Aktuelles

Neuigkeiten aus der Tourismusbranche

Die E-Rechnung ist keine Zukunftsmusik, sondern läuft in vielen Unternehmen bereits im Hintergrund – oft, ohne dass es bewusst wahrgenommen wird. Denn seit dem 01.01.2025 müsst ihr E-Rechnungen empfangen können, zum Beispiel als ZUGFeRD-Dateien im PDF, bei denen der steuerlich relevante XML-Teil häufig unbeachtet bleibt. Genau hier entstehen Risiken: falsche Verarbeitung, fehlerhafte Archivierung und im Zweifel Probleme beim Vorsteuerabzug oder in der Betriebsprüfung. Bei dieser Veranstaltung zeigen wir euch, worauf es jetzt ankommt und wie ihr diese Stolperstellen sauber löst. 

Spätestens ab 2027 steigt der Druck deutlich, wenn viele Unternehmen zusätzlich zum Versand verpflichtet werden und bestehende Lücken sichtbar werden. Wer früh handelt, vermeidet Hektik, unnötige Kosten und baut stattdessen Schritt für Schritt funktionierende digitale Prozesse auf.

Was erwartet euch?

  • Überblick über die steuerlichen Anforderungen und Fristen (2025, 2027, 2028)
  • Warum ein PDF keine E-Rechnung ist und was im XML wirklich zählt
  • Typische Fehler bei Verarbeitung und Archivierung (GoBD) – und wie ihr sie vermeidet
  • Praxisnahe Ansätze, um eure Rechnungsprozesse digital aufzustellen

Details:

17.09.2026
15:00 – 17:00 Uhr
IHK Südthüringen, Bahnhofstraße 4-8, 98527 Suhl

An wen richtet sich die Veranstaltung?

Diese Informationsveranstaltung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen, die beim Thema E-Rechnung nicht ins Hintertreffen geraten wollen. Angesprochen sind Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Buchhaltungsverantwortliche sowie Steuerberater, die Risiken vermeiden, Klarheit über die Anforderungen gewinnen und ihre Prozesse rechtzeitig digital aufstellen möchten.

Bitte beachtet: In dieser Veranstaltung vermitteln wir euch einen praxisnahen Überblick und sensibilisieren für die wichtigsten steuerlichen Anforderungen rund um die E-Rechnung. Wir leisten dabei keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. 

Fragen richtet ihr an unseren Referenten Roberto Schmidt. Wir bedanken uns bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Erfurt sowie der ITson GmbH aus Sonneberg für die inhaltliche Unterstützung. Diese Veranstaltung ist eine Kooperation mit der IHK Südthüringen. 

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KI-Anwendungen sind längst in vielen kleinen und mittleren Unternehmen angekommen. Durch den EU AI Act (deutsch: EU-KI-Verordnung) gibt es seit dem 1. August 2024 einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI. Ab dem 2. August 2026 treten weitere Bestimmungen in Kraft. 

Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten Unternehmen in Thüringen bleibt der Aufwand überschaubar, da sie überwiegend Standardsoftware mit integrierten KI-Funktionen nutzen. Dennoch empfiehlt es sich, die neuen Vorgaben frühzeitig in den Blick zu nehmen und den Einsatz von KI im Unternehmen systematisch zu betrachten.

Der EU AI Act unterscheidet KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial. Je höher das mögliche Risiko für Menschen, Sicherheit oder Grundrechte, desto umfangreicher sind die Anforderungen. 

Besonders strenge Anforderungen gelten für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme, beispielsweise in Bereichen wie Personalmanagement, Bildung, Kreditwürdigkeitsprüfung oder bestimmten sicherheitsrelevanten Anwendungen. Die entsprechenden Pflichten wurden aber zeitlich verschoben: Für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme gelten sie ab dem 2. Dezember 2027, für KI-Systeme in regulierten Produkten wie bestimmten Medizinprodukten oder Maschinen ab dem 2. August 2028.

Doch Sie sollten die gewonnene Zeit nutzen: Ein sinnvoller erster Schritt ist die Erstellung eines KI-Inventars, in dem eingesetzte und entwickelte KI-Anwendungen erfasst werden. Ebenso wichtig ist die Klärung der Rolle im Sinne der KI-Verordnung – etwa als Anbieter, Betreiber, Einführer oder Händler eines KI-Systems. So lassen sich Pflichten und Verantwortlichkeiten frühzeitig erkennen.

Prüft darüber hinaus, ob relevante Transparenzpflichten greifen und ihr den KI-Einsatz kenntlich machen müsst. Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen Kunden mit einem KI-System interagieren oder Inhalte vollständig durch KI erzeugt wurden. Gleichzeitig bleibt die Förderung von KI-Kompetenz eine Daueraufgabe: Mitarbeiter sollten für Chancen, Risiken und den sicheren Umgang mit KI-Anwendungen sensibilisiert und entsprechend geschult werden.

Wer sich frühzeitig mit den Vorgaben auseinandersetzt, schafft Klarheit und kann die Potenziale von KI auch künftig verantwortungsvoll und rechtssicher im Betriebsalltag nutzen.

Wir beraten Sie gerne.

Die Steilstrecke der Thüringer Bergbahn ist bis Mitte Dezember 2026 nicht in Betrieb. Grund sind umfangreiche Modernisierungsarbeiten. Ein Ersatzverkehr wird angeboten.

Modernisierung der Steilstrecke der Thüringer Bergbahn

Seit 13. Juli laufen die Baumaßnahmen. Bis Mitte Dezember 2026 bleibt die Steilstrecke der Thüringer Bergbahn außer Betrieb. In diesem Zeitraum führt die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (Tochter der Deutsche Bahn AG) umfassende Modernisierungsarbeiten durch: der Gleiskörper der Standseilbahn wird komplett erneuert, die beiden Bergbahnbrücken saniert und der Rettungsweg entlang der Steilstrecke verbreitert. So werden die hohen Sicherheitsstandards und die Zuverlässigkeit der Thüringer Bergbahn für die Zukunft gewährleistet.

Die bisherige Güterbühne wird nach rund 100 Jahren aus dem aktiven Betrieb in den Ruhestand verabschiedet. Eine neue, moderne Güterbühne ist bereits im Bau und wird pünktlich zur Wiedereröffnung der Steilstrecke in Betrieb gehen. In dem Zusammenhang wird auch das Bergbahnseil komplett erneuert.

