Steuerinformationen

Jeder Unternehmer muss in der Kalkulation seiner Preise die Steuerzahlungen mitberücksichtigen. Schon im frühen Stadium der Existenzgründung sollte er deshalb die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Ohne dessen Hilfe und Rat findet er sich kaum in den zahlreichen Bestimmungen und Formalitäten zurecht.

Neugegründete Unternehmen haben die Pflicht, dem zuständigen Finanzamt die Aufnahme einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit aktiv durch Abgabe eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Neugründung auf elektronischem Weg mitzuteilen. Nähere Informationen zum Fragebogen finden Sie auf der rechten Seite im Downloadbereich.

Vom Finanzamt erhält der Existenzgründer eine Steuernummer, die er fortan bei allen Steuererklärungen angeben muss.

Etwa ein Vierteljahr nach der Gründung wird er von der Steuerbehörde das erste Mal zur Kasse gebeten: Er bekommt einen Steuerbescheid, in dem vierteljährliche Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festgelegt werden. Diese basieren vorerst auf den Vorausschätzungen, die der Existenzgründer auf dem Betriebsfragebogen über das zu erwartende Einkommen gemacht hat. Entsprechend der jährlichen Einkommensteuererklärung werden die Summen für die Vorauszahlungen neu festgelegt. Wegen der häufigen Anlaufverluste ist es allerdings möglich, die Vorauszahlungen entfallen zu lassen. Dennoch sollte der Unternehmer einen Teil seines Einkommens für spätere Steuerzahlungen auf die hohe Kante legen, damit er bei einer größeren Forderung des Finanzamtes nicht gleich illiquide wird.

Das Handels- und Steuerrecht legen dem Unternehmer Aufzeichnungspflichten auf. Das bedeutet, dass er über seine Geschäftstätigkeit genau Buch führen muss, in der Regel in Gestalt einer ordnungsmäßigen, doppelten Buchführung und einer Bilanz am Jahresende. Zusätzlich muss der Unternehmer, wenn er einen Handel betreibt, ein Wareneingangs-/ Warenausgangsbuch führen. Durch diesen Betriebsvermögensvergleich erkennt das Finanzamt den jährlichen Gewinn des Unternehmens. Dieser wird dann versteuert.

Ob der Gewinn der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer unterliegt, ist abhängig von der Rechtsform, die der Existenzgründer gewählt hat:

Bei einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG) oder einem Einzelunternehmen müssen die Gründer/der Gründer als Person(en) Einkommensteuer an das Finanzamt abführen. Diese richtet sich nach dem Anteil der Gesellschafter am Gewinn der Personengesellschaft/ nach dem persönlichen Gewinn des Einzelunternehmers, der nach Abzug aller Betriebsausgaben mit dem Unternehmen erwirtschaftet worden ist. Im ersten Jahr der Selbständigkeit geht das Finanzamt dabei von seinen Angaben über den erwarteten Gewinn aus. Entsteht wider Erwarten ein Verlust, so wirkt sich das steuermindernd aus. Ein Verlustvortrag auf die nächsten Jahre kann dann vorgenommen werden, wenn die Verluste im Entstehungsjahr so hoch waren, dass sie die positiven Einkünfte überstiegen haben.

Liegt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) vor, dann ist diese - im Gegensatz zur Personengesellschaft - ein völlig selbständiges Steuersubjekt. Der Gewinn einer Kapitalgesellschaft wird mit Körperschaftsteuer belastet. Im Fall der Ausschüttung muss die Kapitalgesellschaft vor Überweisung des Ausschüttungsbetrags Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen. Die Abgeltungssteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer wird von jedem Gewerbebetrieb erhoben. Allerdings trifft sie meist nur größere Unternehmen, da vom Staat ein Freibetrag gewährt werden. Außerdem bekommen Personengesellschaften den größten Teil der Gewerbesteuerschuld im Rahmen der Einkommensteuer wieder erstattet. Bei der Gewerbesteuer wird der Gewerbeertrag besteuert. Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn, der um Hinzurechnungen vergrößert und um Kürzungen verringert wird. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und muss an das Stadt- oder Gemeindesteueramt gezahlt werden. Das Finanzamt ermittelt aus den Besteuerungsgrundlagen einen einheitlichen Messbetrag, der von der Gemeinde mit einem für ihr Gebiet geltenden Hebesatz multipliziert wird. Deshalb kann es sein, dass die Gewerbesteuer an einem anderen Standort mit ansonsten gleichen Voraussetzungen unterschiedlich hoch ausfällt. Die genaue Höhe kann bei der Gemeinde erfragt werden.

