Aktuelles
Neuigkeiten aus der Tourismusbranche
Die Thüringer Tourismus GmbH lädt alle touristischen Leistungsanbieter und Leistungsanbieterinnen zur Teilnahme an unserer neuen Workshopreihe ein! Gemeinsam wollen wir die Zukunft des Tourismus nachhaltiger gestalten und konkrete Schritte zur Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele unternehmen.
Kick-off-Workshop: Toolkit Nachhaltige Angebotsgestaltung
Datum: 09. September 2024, 09:00-15:00
Ort: Victor’s Residenz-Hotel Erfurt, Erfurt
Was erwartet Sie?
- Vorstellung des Toolkits zur nachhaltigen Angebotsgestaltung, entwickelt von unseren Agenturen reCET und TrainingAid. Das praxisnahe Toolkit unterstützt Schritt für Schritt dabei, touristische Leistungen und Angebote nachhaltiger zu gestalten.
- Entwicklung eigener Ansätze und Ideen: Lernen Sie, wie touristische Angebote auf ihre Nachhaltigkeitswirkung überprüft und neue nachhaltige Angebote entwickelt werden können.
- Gemeinsame Identifikation von Herausforderungen: Wir werden drei zentrale Herausforderungen identifizieren, die bei der Erstellung von nachhaltigen Tourismusangeboten entstehen können.
- Praxisnahe Diskussionen: Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre eigenen Ideen und Erfahrungen einzubringen und von den Ansätzen anderer zu lernen.
Warum teilnehmen?
- Sie lernen unsere Toolkits kennen und können Ihre Ideen einbringen!
- Sie können von Ihren Herausforderungen berichten und wir als Gruppen erarbeiten eine Lösung.
- Sie können vom gesamten Wissen der Gruppe profitieren.
Für Wen ist der Workshop gedacht?
- Thüringer Leistungsanbieter und Leistungsanbieterinnen aus Gastronomie, Hotellerie und der Freizeitwirtschaft
- Verbände und Vereine aus dem Bereich Tourismus
- Tourist Informationen
Hier können Sie sich anmelden.
Im Anschluss dieser Veranstaltung planen wir drei weitere Online-Sessions, via ZOOM, in diesen Sessions werden wir gemeinsam die identifizierten Herausforderungen weiter analysieren und konkrete Ansätze zur Lösung der Probleme erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Sessions fließen in die Verfeinerung des Toolkits ein, um es noch praxisnaher und greifbarer zu machen.
- Online-Session 23.09.24, (10:00-12:00)
- Online-Session 09.10.24, (10:00-12:00)
- Online-Session 23.10.24, (10:00-12:00)
Die Sommerreisesaison ist in vollem Gange. Unkalkulierbare Ereignisse wie punktuelle Extremwetterlagen oder politische Konflikte können das Urlaubsglück vor Ort erheblich stören beziehungsweise die Urlaubsan- und -abreise beeinflussen. Der Ruf nach finanzieller Entschädigung bleibt dabei nicht aus. Ob und in welchem Umfang er gerechtfertigt ist, regelt das Pauschalreiserecht.
Die frisch aktualisierten DIHK-Merkblätter zur Pauschalreiserichtlinie für Gastgeber, Vermittler und Veranstalter stellen unter anderem klar, wann es für Unternehmen greift und welche Pflichten sich dadurch ergeben.
Wir freuen uns, dass wir auch in diesem Jahr wieder eine Webinar-Reihe anbieten können.
Das Wissensformat findet vom 12.08.24 bis 16.09.24 immer montags von 17.00- 18.00 Uhr statt. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir in diesem Jahr auf das Thema Digitalisierung. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Vertriebsplattformen, stellen digitale Tools und Services für das Vor-Ort-Erlebnis vor und beschäftigen uns mit wertschätzender Kommunikation mit dem Gast.
Folgende Termine und Themen sind vorgesehen:
- 12.08.2024: Vertriebsdschungel: Plattformen, Reisemittler und sonstige Schaufenster
- 19.08.2024: Smarte Ferienwohnung – digitale Services beim Vor-Ort-Erlebnis
- 26.08.2024: Customer Realationship - Beziehungsaufbau über Gäste-Kommunikation
- 04.09.2024: Nachhaltigkeit - Energiebilanz und Sparpotential
- 09.09.2024: Rechtsfragen und AGB
- 16.09.2024: Barrierefreiheit & Komfort für alle
Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenfrei. Unter den Detailinformationen zu den Webinaren finden Sie auch Links zu den jeweiligen Anmeldeformularen. Aus technischen Gründen bitten wir um eine separate Anmeldung zu jedem Termin. Die Veranstaltungen finden online, via Teams statt. Die Links zu den Webinaren gehen Ihnen einige Tage vor dem jeweiligen Termin per E-Mail zu.
Zur Anmeldung
Ab 1. Juli 2024 sinkt die Investitionssumme im Förderprogramm InnoInvest von 30.000 Euro auf 20.000 Euro. Mit dem Programm "InnoInvest" werden kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen unterstützt. Gefördert werden Investitionen mit Innovationscharakter!
Seit dem 1. Januar 2020 besteht auf Grundlage des Kassengesetzes eine Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Diese Meldeplicht war einige Jahr ausgesetzt, da die Finanzverwaltung bisher kein Meldeverfahren bereitstellen konnte. Das hat sich nun geändert.
Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich mit Schreiben vom 28. Juni 2024 darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Januar 2025 eine elektronische Meldemöglichkeit für elektronische oder computergestützte Kassensysteme und EU-Taxameter bzw. Wegstreckenzähler zur Verfügung stehen wird. Elektronische Kassensystem sind der Finanzverwaltung danach bis spätestens 31. Juli 2025 über das Programm „Mein ELSTER“ mit der ERiC-Schnittstelle zu melden.
Meldepflicht für bestehende Kassen bis 31. Juli 2025
Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, kurz Kassengesetz aus dem Jahr 2016 wurde die Pflicht eingeführt, elektronische Kassensysteme und die eingesetzte technische Sicherheitseinrichtung („tSE“) ab 1. Januar 2020 innerhalb eines Monats nach Anschaffung auf elektronischem Weg dem zuständigen Finanzamt zu melden. Da die Finanzverwaltung jedoch noch kein elektronisches Meldeverfahren bereitstellen konnte, wurde die Meldepflicht zunächst ausgesetzt. Ab dem 1. Januar 2025 ist die Meldung von elektronischen Kassensystemen über „Mein ELSTER“ möglich und die Meldepflicht lebt wieder auf. Dabei gilt:
- Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Nach dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme sowie außer Betrieb gesetzte Kassensysteme sind innerhalb eines Monats mitzuteilen.
- Alle Systeme einer Betriebsstätte, ob gekauft, geleast oder gemietet sind in einer einheitlichen Mitteilung zu erfassen.
Welche Angaben die Meldung enthalten muss, wird in der Regelung des § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) benannt.
Weitere Informationen zum Kassengesetz und der Meldepflicht hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite zusammengestellt.
Mit dem Programm Gastro-Invest sollen Unternehmen des Gastgewerbes bei der Finanzierung von Investitionen und bei der Weiterentwicklung unternehmerischer Konzepte für Betriebstätten in den für Tourismus relevanten Regionen im Freistaat Thüringen unterstützt werden.
Seit Juni erhalten Übernachtungsgäste im Thüringer Wald und darüber hinaus freien Eintritt zu mehr als 170 verschiedenen Freizeiteinrichtungen. Ein Novum zwischen Ostsee und Thüringer Wald.
Die All-Inclusive-Gästekarte bietet unseren Thüringen-Gästen einen unvergleichlichen Mehrwert und zeigt, wie man echte Willkommenskultur lebt. Von Beginn an fühlen sich unsere Besucher herzlich empfangen und können eine Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten schon am Anreisetag und bis zum Ausklang des Abreisetages kostenfrei nutzen. Durch die Flexibilität, die ihnen die Karte bietet, lassen sich die Angebote der Region von der Übernachtung über die Versorgung bis hin zum Freizeiterlebnis hervorragend miteinander verbinden. So können sie die Schönheit Thüringens in vollen Zügen genießen.
Im Unterschied zur bereits seit 20 Jahren existierenden Thüringer Wald Card, die den Gästen eine Ermäßigung auf den Eintritt ermöglicht, sind diese Leistungen der teilnehmenden Freizeitpartner bei der All-Inclusive-Gästekarte bereits inbegriffen. Durch ein gesondertes Signet heben sich beide Karten voneinander ab.
Ein Mehrwert für Gäste und Region
Möglich wird dies dank der Umlagenfinanzierung in den teilnehmenden Beherbergungsbetrieben, welche die All-Inclusive-Gästekarte an ihre Übernachtungsgäste ausgeben sowie dem Engagement der Thüringer Wald Service GmbH. Zum Start sind bereits 15 Beherbergungsbetriebe Partner der Gästekarte, Tendenz steigend. Bis zum Herbst 2024 sind doppelt so viele Übernachtungspartner geplant.
Das System der All-Inclusive-Gästekarte wurde innerhalb der Thüringer Wald Service GmbH durch das Geschäftsfeld Thüringer Wald Card komplett eigenfinanziert. Aus der genannten Umlage werden die Freizeiteinrichtungen nach Nutzung rückvergütet. Lediglich ca. 3% sind für laufende Systemgebühren, Marketing oder Personal eingepreist. Den teilnehmenden Gastgebern und Gastgeberinnen entstehen somit keine weiteren Kosten.
Die Gastgeber und Freizeitpartner im und um den Thüringer Wald
Auf der aktuellen Webseite der Thüringer Wald Card www.thueringer-waldcard.de werden die Gastgeber präsentiert, welche die All-Inclusive-Gästekarte exklusiv an Ihre Gäste ausreichen. Mit der Freischaltung des neuen Webauftrittes im August werden die Gastgeber dann auch direkt buchbar sein. Im Unterschied zur Thüringer Wald Card, die für alle Gäste erwerbbar ist, sind die All-Inclusive-Gästekarten nur in teilnehmenden Übernachtungsbetrieben erhältlich.
Verhaltene Erwartungen ans Sommergeschäft bei Wirten und Dienstleistern
Berufung und Leidenschaft sind die Antriebskräfte der Touristiker in Südthüringen. Auch wenn sich das Wetter nun von seiner Sonnenseite zeigt, erwarten die wenigsten Unternehmen die langersehnte Trendwende. Nach der Pandemie hat sich das Reiseverhalten geändert. So bleiben die Betriebe unter ihren Möglichkeiten mit denkbar geringen Verdiensten für die Leistungsträger. Diese Ergebnisse zeigen die Saisonumfrage Tourismus der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen und aktuelle Daten der amtlichen Statistik.
Die Erwartungen an die Sommersaison fallen dieses Jahr bescheiden aus. Bestenfalls ein Zehntel der touristischen Leistungsträger rechnet in nächster Zeit mit besseren Geschäften als in der verregneten Wintersaison. Der IHK-Konjunkturklimaindikator erreicht in der Beherbergung 65 von 200 möglichen Punkten. Das sind 25 Punkte weniger als vor einem Jahr. In der Gastronomie sind es mit 64 Punkten noch einmal sechs Punkte weniger. Der Indikator der Reisemittler hat sich innerhalb eines Jahres halbiert und erreicht nur noch 54 Punkte. Werte unter 100 Punkten zeigen eine Krise an.
»Deutschland erlebt in diesen Tagen erneut ein sportliches Sommermärchen. Die Fußball-Europameisterschaft bietet jedoch zumindest für den heimischen Tourismus keinen Auftrieb. Umsatz- und Gästezahlen zeigen vielmehr, dass es hier in der Region nicht gelingt, zumindest an das Niveau vor der Pandemie anzuknüpfen. Die Kosten steigen, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen vermitteln vor allem Unsicherheit und die Gäste sind erheblich preissensibler als früher. Die Folge ist eine Zurückhaltung bei den Investitionen, die die Branche weiter ins Hintertreffen befördern könnte«, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.
Blick in die Gastronomie
Wer eine Gaststätte betreibt, benötigt häufig noch ein zweites Einkommen, um über die Runden zu kommen. Auf durchschnittlich 16.000 Euro beliefen sich 2022 Unternehmerlohn und Gewinn für die Südthüringer Gastronomen. Im letzten Jahr erhöhten viele Betriebe die Preise, um auf gestiegene Kosten für Lebensmittel und Energie zu reagieren. Die Umsatzsteigerungen blieben jedoch unter der Inflationsrate.
Entsprechend angespannt ist die Stimmung der Wirte. 16 Prozent bewerten ihre Geschäftslage als gut, 45 Prozent als saisonüblich bzw. befriedigend und 39 Prozent als schlecht. Für jeden zweiten Betrieb ist die Finanzlage angespannt. Für 40 Prozent der Unternehmen gab es einen Eigenkapitalrückgang und 28 Prozent melden Liquiditätsengpässe.
