Was ist bei Verträgen zu beachten?

Schon bei Gründung einer selbständigen Existenz sollte bei Abschluss eines jeden Vertrages besonderes Augenmerk auf jede einzelne getroffene Regelung gerichtet werden.

Die eingehende Prüfung von Verträgen hilft oftmals vor zunächst nicht einschätzbaren, unter Umständen jedoch erdrückenden Folgen. Drum prüfe, wer sich (lange) bindet!

Leider erfüllen nämlich nicht alle Existenzgründungen die Erwartungen des jeweiligen Existenzgründers etwa im Hinblick auf die Geschäftsidee, das Produkt oder die Entwicklung in der Branche.

Dann ergibt sich ein häufiges Problem: Die Beendigung eines seinerzeit enthusiastisch geschlossenen Vertrages (z.B. Miet-, Pacht-, Kredit-, Franchisevertrag, Sortiments- und Bezugsbedingungen) ist wegen langer Laufzeiten oder wegen anderweitiger Bindungen nicht möglich.

Dann können die laufenden Verbindlichkeiten das Unternehmen geradezu erdrücken.

Denn im Vertragsrecht gilt der Grundsatz: Einmal geschlossene Verträge müssen eingehalten werden (pacta sunt servanda).

Nur ausnahmsweise können Verträge dagegen unwirksam sein (Knebelungsverträge).

Knebelungsverträge sind solche Verträge, die die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit eines Vertragspartners im Ganzen oder in wesentlichen Teilen so sehr beschränken, dass dieser seine freie Selbstbestimmung verliert.

Die Beurteilung, ob ein Knebelungsvertrag im Einzelfall vorliegt, richtet sich allein nach objektiven Gesichtspunkten: Der Knebelnde muss nicht notwendig vorsätzlich gehandelt haben.

Merkmale eines Knebelungsvertrages:

  • ungerechtfertigt lange Vertragsdauer
  • Entziehung oder übermäßige Beschränkung der Verfügungsbefugnis
  • starke Eingriffs- und Kontrollrechte des Vertragspartners
  • krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

 

Wichtig:
Liegt tatsächlich ein Knebelungsvertrag vor, so ist dieser sittenwidrig und damit nichtig. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ein solcher Vertrag in der Regel rückabzuwickeln.

 

Checkliste: Knebelung

Wenn Sie mindestens zwei der nachfolgenden Fragen mit Ja beantworten, sollten Sie Ihren Vertrag durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin überprüfen lassen:

  • Liegt eine lange Vertragsdauer vor ?
  • Bestehen nur einseitige Kündigungsrechte ?
  • Gibt es hohe Abnahmeverpflichtungen ?
  • Werden sehr hohe Sicherheiten verlangt ?
  • Bestehen Wettbewerbsbeschränkungen ?
  • Liegen einseitige Eingriffs- und Kontrollrechte vor ?

 

Hinweis:
Musterverträge erhalten Sie kostenfrei bei der Industrie- und Handelskammer Südthüringen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Holger Fischer
Referent Recht

Telefon +49 3681 362-114

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