Umsatzsteuer

Verkauft der Unternehmer im Rahmen seines Betriebes Waren und Dienstleistungen, muss er auf alle Rechnungsbeträge Umsatzsteuer aufschlagen. Diese beträgt in der Regel 19 % des Nettoverkaufspreises. Bei einigen Posten, die im Anhang des Umsatzsteuergesetzes nachgelesen werden können (z. B. Milch, Pflanzen, Kaffee, Gemüse, Bücher oder Hotelübernachtungen) beträgt der Umsatzsteuersatz lediglich 7 % des Warenwertes.

Die Summe der Umsatzsteuer, die der Unternehmer seinen Kunden berechnet hat, kann mit der Vorsteuer, die an den Lieferanten gezahlt wurde, saldiert werden. Die Differenz muss dann in der Regel monatlich bis zum 10. an das Finanzamt abgeführt werden. Dazu ist ein amtlich vorgeschriebener Vordruck auszufüllen ( § 18 UStG).

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, von der der Gesetzgeber annimmt, dass sie vom Endverbraucher getragen wird. Je nach Marktgegebenheiten stellt sie für das Unternehmen entweder eine Kostenkomponente oder lediglich einen durchlaufenden Posten dar.

Lohnsteuer

Wenn der Existenzgründer Mitarbeiter in seinem Unternehmen einstellt, muss er außerdem Lohnsteuer an das Finanzamt weiterleiten. Diese zieht er von dem Arbeitslohn des Angestellten ab. Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer

Achtung:

Ist das Unternehmen nicht nur im Inland tätig, so müssen auch die Steuergesetze der anderen Länder beachtet werden.

Steuertermine

 

 

GewSt-Abschlusszahlung

 1 Monat nach Bekanntgabe des GewSt-Bescheids

USt-Vorauszahlungen

10. Tag nach Ablauf des USt-Voranmeldungszeitraums

USt-Abschlusszahlung

1 Monat nach Eingang der Jahressteuererklärung

Lohnsteuer

10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums

Wer sich selbstständig macht, hat vieles zu bedenken. Die zündende Idee allein reicht nicht, um in den Markt einzutreten und sich dort auch zu behaupten. Bei den Vorbereitungen für eine Betriebseröffnung und der Beschaffung der dafür notwendigen Finanzmittel kann ein Steuerberater wichtige Unterstützung leisten. „Denn nach dem erfolgreichen Start und mit zunehmendem Wachstum des Unternehmens wird eine professionelle Unternehmensführung immer wichtiger. Die dafür notwendigen Daten kann die Finanzbuchhaltung liefern und der Steuerberater kann nicht nur bei steuerlichen, sondern auch bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen weiterhelfen“, so die Steuerberaterkammer Thüringen.

Gründungsvorbereitungen

Ist die Idee für ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung geboren, stellt sich zuerst die Frage der Unternehmensform. Bei digitalen Dienstleistungen ist der Ort des Unternehmens eher zweitrangig. Bei anderen Geschäftsmodellen sollte der Existenzgründer die Standortfrage genau prüfen und ggf. eine Marktrecherche durchführen. Sind die passenden Räumlichkeiten gefunden, benötigt der Jungunternehmer Finanzmittel für Mietzahlungen, Anschaffung von Investitionsgütern und Betriebsmitteln. Muss er dafür einen Kredit aufnehmen, verlangen mögliche Geldgeber zunächst einen Businessplan, in dem die Unternehmensidee vorgestellt und der Kapitalbedarf genauer erläutert und begründet wird. Bei den dazu erforderlichen Planungsrechnungen und der Aufbereitung der Zahlen können Steuer-berater wertvolle Unterstützung leisten und helfen, die Plausibilität der getroffenen Annahmen einzuschätzen.

Als Gerüst für das zu gründende Unternehmen muss eine Rechtsform her. Diese entscheidet über die persönliche Haftung des Gründers ebenso wie über die zukünftige Steuerbelastung. Bei einer einzelnen Person bietet sich aufgrund geringer Formvorschriften und niedriger Kosten grundsätzlich das Einzelunternehmen an. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft, z. B. in Form einer GmbH, zu gründen, um die persönlichen finanziellen Risiken des Unternehmers zu begrenzen. Im Gegenzug sind aber die Gründungskosten höher und es müssen mehr formale Vorschriften beachtet werden. Mehrere Gründer können zwischen den verschiedenen Formen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft wählen. Da ein Rechtsformwechsel später nicht ganz einfach ist, sollten die verschiedenen Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden.