Ersatzverkehr (SEV) eingerichtet

Für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten ist zwischen der Talstation Obstfelderschmiede und der Bergstation Lichtenhain ein stündlicher Ersatzverkehr eingerichtet. Dieser wird zum einen durch die reguläre Buslinie 313 von KomBus (über Cursdorf und Meuselbach-Schwarzmühle) und zum anderen durch einen Kleinbus direkt zwischen Tal- und Bergstation abgesichert.

Fahrgäste werden darauf hingewiesen, dass im Kleinbus weder Kinderwägen noch Fahrräder mitgenommen werden können.

Spezielle Tickets für die Zeit der Instandhaltungsarbeiten

Für die Zeit des Ersatzverkehrs gilt das Bergbahn-Tagesticket Nebensaison zu 11,50 €, mit dem der SEV, die Schwarzatalbahn sowie die Flachstrecke genutzt werden kann. Angebote, wie das NahTour-Ticket oder die All-Inclusive-Gästekarte, sowie alle vertraglich zugesicherten Ermäßigungen werden selbstverständlich hier anerkannt. Für Fahrgäste, die ausschließlich den SEV nutzen möchten, gibt es ein spezielles Ticket für eine einfache Fahrt.

Auch der Ticketkauf soll in der Bauphase so einfach wie möglich sein. Der Bergbahnshop an der Talstation ist zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Auch an der Bergstation und bei den Fahrern der KomBus in Linie 313 sind die Tickets

Advent an der Bergbahn entfällt in 2026

Aufgrund der geplanten Bauzeit bis in den Advent wird in diesem Jahr leider der beliebte „Advent an der Bergbahn“ nicht stattfinden. Der Termin für 2027 steht aber schon fest: am dritten Advent (11./12.12.2027) lädt die Thüringer Bergbahn zu einem festlichen, stimmungsvollen Weihnachtserlebnis in einzigartiger Bergbahn-Atmosphäre ein.

Für alle, die den Baufortschritt verfolgen wollen, haben wir ein Baustellentagebuch eingerichtet:
https://www.thueringerbergbahn.com/baustelleninfo/blog/4

Details zu Fahrplan und Ticketangebot während der Sanierungszeit: https://www.thueringerbergbahn.com/baustelleninfo/ersatzaufverkehr-bergbahn/

Bilder und Musik sind aus eurer täglichen Kommunikation kaum wegzudenken. Gleichzeitig bergen sie rechtliche Risiken, die schnell teuer werden können. In diesem Webinar erhaltet ihr einen verständlichen Überblick zum rechtssicheren Einsatz von Fotos, Grafiken und Musik. Ihr erfahrt, worauf es bei Lizenzen ankommt und wie typische Fehler im Alltag, online und offline, vermieden werden.

Was erwartet euch?

  • Grundlagen zum Einsatz von Fotos, Grafiken und Musik auf Websites, in sozialen Medien und im Geschäftsbetrieb
  • Überblick zu notwendigen Lizenzen
  • Typische Fehler aus der Praxis und wie ihr sie vermeidet
  • Konkrete Hinweise, um Abmahnungen zu verhindern

Termin:
29.09.2026 | 10:00 - 11:30 Uhr

An wen richtet sich die Veranstaltung?

Die Veranstaltung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die im Alltag mit Bildern, Grafiken und Musik arbeiten. Sie ist besonders geeignet für alle, die ihre Website und Social-Media-Beiträge rechtssicher gestalten möchten.

Das Webinar ist für IHK-Mitgliedsbetriebe kostenfrei. Dieses Webinar wird in Kooperation mit dem ThEx Wirtschaft 4.0 und dem Mittelstand-Digital Zentrum Handel angeboten.

ZUR ANMELDUNG

Sie haben entschieden: Die Themen der FEWO-Webinarreihe 2026

Die Abstimmung ist abgeschlossen und ausgewertet – und das Interesse war groß! Mehr als 140 Gastgeber aus Thüringen haben sich an unserem Themenvoting beteiligt und damit die Inhalte der diesjährigen Wissens-, Austausch- und Netzwerkveranstaltung für Ferienwohnungen und Ferienhäuser aktiv mitgestaltet. Ein großes Dankeschön für Ihre Beteiligung!

Die Auswertung zeigt deutlich, welche Themen die Branche aktuell bewegen. Im Mittelpunkt stehen wirtschaftliche Stabilität, rechtliche Sicherheit und die digitale Zukunft der Ferienwohnungsvermietung.

Diese sechs Themen haben die meisten Stimmen erhalten:

1. Preisstrategie & Wirtschaftlichkeit: Ertrag sichern (279 Punkte | Ø 3,77)
2. Recht & Rahmenbedingungen: Sicher unternehmerisch handeln (279 Punkte | Ø 3,77)
3. Digitale Sichtbarkeit stärken: Von SEO zu GEO (272 Punkte | Ø 3,68)
4. Automatisierung & KI: Digitale Prozesse effizient nutzen (242 Punkte | Ø 3,27)
5. Kooperation & Netzwerke: Gemeinsam mehr erreichen (223 Punkte | Ø 3,01)
6. Internationale Gäste gewinnen – Fokus Niederlande & Dänemark (190 Punkte | Ø 2,57)

Auch die weiteren Themen – Qualität & Service, regionale Kulinarik sowie neue Betriebsmodelle – fanden großes Interesse und werden bei der Planung zukünftiger Angebote berücksichtigt.

Webinarreihe startet im August

Die sechs kostenfreien Webinare finden vom 17. August bis 21. September 2026, jeweils montags von 17:00 bis 18:00 Uhr, statt. Wie in den vergangenen Jahren wird die Reihe wieder in Kollaboration der Thüringer Tourismus GmbH und den Thüringer Industrie- und Handelskammern durchgeführt.

Detailinformationen & Anmeldung

Bitte melden Sie sich aus technischen Gründen für jedes Wunschthema separat an – vielen Dank!

17.08.2026: Internationale Gäste gewinnen - Fokus Niederlande & Dänemark
24.08.2026: Recht & Rahmenbedingungen – sicher unternehmerisch handeln
31.08.2026: Automatisierung & KI zur effizienten Nutzung digitaler Prozesse im Alltagsgeschäft
07.09.2026: Digitale Sichtbarkeit stärken – von SEO zu GEO
14.09.2026: Preisstrategie & Wirtschaftlichkeit zur Ertragssicherung
21.09.2026: Kooperation & Netzwerke: Gemeinsam mehr erreichen

Während der deutsche Tourismus 2025 neue Rekordwerte erreichte, entwickelte sich die Branche in Südthüringen differenziert. Die aktuelle Saisonumfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen zeigt wirtschaftliche Herausforderungen, macht aber zugleich deutlich, dass erfolgreiche Beispiele das große Potenzial der Region belegen. Wo konsequent in Qualität, Service und attraktive Angebote investiert wird, können Betriebe und Destinationen überdurchschnittliche Ergebnisse erzielen. Darin liegt eine wichtige Chance für die weitere touristische Entwicklung Südthüringens.