Bis zum Herbst rechnen lediglich zwei Prozent mit besseren Geschäften, weitere 49 Prozent erwarten, dass das aktuelle Niveau gehalten werden kann. Lediglich vier von zehn Betrieben planen Investitionen, die in erster Linie der Instandhaltung dienen. Die Beschäftigtenzahl dürfte rückläufig sein, denn nur vier Prozent der Betriebe rechnen mit Neueinstellungen, 28 Prozent hingegen mit personellen Abgängen. Als wesentliches Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung stufen 84 Prozent die weiterhin hohen Energiepreise ein. Weitere Risiken bilden die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen mit einem Anteil von 69 Prozent und die Arbeitskosten mit 49 Prozent.
Blick in die Beherbergungsbetriebe
Auf durchschnittlich 32.000 Euro beliefen sich 2022 Unternehmerlohn und Gewinn für die Südthüringer Beherbergungsbetriebe. Im letzten Jahr sind die Gäste- und Übernachtungszahlen gestiegen. Allerdings wird das vorpandemische Niveau von 2019 noch immer in vier der fünf Südthüringer Kreise nicht erreicht. Die hiesigen Gastgeber fallen gegenüber anderen Regionen in Thüringen und vielen Regionen in den alten Bundesländern zurück.
Verheerend verliefen vor allem die ersten Monate dieses Jahres, weil die Wintersportregion weitgehend ohne Schnee auskommen musste. Zwei von drei Betrieben melden Umsatzrückgänge gegenüber dem Vorjahr. Die Geschäftslage wird daher noch schlechter als in der Gastronomie beurteilt. Für 13 Prozent der Unternehmen ist die Lage gut, für 37 Prozent saisonüblich bzw. befriedigend und für 50 Prozent schlecht. Jedes zweite Unternehmen bewertet die Finanzlage als problematisch. Für 42 Prozent ergab sich ein Eigenkapitalrückgang und für 28 Prozent Liquiditätsengpässe.
Die meisten Gästeankünfte weist die Region traditionell im zweiten und dritten Quartal auf. Immerhin zehn Prozent der Beherbergungsbetriebe rechnen damit, dass sich auf diese Weise Geschäfte wieder verbessern und 47 Prozent rechnen mit gleichbleibenden Geschäften. Wie in der Gastronomie besteht auch im Beherbergungsbereich Investitionszurückhaltung. Im Personalbereich rechnen drei von vier Betrieben mit stabilen Mitarbeiterzahlen, die anderen erwarten einen Rückgang. Wesentliche Geschäftsrisiken bilden die Energiepreise mit einem Anteil von 82 Prozent, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen mit 62 Prozent, die Lebensmittel- und Rohstoffpreise mit 60 Prozent und die Inlandsnachfrage mit 58 Prozent.
Blick auf die Reisemittler
Rund 38.000 Euro an Unternehmerlohn und Gewinn lassen sich in Südthüringen durchschnittlich mit einem Reisebüro erzielen. Zur Branche gehören außerdem weitere touristische Dienstleister. Während die Beherbergungsbetriebe eine auswärtige Kundschaft bedienen, zeigen die Reisemittler den Südthüringern die Welt.
Angesichts der erheblichen Preissteigerungen in den letzten Monaten machen viele Verbraucher derzeit Abstriche bei Neuanschaffungen. Daher berichtet jeder zweite Reisemittler von gesunkenen Umsätzen. Die Geschäftslage bewerten 14 Prozent als gut, 33 Prozent als saisonüblich bzw. befriedigend und 53 Prozent als schlecht.
Der Ausblick auf die kommenden Monate fällt verhalten aus. Sieben Prozent erwarten, dass sich die Geschäfte wieder verbessern, doch 60 Prozent rechnen mit einer weiteren Verschlechterung. Jedes zweite Unternehmen plant Investitionen. Im Zentrum steht die Instandhaltung. Im Personalbereich erwarten 70 Prozent unveränderte Mitarbeiterzahlen und 30 Prozent einen Rückgang durch Ruhestand oder berufliche Neuorientierung. Das Hauptrisiko der Branche bilden mit einem Anteil von 64 Prozent Fachkräfteengpässe. Außerdem werden die Arbeitskosten und die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen von jeweils 57 Prozent genannt.
Zur Information:
Die Konjunkturumfrage zur Tourismuswirtschaft wird von der IHK Südthüringen zweimal im Jahr organisiert. Die aktuelle Erhebung betrifft den Zeitraum November 2023 bis April 2024. Es wurden 711 Unternehmen befragt. Die Rücklaufquote beträgt 15,9 Prozent.
Würdigung für Erfolgsunternehmen der Tourismusbranche
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft suchte auch in diesem Jahr herausragende Unternehmen im Thüringer Tourismus, die mit originellen, innovativen und kundenorientierten Angeboten glänzen.
Gefragt sind Spitzenleistungen in Gastgewerbe oder Dienstleistungsbranche. Der „Thüringer Tourismuspreis 2024“ ehrt Vordenker, die durch hohe Qualitätsstandards, kreative Lösungsansätze oder besondere Innovationskraft überzeugen: Unternehmen, die sich durch eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur oder innovative Strategien zur Fachkräftegewinnung auszeichnen, die hochwertige und kreative touristische Produkte oder Dienstleistungen anbieten? Auch Anbieter, die auf nachhaltigen Tourismus setzen oder durch ihr Produkt neue Reiseanlässe schaffen, sind angesprochen.
Bewerbungsschluss war der 30. September 2024. Bewerbungen oder Vorschläge sind nicht mehr möglich.
Der Preis wird in folgenden Kategorien vergeben:
„Lieblingsarbeitgeber“
Gewürdigt werden Unternehmen, die sich durch eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur auszeichnen oder besondere Strategien zur Gewinnung von Beschäftigten entwickeln.
Zum Online-Bewerbungsformular
„Service & Qualität“
Gewürdigt werden hochwertige und kreative touristische Produkte oder Dienstleistungen.
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„Nachhaltigkeit“
Gewürdigt werden Lösungsansätze und Konzepte für einen nachhaltigen Tourismus.
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Sonderpreis „Touristiker/Touristikerin des Jahres“
Gewürdigt werden Unternehmen, die mit ihrem innovativen Produkt besondere Reiseanlässe schaffen.
Zum Online-Bewerbungsformular
Die Preise
Die Preise werden in Form eines Gütesiegels vergeben, das jeweils mit einer Geldprämie verbunden ist. In jeder Kategorie werden aus den Vorschlägen zunächst drei Unternehmen für den Preis nominiert; bereits mit dieser Nominierung ist eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro verbunden. Aus dem Kreis der Nominierten wird dann jeweils ein Preisträger bestimmt, der ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro erhält. Der Tourismuspreis ist mit Preisgeldern in Höhe von 26.000 Euro dotiert.
Bewerbungsschluss und Preisverleihung
Bewerbungsschluss war der 30. September 2024. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, das sich der fachkundigen Beratung einer Fachjury bedient. Die Sieger werden im Rahmen des Thüringer Tourismusforum am 6. November 2024 gekürt.
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie unter diesem Link.
Auch dieses Jahr können Schüler die Sommerferien nutzen, um in dieser Zeit ihr Taschengeld auszubessern. Gleichzeitig haben Unternehmer die Chance, den Schülern Einblicke in ihr Unternehmen zu geben und sie für eine Ausbildung zu begeistern.
Besonderheiten Ferienjob
Möchte der Unternehmer einen Ferienjobber einstellen, hat er die besonderen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für Jugendliche zu berücksichtigen. Diese sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Zulässig ist in diesen Fällen eine Beschäftigungsdauer
- von maximal vier Wochen, am Stück oder verteilt, pro Kalenderjahr,
- von regelmäßig höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich,
- in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr,
- an 5 Tage pro Woche
Die Beschäftigung am Wochenende ist nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig. Vor Beginn der Beschäftigung sind die Jugendlichen über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Vermeidung am Arbeitsplatz zu unterweisen. Ärztliche Erstuntersuchungen sind für eine Ferienarbeit aber nicht erforderlich. Im Übrigen sind Schülerinnen und Schüler „echte“ Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis regelmäßig befristet ist. Einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben die Jugendlichen aber in der Regel nicht. Etwas anders gilt dann, wenn die Minderjährigen bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat für Arbeitgeber ein Merkblatt zum Thema Ferienjobs veröffentlicht.
Kinderarbeit verboten
Die Beschäftigung von Kindern bis 15 Jahren ist grundsätzlich verboten. Gleiches gilt für Jugendliche, d.h. 15 bis 18-Jährige, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Diese beträgt in Thüringen 10 Jahre. Für Ferienarbeit gilt jedoch eine Ausnahme. Demnach ist eine Beschäftigung von vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen während der Schulferien möglich.
Die modernisierten Oberhofer Sportstätten sind nicht nur ein absoluter Hotspot für nationale und internationale Spitzenathleten, sondern auch beliebter Anlaufpunkt für Urlaubende Tagesgäste und Aktiv-Touristen.
Um eine dauerhafte Ganzjahresnutzung nachhaltig voranzutreiben, wurde im November 2023 die Projektgruppe „Touristische Nutzung der Oberhofer Sportstätten“ geschaffen, die sich aus Vertretern des Regionalverbundes Thüringer Wald e.V., der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen und des Thüringer Wintersportzentrums (TWZ) zusammensetzt.
Im Rahmen eines Netzwerktreffens wurden am Montagabend in Oberhof Unternehmerinnen und Unternehmern der Region erste Zwischenergebnisse präsentiert. Eine Übersicht der bisherigen Angebote an den Sportstätten sowie diverse Neuerungen, die in jüngster Vergangenheit bereits erfolgreich umgesetzt und implementiert wurden, konnten vorgestellt werden.
Präsentiert wurde in diesem Zusammenhang die neu erstellte Webseite www.thueringer-wald.com/oberhof, auf der das aktuelle Angebotsportfolio sowie Erlebnisempfehlungen in und rund um die Oberhofer Anlagen anschaulich zusammengefasst und größtenteils online buchbar sind. Die anschauliche Übersicht ermöglicht es Ihnen und Ihren Gästen nunmehr die Oberhofer Sportstätten hautnah zu erleben.
Mit den Weltcups im Biathlon und im Langlauf, den beiden Rennrodel-Weltcups sowie den Special Olympics Nationale Spiele konnten im Jahr 2024 gleich fünf sportliche Hochkaräter in Oberhof durchgeführt werden. In einem gesunden Mix zwischen Sport und Tourismus wurden und werden diese durch etablierte sowie neue touristische Formate ergänzt. Großkonzerte, teilnehmerstarke Aktiv-Formate wie GettingTough 5elements, Rennsteiglauf sowie der bereits ausgebuchte Firmenlauf Thüringens Süden, Charity-Treppenläufe, Bike-Events oder die erstmals in Oberhof stattfindende Tuning-Treffen „Tief im Wald“ – das Veranstaltungsportfolio wächst und offenbart neue Potentiale.
Mit der Integration von QR-basierten Infopoints sowie dem neu geschaffenem Audiowalk konnten zudem digitale Neuerungen integriert werden, die einen touristischen Mehrwert mit sich bringen und Gästen ganzjährig zur Verfügung stehen.
Neue Formate, neue Synergien
In umfangreichen Gesprächen mit Leistungsträgern der Region kristallisierte sich bereits im Vorfeld immer wieder der Wunsch nach einem zentralen touristischen Ansprechpartner vor Ort sowie die Bündelung bestehender Angebote und deren einfache Zugänglichkeit und verlässliche und digitale Buchbarkeit heraus. Die bisherigen Angebote werden perspektivisch erweitert, durch zusätzliche Angebote ergänzt und mit Produkten der Region vernetzt.
Klare Zuständigkeiten, Professionalität, ehrlicher und zielgerichteter Austausch: Das Netzwerktreffen in den Räumlichkeiten der LOTTO Thüringen ARENA am Rennsteig offenbarte nach angeregten Gesprächen und Diskussionen, dass trotz aller Digitalisierung die Kommunikation zwischen den Akteuren – ganz gleich ob aus Sport, Tourismus, Gastronomie, Hotellerie und Co. – der Schlüssel zum Erfolg ist.
Ihre Ideen sind gefragt!
Sie haben aktuell ein Angebot für Gäste und Einheimische an den Oberhofer Sportstätten? Oder Sie möchten gern ein neues Angebot entwickeln und brauchen dabei Unterstützung? Dann lassen Sie es uns wissen!
Zum Beteiligungsangebot
Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, aber auch an Eltern und Erziehende. Es ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen.
