen über die Berufsausbildung der gastgewerblichen Berufe sind am 14. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnungen treten am 1. August 2022 in Kraft. Nähere Details finden Sie im Langtext. Über die Inhalte und Neuerungen informieren wir Sie zeitnah in einer Informationsveranstaltung.

Nächster Termin:

13. Juni 2022, 10:00 Uhr,
Onlineveranstaltung der IHK Südthüringen gemeinsam mit dem FAV Firmenausbildungsverbund Südthüringen e.V.
Hier anmelden

Weitere Informationen rund um die Ausbildung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert mit dem neuen Programm „Zukunft Region“ sein Förderangebot im Bereich der regionalen Strukturpolitik. Der Bundeswettbewerb zielt auf eine Stärkung der Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen in Deutschland, die eine wichtige Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sind.

Für die Durchführung des Bundeswettbewerbes werden Förderaufrufe zu übergeordneten Themen veröffentlicht. Der  erste Förderaufruf erfolgt zum Thema „regioNachhaltig“.

Antragsskizzen für die erste Wettbewerbsrunde können bis 18.05.2022, 15 Uhr über die Plattform positron:s eingereicht werden.

Das neue Förderprogramm sieht zunächst eine zweijährigeEntwicklungsphase vor, in der ein regionales Netzwerk, bestehend aus Gebietskörperschaften, Wirtschaft, Wissenschaft, Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, zivilgesellschaftlichen Akteuren etc., etabliert und gefestigt werden soll. Gemeinsam soll ein Zukunftskonzept erarbeitet werden, das eine nachhaltige Entwicklung und die Sicherung von Standortvorteilen der regionalen Wirtschaft zum Ziel hat.

In der anschließenden Umsetzungsphase soll mit konkreten Einzelmaßnahmen dargelegt werden, wie die Transformation der Wirtschaft in der Region durch innovative wirtschaftliche Aktivitäten positive Wirkungen auf die Umwelt sowie zur Erreichung weiterer Nachhaltigkeitsziele entfalten sollen.

Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie zur Antragstellung sind beim Bundeswirtschaftsministerium abrufbar.

Ab sofort können im GRW-Programm wieder Anträge gestellt werden.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das zentrale Förderprogramm zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen.

Der Antrag ist vor dem Beginn des Vorhabens über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank zu stellen.

Weitere Informationen

VerpackG: Neue Pflichten für Gastronomie und Einzelhandel für To-Go-Waren ab 1.1.2023

Auf Letztvertreiber (wie z. B. Gastronomen, Einzelhandel) kommt für To-Go-Speisen und -Getränke ab 1.1.2023 eine neue Pflicht zu: Restaurants, Bistros, Cafés und weitere Letztvertreiber, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, sind ab 1.1.2023 verpflichtet, für ihre To-Go-Waren in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher auch eine Mehrwegalternative anbieten. Hintergrund ist die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) mit ihren neuen §§ 33 und 34 VerpackG, die am 3.7.2021 in Kraft getreten sind. Das VerpackG ist  hier abrufbar.

Gemäß § 33 VerpackG ist es ab 1.1.2023 Pflicht des Letztvertreibers für To-Go-Waren in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher eine Mehrwegalternative anzubieten.

Sie haben Fragen zum VerpackG? Wir beraten Sie gern.

Nach einem umfassenden Relaunch wird der Deutsche Tourismusverband (DTV) zum 1. Januar 2022 mit einem komplett überarbeiteten Klassifizierungssystem für Ferienwohnungen, -häuser und -zimmer starten. Dann gilt auch ein neuer Kriterienkatalog. Erstmals können mit den neuen Kriterien auch TinyHouses, Baumhäuser und Hausboote mit DTV-Sternen ausgezeichnet werden.

Zum Kriterienkatalog (Download)

Am 18. Oktober 2021 wurden auf dem Thüringer Tourismustag die Tourismuspreise verliehen.

In der Kategorie „Mut trotz Krise“ siegten Uta und Isabell Kehr, die im Frühjahr das Hotel Das Kehrs auf dem Petersberg in Erfurt eröffnet haben. Der Preis „Engagement für den Nachwuchs und die Fachkräftesicherung in der Krise“ ging an das AHORN Panorama Hotel in Oberhof und seine Chefin Jaqueline Schambach.

Den Branchenpreis, der in diesem Jahr zum ersten Mal verliehen wurde, erhält Christian Hegenbarth für sein Rollyboot Hohenwarte. Unter ausgewählten Bewerbern des Thüringer Tourismuspreises konnten hier die Touristiker über das Tourismusnetzwerk Thüringen ihren Branchenliebling selbst wählen. Das Rollyboot Hohenwarte hat die Tourismusbranche nicht zuletzt wegen seinem starken Fokus auf das Thema Nachhaltigkeit überzeugt. So wird die Energie über den Motor und das Solarpanel auf dem Dach erzeugt. Die verwendeten Reinigungsmittel sind biologisch abbaubar und auch bei den kostenfreien Pflegeprodukten wird auf Naturkosmetik gesetzt.