2025 war ein neues Rekordjahr für den deutschen Tourismus. Noch nie zuvor wurden in deutschen Beherbergungsbetrieben so viele Gäste empfangen und so viele Übernachtungen realisiert. Von dieser Entwicklung konnten die Regionen unterschiedlich profitieren. Kurstädte des Thüringer Walds konnten die geographischen Vorzüge insgesamt gut ausspielen. Ebenfalls die Erholungs- und Sportorte in Thüringens Süden. 

Auch Oberhof überschritt 2025 mit 516.762 Übernachtungen die Marke von einer halben Million Übernachtungen und legte gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozent zu. Die positive Entwicklung zeigt, dass touristisches Wachstum auch unter anspruchsvollen Rahmenbedingungen möglich ist durch unternehmerischen Mut sowie konsequente politische Unterstützung. Erfolgreiche Beispiele geben wichtige Impulse für die gesamte Region.

Im Reisegebiet Thüringer Wald wurde alles in allem ein Rückgang um 0,8 Prozent verzeichnet. Im Kammerbezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen belief sich dieser auf 3,1 Prozent. Die Umfrage macht dabei zugleich deutlich, dass zahlreiche Unternehmen mit hoher Qualität, engagierten Mitarbeitern und attraktiven Angeboten erfolgreich am Markt bestehen und wachsen.

Rund 42 Prozent der Übernachtungen im Reisegebiet Thüringer Wald entfielen 2025 auf die Südthüringer Orte des Reisegebiets. Die durchschnittliche Bettenauslastung lag in Südthüringen bei 27,4 Prozent gegenüber 32,2 Prozent im gesamten Reisegebiet. Gute Auslastungen an einzelnen Feiertagen und Ferienwochenenden zeigen die Attraktivität der Region. Gleichzeitig bleibt die Auslastung über das Gesamtjahr betrachtet eine wichtige wirtschaftliche Herausforderung für viele Betriebe.

Daher erreicht der Konjunkturklimaindikator der IHK Südthüringen für Beherbergungsbetriebe aktuell 60,9 von 200 Punkten. Vor einem halben Jahr wurden elf Punkte mehr erreicht, vor einem Jahr zwei Punkte mehr. Der Indikator errechnet sich aus den Einschätzungen der Unternehmen zur aktuellen Geschäftslage und ihren Erwartungen für die kommenden Monate.

Auch die Gastronomie und die Reisemittler berichten von schwierigen Rahmenbedingungen. Der Konjunkturklimaindikator der Gastronomie liegt aktuell bei 57,5 Punkten. Steigende Kosten, eine zurückhaltende Nachfrage sowie die allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit prägen das Geschäftsumfeld vieler Unternehmen. Bei den Reisemittlern wirken sich zusätzlich steigende Kosten für Mobilität und Reisen aus. Dazu zählen unter anderem höhere Preise für Diesel und Kerosin, die das Buchungsverhalten beeinflussen.

„Die Entwicklung zeigt zwei Seiten: Insgesamt bleiben die Ergebnisse im Tourismus hinter den Möglichkeiten Südthüringens zurück. Gleichzeitig beweisen erfolgreiche Standorte und zahlreiche engagierte Unternehmer, dass Wachstum möglich und Thüringens Süden absolut gefragt ist. Unsere Erfahrungen aus den Betrieben zeigen, dass hohe Servicequalität, attraktive und moderne Angebote, die Qualität der Unterkunft sowie Freundlichkeit und Professionalität der Mitarbeiter echte Erfolgsfaktoren sind. Hier haben wir in Südthüringen viele Champions, die zeigen, was möglich ist. Dort, wo konsequent in diese Faktoren investiert wird und Gäste spürbar im Mittelpunkt stehen, entwickeln sich die Zahlen häufig besser als im Durchschnitt. Jene Beispiele sollten uns ermutigen, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und Anreiz geben, diesem zu folgen. Dafür braucht es das Engagement der Unternehmen ebenso wie die Unterstützung von Politik, Kommunen und Partnern vor Ort. Auch unsere Erwartungen an die neue Landestourismuskonzeption sind entsprechend hoch“, sagt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Mit Blick auf die bevorstehende Sommersaison und die Ferienmonate setzt die Branche auf zusätzliche Gäste und eine Belebung der Nachfrage. Die abwechslungsreiche Natur, vielfältige Freizeitangebote sowie attraktive Veranstaltungen bieten gute Voraussetzungen, um weitere Besucher für Südthüringen zu begeistern. Die IHK Südthüringen unterstützt Unternehmen weiterhin mit Beratungsangeboten zu Investitionen, Produktentwicklung, Digitalisierung und betrieblicher Weiterentwicklung. Die erfolgreichen Beispiele innerhalb der Region zeigen, dass Qualität, Serviceorientierung und professionelle Angebote von den Gästen wahrgenommen und honoriert werden und damit wichtige Voraussetzungen für nachhaltigen touristischen Erfolg schaffen.

Den kompletten Bericht finden Sie hier.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen startet mit der Initiative „Unternehmenssicherung“ ein umfassendes Unterstützungsangebot für Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und im strukturellen Wandel. 

Angesichts stetig steigender Abmeldungen und Insolvenzen, hoher Belastungen durch Energiepreise, Bürokratie und geopolitischer Herausforderungen, setzen wir auf schnelle und vertrauliche Beratung sowie gezielte Begleitung von Transformationsprozessen. 

Zur Initiative

Eine Million Euro für den ländlichen Tourismus: Airbnb und der Deutsche Tourismusverband starten gemeinsamen Projektwettbewerb

Airbnb und der Deutsche Tourismusverband (DTV) starten einen gemeinsamen Projektwettbewerb, um innovative Tourismusprojekte im ländlichen Raum mit insgesamt einer Million Euro zu unterstützen.

Der gemeinsame Projektwettbewerb NaturMomente ist eine Reaktion auf die starke Nachfrage nach Reisen aufs Land in Deutschland – und soll dazu beitragen, das Bewusstsein, die Akzeptanz und die wirtschaftlichen Potenziale für den Tourismus im ländlichen Raum zu stärken. Er soll Vorhaben unterstützen, die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit mit ökologischer Verantwortung verbinden und zugleich die touristische Qualität in der jeweiligen Region verbessern.