Eine Ergänzung im Jugendschutzgesetz hatte eine Änderung der Aushangvorlage „Auszug Jugendschutzgesetz“ zur Folge. Nach dem Jugendschutzgesetz (§3) sind Veranstalter und Gewerbetreibende verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
Die Europäische Hotelstars Union (HSU) hat einen neuen Kriterienkatalog für die Vergabe von Hotelsternen für den Zeitraum von 2025 bis 2030 verabschiedet. Dabei wurden Aspekte wie Nachhaltigkeit, Personalmangel sowie Digitalisierung und Automatisierung stärker berücksichtigt als zuvor. Die Mitgliedsländer der HSU haben bis Januar 2025 Zeit, den Katalog auf nationaler Ebene umzusetzen.
Der neue Kriterienkatalog reduziert die Anzahl der Kriterien von 247 auf 239. Dabei wurden einige weniger bedeutende Kriterien gestrichen, während andere zur Vereinfachung des Systems zusammengeführt wurden.
Wäschewechsel nur noch auf ausdrücklichen Wunsch
Beispielsweise wurden Empfehlungen für die Matratzenreinigung eingeführt, um gestiegenen Hygieneanforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig die Lebensdauer der Matratzen zu verlängern, was sich positiv auf die Nachhaltigkeit auswirkt. Artikel wie Näh- und Schuhputzzeug müssen nicht mehr obligatorisch auf den Zimmern bereitgestellt werden, und ein zusätzlicher Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern erfolgt nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes. Hotels können zusätzliche Punkte sammeln, wenn sie ihren CO₂-Fußabdruck nach internationalem Standard messen. Die Öffnungszeiten von Rezeption und Zimmerservice wurden verkürzt, um dem Arbeitskräftemangel in ganz Europa Rechnung zu tragen.
Digitale Services hoch im Kurs
Die Digitalisierung spielt ebenfalls eine größere Rolle, wobei die Möglichkeit von vollautomatischen Check-in- und Check-out-Services in den neuen Kriterien integriert wurde, die insbesondere in den Kategorien “ein Stern” und “zwei Sterne”, die von Mitarbeitern zu versehenden Rezeptionsdienste ersetzen können. Selbstbedienungskioske sind nun auch in den neuen Vier-Sterne-Kriterien enthalten, wo sie eine Alternative zu Minibars, Maxibars und Zimmerservice darstellen.
Selbsttest für Hotels
Die offiziellen Kriterien zur Klassifizierung werden auf www.hotelstars.eu veröffentlicht. Interessierte Hotels können kostenfrei eine digitale Test-Klassifizierung durchführen unter https://www.hotelstars.eu/service/testclassification/.
Über die HSU
Die Hotelstars Union, unter der Schirmherrschaft von Hotrec Hospitality Europe, vereint die Hotelverbände von Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Georgien, Griechenland, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Gegründet im Jahr 2009, ist sie seit 2021 als Vereinigung nach belgischem Recht mit Sitz in Brüssel aktiv. Die Hotelstars Union klassifiziert Hotels in 21 europäischen Ländern zuverlässig nach einem einheitlichen Kriterienkatalog in Kategorien von 1 bis 5 Hotelsternen. Mit über 22.000 klassifizierten Hotels und 1,2 Millionen klassifizierten Hotelzimmern in ihren Mitgliedsländern bietet sie Gästen und Hoteliers Transparenz, Qualität und Sicherheit für Hoteliers und Gäste.
Internationalen Spitzensport live im Thüringer Wald erleben
Auch 2025 ist Oberhof wieder eine Station des BMW IBU Weltcups Biathlon. Vom 9. bis 12. Januar 2025 stehen sechs spannende Wettkämpfe – Sprint, Verfolgung und Mixed-Staffeln – auf dem Programm. Die besten Athletinnen und Athleten der Welt kämpfen um Siege, gepusht von tausenden Fans in der ARENA am Rennsteig und an der Strecke.
Mit dem Businessticket hält die Oberhofer Sport und Event GmbH als Ausrichter des Weltcups ein attraktives Angebot für Unternehmen bereit. Es eignet sich als perfektes Geschenk für sportbegeisterte Mitarbeiter und/oder Kunden. Auch für einen gemeinsamen Firmenausflug zu einem der Wintersporthöhepunkte im Thüringer Wald bietet sich dieses Angebot sehr gut an.
Das Businessticket wird für den Sprint der Frauen am 09.01.2025 und das Sprint-Rennen der Männer am 10.01.2025 angeboten. Die Tickets stehen Ihnen auf den ARENA-Oberrang zur Verfügung. Ab 10 Tickets pro Wettkampftag, erhalten Sie jedes Ticket für 47€ inklusive zweier Wertbons im Wert von jeweils 4€.
Zur Bestellung nutzen Sie bitte das Bestellformular des Veranstalters.
Zögern Sie nicht und erleben Sie einen abwechslungsreichen Tag in der ARENA am Rennsteig.
Alle Informationen rund um den BMW IBU Weltcup Biathlon 2025 in Oberhof finden Sie auf der Website.
Mit der kürzlich erfolgten Richtlinienänderung ist der Programmteil B6 zur Förderung von „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (KLUG) bei der Thüringer Aufbaubank angesiedelt. Die KLUG-Förderung ist Bestandteil der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023.
Zentraler Punkt des Programms ist die Förderung von eigenständigen Kleinstunternehmen, die zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung beitragen. Die Zuschussfähigen Ausgaben können mit einem Zuschuss von 45 Prozent gefördert werden.
Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro.
Anträge können laufend über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Gemeinsame Kampagne von Thüringer Tourismus GmbH und Thüringer Heilbäderverband e.V. bewirbt Entspannung an außergewöhnlichen Orten
Singen im Solenebel, Wein-Inhalation im Gradierwerk, Klangschalen-Meditation im Bergwerk oder Yoga im Museum: In Thüringen sind die natürlichen Heilmittel nicht nur gut für Körper und Geist, sie sind ein einmaliges Vor-Ort-Erlebnis für alle Sinne. Mit dieser Botschaft bewerben die Thüringer Tourismus GmbH und der Thüringer Heilbäderverband e.V. (THBV) erstmals gemeinsam eine neue Produktlinie in der Thüringer Kur- und Bäderlandschaft.
Im Zentrum stehen insgesamt mehr als 40 gesundheitsfördernde Angebote in den 17 Kurorten und Heilbädern des Freistaats, die entweder neu entwickelt oder modernisiert worden. Umrahmt wird all das von einer großangelegten, touristischen Werbekampagne von TTG und THBV mit Namen „Auffallend ausgeglichen – Entspannung an außergewöhnlichen Orten“.
Unter den Webseiten entspannen.thueringen-entdecken.de und natur-kur-thueringen.de gibt es mehr Informationen sowie die Möglichkeit zur Buchung der neuen Angebote. Das Wiedererkennungsmerkmal der Kampagne ist eine Frau in der Yoga-Pose „Krieger“. Sie führt ihre Übung an besonderen Orten aus: Zum Beispiel im Gradierwerk Bad Salzungen, im Panorama Museum Bad Frankenhausen, im Weinberg oder in den Saalfelder Feengrotten. Mit diesem Motiv wirbt die Kampagne in 25 Fitnessstudios in ganz Deutschland oder online sowie gedruckt in den Magazinen „Soul Sister“, „Fit for Fun“ und „Women’s Health“. Zudem wird es eine thematische Playlist auf der Musikplattform „Spotify“ geben.
Für den Thüringer Wald sind die Angebote für Masserberg, Stützerbach und Bad Colberg enthalten.
Seit 01.04.2024 ist der Besitz und der Konsum von Cannabis in bestimmten Grenzen für Volljährige erlaubt. Nicht gestattet ist u.a. der Konsum in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Spielplätzen oder Sportstätten sowie tagsüber (7 – 20 Uhr) in Fußgängerzonen. Ebenso ist der Konsum auch in der unmittelbaren Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, untersagt.
Doch wie sieht es in der Gastronomie aus? Für Raucherkneipen, Raucherräume und die Außengastronomie gilt: Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet. Jedoch sind auch hier die Einschränkungen des Cannabisgesetzes zu beachten. So finden etwa in Fußgängerzonen, die Regeln der Sperrzone Anwendung. Das heißt, dass auf Stühlen eines Cafés in der Fußgängerzone beispielsweise nicht gekifft werden darf und explizit darauf geachtet werden muss, dass ein Konsum in Gegenwart von unter 18-Jährigen nicht erfolgt. Dies wird in den meisten Fällen der Gastronomie schwer abzugrenzen sein, da unter unmittelbarer Gegenwart eine gleichzeitige, vorsätzliche physische Anwesenheit der konsumierenden Person und einem oder mehreren Kindern oder Jugendlichen am gleichen Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander zu verstehen ist. Bei Verstößen gegen die Konsumverbote drohen dem Konsumenten Bußgelder bis Euro 30.000.
Die Konsumierung kann durch das Hausrecht eingeschränkt werden. Jeder Gastronom darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis verbieten. Dies gilt auch in der Außengastronomie und in Raucherkneipen.
Das Jugendschutzgesetz ist weiterhin gültig. Sollte es zu einer Anpassung kommen, werden wir Sie informieren. Eine zusätzliche Beschilderung zum Rauchverbot ist aktuell ebenfalls (noch) nicht vorgesehen.
Sollten Sie konkrete Fragen zur Umsetzung haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Zusätzlich müssen Unternehmer die Regelungen als Arbeitgeber beachten. Hierzu informieren wir umgehend.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Thüringer Waldgesetzes in der Fassung vom 18. September 2008 (GVBI. S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 560) und Gesetz vom 21. Dezember 2020 (GVBI. S. 665), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort "auch:" die Worte "kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen," eingefügt.
2. § 10 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 2 wird aufgehoben.
bb) Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden die Sätze 2 und 3.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Folgender neue Satz 2 wird eingefügt: "Bei der Interessenabwägung sind insbesondere die Möglichkeit der Aufforstung geschädigter Waldflächen sowie die Nutzung von Alternativflächen für das der Umwandlung zugrundeliegende Vorhaben einzubeziehen."
bb) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) Folgender neue Satz 2 wird eingefügt: "Die Ausgleichsaufforstung soll nicht auf für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmten Flächen vorgenommen werden."
bb) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und erhält folgende Fassung:
"Darüber hinaus können weitere Auflagen erteilt werden."
cc) Die bisherigen Sätze 3 bis 5 werden die Sätze 4 bis 6.
3. § 12 Abs. 7 erhält folgende Fassung:
"(7) Bei besonderen Gefahrenquellen, insbesondere Eisenbahnlinien und Windkraftanlagen, sind vorbeugende Maßnahmen zum Waldbrandschutz, wie Anlage und Unterhaltung von Schutzstreifen entlang von Eisenbahnlinien und Windkraftanlagen, Stromtrassen und Verkehrswegen, Parkplätzen und Naherholungsgebieten vom Eigentümer oder Betreiber dieser Anlagen auf eigene Kosten durchzuführen. Die Forstbehörden entscheiden, welche vorbeugenden Maßnahmen zur Waldbrandverhütung getroffen werden müssen."
4. § 67 erhält folgende Fassung:
Evaluierung
Die Landesregierung legt dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 einen Bericht über das Ergebnis der Evaluierung über einen notwendigen Anpassungs- oder Änderungsbedarf von § 10 vor. Evaluierungsauftrag ist insbesondere, ob die gesetzlichen Grundlagen ausreichen, um in der Praxis den Schutz des Waldbestandes gegenüber anderen Flächennutzungen sicherzustellen."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Schlussabrechnung für Corona-Hilfen noch bis zum 30. September 2024 möglich
Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Wenn eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.
Die Schlussabrechnungen für Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfen sind jetzt über die prüfenden Dritten einzureichen. Weitere Informationen.
Detailierte Informationen zur Erstellung der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte.
Abrechnung Neustarthilfe Plus
Kabinett beschließt mit „Public-Viewing-Verordnung“ Ausnahmen beim Lärmschutz
Das Bundeskabinett auf Initiative des Bundesumweltministeriums die „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Damit können Spiele der Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer auch in den späteren Abendstunden im Freien öffentlich übertragen werden. So bekommen mit der Verordnung die Kommunen die Möglichkeit, während der EM 2024 der Männer im Juni und Juli dieses Jahres Public-Viewing-Veranstaltungen zu genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wir freuen uns auf ein tolles Fußballereignis in Deutschland. Wenn im Sommer bei uns die Europameisterschaft stattfindet, wollen viele Menschen gemeinsam Spiele anschauen, mitfiebern und feiern – und das gern auch draußen. Public Viewing gehört für viele Fans zu einem gelungenen Fußball-Erlebnis dazu. Geht ein Spiel in die Verlängerung oder sogar ins Elfmeterschießen, wird es bei Abendspielen oft auch spät. Wir ermöglichen den Städten und Gemeinden, dass Public Viewing auch bis in die späteren Abendstunden stattfinden kann. Ich wünsche allen Fans viel Vorfreude – und ein großartiges Turnier.“
Von den insgesamt 51 Spielen beginnen 26 Spiele um 21 Uhr. Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, ist eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig. Sie erstreckt sich über die gesamte Dauer der Europameisterschaft vom Eröffnungsspiel am 14. Juni bis zum Finale am 14. Juli 2024.
