Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau Immobiliardarlehensvermittlung IHK“
Vermittler von Immobiliardarlehen unterliegen seit dem 21. März 2016 neuen Berufsregeln. Die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis wurden durch das "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie" erheblich verschärft. Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen hat der Gewerbetreibende künftig neben einer Berufshaftpflichtversicherung auch seine Sachkunde nachzuweisen.
Dafür muss der Immobiliardarlehensvermittler - soweit er nicht über einen gleichgestellten Abschluss (§ 4 ImmVermV) verfügt - eine Prüfung zum "Geprüften Fachmann Immobiliardarlehensvermittlung IHK"/zur "Geprüften Fachfrau Immobiliardarlehensvermittlung IHK" erfolgreich absolvieren.
Dies gilt auch für Angestellte, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position hierfür verantwortlich sind.
Die Durchführung dieser Sachkundeprüfung wird durch die IHK Südthüringen nicht mehr angeboten. In Thüringen können Sie diese Prüfung bei der IHK Erfurt oder der IHK Ostthüringen zu Gera ablegen. Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie daher auf den jeweiligen Internetseiten der IHK Erfurt und der IHK Ostthüringen zu Gera.

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