Bewerbungen können bis zum 9. September 2026 um 16:00 Uhr eingereicht werden.

Zur Website des Projektwettbewerbs: NaturMomente

Seit dem 20. Mai 2026 gilt eine neue EU‑Verordnung zur Kurzzeitvermietung. Sie bringt europaweit einheitliche Vorgaben für den Datenaustausch und mehr Transparenz im Markt. Für Gastgeber, Plattformen und Kommunen ergeben sich daraus neue Rahmenbedingungen – jedoch keine pauschalen neuen Verbote. Für Thüringer Unternehmen ändert sich aktuell wenig.

Hintergrund und Ziel der EU‑Verordnung

Die Kurzzeitvermietungs‑Datenaustausch‑Verordnung (EU) 2024/1028 wurde am 11. April 2024 verabschiedet und gilt verbindlich ab 20. Mai 2026 in allen Mitgliedstaaten.

Ziele der Verordnung sind vor allem:

  • mehr Transparenz im Markt der Kurzzeitvermietung schaffen
  • den Datenaustausch vereinheitlichen
  • bestehende kommunale Regelungen besser durchsetzbar machen.

Welche zentralen Pflichten ergeben sich aus der Verordnung?

Für Gastgeber (nur bei bestehendem Registrierungsverfahren)

Sofern eine Kommune ein entsprechendes Register eingeführt hat, gelten folgende Pflichten:

  • Registrierung der Unterkunft bei der zuständigen Behörde
  • Erhalt einer eindeutigen Registrierungsnummer (wird von der Kommune vergeben)
  • Angabe dieser Nummer in allen Online‑Inseraten

Für Plattformen (z. B. Airbnb, Booking)

  • Veröffentlichung nur mit gültiger Registrierungsnummer
  • Monatliche Datenübermittlung zu Buchungen und Belegung
  • Entfernung nicht konformer Angebote auf behördliche Anordnung

Für Mitgliedstaaten

  • Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangssystems („Single Digital Entry Point“)
  • Benennung einer nationalen Koordinierungsstelle

Wie ist der Umsetzungsstand in Deutschland?

Die nationale Umsetzung erfolgt über das geplante Kurzzeitvermietungs‑Datenaustausch‑Gesetz (KVDG).

Aktueller Stand (Mai 2026):

  • Referentenentwurf: November 2025
  • Regierungsentwurf: Januar 2026
  • Beratung im Bundestag am 14.01.2026 (anschließend Ausschuss)
  • Inkrafttreten: war ebenfalls vorgesehen zum 20. Mai 2026 – aktuell noch nicht geschehen

Die Bundesnetzagentur wird als nationale Schnittstelle für die Datenerfassung fungieren.

Eine Registrierungspflicht für Unternehmen gilt nur dort, wo Kommunen ein entsprechendes Verfahren eingeführt haben.Ohne kommunale Satzung(z. B. Zweckentfremdungssatzung) besteht keine Registrierungspflicht. Für die Listung auf Plattformen ist keine Registrierungsnummer erforderlich.

Wie ist die Situation in Thüringen?

  • keine Gemeinde in Thüringen mit einer Zweckentfremdungssatzung
  • keine landesrechtliche Grundlage für ein verpflichtendes Register

Damit ergeben sich derzeit:

  • keine neuen Registrierungspflichten für Gastgeber
  • keine Pflicht zur Einführung eines Registers für Kommunen
  • Plattformangebote bleiben auch ohne Registrierungsnummer zulässig

 

Touristen in prädikatisierten Tourismusorten erhalten ihre Gästekarte nun digital aufs Smartphone. Damit wird der Service rund um die Thüringer Wald Card deutlich erweitert.

Elektronische Gästeerfassung und Abstimmung

Die Basis für die digitale Gästekarte wurde in den vergangenen Jahren mit der Einführung elektronischer Meldescheinsysteme geschaffen. 

Federführend für deren Etablierung war die Thüringer Wald Service GmbH mit Sitz in Friedrichshöhe. Ziel war es, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und den Service für Gäste zu verbessern. Insgesamt 32 Orte nutzen inzwischen das System, das einerseits zur Abrechnung des Kurbeitrags zwischen Gastgeber und Tourist-Information dient und nun auch den Versand der digitalen Gästekarte ermöglicht. Der Abstimmungsprozess zur Einführung der Digitalen Gästekarte fand in engem Schulterschluss mit den Kolleginnen und Kollegen der Tourist-Informationen, dem für Thüringen etablierten Softwaredienstleister AVS aus Bayreuth und dem ÖPNV statt.

Gedruckt ist out, Datenflat ist in

Bisher wurde die Gästekarte in gedruckter Form beim Gastgeber ausgegeben. Sie enthält Angaben zur Aufenthaltsdauer, den Namen des Gastes und dient als Zugang zu allen Freizeitangeboten der Thüringer Wald Card. Gewährt wird eine Ermäßigung von zumeist 20% auf den Eintrittspreis. Vielerorts ist die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs inkludiert.

Künftig können Gäste ihre Karte auch digital per E-Mail in Form eines Links direkt auf das Smartphone erhalten. Diese digitale Lösung vereinfacht die Ausgabe der Gästekarte erheblich und ermöglicht eine zeitgemäße, effiziente Abwicklung für Gastgeber und Gäste.

Zuhause schon im Thüringer Wald unterwegs

Ein wesentlicher Vorteil der digitalen Lösung liegt in der frühzeitigen Verfügbarkeit: lag die gedruckte Gästekarte bisher erst bei Anreise im Hotel oder der Ferienwohnung vor, wird die digitale Version nun 3 Tage vor Anreise direkt auf das Smartphone nach Hause gesendet.

Und das funktioniert so: der Gast meldet sich über ein Onlinetool selbst beim Gastgeber an und erhält per Mail einen Link zu seiner digitalen Gästekarte, die ab 00.00 Uhr am Anreisetag freigeschaltet wird. So können Urlauber schon im Vorfeld Freizeitangebote entdecken, Ausflüge planen oder Fahrpläne des ÖPNV abrufen. Auch während der Anreise lässt sich die Gästekarte bereits nutzen – ein Vorteil, den die bisherige Papierlösung nicht bieten konnte.