Die Verordnung soll den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen erweitern, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen diese im Einzelfall abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen der Europameisterschaft und dem Schutz der Nachtruhe. Es müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.
Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und 2022 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 gab es vergleichbare Verordnungen. Die IHK hat die Public-Viewing-Verordnung in einer Stellungnahme begrüßt.
Hintergrund
Das BMUV sieht sich als Partner des nachhaltigen Sports und engagiert sich als Teil der Bundesregierung für eine nachhaltige Umsetzung der stattfindenden Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 (EURO 2024). Es unterstützt mit seiner Beratung dabei die Veranstaltenden der EURO 2024 sowie die zehn Ausrichterstädte. Zugleich finanziert das BMUV Projekte, die dem Sport auch über die EURO 2024 hinaus einen Nachhaltigkeitsschub geben und gesellschaftliche Wirkungen – insbesondere auch im Breitensport – erzielen sollen.
Weitere Informationen
Public-Viewing-Verordnung: https://www.bmuv.de/gesetz/1038
FAQs zur Verordnung: https://www.bmuv.de/FQ249
Informationen zu EURO 24: www.bmuv.de/euro2024
Sie wollen in Ihrem Unternehmen die Spiele der Fußball-WM übertragen? Beim Public Viewing gibt es viele Auflagen. Folgendes sollte bei der Übertragung der WM-Spiele in Restaurants, Hotels, Lokalen oder sonstigen Betrieben beachtet werden:
- Auflagen der UEFA
- Auflagen der GEMA
- Auflagen der GEZ
Für Fragen stehen wir gern beratend zur Verfügung.
Vorsicht bei Werbung mit der Fußball-EM
Fußball ist eine der beliebtesten Sportarten der Welt und zugleich ein beträchtlicher Wirtschaftsfaktor. Die Markenzeichen des Fußballs sind weltweit bekannt und wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung rechtlich geschützt.
Neben dem offiziellen Emblem der UEFA EURO 2024 hat die UEFA zahlreiche Begriffe oder Kombinationen von Begriffen wie „UEFA EURO 2024“ oder „UEFA EURO 2024 GERMANY“, den Namen des Maskottchens „Albärt“, den Pokal, den offiziellen Slogan „United by football – Vereint im Herzen Europas“ oder Grafiken mit Sehenswürdigkeiten der Austragungsorte und die Namen der 10 Spielorte mit dem Zusatz 2024, z.B. „Leipzig2024“ markenrechtlich schützen lassen.
Wer mit solchen Begriffen oder Bildern werben möchte, muss bei der UEFA eine Lizenz erwerben.
Achtung: Wer ohne eine solche Lizenz werben möchte, sollte vor jeder Verwendung derartiger Begriffe rechtlichen Rat einholen. Andernfalls besteht die Gefahr, von der UEFA auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und ggf. Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Insbesondere drohen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen, die erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursachen können.
Zulässig kann eine Werbung sein, wenn sie keine unlautere Rufausnutzung, keine gezielte Herkunftstäuschung oder sonstige Verwechslungsgefahr mit der UEFA hervorruft sowie keine Irreführung über eine tatsächlich nicht bestehende Partnerschaft mit der UEFA darstellt.
Beispiele für zulässige Werbung:
- „Das Fußballfieber steigt, die Preise fallen: 20 Prozent auf alles während der EM“,
- „Europäische Wochen: Für den Zeitraum der Fußball-Europameisterschaft senken wir die Preise für alle Sportartikel um 20 Prozent“,
- „Für jedes geschossene Tor der deutschen Nationalelf erhalten Sie 3 % Rabatt auf unser gesamtes Sortiment“,
- „Fan-Wurst für 2,50 Euro“,
- „10 % Fan-Rabatt auf Geschirr“
- „Großes Fan-Sortiment”
- Fußballaffine generelle Werbeaussagen („Fußball in Deutschland“), dekorative Schaufenstergestaltung mit Fahnen, Fußball-Schaufensterpuppen, Bällen, Toren (immer OHNE die offiziellen UEFA-Symbole, also keine UEFA-Merchandisingprodukte zur Schaufenstergestaltung verwenden!)
Nicht empfehlenswert sind beispielsweise:
- Verwendung von Marken/Logos und Emblemen der UEFA oder Dritter ohne entsprechende Lizenz (sei es in der Printwerbung, sei es in der Verwendung als Hyperlinks, Apps oder sonstigen mobilen Services, Desktop-Wallpaper, auf Social-Media-Plattformen, etc.).
- Verwendung von UEFA-Merchandisingprodukten zur Schaufenstergestaltung.
- Die Übernahme des UEFA-Spielplans (urheberrechtlich geschützt); aber die Gestaltung eines eigenen Spielplans ist zulässig.
- Geschützte Markennamen der UEFA als Teil eines Produktnamens zu verwenden, z. B. „EURO 2024-Fernseher“.
- Einen Hinweis, der den Eindruck erweckt, man sei offizieller Sponsor, Förderer oder sonstiger Partner der UEFA. Gleiches gilt, wenn der Kunde davon ausgehen könnte, es handle sich um offizielle UEFA-Waren bzw. spezielle Europameisterschaft-Produkte (Merchandising-Produkte).
- Ein Hinweis, wonach die eigenen Produkte mit UEFA-Produkten vergleichbar seien.
- Nachahmungen von Produkten der UEFA und ihrer Sponsoren, Förderer und sonstigen Partner.
Die Zulässigkeit der jeweiligen Werbung ist stets vom Einzelfall abhängig und sollte vor der Veröffentlichung rechtlich geprüft werden.
Public-Viewing-Veranstaltungen
Public-Viewing-Veranstaltungen sind die Liveübertragungen der Fußballspiele auf Großbildwänden oder Fernsehbildschirmen, an einem anderen Ort als in privaten Wohnräumen, u. a. in Bars, Restaurants, Einkaufszentren, Stadien, auf öffentlichen Plätzen, in Büros, auf Baustellen, Schiffen, in Verkehrsmitteln, Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern.
Die UEFA unterscheidet:
1. Sog. „kleine Veranstaltungen“
Eine „kleine Veranstaltung“, die ohne Lizenz durchgeführt werden kann, ist laut UEFA gegeben, wenn
- an der Veranstaltung nur bis zu 300 Menschen teilnehmen,
- wenn kein Sponsoring erfolgt (Sponsoring: wenn dritten Parteien Werbemöglichkeiten eingeräumt werden, unabhängig davon, ob kostenlos oder kostenpflichtig)
- wenn kein Eintrittsgeld erhoben wird (Achtung, auch ähnliche Maßnahmen können hierunter fallen, z. B. Unkostenbeiträge, Mindestverzehranforderungen, erhöhte Speise- und Getränkepreise).
Die Organisatoren einer solchen „kleinen Veranstaltung“ dürfen nicht:
- die Logos/Marken der UEFA oder der EURO 2024 verwenden;
- ihre eigene Veranstaltung als offizielle Veranstaltung der EURO 2024 ausgeben;
- das TV-Signal verändern oder modifizieren, etwa indem zusätzliche Grafiken hinzugefügt werden.
Die Organisatoren solcher kleinen Veranstaltungen (z.B. die öffentliche Übertragung in Bars/Hotels/Restaurants und anderen kommerziellen Betrieben) müssen sicherstellen, dass die relevanten TV-Abonnements für den kommerziellen Bereich und die notwendigen örtlichen Genehmigungen vorliegen und dass sie die allgemeinen Bedingungen der UEFA für öffentliche Übertragungen einhalten.
Zu beachten sind hierbei die allgemeinen Geschäftsbedingungen der UEFA.
Die UEFA behält sich vor, gegen Veranstalter vorzugehen, die sich nicht an die genannten Bedingungen halten.
2. kommerzielle und nicht-kommerzielle öffentliche Übertragung
Für die Durchführung einer kommerziellen öffentlichen Übertragung wird eine kostenpflichtige Lizenz der UEFA benötigt. Für die Durchführung einer nicht-kommerziellen öffentlichen Übertragung wird ebenfalls eine Lizenz der UEFA benötigt, die allerdings kostenfrei ist.
Laut der UEFA haben öffentliche Übertragungen kommerziellen Charakter und unterliegen damit einer Lizenzgebühr, wenn sie
- direkten Gewinn durch den Verkauf von Produkten, Gütern und Dienstleistungen (auch Essen und Getränke) erzielen oder
- dritten Parteien Werbemöglichkeiten einräumen (Sponsoring), unabhängig davon, ob dies kostenlos oder kostenpflichtig geschieht, oder
- Eintrittsgelder erheben (ACHTUNG: Auch ähnliche Maßnahmen können hierunter fallen, z. B. Unkostenbeiträge, Mindestverzehranforderungen, erhöhte Speise- und Getränkepreise).
Weitere Informationen zum Erwerb der Lizenzen finden Sie auf den Seiten der UEFA hier.
GEMA
Wer im normalen Geschäftsbetrieb schon einen Fernseher betreibt und bereits einen Vertrag mit der GEMA hat, muss keine zusätzliche Lizenz bei der GEMA erwerben. Wer aber nur wegen der EM ein Gerät aufstellt oder eine Veranstaltung organisiert, muss sich vorher mit der GEMA in Verbindung setzen. Sprechen Sie mit der GEMA und lassen Sie sich beraten.
Rundfunkbeitrag
Jedes Unternehmen zahlt abhängig von der Zahl der Betriebsstätten und der Mitarbeiter einen Rundfunkbeitrag. Daher sind keine zusätzlichen Beiträge fällig, wenn zum Beispiel wegen der EM weitere Empfangsgeräte aufgestellt werden.
Ab sofort können im Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wieder Anträge über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.
Der Freistaat Thüringen unterstützt hier Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einem Fördervolumen in Höhe von 850 Millionen Euro. Immer mit dem Ziel Innovationen in neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu entwickeln.
Zum Investitionsförderprogramm GRW
Zu den Neuerungen der aktuellen Richtlinie informieren wir Sie gerne in einem Webinar.
Besonderer Fokus wird hier auf den Programmen: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und „Thüringen-Dynamik“ liegen. Die hier zugrundeliegenden Richtlinien sind Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „MOTIVation – move to innovation“.
Als Referent für das Webinar steht Herr Jan Güssow, Kundenbetreuer der Thüringer Aufbaubank zur Verfügung.
Termin:
Donnerstag | 21. März 2024 | 09:00 – 10:30 Uhr | virtuell | Zur Anmeldung
Die Gespräche mit den Freizeitpartnern sind abgeschlossen. Eine Auflistung aller Einrichtungen wird aktuell an die Vermieter versendet. Der Vertrieb hat begonnen.
Vielseitige Betreiberstruktur
Seit September des vergangenen Jahres waren Ivonne Hablitzel und Holger Jakob in Gesprächen mit den Leistungspartnern der Thüringer Wald Card unterwegs. In Summe stehen nun an die 150 persönlichen Termine zu Buche. Alles war sehr zeitaufwendig, denn die Freizeitwelt des Thüringer Waldes ist nicht nur inhaltlich, sondern auch betreiberseitig sehr abwechslungsreich. Bei kommunal-, stiftungs- oder vereinsbetriebenen Einrichtungen waren aufgrund von notwendigen Gremienbeschlüssen oft mehrere Termine zur gleichen Einrichtung erforderlich. Gesprochen wurde über die Rückvergütung des Eintrittspreises, die technischen Voraussetzungen zur Registrierung, zur Vertragsgestaltung oder dem zukünftigen Marketing.
Hohe Rückvergütung
Je vorgelegter und validierter All-Inclusive-Gästekarte erhält der Freizeitpartner eine Rückvergütung auf seinen Eintrittspreis. Diese liegt zwischen 52% und 62% des entsprechenden Vollzahlerpreises. Im Vergleich mit anderen Gästekartensystemen in Deutschland und Österreich rangiert der Thüringer Wald damit weit vorne. Oftmals werden maximal 50% vertraglich vereinbart. Die Höhe der monatlichen Ausschüttung ist von verschiedenen Parametern abhängig, zum Beispiel von der Anzahl der ausgegebene All-Inclusive-Gästekarten oder der Summe aller vorgelegten All-Inclusive-Gästekarten insgesamt.
Technik
Alle vorgelegten Kartentypen der Thüringer Wald Card werden zukünftig elektronisch erfasst und auf Gültigkeit geprüft. Dazu zählen die Thüringer Wald Card-Kaufkarte, die KLUB-Karte der FUNKE Medien Thüringen, die Gästekarte und ab Juni die All-Inclusive-Gästekarte. Für die Erfassung werden die Freizeitpartner – abhängig von den örtlichen Begebenheiten – mit stationären oder mobilen Lesegeräten ausgestattet. Die Technik wird kostenfrei und leihweise zur Verfügung gestellt. Die jährliche Lizenz teilen sich der Freizeitpartner und die Thüringer Wald Service GmbH.
