Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe) braucht gem. § 34a GewO (Gewerbeordnung) die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung (GewO) beziehungsweise § 34 h GewO. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Informationen zur Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ erhalten Sie hier.
Informationen für das Servicepersonal in Thüringer Spielhallen und zur Schulung für Thüringer Gastwirte in Gaststätten mit Glückspielautomaten erhalten Sie hier.
Hier finden Sie Informationen für Berufskraftfahrer und Hinweise zu den Fachkundeprüfungen im Verkehrsbereich.
Hier finden Sie Informationen für den Handel mit Schusswaffen und Munition im Rahmen des Waffengesetz.
Hier finden Sie Informationen zur Prüfung zum Zertifizierten WEG-Verwalter.
Im Falle eines Verlustes des Originals können Sie eine Zweitschrift oder Ersatzbescheinigung beauftragen.