Anreise ins Grüne Herz wird schon zum Urlaubstag

Dank der zentralen Lage Thüringens und der guten Anbindung über die Autobahnen A4, A71 und A73 liegen zahlreiche Ausflugsziele direkt auf dem Weg in den Thüringer Wald – und lassen sich bereits bei der Anreise entdecken und erleben. Die Thüringer Wald Card eröffnet dabei auch schon unterwegs attraktive Möglichkeiten, bekannte Sehenswürdigkeiten zu besuchen. Dazu zählen etwa die Wartburg, die Leuchtenburg, die Stadtführung in Weimar sowie die Residenzstädte Gotha und Coburg. Mit der digitalen Gästekarte können diese Stationen unkompliziert in die Reise integriert werden – sowohl auf dem Anreiseweg als auch bei der Heimreise. Die Karte ist bis 24.00 Uhr am Abreisetag gültig.

„Ziel ist es, unsere Gäste so schnell wie möglich nach Thüringen zu holen und so spät wie möglich wieder nach Hause zu lassen. Je länger der Aufenthalt ist, umso größer wird die Wertschöpfung. Mit Erlebnissen, Überraschungen und gutem Service möchten wir beeindrucken und vom „Grünen Herzen Deutschlands“ als Urlaubsland begeistern.“ – ist Holger Jakob, Prokurist der Thüringer Wald Service GmbH (Betreibergesellschaft der Thüringer Wald Card) überzeugt.“

All-Inclusive Variante für noch mehr Urlaubsvergnügen

Seit Juni 2024 haben Gastgeber im Thüringer Wald die Möglichkeit, ihren Gästen eine All-Inclusive-Variante der Gästekarte anzubieten. Sie ermöglicht freien Eintritt in nahezu alle Freizeiteinrichtungen des Thüringer Waldes. Solche Angebote sind vor allem aus Österreich bekannt und werden auch im Thüringer Wald zunehmend genutzt. Immer mehr Vermieter setzen auf diesen erweiterten Service für ihre Gäste. Wer bei einem entsprechenden Gastgeber bucht, kann auf der Anreise erste Erlebnisse einplanen – etwa einen Besuch des Schlosses Friedenstein in Gotha oder der Kunstsammlungen der Veste Coburg. Mit der All-Inclusive-Gästekarte sind diese Erlebnisse kostenfrei – ein Angebot, das nachhaltig Eindruck hinterlässt.

In diesen Orten wird die Digitale Gästekarte aktuell ausgegeben:

Floh-Seligenthal | Stadt Ilmenau in den Ortsteilen Frauenwald, Stützerbach und Manebach | Gemeinde Masserberg in den Ortsteilen Masserberg, Heubach und Schnett | Oberhof | Steinbach-Hallenberg 

Sie haben Fragen zur digitalen Gästekarte? Dann melden Sie sich gern bei uns.

Bewerbungsphase für Thüringer Tourismuspreis beginnt

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum schreibt den „Thüringer Tourismuspreis 2026“ aus. Nach einer Pause im Jahr 2025 wird die Auszeichnung in diesem Jahr wieder vergeben. Die Bewerbungsphase läuft vom 6. Mai bis zum 30. Juni 2026. Die Preisverleihung findet am 28. September 2026 im Rahmen der Thüringer Tourismustage in Bad Blankenburg statt.

Ziel des Wettbewerbs ist es, qualitativ herausragende Leistungen, Projekte und Angebote im Thüringer Tourismus sichtbar zu machen und die Weiterentwicklung der Branche zu unterstützen.

Breite Beteiligung der Branche möglich

Der Wettbewerb richtet sich 2026 wieder an die gesamte touristische Branche. Neben Unternehmen können sich auch Kommunen, Vereine, Verbände sowie weitere tourismusnahe Akteure bewerben oder vorgeschlagen werden. Damit wird der Tourismus als Gemeinschaftsleistung stärker in den Fokus gerückt.

Neue Kategorien und klare Kriterien

Die Kategorien wurden neu strukturiert und langfristig ausgerichtet. Ausgezeichnet werden:

  • Gastgeber des Jahres
  • Projekt des Jahres
  • Digitale Innovation des Jahres

Ergänzt wird der Wettbewerb durch den Sonderpreis „Grünes-Herz-Erlebnis des Jahres“, der besonders authentische Angebote im Reiseland Thüringen würdigt.

Die Bewertung erfolgt anhand einheitlicher Kriterien, darunter Wertschöpfung, Qualität, Nachhaltigkeit, Innovationsgrad und Authentizität.

Attraktive Preise und Marketingunterstützung

Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro sowie eine Urkunde und eine Plakette. Zusätzlich profitieren sie von einem Marketingkooperationspaket der Thüringer Tourismus GmbH und des ADAC Hessen-Thüringen e. V., das gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen umfasst. Über die Preisträger entscheidet eine unabhängige Jury unter Vorsitz des Staatssekretärs für Tourismus, Marcus Malsch.

Jetzt bewerben!

Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. Sowohl Eigenbewerbungen als auch Vorschläge durch Dritte sind zulässig.

Zu den Teilnahmebedingungen und Online-Bewerbungsformularen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in diesem Sommer Ausnahmen zum Lärmschutz beschlossen. Denn aufgrund der Zeitverschiebung zu den Austragungsorten Mexiko, Kanada und USA finden die Spiele hier am Abend statt.

Damit Fußballfans auch bei der kommenden WM mitjubeln können, hat die Bundesregierung vorübergehend den Lärmschutz angepasst.

Die Bundesregierung hat für die Übertragungen der Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in diesem Sommer wieder eine befristete Verordnung vorgelegt. Diese sieht Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing-Veranstaltungen vor. Die Bundesregierung kommt damit dem Wunsch der Bundesländer nach. So soll ein Public Viewing der WM-Übertragungen auch nach 22 Uhr ermöglicht werden.

Die Fußball-WM der Männer wird in diesem Jahr vom 11. Juni bis 19. Juli in Mexiko, Kanada und den USA ausgetragen. Die Live-Übertragungen der Spiele werden damit in Deutschland eher in die späteren Abendstunden fallen. Sowohl die 72 Spiele der Vorrunde als auch die 32 Spiele der Finalrunde werden teilweise während der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit stattfinden. Trotzdem wird das Interesse an öffentlichen Übertragungen, oft auch im Freien, hierzulande voraussichtlich groß sein.

Lärmschutz greift um 22 Uhr

Die generelle Regelung zum Lärmschutz greift grundsätzlich um 22 Uhr. Zudem gilt auch ein Mindestschutzanspruch der Bevölkerung gegen nächtliche Lärmstörungen. Ausnahmen sind wie in diesem konkreten Falle möglich.

Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass Public Viewing-Veranstaltungen erlaubt werden. Die Fußball-Weltmeisterschaft ist mit 104 Spielen an 34 Tagen, verschiedenen Zeitzonen und vielen Anstoßzeiten sehr umfangreich. Deshalb muss jede Veranstaltung einzeln geprüft werden. Die zuständige Behörde vor Ort entscheidet dann nach sorgfältiger Abwägung, ob sie erlaubt wird.