Von B wie Bergbahn bis Z wie Zwergen-Park
Die All-Inclusive-Gästekarte trägt deutlich zur Qualitätssteigerung der Thüringer Wald Card insgesamt bei. Nahezu alle Freizeiteinrichtungen bleiben der Card treu. Lediglich eine Handvoll Einrichtungen verlassen den Angebotsverbund. Hier gab es Bedenken in Bezug auf Kapazitätsgrenzen, die Höhe der Rückvergütung oder nicht vorhanden technische Voraussetzungen. Dem gegenüber steht eine Angebotserweiterung. Etliche neue Angebote konnten aufgenommen werden. So ist ab Juni zum Beispiel der Besuch aller historischen Stadttore in Saalfeld, der Besuch im Feenweltchen der Erlebniswelt Feengrotten oder das Klettern im Kikaninchen Kletterparcours im Golfkletterpark Oberhof möglich.
Im Thüringer Wald wird im Juni die erste umlagefinanzierte All-Inclusive-Gästekarte in den neuen Bundesländern an den Start gehen. Doch was ist das überhaupt und wie sieht der aktuelle Arbeitsstand aus?
All-Inclusive-Gästekarte?
In etablierten Tourismusregionen sind All-Inclusive-Gästekarten zentrale und wirkungsvolle Mittel für Marketing und Vertrieb. Im Thüringer Wald wird die All-Inclusive-Gästekarte auf Grundlage der seit vielen Jahren bestehenden Thüringer Wald Card entwickelt. Ab 01.06.2024 können Beherbergungsbetriebe die Card auf freiwilliger Basis ausgeben. Über einen definierten Umlagebetrag je touristischer Übernachtung und Gast, welche im Übernachtungspreis einkalkuliert ist, wird die All-Inclusive-Gästekarte finanziert. Alle Übernachtungsgäste in teilnehmenden Beherbergungsbetrieben (außer Dienstreisende und Reisegruppen) genießen dann für die Dauer ihres Aufenthaltes kostenfreie Eintritte in ca. 170 Freizeiteinrichtungen.
Wie funktioniert es?
Zentrales Ausgabemedium für die neue All-Inclusive-Gästekarte auf Basis der Thüringer Wald Card ist das elektronische Meldescheinsystem, welches in den letzten Jahren von vielen Tourismusorten im Thüringer Wald eingeführt wurde.
Die All-Inclusive-Gästekarten aus den elektronischen Meldescheinsystemen werden zukünftig bei ca. 170 Einrichtungen des Thüringer Wald Card-Partnernetzwerkes erfasst. Über eine zentrale Card-Plattform wird sowohl die Abrechnung der Umlage mit den Beherbergungsbetrieben als auch das zentrale Clearing, also die Berechnung der Rückvergütung je gezählter All-Inclusive-Gästekarte beim Freizeitpartner, geregelt.
Arbeitsstand?
Nach intensiven Marktrecherchen und der Konzeptionsphase wird seit März 2023 an der Umsetzung gearbeitet. Gestartet wurde mit einer Preis- und Besucherzahlenabfrage bei den Freizeitpartnern: Diese Daten sind die wichtigsten Parameter für die Kalkulation der Umlage, welche die Beherbergungsbetriebe je touristisch motivierter Übernachtung und Gast zu entrichten haben.
Fachlich beraten wird die Thüringer Wald Service GmbH, Betreiber der Thüringer Wald Card, hierbei von der IRS Consult aus München. Zahlreiche namhafte touristische Card-Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz lagen in der Verantwortung der auf Gästekarten-Konzeptionen spezialisierten Consulter.
Die persönlichen Gespräche mit den Freizeiteinrichtungen zur Teilnahme am neuen Gästekarten-Projekt sind fast abgeschlossen. Aktuell werden die Verträge ausgestellt. Parallel dazu finden die Gespräche mit den Beherbergungsbetrieben statt. Bei den Gesprächen unterstützen die Kolleginnen und Kollegen der Tourist-Informationen sowie die Bürgermeister im Thüringer Wald. Zum Start wird auch eine komplett überarbeitet Webseite freigeschaltet.
Die All-Inklusive-Card wird es aktuell nur als Gästekarte geben.
Die Jahreskarten der Thüringer Wald Card für Einheimische wird es weiterhin mit den bisherigen Vorteilen, also z.B. ermäßigten Eintritten geben.
Wie geht’s weiter?
Über das Tourismusnetzwerk Thüringen werden in den nächsten Wochen und Monaten weitere Fachartikel und Arbeitsstände zum Thema erscheinen. Für Fragen und Auskünfte stehen Ivonne Hablitzel und Holger Jakob von der Thüringer Wald Service GmbH zur Verfügung.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 ist die neue Richtlinie Digitalbonus Thüringen in Kraft getreten.
Damit werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt.
Was wird gefördert:
- Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen
- Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- mit Hauptsitz in Thüringen
(insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe, Handwerk, Handel) - im Haupterwerb
- mit Hauptsitz in Thüringen
Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe
(technische und naturwissenschaftliche Berufe, Designer)
Wie und wie viel wird gefördert?
Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung
Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent des Vorhabens, höchstens jedoch 15.000 Euro.
förderfähige Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und sollten 150.000 Euro nicht übersteigen
Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt
Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular direkt bei der Thüringer Aufbaubank.
Ab 1. Januar 2024 sollen Speisen in Gaststätten wieder mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt werden. Seit dem 1. Juli 2020 wurden in Deutschland Umsätze aus Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – mit 7 anstatt mit 19 Prozent besteuert. Dies war eine Maßnahme zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für das Gastgewerbe. Bitte beachen Sie: Kassensysteme müssen zum 1. Januar umgerüstet sein.
Zeitraum | 01.01.2021 – 31.12.2023 | ab 01.01.2024 |
---|---|---|
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle | 7 % | 19 % |
Speisen Außerhausgeschäft | 7 % | 7 % |
Getränke (Grundsatz) | 19 % | 19 % |
Für die Umstellung in der Silvesternacht kann eine Vereinfachung angewendet werden, damit die Gastronomen den Restaurantgästen ihr Gericht nicht vor Mitternacht mit 7 Prozent und nach Mitternacht mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen müssen.
Für die gesamte Silvesternacht kann noch der ermäßigte Umsatzsteuer-Satz angewendet werden. Hierzu hat das BMF eine Verlautbarung zum "Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen veröffentlicht.
Gutscheine
Gutscheine, die ausgegeben und eingelöst werden, sind dahingehend zu unterscheiden, ob es sich um Einzweck- oder Mehrzweckgutscheine handelt. Für Einzweckgutscheine ist der Zeitpunkt der Ausgabe für den Steuersatz maßgeblich. Bei Mehrzweckgutscheinen kommt es hingegen darauf an, wann die Leistung ausgeführt wird, für welche der Gutschein eingelöst wird.
Wir empfehlen einen Hinweis an die Kunden.
Bereits zum zwölften Mal ist in diesem Jahr der Thüringer Tourismuspreis vergeben worden – aus insgesamt 50 Vorschlägen wurden insgesamt vier Preisträgerinnen und Preisträger gekürt.
Die Südthüringer Gewinner des Thüringer Tourismuspreises 2023 sind:
Kategorie „Lieblingsarbeitgeber“ (Preisgeld: 5.000 Euro):
- The Grand Green Familux Resort, Oberhof
Der perfekte Familiengastgeber Grand Green Familux Resort in Oberhof ist zugleich auch der beste Arbeitgeber. Dies äußert sich in persönlicher Wertschätzung und Fürsorge für die Mitarbeiter, eine offene Kultur des Miteinanders, aber auch ganz konkrete Leistungen wie eine eigene Kinderbetreuung, die Nutzung von Fitnessstudio und Pool, ein hauseigenes Mitarbeiterrestaurant mit freien Mahlzeiten, vergünstige Reisen innerhalb der Hotelgruppe und eigene Wohnmöglichkeiten. So geht Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Arbeitgeber des Jahres steht für eine werteorientierte Unternehmensführung, bei der auch die eigenen Mitarbeiter im Zentrum stehen.
Sonderpreis „Newcomer des Jahres“ (Preisgeld: 5.000 Euro):
- Hotel & Restaurant Träbeser Bauernstube, Meiningen
Newcomer des Jahres ist Enrico Back, Inhaber der Bauernstube im Meininger Ortsteil Träbes. Nach der Ausbildung zum Koch sammelte Back zunächst deutschlandweit Erfahrungen in Restaurants der gehobenen Gastronomie und und bei Sterneköchen. Im Jahr 2020 kehrte er mit Frau und Kind in den elterlichen Betrieb zurück und entwickelte mit Mut, Unternehmergeist und umfangreichen Investitionen seither ein echtes Aushängeschild für die Thüringer Küche. Unterstützung findet er dabei bei seiner Familie, die voll in den Betrieb integriert ist. Highlight des Unternehmens ist die mittlerweile völlig neu ausgerichtete Gastronomie mit Gourmet-Küche in höchster Qualität. Wert legt Küchenchef Back dabei auf regionale Produkte, ein Konzept, das inzwischen bereits für überregionale Bekanntheit gesorgt hat und Gäste aus Nah und Fern anzieht. Die zwei Jahre des Corona-Stillstands nutzte der Unternehmer für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen und die Schaffung neuer Hotelzimmer.
https://www.traebeser-bauernstube.de
WIR GRATULIEREN DEN PREISTRÄGERN HERZLICH!
Insgesamt stellt das Wirtschaftsministerium für die Auszeichnungen in drei Kategorien, den Sonderpreis sowie die neun Nominierungen 26.000 Euro an Preisgeldern bereit.
Um das Gastgewerbe bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der letzten Krisen zu unterstützen, gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023 der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie. Eine Fortführung über das Jahr 2023 hatte der Bundestag noch im Juni dieses Jahres mit Verweis auf die hierdurch verursachten Steuerausfälle abgelehnt.
Neuer Anlauf zur Fortführung der Steuerermäßigung
Der Bundesrat hat nun am 29. September 2023 (TOP 13) auf Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zur Forderung nach einer Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuer in der Gastronomie beraten. Entsprechend des Antrags soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes bis Ende des Jahres 2025 zu verlängern.
Reformbedarf
Die Zeit der Verlängerung solle genutzt werden, um die Anwendung ermäßigter Umsatzsteuersätze bis Ende 2024 zu prüfen und unter Festlegung klarer gesellschaftlicher, sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Ziele Reformvorschläge, insbesondere für die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände, zu erarbeiten. Als Beitrag zum Bürokratieabbau sollen dabei bestehende Abgrenzungsprobleme bereinigt und eine nachvollziehbare Systematik umgesetzt werden.
Fachausschüsse sind gefragt
In der Sitzung wurde noch nicht über den Antrag selbst entschieden. Zunächst soll der Antrag im Finanzausschuss, Wirtschaftsausschuss sowie Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik beraten werden. Sobald sich die Fachausschüsse eine Meinung gebildet haben, kommt der Entschließungsantrag wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates und zur Abstimmung, ob die Bundesregierung zur Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer im Tourismus- und Gastronomiegewerbe aufgefordert werden soll.
IHK Südthüringen fordert dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatz für alle Leistungen des Gastgewerbes
Die Initiative untermauert die Forderung der Südthüringer Unternehmerinnen und Unternehmer für einen dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatz für alle Leistungen im Gastgewerbe. Daher begrüßt und unterstützt die IHK Südthüringen den Vorstoß ausdrücklich.
Thüringer Tourismus GmbH (TTG) führt noch bis Mai 2024 gemeinsam mit den Thüringer Destinationsmanagementorganisationen (DMOs) eine landesweite Gästebefragung durch.
Die Herbstferien rücken mit schnellen Schritten näher und somit nach den Sommerferien der nächste Ansturm an Gästen in Thüringen. Grund genug, im Vorfeld eine Zwischenbilanz der landesweiten Gästebefragung zu ziehen und Ansätze für Teilnehmergewinnung vorzubereiten.
Die Befragung
Seit dem 1. Mai 2023 und bis 31. Mai 2024 steht die Struktur und Vielfalt der Thüringer Gäste im Mittelpunkt einer Befragung. In Zusammenarbeit mit den touristischen Destinationen soll ein tieferes Verständnis für das Reise- und Buchungsverhalten der Gäste entwickelt werden. Die Befragung wird zudem die Zufriedenheit der Gäste während ihres Aufenthalts in Thüringen sowie ihre zukünftigen Erwartungen erfassen.
Die Zwischenevaluierung
Die Zahlen zeigen, dass bisher 32 Prozent der angestrebten 4.400 Befragten erreicht wurden. Gemeinsam mit den DMOs bzw. Reiseregionen wurde daher nach Ansätzen gesucht, mehr Thüringengäste anzusprechen.
