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Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

die Temperaturen steigen, die Inzidenz sinkt – das sind gute Voraussetzungen, damit die deutsche Wirtschaft dem Wachstumspfad folgt, den bereits China und die Vereinigten Staaten eingeschlagen haben. Weitere Öffnungsschritte gehören in der neuen Thüringer Corona-Verordnung klar definiert, die aktuell vorbereitet wird und ab Anfang Juni in Kraft treten soll. 

Abseits des Dauerthemas Corona war ein Aufreger im vergangenen Jahr die unternehmerfeindliche Prüfkultur, die Thüringer Finanzämter an den Tag legten. Grund zur Hoffnung auf einen grundlegenden Wandel gibt das letzte konstruktive Gespräch mit Finanzministerin Heike Taubert, das in diesem Monat stattfand. In künftigen Betriebsprüfungen gehören Kriminalisierung und Vorverurteilung ein für alle Mal ausradiert, stattdessen müssen endlich Respekt, Kooperation und Augenhöhe einkehren.

Es grüßt herzlichst
Ihre IHK Südthüringen


Corona: Impfberechtigte Berufsgruppen

Derzeit bereitet sich die Landesregierung auf die bundesweite Impffreigabe am 7. Juni 2021 vor. Nach der neuen Impf-Verordnung soll unabhängig von Alter, Beruf oder Vorerkrankung gegen Corona geimpft werden. Aktuell können sich im Freistaat Personen der Prioritätsgruppe 3 impfen lassen. Darunter fallen auch zahlreichen Berufsgruppen.

Eine Übersicht der Unternehmen, die unter die "kritische Infrastruktur" fallen, eine Musterbescheinigung zur Impfung für Ihre Mitarbeiter sowie ein FAQ für Impfungen durch Betriebsärzte erhalten Sie hier.


Tourismus: sicher und vorbereitet öffnen

Die neue Thüringer Corona-Verordnung soll Anfang Juni 2021 in Kraft treten. Geplant sind weitere Öffnungsschritte, abhängig von der Inzidenz.

Das Kompakt-Webinar der Thüringer IHKs am 4. Juni 2021 (10:00 bis 11:30 Uhr) bereitet gastgewerbliche und touristische Unternehmen auf die Lockerungen vor und navigiert durch die Rechtsmaterie. Teilnehmende können ihre Fragen vorab übermitteln.

Zur Anmeldung


Corona-Härtefallfonds

Mit dem Corona-Härtefallfonds unterstützt Thüringens Wirtschaftsministerium Unternehmen und Solo-Selbständige, die Corona-bedingt in eine Notsituation geraten sind und bislang keinen Zugang zu den bisherigen Hilfsprogrammen bekommen haben. Anträge können ab sofort bis zum 31. Oktober 2021 über prüfende Dritte gestellt werden.

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ÜH III: Beiträge und Gebühren sind betriebliche Fixkosten

In der aktuell noch andauernden Krisensituation nutzen gerade behördlich geschlossene Unternehmen die teils großzügigen Stundungsmöglichkeiten bei Beiträgen und Gebühren, etwa zu Berufsgenossenschaften und Kammern. Solche Betriebsausgaben sind meist vollumfänglich betriebliche Fixkosten im Sinne der Überbrückungshilfe III, kurz ÜH III.

Zwingend zu beachten gilt jedoch: Die vertragliche Fälligkeit, bspw. mitgeteilt durch den ersten Beitragsbescheid, ist maßgeblich für eine Anrechenbarkeit. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung ist hierbei unerheblich.

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Ausbildungsplätze sichern

Die COVID-19-Pandemie soll nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und für die Fachkräftesicherung werden. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesbildungsministerium Ausbildungsbetriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation.

Bspw. werden KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert. Zusätzlich wird auch die Ausbildervergütung bezuschusst. Ausbildende Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern können noch bis zum 31. Juli 2021 einen einmaligen Lockdown-II-Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 EUR für jede(n) Auszubildende(n) erhalten.

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Corona-Anhuster kann Kündigung rechtfertigen

Wer be­wusst einen Kol­le­gen aus nächs­ter Nähe an­hus­tet und äu­ßert, er hoffe, dass die­ser Co­ro­na be­kom­me, ver­letzt in er­heb­li­cher Weise die dem Ar­beits­ver­hält­nis in­ne­woh­nen­de Rück­sicht­nah­me­pflicht ge­gen­über dem Kol­le­gen und ris­kiert eine frist­lo­se Kün­di­gung.

Dies hat das Lan­des­ar­beits­ge­richt Düs­sel­dorf ent­schie­den. Im kon­kre­ten Fall al­ler­dings hatte der Ar­beit­ge­ber ein ent­spre­chen­des Ver­hal­ten des Ge­kün­dig­ten nicht nach­wei­sen kön­nen, wes­we­gen die Kün­di­gungs­schutz­kla­ge des be­trof­fe­nen Ar­beit­neh­mers er­folg­reich war.

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ÜH III: Digitalisierungsinvestitionen

Kleine und mittlere Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, sollten sich beeilen: Zum 30. Juni 2021 endet voraussichtlich die Überbrückungshilfe III. Darüber lassen sich auch weiterhin Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen finanzieren. Anträge sind durch einen prüfenden Dritten bis spätestens 31. August 2021 zu stellen.