Weitere Informationen

Die Europäische Kommission hat am 29. November 2023 einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 angenommen. Ziel war ein wirksamerer Schutz der Reisenden, die Vereinfachung von Begriffen sowie klarere Regeln zu Insolvenzen, Rückerstattungen, verknüpften Reiseleistungen und digitalen Buchungsprozessen. Siehe 

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat den Entwurf mit großer Mehrheit angenommen; die finale Abstimmung im Plenum wird im März 2026 erwartet.

Was passiert nach der formellen Annahme der neuen EU‑Pauschalreiserichtlinie?

Sobald das Europäische Parlament und der Rat den finalen Text offiziell verabschieden, tritt die Richtlinie in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben alle Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, um:

  • die neuen EU‑Vorgaben in nationales Recht zu übertragen,
  • ihre BGB‑Regelungen, Informationspflichten und Insolvenzsicherungssysteme anzupassen,
  • betroffene Branchen (Reiseveranstalter, Vermittler, Unterkünfte etc.) über die Änderungen zu informieren.

Der neue Veranstaltungskalender für Thüringen – zentral, aktuell und überall einsetzbar

Thüringen bekommt einen neuen, interaktiven Veranstaltungskalender – und Sie können Teil davon sein! Auf events.thueringen-entdecken.de präsentieren Sie die Veranstaltungen Ihres Betriebs, Ihrer Kommune oder Ihrer Region übersichtlich, attraktiv und reichweitenstark – sichtbar nicht nur in Thüringen, sondern auch darüber hinaus.

Der Veranstaltungskalender bietet Gästen, Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über das gesamte Veranstaltungsgeschehen im Freistaat: von kleinen lokalen Events bis hin zu großen regionalen Highlights.

In wenigen Minuten zum eigenen Veranstaltungskalender

Nutzen Sie die Inhalte von events.thueringen-entdecken.de ganz einfach auch auf Ihrer eigenen Website: Mit dem Veranstaltungskalender-Widget binden Kommunen, Regionen und Betriebe mit wenigen Klicks einen professionellen Veranstaltungskalender in ihren Webauftritt ein – ohne großen technischen Aufwand.

Dabei sind Sie nicht auf Ihre eigenen Termine beschränkt: Ergänzen Sie Ihren Kalender gezielt um passende Veranstaltungen aus dem direkten Umfeld oder aus benachbarten Regionen. So entsteht ein vielseitiges, inspirierendes Angebot, das den Aufenthalt Ihrer Gäste bereichert und den Mehrwert Ihrer Website deutlich erhöht.

Eine starke Datenbasis: ThüCAT

Alle Veranstaltungsdaten stammen aus dem Thüringer Content- und Datenhub ThüCAT. Wer bereits an die ThüCAT-Datenbank angebunden ist oder das Kalenderwidget nutzt, kann diese Daten direkt verwenden und Veranstaltungen, aus der eigenen oder angrenzenden Regionen, automatisch ausspielen.

Die hohe Datenqualität sorgt dafür, dass Informationen aktuell, einheitlich und mehrfach nutzbar sind – ein klarer Vorteil für alle Beteiligten.

Mehr Reichweite durch starke Partnerschaften

Die Veranstaltungsdaten aus der ThüCAT werden nicht nur auf thueringen-entdecken.de genutzt, sondern auch über starke Partner ausgespielt. So besteht z.B. eine Partnerschaft mit der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT), die Veranstaltungen länderübergreifend sichtbar macht. Auch die Thüringer FamilienApp greift auf die ThüCAT-Daten zu und erreicht damit gezielt Familien.

Machen Sie Ihre Veranstaltungen sichtbar – und bieten Sie Ihren Gästen und Bürgern einen modernen, umfassenden Veranstaltungskalender.

Mehr Informationen dazu.

Die Bundesregierung setzt aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen innerhalb der gestern beschlossenen Nationalen Tourismusstrategie richtige Impulse bei der Gestaltung von Arbeitszeiten und der Schaffung von Anreizen für Mehrarbeit. Die Fokussierung auf qualifizierte Arbeitskräfte und zeitgemäße Arbeitsbedingungen ist angesichts des demografischen Wandels ein notwendiger Schritt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. 

Positiv zu bewerten ist, dass die Bundesregierung die Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen vorantreiben und eine wöchentliche statt eine tägliche Höchstarbeitszeit schaffen will. Dabei ist allerdings entscheidend, dass diese Flexibilisierung nicht auf die Tourismuswirtschaft beschränkt bleibt, sondern branchenübergreifend Anwendung findet. Moderne und flexible Arbeitszeitmodelle sind ein gesamtwirtschaftliches Erfordernis.

Auch das Ziel, die Mehrarbeit zu fördern, ist richtig. Die geplante steuerliche Freistellung von Überstundenzuschlägen sowie die steuerliche Begünstigung einmaliger Prämien können erste Anreize setzen. 

Aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft sollte jedoch weitergedacht werden: „Wenn Beschäftigte Überstunden leisten, wäre es zielführender, diese Mehrarbeit grundsätzlich steuerfrei zu stellen und auch im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung zu entlasten, statt lediglich einzelne Zuschläge oder Sonderzahlungen zu begünstigen. Wer zusätzliche Arbeitsleistung erbringt, muss spürbar davon profitieren. Was es braucht, ist staatliche Anerkennung von Leistung, durch welche sich die Aufgabe von Freizeit für Arbeit lohnt“, betont Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Eine umfassende Entlastung von Überstunden wäre damit ein starkes Signal an die Beschäftigten und ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels.

Nationale Tourismusstrategie

Thüringen nutzt die Grüne Woche als Bühne für Reiseanlässe und Genusskultur.

Wenn sich Besucher aus ganz Deutschland vom 16. bis 25. Januar 2026 zur Grünen Woche in Berlin versammeln, geht es längst nicht mehr nur um Landwirtschaft und Ernährung. Die Messe gilt als eine reichweitenstarke Plattform und ist zu einem Schaufenster für Regionen geworden, die Herkunft von Produkten, Genuss und Erlebnisse zusammendenken und genau hier setzt Thüringen an. Mit einem eigenen Thüringen-Areal in exponierter Lage direkt am Beginn der „Tour deutscher Regionen“ (Halle 20, am Eingang Nord) ist der Freistaat auch als Reiseland 2026 erneut präsent.