- Veranstaltungen als Plattform: Bei touristischen Veranstaltungen werden die Gäste zukünftig aktiver auf die Befragung aufmerksam gemacht, um ihre Beteiligung zu fördern.
- Gästeführer als Botschafter: Gästeführer spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Einbindung der Gäste in die Umfrage und können sie zur Teilnahme ermutigen.
- Attraktive Anreize: Als Dankeschön für die Online-Teilnahme gibt es Preise zu gewinnen, zum Beispiel Reisegutscheine und Präsentkörbe mit regionalen Spezialitäten. Vor Ort können Anreize eine zusätzliche Motivation schaffen
- Leistungsträger im Tourismussektor, darunter Hotels, gastronomische Betriebe und Freizeiteinrichtungen, werden aktiv angesprochen, ihre Gäste zur Teilnahme an der Befragung zu ermuntern.
Je mehr Gäste sich beteiligen, desto umfangreicher wird das Bild über Thüringen. Die Auswertung der Gästebefragung wird grundlegende Daten liefern, die effektive Entscheidungen sowie neue Ideen und Angebote im Tourismus befördern
Reiseanlass mit und ohne Übernachtung
Die Befragung richtet sich primär an Gäste, die 2023/2024 einen touristischen Aufenthalt in Thüringen verbracht haben – unabhängig davon, ob ihre Reise privat oder geschäftlich motiviert war. Sie erfolgt schriftlich via Online-Fragebogen, ist mobil abrufbar, barrierefrei sowie mehrsprachig und dauert ca. 10 bis 15 Minuten. Optional steht ein Printfragebogen zur Verfügung.
Begleitet wird die Befragung vom Tourismus- und Marktforschungsdienstleister Benchmark Services. Online ist der Fragebogen unter www.gaeste-zufriedenheit.de/thueringen erreichbar. Kostenfreie Werbemittel unterstützen bei der Präsentation der Befragung vor Ort. Die Befragung endet am 31. Mai 2024.
Die Thüringer Wald Card können nun auch Gastgeber außerhalb prädikatisierter Tourismusorte an ihre Gäste ausgeben.
Bisher hatten nur Übernachtungsgäste in kurbeitragspflichtigen Tourismusorten vom Leistungsangebot der Thüringer Wald Card in Form der Gästekarte profitiert. Durch ein elektronisches Meldescheinsystem, welches von der Kommune betrieben wird, wird hier die Thüringer Wald Card-Gästekarte generiert.
Inzwischen ist auch die Thüringer Wald Service GmbH Betreiber eines solchen elektronischen Meldescheinsystems, an das nun Vermieter außerhalb prädikatisierter Tourismusorte in der Destination Thüringer Wald angeschlossen werden können.
So funktioniert es
Dem interessierten Gastgeber wird in einem persönlichen Beratungsgespräch das webbasierte Meldescheinsystem vorgestellt und das Handling erklärt. In einer vereinbarten Testphase kann er, ohne dass ihm Kosten entstehen, das System in Ruhe ausprobieren.
Gibt der Vermieter sein OK für die Zusammenarbeit, erhält er Zugangsdaten für seinen Account und kann ab sofort Meldescheine und Gästekarten aus dem System generieren. Die dazu notwendigen vorgefertigten Meldeschein-/Gästekarten-Druckbögen sowie die Erlebnisführer Thüringer Wald erhält der Gastgeber bei Vertragsabschluss. Eine Abrechnung zwischen der Thüringer Wald Service GmbH und dem Vermieter erfolgt über eine Umlage je touristisch motivierter Übernachtung und abgestuft nach Erwachsenen und Kinder. Geschäftsreisende sind von der Umlage befreit. Der Vermieter preist den Umlagebetrag intransparent in seine Übernachtungspreise ein. Die Abrechnung zwischen Gastgeber und Thüringer Wald Service GmbH erfolgt nach einem vereinbarten Abrechnungszyklus automatisch über das elektronische Meldescheinsystem. Zudem können wertvolle Statistiken übermittelt werden.
In der Rennsteigregion Neuhaus erfolgreich gestartet
Im Februar wurden die ersten Beherbergungsbetriebe der Rennsteigregion Neuhaus angebunden. Das Haus Rennsteigrose von Familie Pauli oder das ****Boutique Hotel Schieferhof waren Thüringer Wald Card-Gastgeber der ersten Stunde. Im neuen Gastgeberverzeichnis der Region wird die Thüringer Wald Card eine besondere Rolle spielen und Gastgeber mit Card-Angebot besonders gekennzeichnet. Bereits seit einigen Wochen werden die Thüringer Wald Card-Gastgeber auf den Social-Media-Kanälen der Rennsteigregion Neuhaus vorgestellt.
Die Thüringer Wald Card
Die Thüringer Wald Card ist eine komplexe Rabattkarte und bietet attraktive Ermäßigungen bei ca. 200 Freizeitpartnern der Destination Thüringer Wald. Das Leistungsangebot ist Touristen über die Gästekarte, der einheimischen Bevölkerung über eine Kaufkarte (15,00 €, über www.thueringer-waldcard.de oder www.thueringer-waldshop.de) und den Abonnenten der FUNKE Medien Thüringen über die hauseigene KLUB Karte exklusiv zugänglich. Ziele der Thüringer Wald Card sind im Wesentlichen eine Attraktivierung und Imageaufwertung der Destination Thüringer Wald sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaft. Das Angebot wird ab dem 2. Quartal 2024 im Bereich der Gästekarte um eine All-Inclusive-Variante erweitert.
Bei Interesse steht die IHK Südthüringen gern beratend zur Verfügung.
Jetzt teilnehmen!
Die Thüringer Tourismus GmbH führt gemeinsam mit den regionalen Tourismusverbänden eine landesweite Gästebefragung durch. Begleitet wird die Befragung vom Tourismus- und Beratungsdienstleister Benchmark Services.
Ziel ist es, einen Datenpool als Basis für Entscheidungen und neue Ideen im Tourismus aufzubauen. Die Befragung richtet sich primär an Übernachtungsgäste, die 2023/2024 einen touristischen Aufenthalt in Thüringen verbracht haben, unabhängig davon, ob ihre Reise privat oder geschäftlich motiviert war.
Beherbergungs- und andere touristische Betriebe sind aufgerufen, ihre Gäste für eine Teilnahme an der Befragung zu werben.
Der Befragungszeitraum ist vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024.
Die Ergebnisse werden im Sommer 2024 vorgestellt.
Alle weiteren Informationen finden Sie im Tourismusnetzwerk Thüringen.
Thüringer Unternehmen können ab sofort eine Zweitförderung aus dem Fördertopf des Digitalbonus` beantragen. Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent des Vorhabens, höchstens jedoch 15.000 Euro. Das Projekt muss sich dabei von dem bereits zuvor geförderten eindeutig abgrenzen.
„Der Digitalbonus unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung. Mit dieser neuen Möglichkeit einer Zweitförderung verbindet sich nun die Chance, sich im digitalen Transformationsprozess breiter aufzustellen und dauerhaft im Wettbewerb bestehen zu können“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee.
Vom Digitalbonus profitieren kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Dazu zählen insbesondere das verarbeitende Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, das Baugewerbe sowie das Handwerk und auch wirtschaftsnahe Freiberufler.
Gefördert werden Vorhaben, die im Unternehmen zu einem Digitalisierungsfortschritt führen. Konkret sind das insbesondere Vorhaben zur Digitalisierung von Betriebsprozessen sowie von Produkten und Dienstleistungen. Daneben fördert der Digitalisierungsbonus Maßnahmen, die die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern (zum Beispiel in Form von Datensicherheitskonzepten).
Im Landeshaushalt stehen für das Jahr 2023 vier Millionen Euro für den Digitalbonus zur Verfügung. Damit können Förderanträge von mindestens 260 Unternehmen finanziert werden.
Weitere Informationen gibt es online unter: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen
Caterer, Lieferdienste und Restaurants werden ab 2023 verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.
Was bedeutet die Mehrwegpflicht?
Die Mehrwegpflicht resultiert aus dem im Mai 2021 vom Bundestag beschlossenen neuen Verpackungsgesetz (VerpackG). Demnach sind ab 1. Januar 2023 Betriebe, die verzehrfertige Lebensmittel in Kunststoff-Einwegbehältnissen oder Getränke in Einwegbechern verkaufen, gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Gästen Mehrwegverpackungen als Alternative anzubieten.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich gelten die neuen Regln für alle Gastronomiebetriebe, die vor Ort bestimmte Verpackungen mit verzehrfertigem Essen oder Getränken befüllen und direkt an Endverbraucher abgeben. Betroffen sein können Systemgastronomie, Restaurants und Imbisse sowie Lieferdienste, Kantinen, mobile Verpflegungsgewerbe, Kinos oder auch Teile des Lebensmitteleinzelhandels wie Salatbars.
Betroffen sind diejenigen Betriebe, die warme oder kalte Lebensmittel zum Sofortverzehr, also zum Verzehr aus der Verpackung ohne weitere Zubereitung in
1. Einwegbechern, unabhängig von ihrem Material, oder
2. Einwegbehältnissen, zum Beispiel Boxen oder Schalen aus Kunststoff (mit oder ohne Deckel) für Suppen, Salate, Burger etc.,
anbieten.
Regeln für kleine Betriebe (max. fünf Beschäftigte und bis 80 m² Verkaufsfläche, inkl. frei zugänglicher Sitz-und Aufenthaltsbereiche)
Es müssen keine Mehrwegverpackungen bereitgestellt werden, aber die Betriebe müssen Essen und Getränke auf Wunsch der Kundschaft in Becher oder Schalen füllen, die von der Kundschaft mitgebracht werden.
Zu beachten ist:
- Informationspflicht: Die Betriebe müssen Ihre Kunden auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln auf ihr Mehrwegangebot hinweisen (eigene Mehrwegverpackung oder Befüllung mitgebrachter Mehrwegbehältnisse).
- Hygiene und Verantwortlichkeiten: Die Betriebe haben keine Verantwortung dafür, dass die mitgebrachten Gefäße zum Transport von Lebensmitteln geeignet sind. Beim Befüllen der Gefäße müssen die geltenden Hygienebestimmungen und Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit beachtet werden.
Regeln für große Betriebe (mehr als fünf Beschäftigte und mehr als 80 m² Verkaufsfläche)
Wenn ein Betrieb Einwegverpackungen aus Kunststoff anbietet, dann muss er auch eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten.
Möglichkeit 1: Der Betrieb kann eigene Mehrwegverpackungen kaufen, zum Beispiel aus Kunststoff oder Glas.
Möglichkeit 2: Der Betrieb kann mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, das Mehrwegverpackungen anbietet (Pool-Mehrwegsystem).
Zu beachten ist:
- Preis für Verpackungen: Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein. Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen keine Rabatte oder sonstige Vergünstigungen gegeben werden.
- Informationspflicht: Die Betriebe müssen Ihre Kunden auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln auf ihr Mehrwegangebot hinweisen.
- Mehrwegverpackungen und Hygiene: Betriebe müssen Mehrwegverpackungen, die sie ausgeben, wieder zurücknehmen. Es gelten Hygienebestimmungen für die Rücknahme, Reinigung und Ausgabe der Becher oder Schalen. Diese Regeln müssen beachtet werden. Betriebe müssen schmutzige Verpackungen getrennt sammeln, sie dürfen nicht in die Nähe von frischen Lebensmitteln gestellt werden.
Von der drohenden Gas- und Energiekrise und den steigenden Energiepreisen ist auch der Tourismus betroffen. Im Folgenden haben wir für Sie einige Handlungshilfen und Informationen zusammengestellt und werden diese Seite weiter aktualisieren.
Energiekrise: Alle Informationen zur aktuellen Lage.
Hinweis für unsere Unternehmen: Nutzen Sie unsere Informationsveranstaltung "Runder Tisch Energiekrise" jeden Mittwoch, um 11:00 Uhr.
Tipps des Deutsche Ferienhausverbandes zur Kosteneinsparung: Ratgeber Energiekosten für Ferienunterkünfte
Mit dem Weihnachtsland am Rennsteig® entsteht seit einiger Zeit eine neue Weihnachtsdestinationsmarke mit ganzjähriger Weihnachts- und Erlebniswelt im Thüringer Wald. Die neue 7-Tage-Insider-Tipps-Broschüre des Regionalverbunds Thüringer Wald e.V. fasst je Quartal verlockende Weihnachtswelt-Ausflug- und Erlebnis-Tipps für den Urlaub im Thüringer Wald zusammen. Einen Ausblick auf die weihnachtlichen Lichtfiguren, die bis 2023 an vielen Orten im Weihnachtsland am Rennsteig® entstehen, gibt die Broschüre „Geschichten & Lichtfiguren” der Thüringer Tourismus GmbH.