Die Gewinner erhalten ein Preisgeld über 1.500 Euro und einen Imagefilm sowie ein Glasschild mit dem Tourismuspreis-Logo für ihr Marketing. Der Thüringer Tourismuspreis wird alljährlich in Kooperation mit dem  ADAC Hessen-Thüringen vergeben.

Weitere Preisträger und Anerkennungen

Am 1. Juli 2018 ist das neue Reiserecht in Kraft getreten, das sowohl Reiseveranstalter und Reisebüros, aber auch Gastgeber und Tourismus-Informationsstellen betrifft. Seitdem hat sich nicht zuletzt aufgrund der Covid-19-Pandemie einiges getan.

Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, angefangen beim Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung, Leistungs- und Preisänderungen bis hin zu Insolvenzschutz und Informationspflichten.

Darüber hinaus sind seit 2018 Vorschriften zu Online-Angeboten und Regelungen zur Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen enthalten. Erweiterte Informationspflichten sollen zudem den Verbraucherschutz stärken und dienen der "Vollharmonisierung", also der Vereinheitlichung der Reglungen in den EU-Mitgliedstaaten.

Die Covid-19-Pandemie hat insbesondere Einfluss auf die Auslegung der im BGB (§ 651 h) festgehaltenen Vorschrift zum Rücktritt vor Reisebeginn. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann man von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ausgehen darf. Denn dann kann ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht des Reisenden (§ 651 h III BGB) bestehen.

Darüber hinaus wurde im Zuge der Covid-19-Pandemie ersichtlich, dass die bestehenden Regelungen zur Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ungenügend sind. Das neue Reisesicherungsfondsgesetz, das im Juni 2020 beschlossen und im Juni 2021 verabschiedet wurde, soll diese Lücke schließen, die zulasten der Pauschalreisenden gegangen war.

Mit Blick auf diese Entwicklungen hat der DIHK seine Infoblätter zum Reisevertragsrecht für Gastgeber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter auf den aktuellen Stand gebracht. Dabei informiert er insbesondere über Stornierungen im Rahmen der Corona-Pandemie und den Reisesicherungsfonds.

Gute Nachrichten für die Kur- und Heilbäder in Deutschland: Medizinische Vorsorgemaßnahmen sind künftig wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Die „Wiedereinführung der ambulanten und der stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach §23/2 und 4 SGB V“, wie es im Juristendeutsch heißt, ist Teil des so genannten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 11. Juni beschlossen, der Bundesrat wird dem Entwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) voraussichtlich Ende Juni grünes Licht" geben.
 
 
 

Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, aber auch an Eltern und Erziehende. Es ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen.

Eine Ergänzung im Jugendschutzgesetz hatte eine Änderung der Aushangvorlage „Auszug Jugendschutzgesetz“ zur Folge. In § 11 wurden die Vorgaben zu Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke im Rahmen von Filmveranstaltungen präzisiert.

Nach dem Jugendschutzgesetz (§3) sind Veranstalter und Gewerbetreibende verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.

Am 20.01.2021 hat das Bundeskabinett Neuregelungen - eingebracht durch die Bundesumweltministerin - im Verpackungsgesetz beschlossen. Sie sollen dazu beitragen Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Ab dem 01.01.2023 soll eine Regelung zu Mehrwegbehältnissen in der Gastronomie in Kraft treten. Damit wird die EU-Verpackungsrichtlinie, die bereits seit 2019 in Kraft ist, umgesetzt.

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig die Wahl zwischen To-Go-Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen haben. 

Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben - etwa Imbissbuden - mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche: sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.

Das Tourismusnetzwerk Thüringen ist eine Informationsplattform für alle touristischen Akteure und am Tourismus Beteiligte in Thüringen. Es dient als zentrale Anlaufstelle zur Information und zum Austausch über aktuelle Entwicklungen im Thüringer Tourismus. Damit trägt es dazu bei, das strategische Tourismuskonzept für Thüringen umzusetzen und nachhaltig zu etablieren.

Inhaltlich stehen die Bereitstellung und der Austausch von Informationen unter den touristischen Akteuren in Thüringen im Vordergrund. Die Plattform enthält alle relevanten Informationen, die den Tourismus in Thüringen betreffen wie z.B.:

  • Strategische Ausrichtung und Marketing
  • Produktentwicklung, Qualität, Barrierefreiheit oder Nachhaltigkeit
  • Marktforschung
  • Förderungen
  • Veranstaltungen im Innenmarketing oder Weiterbildung

Außerdem sind Informationen zu Experten und Ansprechpartnern der einzelnen Organisationen zu finden, die bei Fragen zu konkreten Themen kontaktiert werden können. Über eine Schnittstelle werden offene Stellenangebote der Stellenbörse der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung präsentiert.

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Ricarda Wolff
Ricarda Wolff
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