Tourismus und Kulinarik gemeinsam gedacht
Als Mitaussteller am Thüringen-Stand des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum bringt die Thüringer Tourismus GmbH gemeinsam mit über 74 Thüringer Reiseregionen, Produzenten und touristischen Akteuren das auf die Messe, was Reiseentscheidungen prägt: authentische Produkte, regionale Geschichten und konkrete Reiseanlässe. Der Messeauftritt wird vom Ministerium organisiert und bewusst als gemeinsames Schaufenster für Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus genutzt.

Reichweite mit touristischem Potenzial
Die Bedeutung dieser Bühne zeigt ein Blick auf die Reichweite der Grünen Woche: Rund 310.000 Besucherinnen und Besucher kamen 2025 auf das Berliner Messegelände, ein Plus von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben von über 160 Euro unterstreichen zudem die hohe Konsum- und Erlebnisaffinität des Publikums. „Thüringen ist geprägt von kulinarischen Besonderheiten, welche modern interpretiert und traditionell erlebbar sind. Die Grüne Woche erreicht ein Publikum, dass Genuss und Regionalität schätzt, also genau die Menschen, die wir als Gäste für Thüringen begeistern möchten“, äußert sich Christoph Gösel als Geschäftsführer der Thüringer Tourismus GmbH zum Messeauftritt.

Genuss als Türöffner für das Reiseland Thüringen
Entsprechend reichhaltig präsentiert sich Thüringen. Neben bekannten Klassikern wie der Thüringer Bratwurst oder regionalem Bier setzen Aussteller gezielt auf Überraschungsmomente, die neugierig auf die Regionen hinter den Produkten machen. Dazu zählen etwa Thüringer Freilandpilze (Trüffel) als Snack, Erfurter Brunnenkresse, Wachtelsülze oder Slushcocktails mit regionalen Säften. Sie stehen exemplarisch für eine Genusskultur, die eng mit Landschaft, Herkunft und touristischen Erlebnissen verbunden ist.

Gemeinsamer Auftritt
Die Zusammensetzung der Thüringer Aussteller spiegelt diesen Ansatz wider. Neben Produzenten sind touristische Akteure vertreten, darunter die Reiseregionen Eichsfeld, Vogtland, Thüringer Wald, Saale-Unstrut, Südharz-Kyffhäuser und die Welterberegion Wartburg Hainich sowie die Arbeitsgemeinschaft Landurlaub in Thüringen e. V. Informationen zur Thüringer Wald All Inclusive Gästekarte ergänzen das Potpourri an touristischen Angeboten. Sie zeigen, wie sich kulinarische Themen mit Natur-, Kultur- und Urlaubserlebnissen verbinden lassen.

Ein besonderer Akzent liegt 2026 auf Parks und Gärten. Mit dabei ist die Thüringer Landesgartenschau 2026 in Leinefelde-Worbis, die gemeinsam mit dem egapark Erfurt die Vielfalt der Thüringer Gartenlandschaften repräsentiert. Besucher können dabei nicht nur Inspiration sammeln, sondern auch selbst aktiv werden, etwa beim kreativen Gestalten eines eigenen Gartenzwergs.

100 Jahre Grüne Woche – 100 Reiseanlässe in Thüringen
Das 100-jährige Jubiläum der Grünen Woche greift die Thüringer Tourismus GmbH zudem inhaltlich auf. Präsentiert werden 100 ausgewählte Veranstaltungen in Thüringen, die von traditionsreichen Volksfesten über Festivals bis hin zu Formaten in Parks und Gärten reichen. Sie stehen exemplarisch für die Bandbreite an Reiseanlässen, mit denen Thüringen das ganze Jahr über Gäste anspricht.

Weitere Informationen zur Grünen Woche 2026 sind nachlesbar unter: https://www.gruenewoche.de/de/presse

Ausblick: Weiterer Messeauftritt im Februar
Mit Blick über Berlin hinaus ist Thüringen auch auf weiteren themenspezifischen Messen präsent. So organisiert die Thüringer Tourismus GmbH vom 13. bis 15. Februar 2026 einen Thüringer Gemeinschaftsstand auf der Fiets en Wandelbeurs in Utrecht, der größten Spezialmesse für Radfahren und Wandern in den Niederlanden. Gemeinsam mit den Partnern Fernradweg Thüringer Städtekette, HVE Eichsfeld, Welterberegion Wartburg Hainich, Ilmtal-Radweg sowie Thüringer Wald/Gothaer Land präsentiert sich Thüringen dort gezielt einem rad- und wanderaffinen Publikum. Die Messe verzeichnete zuletzt rund 24.000 Besucher und gilt als wichtiger Treffpunkt für aktive Zielgruppen. Der Gemeinschaftsstand Thüringer Radwege ist dort seit vielen Jahren etabliert und wird seit 2025 durch die Thüringer Tourismus GmbH koordiniert.

Das BMF-Schreiben enthält Informationen über Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt erhält. Diese werden lohnsteuerlich mit einem pauschalen Sachbezugswert bewertet.

Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer als Arbeitslohn angerechnet wird und somit lohnsteuerpflichtig ist, ergibt sich jeweils aus der Differenz zwischen dem Sachbezugswert und dem Eigenbeitrag, den der Arbeitnehmer für eine Mahlzeit erbringt. Sofern der Arbeitnehmer einen Eigenbeitrag zahlt, der mindestens dem Sachbezugswert entspricht, entsteht kein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil. 

Die geänderten Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen für 2026:

Mittags-/ Abendessen: 4,57 Euro

Frühstück: 2,37 Euro

Vollverpflegung: 11,50 Euro

Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. So sieht es ein Entwurf der Bundesregierung für ein Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG, 21/3484) vor. Dieser soll die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht umsetzen.

Mit dem KVDG ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen unter anderem nach der Geoblocking-Verordnung. Diese soll der Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Ort der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts einen Riegel vorschieben. 

Die Thüringer Tourismus GmbH rückt 2026 Parks und Gärten sowie Theater und Orchester in den Fokus.

Mit der Landesgartenschau in Leinfelde-Worbis und dem 200. Geburtstag von Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen stehen Thüringen im Jahr 2026 zwei bedeutende Ereignisse bevor. Vor diesem Hintergrund startet die Thüringer Tourismus GmbH (TTG) im März und April zwei großangelegte Inspirationskampagnen, die in enger Zusammenarbeit mit den touristischen Partnern im Land entstanden. Die beiden zentralen Themen sind Parks und Gärten sowie Theater und Orchester. Die Werbemaßnahmen werden sowohl thüringen- als auch deutschlandweit ausgespielt und richten sich an kulturinteressierte Reisende sowie an Erholungssuchende. In jede der beiden Kampagnen investiert die TTG rund 200.000 Euro.