Der Rennsteig ist ideal, um diesen touristischen Erlebnisraum entstehen zu lassen
Hintergrund zum Projekt: Mit dem Weihnachtsland am Rennsteig® entsteht eine neue Weihnachtsdestinationsmarke mit ganzjähriger Weihnachts- und Erlebniswelt. Der Rennsteig ist als Geburtsort der Christbaumkugel und der Werkstatt des Weihnachtsmannes der ideale Ort, um diesen touristischen Erlebnisraum entstehen zulassen. Das Projekt Weihnachtsland am Rennsteig® ist eine Maßnahme des Projektes „Zukunft Thüringer Wald“ der Thüringer Landesregierung und ein aktives Mitmachprojekt für Partner aus der Rennsteigregion. So schließen sich vier Säulen aus produzierenden Unternehmen, touristischen Einrichtungen, Events sowie dem Erlebnis- und Lichtfigurenpark zu einer starken Gemeinschaft zusammen. Weitere Partner sind gerne willkommen.
Digital zu finden ist das Prospekt auf der Seite des Regionalverbunds Thüringer Wald e.V.: Weihnachtsland am Rennsteig – www.thueringer-wald.com
Christoph Gösel wird neuer Geschäftsführer der Thüringer Tourismus GmbH (TTG). Auf die Personalie haben sich der TTG-Aufsichtsrat und der Gesellschaftsvertreter am 29.09.2022 geeinigt. Der neue Geschäftsführer wird seine Tätigkeit zum 1. Januar 2023 aufnehmen.
Der gebürtige Nordhäuser Gösel ist seit rund 20 Jahren in leitenden Funktionen im Tourismusmarketing in Thüringen tätig, zuletzt als Geschäftsführer der KulTourStadt Gotha GmbH. Ab dem kommenden Jahr leitet er das rund 60-köpfige Team der Thüringer Tourismus GmbH (TTG) und verantwortet damit neben der nationalen und internationalen Vermarktung des Reiselandes Thüringen auch die Bereitstellung von digitalen Basisdiensten für den Thüringer Tourismus und landesweite Initiativen zu Innovation, Qualität und Produktentwicklung. Gösel folgt auf Dr. Franz Hofmann, der aus beruflichen und familiären Gründen seine Tätigkeit zum 31.12.2022 beendet.
Wirtschaftsminister Tiefensee erklärt: „Christoph Gösel ist ein erfahrener Tourismusmanager, der Land und Leute kennt und mit den Vorzügen und Besonderheiten Thüringens bestens vertraut ist. Er wird aus seinen ganz praktischen Erfahrungen heraus die TTG noch stärker mit den Akteuren in den Regionen und Kommunen verbinden und das Urlaubsland authentisch repräsentieren und ‚verkaufen‘. Das ist umso wichtiger, weil der Tourismus angesichts der Corona- und der Energiekrise weiter in einem schwierigen Umfeld agiert. Vor diesem Hintergrund steht der neue TTG-Chef mit der Umsetzung und Weiterentwicklung der Tourismusstrategie, der Profilierung des Reiselands Thüringen und vor allem der weiteren Qualitätssteigerung bei den touristischen Angeboten vor anspruchsvollen Aufgaben. Auch die Schlagkraft und Wirksamkeit der TTG muss weiter gesteigert werden. Wir sind überzeugt, mit Christoph Gösel den besten Kandidaten für diese Herausforderungen gefunden zu haben.“
Gösel selbst sagt: „Ich bin voller Vorfreude. Wer, wenn nicht ein Thüringer, kann die Gäste des Bundeslandes, aber auch die eigenen Bewohner mit auf eine Entdeckungsreise in die Mitte Deutschlands nehmen. Und eine Entdeckungsreise wird es natürlich auch für mich, den Tourismus eines ganzen Bundeslandes zu vernetzen. Denn das ist unsere Aufgabe: Wir sind die stärkende Verbindung zwischen den touristischen Ansprechpartnern, um gemeinsam zu zeigen, was für einzigartige Schätze, welch intensives Zusammenspiel von Natur und Kultur und welche Dichte an herausragenden Kulturgütern in jeglicher Form Thüringen zu bieten hat.“
Im Auswahlverfahren für die Position des TTG-Geschäftsführers hatte sich Gösel unter insgesamt rund 70 Kandidatinnen und Kandidaten aus Thüringen und dem gesamten Bundesgebiet durchgesetzt; zuletzt waren sieben Kandidatinnen und Kandidaten im engsten Bewerberkreis verblieben, die sich dem Aufsichtsrat persönlich vorstellten. Gösels Vertrag, den das Thüringer Finanzministerium als TTG-Gesellschafter mit dem neuen TTG-Chef verhandelt und abschließt, wird zunächst eine Laufzeit von drei Jahren haben.
Kurzvita Christoph Gösel
- 1973 in Nordhausen geboren und aufgewachsen
- bis 1998: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
- seit 1999 verschiedene Stationen im Marketing- und Tourismusbereich, u.a. als Geschäftsführer der Stadtmarketing Arnstadt GmbH, Werkleiter des Kulturbetriebs der Stadt Arnstadt und zuletzt Geschäftsführer der KulTourStadt Gotha GmbH
- Gösel ist verheiratet und Vater zweier Kinder
Von der drohenden Gas- und Energiekrise und den steigenden Energiepreisen ist auch der Tourismus betroffen.
In der Rubrik International sowie im Header-Teaser finden Sie aktuell eine Seite speziell zu diesem Thema. Wir aktualisieren die Informationen zur gültigen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung, Informationen zum Entlastungspaket, aber auch zu konkreten Handlungsempfehlungen für die Branchen für Sie.
Der für den 10. Oktober geplante Thüringer Tourismustag wird noch einmal verschoben. Viel ist derzeit in Bewegung, Einiges wird aktuell in der Thüringer Tourismuspolitik angepasst. Hinzu kommen Energiekrise und wieder deutlich steigende Corona-Infektionen. Alles zusammen ein Grund, den Tourismustag auf einen Termin im Frühjahr 2023 zu verschieben.
Auf jeden Fall in diesem Jahr wird aber noch der Thüringer Tourismuspreis verliehen. Vorschläge können ab sofort hier eingereicht werden: https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/thueringer-tourismuspreis-2022/.
Antonia Sturm nimmt als zweite Geschäftsführerin des Regionalverbunds Thüringer Wald e.V. ihre Arbeit auf. Zusammen mit Marietta Schlütter, seit zwölf Jahren Geschäftsführerin, startet die Doppelspitze mit vereinten Kräften in die Herbstsaison. Hauptaufgaben werden das strategische Umsetzungsmanagement der Tourismuskonzeption 2025 sowie das Außen- und Innenmarketing sein. Im Laufe des kommenden Jahres übernimmt Antonia Sturm die alleinige Geschäftsführung.
Aus der Region für die Region
Antonia Sturm stammt selbst aus dem Thüringer Wald und macht sich seit langem für den dortigen Tourismus stark. Zuletzt betreute Sturm, die in Friedrichroda lebt, die Bereiche Tourismus und Handel bei der IHK Südthüringen. Davor setzte sie sich als stellvertretende Leiterin für das Projekt „Zukunft Thüringer Wald“ – ein Projekt der Landesregierung – für das Mittelgebirge ein. „Wir haben mit Frau Sturm eine ausgewiesene Fachfrau aus der Region für die Region gewinnen können“, sagt Marietta Schlütter, langjährige Geschäftsführerin dieser größten touristischen Dachorganisation des Freistaates Thüringen, erfreut.
Tourismus unter Druck
Seit Beginn der Pandemie steht der Tourismus besonders unter Druck: Betriebsschließungen, abgesagte Veranstaltungen, zurückhaltende Gäste und nun die zunehmende Inflation, die so manches Tourismusangebot zum Luxusgut hat werden lassen. „Umso wichtiger ist es, dass der Regionalverbund Thüringer Wald e.V. mit vereinten Kräften diesen Herausforderungen begegnet. Wir müssen auf der Höhe der Zeit bleiben, damit auch der Thüringer Wald vom wachsenden Deutschlandtourismus profitiert. Ein Generationswechsel wird dabei helfen“, betont Peggy Greiser, Vorstandsvorsitzende des Regionalverbunds.
Drei Ziele für das kommende Jahr
„Für das kommende Jahr habe ich mir vor allem drei Ziele vorgenommen“, sagt Antonia Sturm: „Den Zusammenhalt in der Region stärken, das bedeutet auch die Stärkung des Innenmarketings. Die Sichtbarkeit unserer Arbeit, aber auch die der Region muss erhöht werden. Und: Wir wollen das vielfältige Potential bereits bestehender Angebote noch stärker ausschöpfen. Der Thüringer Wald hat sehr viel zu bieten, aber an der Art, wie wir ihn anbieten, sind wir noch nicht da, wo wir sein könnten. Ich kann es kaum erwarten, die Arbeit aufzunehmen!“
Auch wenn bei den deutschen Tourismusbetrieben die Geschäftserwartungen aufgrund des niedrigen Ausgangsniveaus erheblich optimistischer ausfallen als in der Gesamtwirtschaft: Die aktuelle Lage ist noch deutlich vom Vorkrisenstand entfernt, und die Unternehmen sehen viele Geschäftsrisiken. So dürfte die Inflation die Nachfrage bremsen, gleichzeitig behindern Personalknappheit und hohe Arbeitskosten den Neustart.
Weitere Informationen
Aufgrund des hohen Interesses am Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist bereits ein Großteil der zur Verfügung stehenden Mittel mit den vorliegenden Anträgen belegt. Seit dem 15. Juni 2022 können nur noch Förderanträge mit einem Zuschussvolumen von maximal 200.000 Euro eingereicht werden.
Weitere Informationen
Der Tourismusatlas, ein Gemeinschaftsprojekt der Statistischen Ämter der Länder und des Bundes, wurde aktualisiert. Nutzer können nun die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tourismusbranche kleinräumig analysieren. Zu sehen ist u.a. wo sich die Bedeutung der Hotellerie durch die Corona-Pandemie verändert hat.
Wer sogenannte „Serviceverpackungen“ als „Letztvertreiber“ abgibt, muss sich bis zum 1. Juli 2022 beim Verpackungsregister LUCID registrieren lassen. Das gilt für alle, die Verpackungen befüllen, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen.
Für Hoteliers und Gastronomen gilt: Alle Verpackungen für die „Übergabe von Speisen oder Getränken an die Gäste und Kunden befüllt werden“ gelten als Serviceverpackungen. Es geht um Becher, Boxen, Schalen, Schachteln und Tüten.
Grundsätzlich gilt: Wer Serviceverpackungen in den Verkehr bringt, muss für das Recycling der Verpackung bezahlen.
Aus diesem Grund kaufen viele Gastronomen und Hoteliers Verpackungen, die (system-)vorbeteiligt sind (mit Systembeteiligung). Das heißt, der Händler hat in diesem Fall (vorbeteiligt) bereits für das Recycling bezahlt und bestätigt dies auf Lieferschein und/oder Rechnung. Wenn Verpackungen nicht vollständig vorbeteiligt gekauft werden, muss der Abgebende alle daraus entstehenden Pflichten selbst übernehmen.
Aber Achtung: Die Registrierungspflicht besteht unabhängig davon:
- ob Verpackungen mit Systembeteiligung oder ohne gekauft und in den Verkehr gebracht werden
- welche und wie viel Verpackung man in den Verkehr bringt
- ob diese vom Gast oder Unternehmen befüllt wird
Das Verpackungsregister erklärt in kurzen Videos bspw. was Serviceverpackungen sind und wie die Registrierung abläuft. Es gibt Checklisten und digitale Schnellchecks zur Überprüfung, ob Pflichten aus dem Verpackungsgesetz bestehen. Der DEHOGA Bundesverband hat ein Merkblatt zur Registrierungspflicht explizit für Hoteliers und Gastronomen zusammengestellt.
Das Bundesverfassungsgericht wies die von mehreren Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg erhobenen Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurück. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Steuer betroffene Betriebe nicht übermäßig belaste. Nach diesem Urteil könnte die Steuer nun sogar auch auf beruflich veranlasste Übernachtungen übertragen werden.
Die Bettensteuer, auch Citytax oder Tourismus-/ Kulturförderabgabe genannt, ist eine zusätzliche Steuer auf den Übernachtungspreis bei nicht-beruflich veranlassten Übernachtungen.
Die Beherbergungsunternehmen beklagen seit Jahren den hohen bürokratischen Aufwand, die Steuer bei den Gästen einzutreiben und an die Behörden abzuführen. Kommunen hingegen betonen, dass die Einnahmen dem Ausbau der touristischen Infrastruktur dienen. Die Realität sieht jedoch Vielerorts anders aus, weil die Steuer nicht zweckgebunden ist.