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Fördermöglichkeiten: Handel und Gastgewerbe digital

Der Antragstellerkreis für Digitalisierungsprogramme des Landes und Bundes wurde erweitert: Handel und Gastgewerbe können nun ebenfalls die Förderinstrumente für ihre Digitalisierungsvorhaben nutzen.

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Handelstag 2021 im Zeichen der Digitalisierung

Wer im Online-Handel erfolgreich sein will, muss die Hebel an den richtigen Stellen ansetzen. Wie es gelingt, erfahren Interessierte auf dem diesjährigen Handelstag am 15. Juni 2021. 

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Umwelt: Darauf müssen sich Gastwirte und Händler einstellen

Ab dem 3. Juli 2021 treten zahlreiche Neuerungen im Umweltbereich in Kraft, die Handel und Gastgewerbe tangieren.

Neue Regelungen zu Einwegkunststoffen und Verpackungen bringen weitere Herausforderungen für Gastronomiebetriebe. Viele Gastronomen haben während der Corona-Pandemie ein Außer-Haus-Geschäft auf- oder ausgebaut. Zukünftig sind bestimmte Einwegkunststoffprodukte, die im to-go-Bereich eingesetzt werden, verboten.

Für den Handel sind insbesondere die ausgeweiteten Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten relevant: Lebensmitteleinzelhändler mit einer Ladenfläche von mehr als 800 m², die auch Elektrogeräte in ihrem Sortiment anbieten (dauerhaft oder nur wenige Male), sind zur Rücknahme von Altgeräten mit einer Kantenlänge bis 25 cm verpflichtet. Dies gilt ab 1. Juli 2022.

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Unternehmen oder Nachfolger finden

Unsere nexxt-change-Unternehmensbörse bringt Unternehmensinhaberinnen und -inhaber und Existenzgründende zusammen. 

Sie brauchen noch Unterstützung in Ihrem Nachfolge- oder Übernahmevorhaben? Herr Detlef Schmidt-Schoele hilft Ihnen weiter unter +49 3628 6130-515 oder schmidtd@suhl.ihk.de.


Chemikalien: Unternehmensgröße unter REACH prüfen

Die europäische Chemikalienagentur ECHA ruft kleine und mittlere Unternehmen zur Überprüfung der Angabe ihrer Unternehmensgröße auf. Bei Korrektur der Angaben bis 31. Mai 2021 fallen laut Mitteilung der ECHA keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren an. Weiterlesen

Am 17. Juni 2021 findet von 10:00 bis 11:30 Uhr ein DIHK-Webinar zu verschiedenen politischen und rechtlichen Entwicklungen im Chemikalienbereich auf europäischer Ebene statt. Mehr Informationen und Anmeldung


Jetzt anmelden: Thüringer Wald Firmenlauf

In die Laufschuhe, fertig, los! Nach einem Jahr Corona-Zwangspause geht der Thüringer Wald Firmenlauf 2021 unter dem Motto „#twfl21 – läuft doch, nur anders!“ in die 11. Runde. 

Vom 1. Juni bis 31. Juli 2021 messen sich Läuferinnen und Läufer unter ihrer Firmen-Flagge digital beim „twfl21@work“ (Teilnehmeranzahl unbegrenzt). Die Teilnehmenden erfassen über eine professionelle App ihre Laufergebnisse und können täglich im Team und mit anderen Firmen um Zusatzauszeichnungen wetteifern.

Der Finallauf findet am 25. August 2021 in Oberhof statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 1.000 limitiert.

Weitere Informationen und Online-Anmeldung


Aktuelle Weiterbildungsseminare

Rechtliche Besonderheiten beim Umgang mit erkrankten Arbeitnehmern | 8. Juni 2021
In diesem Online-Seminar erhalten Personalverantwortliche einen aktuellen und kompakten Überblick über rechtliche Problemstellungen und deren rechtssichere Lösungsmöglichkeiten. Referent ist der erfahrene Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Schwierczek. Zur Anmeldung

Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basiswissen für Führungskräfte in neuen Führungssituationen | 28./29. Juni 2021
Im Fokus des Kompaktseminars stehen die Grundelemente effektiver Führungsarbeit und der systematische Einsatz von Führungsinstrumenten wie Zielvereinbarung, Delegation, Motivation und Zielkontrolle. Zur Anmeldung


Corona-Hotline und Corona-Ratgeber

Zur Beratung von Unternehmen steht Ihnen weiterhin die Corona-Hotline der IHK Südthüringen zur Verfügung.
Die Hotline ist montags bis freitags zu unseren Geschäftszeiten erreichbar.

Tel. +49 3681 362-222
corona-hotline@suhl.ihk.de

Unter www.suhl.ihk.de/coronavirus finden Sie zudem Infos, FAQs und Tipps zu behördlichen Anordnungen, Arbeitsrecht und Kurzarbeit, Liquidität und finanziellen Hilfen, Geschäftsbetrieb sowie Aus- und Weiterbildung. Das Informationsangebot wird kontinuierlich aktualisiert.


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