„Wir machen der Welt ’ne Szene“: Thüringen als Theater- und Residenzland

Den ersten inhaltlichen Schwerpunkt setzt 2026 die Theater- und Orchesterkampagne, die im März startet. Anlass ist das Georgjahr, das an den 200. Geburtstag von Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen erinnert. Er gilt als Wegbereiter des modernen Regietheaters und steht exemplarisch für die enge Verbindung von Theatergeschichte und Residenzkultur, die Thüringen bis heute prägt. Unter dem Motto „Wir machen der Welt ’ne Szene“ wird Thüringen als Theater- und Orchesterland mit außergewöhnlicher kultureller Dichte präsentiert. Viele Bühnenstandorte gehen auf frühere Residenzen zurück und prägen bis heute Städte wie Meiningen, Weimar, Rudolstadt, Gera oder Gotha. 

Die Bandbreite reicht von Schauspiel, Oper und Konzerten bis hin zu Open-Air-Aufführungen in historischen Kulissen. Besonders bei dieser Kampagne: Auch Thüringens Orchester bekommen erstmals eine Bühne.

„Wir bringen dich zum Rasen“: Thüringens Parks und Gärten als Kulturlandschaften

Im April 2026 folgt der zweite thematische Schwerpunkt mit der Kampagne „Wir bringen dich zum Rasen – Parks und Gärten in Thüringen“. Sie begleitet die Landesgartenschau Leinfelde-Worbis, die vom 23. April bis 11. Oktober 2026 stattfindet. Fünf Jahre nach der Bundesgartenschau 2021 in Erfurt wird das Thema Parks und Gärten von der Tourismusgesellschaft erneut aufgegriffen, dieses Mal mit einem erweiterten Blick auf Nachhaltigkeit, Nachnutzung und Erholungseffekte.

Kulturelle Tiefe als touristisches Profil

Mit den beiden Tourismuskampagnen für 2026 stärkt die Thüringer Tourismus GmbH gezielt jene Themen, die Thüringen als Reiseziel auszeichnen: Kulturelle Dichte, inspirierende Landschaften und entschleunigende Erlebnisse. Das Ziel ist, über aktuelle Reiseanlässe Thüringens besondere touristische Angebote auch langfristig sichtbar zu machen.

 

Die IHK-Ausbildungsbroschüren der Reihe „Start in den Beruf“ stellen den jeweiligen Ausbildungsberuf in allen seinen Facetten vor.

Aus- und Weiterbildung sichern dem qualifizierten Nachwuchs eine berufliche Zukunft in der Hotellerie. Worauf es in den Ausbildungsberufen der Hotelfachfrauen und -männer sowie der Kaufleute für Hotelmanagement ankommt, stellt „Start in den Beruf: Hotelberufe“ vor. 

Inhaltliche Schwerpunkte liegen auch auf den Themen Berufsprofil, Strukturinhalte des Berufes, IHK-Prüfung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten und Perspektiven.

Die 20seitige Broschüre lässt sich u.a. für regionale Ausbildungsmessen sehr gut nutzen. 

Bestellen Sie direkt im Online-Shop der DIHK-Bildungs-gGmbH.

Wie in jedem Jahr ändert sich auch zum Jahreswechsel 2025/2026 einiges für Unternehmen. Hier informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen für einen guten Start ins neue Jahr. Die Übersicht aktualisieren wir regelmäßig.

BMF veröffentlicht Vereinfachungsregelungen zur abgesenkten Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Das BMF veröffentlicht mit Schreiben vom 22. Dezember 2025 die bereits aus früheren Jahren bekannten Vereinfachungsregelungen im Zusammenhang mit der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsleistungen. Diese betreffen Kombi-Angebote, Business-Package (Servicepauschale) im Hotelgewerbe sowie die Silvesternacht.
Schreiben BMF 2025

Gute Nachrichten für Gastronomen: Der Bundestag hat die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf sieben Prozent beschlossen. Damit wird die steuerliche Gleichstellung von Vor-Ort-Verzehr und Take-away ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft festgeschrieben.

Preisauszeichnung & Steuerklauseln

Um bei Angeboten für 2026 rechtssicher zu bleiben, weisen Sie explizit aus, dass der Preis bei einer Senkung auf sieben Prozent entsprechend angepasst wird. Bei B2B-Angeboten ist auch folgender Zusatz möglich: „zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.), die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist.“

Kassenumstellung „Punkt Mitternacht“

Kontaktieren Sie umgehend Ihren Kassen-Dienstleister. Zum 1. Januar 2026 müssen Speisen auf sieben Prozent umgestellt werden, während Getränke weiterhin bei 19 Prozent bleiben.

Sonderfall Silvesternacht

  • Einzelbewirtungen bis 24:00 Uhr (31.12.2025): 19 Prozent auf Speisen
  • Leistungen ab 00:00 Uhr (01.01.2026): sieben Prozent auf Speisen
  • Silvester-Pauschalarrangements: Hier gilt für die enthaltenen Speisen komplett der neue Satz von sieben Prozent, wenn die Gesamtleistung erst am 1. Januar 2026 abgeschlossen ist

Gutscheine & Anzahlungen

  • Einzweckgutscheine: Wurde ein Gutschein 2025 mit 19 Prozent MwSt. verkauft, bleibt es bei dieser Besteuerung, auch wenn er 2026 eingelöst wird (keine nachträgliche Korrektur). Nur bei einer Zuzahlung wird die Differenz mit dem dann gültigen Satz (sieben Prozent) versteuert.
  • Mehrzweckgutscheine: Hier entsteht die Steuerpflicht erst bei Einlösung – dann zum im Jahr 2026 gültigen Satz.

Die Senkung bietet Ihnen Spielraum. Prüfen Sie, ob Sie die Steuerersparnis zur Stabilisierung Ihrer eigenen Marge nutzen oder durch Preissenkungen Ihre Attraktivität für Gäste steigern wollen. In jedem Fall müssen alle Speisekarten (auch digital) zum Stichtag aktualisiert sein.

Sollten Sie unsicher sein, stimmen Sie Ihre Fragen mit Ihrem Steuerberater ab.

Zeitraum01.01.2021 – 31.12.2023ab 01.01.2024ab 01.01.2026
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle7 %19 %7 %
Speisen Außerhausgeschäft
(Imbiss/Lieferung/Abholung)
7 %7 %7 %
Getränke (Grundsatz)19 %19 %19 %
Ricarda Wolff
Senior Expert Tourismus

Telefon +49 3681 362-205

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