Laut einer DEHOGA-Übersichtaus dem Jahr 2019 erheben 30 Kommunen in Deutschland eine Bettensteuer. In Thüringen sind es u. a. die Städte Gera, Saalburg-Ebersdorf, Erfurt, Weimar und Eisenach.
Zum 18. Mal sucht der Deutsche Tourismusverband zukunftsweisende Produkte, Events, Marketingstrategien und Kooperationsmodelle für den Deutschlandtourismus. Bis zum 20. Juni 2022 läuft die Bewerbungsfrist.
Weitere Informationen
Thüringen wird in verschiedene Fördergebiete (C-Fördergebiete, D-Fördergebiete) eingeteilt. Das führt zu regional unterschiedlichen Förderkonditionen.
Von 22 Landkreisen und kreisfreien Städten werden künftig nur noch 14 zum C-Fördergebiet gehören. Für die D-Fördergebiete erhält der Freistaat weniger Mittel, die aufgrund der EU-beihilferechtlichen Vorgaben auch nur begrenzt zur Unternehmensförderung eingesetzt werden können. Suhl, der Landkreis Greiz und das Altenburger Land werden aufgrund der ungünstigen demografischen Entwicklung zusätzlich gefördert.
Die neuen Rahmenbedingungen legen den Fokus stärker auf verbesserte Produktion, Lohnentwicklung und Nachhaltigkeit in Unternehmen. So wird bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze für Beherbergungsunternehmen die Untergrenze des zu Jahresbruttolohns auf 26.000 € angehoben. Bei Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen werden die umweltbezogenen Mehrkosten mit einem höheren Fördersatz (C-Fördergebiet 45 Prozent, D-Fördergebiet 40 Prozent) unterstützt.
Touristische Betriebe mit wenige als 50 Prozent Umsatzanteil, der mit Beherbergung zu erzielen ist, waren bisher von der GRW-Förderung ausgenommen. Diese Grenze wurde auf 30 Prozent gesenkt, um den Kreis der förderfähigen Unternehmen zu erweitern.
Geplante Förderquoten
große Unternehmen | mittlere Unternehmen | kleine Unternehmen | |
D-Fördergebiet | bis max. 200.000€ lt. de-minimis-VO | 10 Prozent | 20 Prozent |
C-Fördergebiet*/** | 15 Prozent | 25 Prozent | 35 Prozent |
Fördergebiete für Thüringen
GRW-Fördergebietskarte für Thüringen (ab 2022)
D-Fördergebiet:
- Ilm-Kreis
C-Fördergebiete:
- Hildburghausen
- Schmalkalden-Meininge
- Sonneberg
- Suhl**
** C-Fördergebiet Suhl: große Unternehmen 20 Prozent, mittlere Unternehmen 30 Prozent, kleine Unternehmen 40 Prozent
Die Richtlinie-GRW ist rückwirkend ab dem 01.01.2022 gültig. Beratung und Unterstützung bietet die Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank in Ihrer Region.
Für das Förderprogramm Thüringen-Invest ist eine Antragstellung ab dem 15.02.2022 nicht mehr möglich. Der Zugang zum Nachfolgeprogramm InnoInvest wird im Laufe des Jahres möglich sein. Wir informieren aktuell darüber.
Die Ausbildungsordnungen über die Berufsausbildung der gastgewerblichen Berufe sind am 14. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnungen treten am 1. August 2022 in Kraft. Nähere Details finden Sie im Langtext. Über die Inhalte und Neuerungen informieren wir Sie zeitnah in einer Informationsveranstaltung.
Nächster Termin:
13. Juni 2022, 10:00 Uhr,
Onlineveranstaltung der IHK Südthüringen gemeinsam mit dem FAV Firmenausbildungsverbund Südthüringen e.V.
Hier anmelden
Weitere Informationen rund um die Ausbildung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert mit dem neuen Programm „Zukunft Region“ sein Förderangebot im Bereich der regionalen Strukturpolitik. Der Bundeswettbewerb zielt auf eine Stärkung der Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen in Deutschland, die eine wichtige Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sind.
Für die Durchführung des Bundeswettbewerbes werden Förderaufrufe zu übergeordneten Themen veröffentlicht. Der erste Förderaufruf erfolgt zum Thema „regioNachhaltig“.
Antragsskizzen für die erste Wettbewerbsrunde können bis 18.05.2022, 15 Uhr über die Plattform positron:s eingereicht werden.
Das neue Förderprogramm sieht zunächst eine zweijährigeEntwicklungsphase vor, in der ein regionales Netzwerk, bestehend aus Gebietskörperschaften, Wirtschaft, Wissenschaft, Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, zivilgesellschaftlichen Akteuren etc., etabliert und gefestigt werden soll. Gemeinsam soll ein Zukunftskonzept erarbeitet werden, das eine nachhaltige Entwicklung und die Sicherung von Standortvorteilen der regionalen Wirtschaft zum Ziel hat.
In der anschließenden Umsetzungsphase soll mit konkreten Einzelmaßnahmen dargelegt werden, wie die Transformation der Wirtschaft in der Region durch innovative wirtschaftliche Aktivitäten positive Wirkungen auf die Umwelt sowie zur Erreichung weiterer Nachhaltigkeitsziele entfalten sollen.
Weitere Informationen zum Wettbewerb sowie zur Antragstellung sind beim Bundeswirtschaftsministerium abrufbar.
Ab sofort können im GRW-Programm wieder Anträge gestellt werden.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das zentrale Förderprogramm zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen.
Der Antrag ist vor dem Beginn des Vorhabens über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank zu stellen.
VerpackG: Neue Pflichten für Gastronomie und Einzelhandel für To-Go-Waren ab 1.1.2023
Auf Letztvertreiber (wie z. B. Gastronomen, Einzelhandel) kommt für To-Go-Speisen und -Getränke ab 1.1.2023 eine neue Pflicht zu: Restaurants, Bistros, Cafés und weitere Letztvertreiber, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, sind ab 1.1.2023 verpflichtet, für ihre To-Go-Waren in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher auch eine Mehrwegalternative anbieten. Hintergrund ist die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) mit ihren neuen §§ 33 und 34 VerpackG, die am 3.7.2021 in Kraft getreten sind. Das VerpackG ist hier abrufbar.
Gemäß § 33 VerpackG ist es ab 1.1.2023 Pflicht des Letztvertreibers für To-Go-Waren in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher eine Mehrwegalternative anzubieten.
Sie haben Fragen zum VerpackG? Wir beraten Sie gern.
Nach einem umfassenden Relaunch wird der Deutsche Tourismusverband (DTV) zum 1. Januar 2022 mit einem komplett überarbeiteten Klassifizierungssystem für Ferienwohnungen, -häuser und -zimmer starten. Dann gilt auch ein neuer Kriterienkatalog. Erstmals können mit den neuen Kriterien auch TinyHouses, Baumhäuser und Hausboote mit DTV-Sternen ausgezeichnet werden.
Zum Kriterienkatalog (Download)
Am 18. Oktober 2021 wurden auf dem Thüringer Tourismustag die Tourismuspreise verliehen.
In der Kategorie „Mut trotz Krise“ siegten Uta und Isabell Kehr, die im Frühjahr das Hotel Das Kehrs auf dem Petersberg in Erfurt eröffnet haben. Der Preis „Engagement für den Nachwuchs und die Fachkräftesicherung in der Krise“ ging an das AHORN Panorama Hotel in Oberhof und seine Chefin Jaqueline Schambach.
Den Branchenpreis, der in diesem Jahr zum ersten Mal verliehen wurde, erhält Christian Hegenbarth für sein Rollyboot Hohenwarte. Unter ausgewählten Bewerbern des Thüringer Tourismuspreises konnten hier die Touristiker über das Tourismusnetzwerk Thüringen ihren Branchenliebling selbst wählen. Das Rollyboot Hohenwarte hat die Tourismusbranche nicht zuletzt wegen seinem starken Fokus auf das Thema Nachhaltigkeit überzeugt. So wird die Energie über den Motor und das Solarpanel auf dem Dach erzeugt. Die verwendeten Reinigungsmittel sind biologisch abbaubar und auch bei den kostenfreien Pflegeprodukten wird auf Naturkosmetik gesetzt.
Die Gewinner erhalten ein Preisgeld über 1.500 Euro und einen Imagefilm sowie ein Glasschild mit dem Tourismuspreis-Logo für ihr Marketing. Der Thüringer Tourismuspreis wird alljährlich in Kooperation mit dem ADAC Hessen-Thüringen vergeben.
Am 1. Juli 2018 ist das neue Reiserecht in Kraft getreten, das sowohl Reiseveranstalter und Reisebüros, aber auch Gastgeber und Tourismus-Informationsstellen betrifft. Seitdem hat sich nicht zuletzt aufgrund der Covid-19-Pandemie einiges getan.
Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, angefangen beim Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung, Leistungs- und Preisänderungen bis hin zu Insolvenzschutz und Informationspflichten.
Darüber hinaus sind seit 2018 Vorschriften zu Online-Angeboten und Regelungen zur Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen enthalten. Erweiterte Informationspflichten sollen zudem den Verbraucherschutz stärken und dienen der "Vollharmonisierung", also der Vereinheitlichung der Reglungen in den EU-Mitgliedstaaten.
Die Covid-19-Pandemie hat insbesondere Einfluss auf die Auslegung der im BGB (§ 651 h) festgehaltenen Vorschrift zum Rücktritt vor Reisebeginn. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann man von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ausgehen darf. Denn dann kann ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht des Reisenden (§ 651 h III BGB) bestehen.
Darüber hinaus wurde im Zuge der Covid-19-Pandemie ersichtlich, dass die bestehenden Regelungen zur Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ungenügend sind. Das neue Reisesicherungsfondsgesetz, das im Juni 2020 beschlossen und im Juni 2021 verabschiedet wurde, soll diese Lücke schließen, die zulasten der Pauschalreisenden gegangen war.
Mit Blick auf diese Entwicklungen hat der DIHK seine Infoblätter zum Reisevertragsrecht für Gastgeber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter auf den aktuellen Stand gebracht. Dabei informiert er insbesondere über Stornierungen im Rahmen der Corona-Pandemie und den Reisesicherungsfonds.
Gute Nachrichten für die Kur- und Heilbäder in Deutschland: Medizinische Vorsorgemaßnahmen sind künftig wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Die „Wiedereinführung der ambulanten und der stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach §23/2 und 4 SGB V“, wie es im Juristendeutsch heißt, ist Teil des so genannten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 11. Juni beschlossen, der Bundesrat wird dem Entwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) voraussichtlich Ende Juni grünes Licht" geben.
Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, aber auch an Eltern und Erziehende. Es ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen.
Eine Ergänzung im Jugendschutzgesetz hatte eine Änderung der Aushangvorlage „Auszug Jugendschutzgesetz“ zur Folge. In § 11 wurden die Vorgaben zu Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke im Rahmen von Filmveranstaltungen präzisiert.
Nach dem Jugendschutzgesetz (§3) sind Veranstalter und Gewerbetreibende verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
Am 20.01.2021 hat das Bundeskabinett Neuregelungen - eingebracht durch die Bundesumweltministerin - im Verpackungsgesetz beschlossen. Sie sollen dazu beitragen Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Ab dem 01.01.2023 soll eine Regelung zu Mehrwegbehältnissen in der Gastronomie in Kraft treten. Damit wird die EU-Verpackungsrichtlinie, die bereits seit 2019 in Kraft ist, umgesetzt.
Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig die Wahl zwischen To-Go-Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen haben.
Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben - etwa Imbissbuden - mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche: sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.
Die Befreiung von der GEZ ist mittlerweile auch bei insgesamt 90 Schließungstagen möglich, die im Gegensatz zur Regelung vorher nun nicht mehr zusammenhängen müssen.
Weitere Informationen unter:
Antrag:
Das Tourismusnetzwerk Thüringen ist eine Informationsplattform für alle touristischen Akteure und am Tourismus Beteiligte in Thüringen. Es dient als zentrale Anlaufstelle zur Information und zum Austausch über aktuelle Entwicklungen im Thüringer Tourismus. Damit trägt es dazu bei, das strategische Tourismuskonzept für Thüringen umzusetzen und nachhaltig zu etablieren.
Inhaltlich stehen die Bereitstellung und der Austausch von Informationen unter den touristischen Akteuren in Thüringen im Vordergrund. Die Plattform enthält alle relevanten Informationen, die den Tourismus in Thüringen betreffen wie z.B.:
- Strategische Ausrichtung und Marketing
- Produktentwicklung, Qualität, Barrierefreiheit oder Nachhaltigkeit
- Marktforschung
- Förderungen
- Veranstaltungen im Innenmarketing oder Weiterbildung
Außerdem sind Informationen zu Experten und Ansprechpartnern der einzelnen Organisationen zu finden, die bei Fragen zu konkreten Themen kontaktiert werden können. Über eine Schnittstelle werden offene Stellenangebote der Stellenbörse der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung präsentiert.
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