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Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

um die zweite Corona-Welle einzudämmen, einigten sich Bund und Länder auf einen härteren Kurs. Seit Beginn dieser Woche ist im Freistaat die Corona-Sonderverordnung wirksam. Anders als im Frühjahrs-Lockdown bleiben Handel sowie Schulen, Kitas und Ausbildungsbetriebe geöffnet. Thüringens Gastgewerbe und Freizeitwirtschaft sind erneut betroffen und müssen schließen – vorerst für die nächsten vier Wochen. Umsatzausfälle will dieses Mal der Staat abfedern.

Wir unterstützen weiterhin unsere Unternehmen und Solo-Selbstständigen, am Markt zu bleiben. Wir setzen uns dafür ein, dass staatliche Kompensationen zügig, unbürokratisch und ausreichend auf den Weg gebracht werden. Damit Sie trotz der schwierigen Umstände einen kühlen Kopf bewahren, geben Ihnen unsere Experten in dieser Ausgabe wertvolle Tipps an die Hand.

Bleiben Sie gesund und halten Sie durch!
Ihre IHK Südthüringen


Die wichtigsten Infos zur Thüringer Corona-Sonderverordnung

Die Thüringer Corona-Sonderverordnung, erlassen am 31. Oktober 2020, soll den Aufwärtstrend der Infektionszahlen brechen. Sie gilt ab 2. November bis einschließlich 30. November 2020. Ein FAQ sowie allgemeine und branchenspezifische Informationen präsentieren wir Ihnen kompakt und übersichtlich auf unserer Corona-Seite.

Von der Schließung betroffene Unternehmen und Selbstständige können außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragen, voraussichtlich ab Januar 2021. Dieser Notfond wird ein Gesamtvolumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben. Für eine zügige und unbürokratische Lösung engagieren sich die IHK Südthüringen gemeinsam mit dem DIHK.
Für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeiter beträgt der Erstattungsbetrag 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. 

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Corona-Überbrückungshilfe Phase II gestartet

Seit dem 21. Oktober 2020 ist die Überbrückungshilfe Phase II gestartet. Ab sofort können Anträge für den Zeitraum September bis Dezember 2020 gestellt werden. Gezahlt wird ein Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten. Zielgruppe sind kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, Solo-Selbstständige und Freiberufler, die von der Pandemie besonders betroffen sind. Zentrale Empfehlungen von DIHK, IHKs und Unternehmen werden damit umgesetzt.
Solo-Selbstständige können für September bis Dezember 1.180 Euro monatlich zur privaten Lebensführung erhalten. Die bisherige Begrenzung auf maximal zwei Monate entfällt. Auch die Landeshilfen für besonders betroffene Dienstleister wie etwa Hotels und Gaststätten werden fortgesetzt. Als Kriterium gilt jetzt ein nachgewiesener Umsatzrückgang von 20 Prozent, anstatt wie bisher 30 Prozent.

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Nachweisbuch für betriebliche Besonderheiten führen

Für die meisten Unternehmen ist 2020 ein Ausnahmejahr. Trotzdem ist der Mensch vergesslich und kann nach einiger Zeit nicht mehr alle Besonderheiten nachweislich zuordnen. Auf der anderen Seite sind es aber gerade diese Besonderheiten, die externe Prüfer interessieren und häufig auch misstrauisch machen. Dann liegt der Schluss nicht fern, einmal genauer hinzusehen, ob nicht irgendetwas versteckt wurde in den außerordentlichen Kosten, außerordentlichen Einnahmen wie der Soforthilfe, Besonderheiten beim Umsatz, beim Gewinn oder Verlust.

Ratsam ist es, eine Art Tagebuch zu führen. Dies gilt besonders für die Zeit der Corona-Pandemie, sollte aber auch danach beibehalten werden, um vielleicht andere Vorfälle zu dokumentieren. Eine entsprechende Dokumentation sichert Unternehmen ab gegenüber Fragen Dritter.

