Überbrückungshilfen
Mit den Überbrückungshilfen unterstützte die Bundesregierung Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen dabei, die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie zu bewältigen. Um Betroffenen kurzfristig helfen zu können, wurden die Anträge zunächst auf Prognosebasis bewilligt und Gelder ausgezahlt. Jetzt steht die finale Berechnung der genauen Förderhöhen an.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die vollständige Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30.09.2024 zu ermöglichen, sofern bereits Fristverlängerungen aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der prüfenden Dritten im digitalen Antragssystem beantragt wurden.
Diese Frist sollten Empfänger nicht verstreichen lassen: Die Förderbedingungen sehen nämlich vor, dass vorläufig bewilligte Anträge abgelehnt und bereits gewährte Zahlungen vollständig zurückgefordert werden, wenn die Schlussabrechnung nicht bis 30. September 2024 eingereicht wird.
Großer Teil der Empfänger erhält Nachzahlungen
Durch fristgemäßes Einreichen können diese negative Konsequenzen vermieden werden. Fehlende Unterlagen sind nötigenfalls beizubringen und die prüfenden Dritten bei der Einreichung der Schlussabrechnung zu unterstützen.
Derzeit stehen laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) noch rund 300.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen aus; zirka 570.000 wurden bisher eingereicht. Fast 200.000 finale Schlussbescheide haben die Bewilligungsstellen der Länder bereits erstellt, wobei in mehr als zwei Drittel der Fälle (36 %) die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt wurden und 41 % sogar eine Nachzahlung erhalten. Nur ein knappes Viertel der Empfänger muss Rückzahlungen leisten.
Weitergehende Hinweise zur Schlussabrechnung sind auf der Informationswebseite des Bundes aufgeführt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz berichtet hier über die letztmalige Fristverlängerung.
+49 3681 362-203