Corona-Krise: Was wird, wenn der Ausbildungsvertrag wackelt?

IHK Südthüringen unterstützt Azubi-Matching

  • Auszubildende nicht kündigen
  • Form der kooperativen Ausbildung nutzen
  • Ausbildungsberater der IHK helfen

Viele Anfragen, die derzeit über die IHK-Hotline zur Corona-Krise eingehen, betreffen auch das Thema Ausbildung. Was ist mit den Auszubildenden, wenn im Unternehmen Kurzarbeit angeordnet werden muss? Was ist, wenn die Ausbildungsstätte geschlossen wird?

„Unternehmen, die aktive Ausbildungsverhältnisse haben und derzeit nicht wissen, wie sie ihre Auszubildenden beschäftigen können, sollten sich unbedingt an unsere Ausbildungsberater wenden“, rät Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen. „Versuchen Sie alles, um das Vertragsverhältnis aufrecht zu erhalten. Wir helfen Ihnen“, appelliert Pieterwas.

Alle Anstrengungen zur kurzfristigen Ausweitung der Kurzarbeiterregelung auf Auszubildende blieben bisher ergebnislos. Deshalb müssen Auszubildende auch in der jetzigen Situation für sechs Wochen weiter beschäftigt werden. Ist das im Unternehmen jedoch nicht möglich, dann sollten die Azubis zunächst Aufgaben für zu Hause bekommen. Viele Unternehmen – vor allem im Hotel- und Gaststättenbereich – stellt das jedoch zurzeit vor teils unlösbare Herausforderungen. Andererseits gibt es Unternehmen, die gerne zusätzliche Auszubildende einsetzen würden, wie z. B. der Lebensmitteleinzelhandel, aber auch produzierende Betriebe.

Für artverwandte Berufe kann in solchen Fällen eine kooperative Ausbildung greifen. Erste gute Erfahrungen gibt es bereits mit Auszubildenden aus dem Gastgewerbe, die aus ihren notleidenden Hotel- und Gaststättenbetrieben heraus nunmehr einen fachpraktischen Teil in einer Bäckerei bzw. Fleischerei absolvieren. Die dort erworbenen Kenntnisse in der Herstellung und im Verkauf sind auch für die gastronomische Karriere ganz sicher von Vorteil. Ebenfalls im gewerblich-technischen Bereich sind solche Kooperationen möglich. Erste Unternehmen, die Auszubildende zeitweise abgeben wollen, aber auch Interessenten an Zerspanungsmechaniker- und Werkzeugmechaniker-Azubis melden sich inzwischen bei der IHK.

„Unternehmen, die Interesse an einer kooperativen Ausbildung haben, sollten sich schnellstmöglich an unsere Ausbildungsberater wenden und sich zu den Besonderheiten beraten lassen. Wir sichern denAusbildungsbetrieben unsere volle Unterstützung zu, vor allem, wenn es um rechtliche Fragen zum Ausbildungsverhältnis oder Abstimmungen mit anderen Kammern geht“, so Pieterwas.

Die Ausbildungsberater der IHK Südthüringen sind erreichbar unter Tel. +49 3681 362-161 oder +49 3681 362-234.

Unter www.suhl.ihk.de/coronavirus finden Unternehmen zudem Infos, FAQs und Tipps zu Arbeitsrecht und Kurzarbeit, Liquidität und finanzielle Hilfen, Geschäftsbetrieb sowie IHK-Prüfungen. Das Informationsangebot wird kontinuierlich aktualisiert.

Suhl, 26.03.2020

Maria Heß
Maria Heß
Referentin Ausbildungsmarketing & Ausbildungsberatung Hildburghausen und Suhl

Telefon +49 3681 362-234

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