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Corona-Ausfall: Versicherung muss zahlen

Das Landgericht München hat in einem richtungsweisenden Urteil zugunsten eines Wirtes entschieden. Die Entschädigungssumme beträgt eine Million Euro. 

Die Bayerische Staatsregierung hatte die komplette Schließung aller gastronomischen Betriebe verfügt. Der Wirt des Augustiner-Kellers hat daraufhin seine Betriebsschließungsversicherung auf Zahlung einer Entschädigung verklagt. Mit der Betriebsschließungsversicherung können sich Gastronomen gegen Verluste absichern, wenn das Lokal durch behördliche Anordnung geschlossen wird.

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IHK-Corona-Hotline und Ratgeber-Website

Zur Beratung von Unternehmen steht Ihnen weiterhin die Corona-Hotline der IHK Südthüringen zur Verfügung.
Die Hotline ist montags bis freitags zu unseren Geschäftszeiten erreichbar.

Tel. +49 3681 362-222
corona-hotline@suhl.ihk.de

Unter www.suhl.ihk.de/coronavirus finden Sie zudem Infos, FAQs und Tipps zu behördlichen Anordnungen, Arbeitsrecht und Kurzarbeit, Liquidität und finanziellen Hilfen, Geschäftsbetrieb sowie IHK-Prüfungen. Das Informationsangebot wird kontinuierlich aktualisiert.


IHK Südthüringen stellt auf E-Rechnung um

Jeder spricht heute von Industrie 4.0 und der Digitalisierung – und trotzdem wird der größte Teil der Rechnungen immer noch in Papierform oder in unstrukturierten Formaten verschickt.

Die IHK Südthüringen bietet Ihnen deshalb die Möglichkeit, Ihr Unternehmen auf den elektronischen Rechnungsversand umzustellen. 

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Zur E-Rechnung


Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer nutzen

Unternehmen, die im Zuge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, müssen keinen Verlust von Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer fürchten. Nach dem Beschluss der EU-Kommission hat auch der Zoll entsprechende Hinweise veröffentlicht. Was bleibt: Die Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen ist im bisherigen Umfang vorzulegen.

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CO2-Preisrechner für Unternehmen

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Wie sich die CO2-Bepreisung in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen.

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Leitfaden der BNetzA vereinfacht Abgrenzung von Drittstrommengen

Wann muss die EEG-Umlage gezahlt werden? In der Praxis führten die gesetzlichen Regelungen zum Messen, Schätzen und Eichen der EEG-Umlage zu Unklarheiten bzw. Missverständnissen. Der neue Leitfaden der Bundesnetzagentur bietet Hilfe zur besseren Orientierung.  

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Regelungen zur Kurzarbeit ab 2021

Bereits Ende August 2020 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, im Zuge der Corona-Pandemie geschaffene Sonderregelungen im Rahmen der Kurzarbeit auch in 2021 fortzusetzen. Allerdings treten die Neuregelungen erst am 1. Januar 2021 in Kraft und können auch erst ab diesem Zeitpunkt von den Unternehmen in Anspruch genommen werden.

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Verjährung zum Jahresende beachten

In den wenigen Wochen bis zum Jahresende sollten Gewerbetreibende ihre Forderungen rechtzeitig auf mögliche Verjährungstatbestände überprüfen. Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern.

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Veranstaltungshinweise

Webinare zur Künstlichen Intelligenz im November 2020
In der Webinar-Reihe liegt der Schwerpunkt auf dem Zukunftsthema Künstliche Intelligenz (KI) – eine der digitalen Herausforderungen, denen sich viele Unternehmen stellen müssen. Schon heute nutzen zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe KI, um Kosten einzusparen und Effizienzgewinne zu erzielen. Wer im Wettbewerb langfristig die Nase vorn haben möchte, tut gut daran, sich frühzeitig mit der Technologie auseinanderzusetzen. Die Teilnahme ist kostenfrei.

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