Unternehmensplanung

Nach der Gründung ist für die Steuerung des Unternehmens der Zugriff auf aktuelle Kennzahlen wichtig, die zu großen Teilen aus der Finanzbuchhaltung abgeleitet werden. Eine Erfolgs- und Liquiditätsplanung sorgt dafür, dass sich keine unerwarteten Finanzlücken auftun, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Ein Controlling liefert durch den Vergleich von Ist- und Planzahlungen Hinweise auf Fehlentwicklungen, die Gegenmaßnahmen nötig machen. Dabei ist es bei einem schnellen Unternehmenswachstum genauso wichtig, nicht den Überblick zu verlieren, wie in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Steuerberater können dem Gründer mit Planungsrechnungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen wertvolle Unterstützung für eine nachhaltig positive Unternehmensentwicklung bieten.

Steuerliche Fragen

Unternehmer müssen deutlich mehr Steuerarten und -vorschriften beachten als Arbeitnehmer. Einkommensteuer wird von Einzelunternehmern, Freiberuflern und Gesellschaftern einer Personengesellschaft für deren Gewinn bzw. Gewinnanteil gezahlt. Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften, wie z. B. der GmbH. Die Gewerbesteuer gilt für alle Gewerbebetriebe, aber nicht für Freiberufler. Des Weiteren unterliegen mit wenigen Ausnahmen alle Lieferungen und Leistungen des Unternehmers der Umsatzsteuer. Die in den Rechnungen ausgewiesenen Steuerbeträge müssen durch die Umsatzsteuervoranmeldung (bei Existenzgründern während der ersten beiden Jahre grundsätzlich monatlich) an das Finanzamt abgeführt werden. Im Gegenzug sind aber die auf bezogene Leistungen gezahlten Umsatzsteuerbeträge als sogenannte Vorsteuer abziehbar. Kleinunternehmer haben optional die Möglichkeit, keine Umsatzsteuer zu berechnen, können dafür dann aber auch die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.

Der Existenzgründer wird mit einer Reihe von unterschiedlichen Steuerarten konfrontiert. So muss er auch die branchenspezifischen Belastungen und die damit verbundenen Steuergesetze beachten. Bei dem Handel mit Grundstücken ist z. B. das Grunderwerbsteuergesetz zu berücksichtigen. In derartiger Form könnten viele Beispiele genannt werden, und jedes Mal wird eine andere Steuerart aufgeführt. Welche Steuerarten im Einzelnen für den Existenzgründer in Betracht kommen, kann beim Steuerberater erfragt werden.

Personengesellschaft

 

 

Einzelunternehmer

Kapitalgesellschaft

Einkommensteuer/
Körperschaftsteuer

einkommensteuer-pflichtig ist der Betriebsinhaber

einkommensteuer-
pflichtig ist jeder Gesellschafter für seinen Anteil am Gewinn der Gesellschaft

Gewinn der Kapitalgesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer; vor Gewinnausschüttung an die Gesellschafter muss das Unternehmen Abgeltungssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen

Gewerbesteuer

Gewerbesteuerpflichtig ist der Gewerbebetrieb nach Abzug eines Freibetrages von EUR 24.500

Gewerbesteuerpflichtig ist der Gewerbebetrieb nach Abzug eines Freibetrages von EUR 24.500

Gewerbesteuerpflichtig ist die Kapitalgesellschaft

Umsatzsteuer

der Umsatzsteuer unterliegt der Betriebsinhaber als Unternehmer

der Umsatzsteuer unterliegt die Personengesellschaft als Unternehmerin

der Umsatzsteuer unterliegt dieKapital-Gesellschaft als Unternehmerin

 

Der Einrichtung der Buchhaltung zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit kommt eine hohe Bedeutung zu, denn damit werden die Weichen für die Finanzbuchhaltung, die spätere Gewinnermittlung und für die Steuererklärungen gestellt. Aus handelsrechtlicher ebenso wie aus steuerlicher Sicht sind zahlreiche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu erfüllen. Der Steuerberater achtet darauf, dass hier nichts übersehen wird und schützt dadurch vor späteren unliebsamen Überraschungen.

Fazit

Eine Unternehmensgründung stellt eine einschneidende Entscheidung im Leben des Gründers dar. Deshalb sollte sie mit aller Sorgfalt und unter Einbeziehung professioneller Beratung getroffen werden. Steuerberater sind kompetente Partner bei der Existenzgründung und begleiten Unternehmer und Unternehmen auch in den Folgejahren. Spezialisten für das Arbeitsgebiet Existenzgründung sind zu finden in Deutschlands größtem Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Thüringen unter www.stbk-thueringen.de.


(Pressemitteilung der Steuerberaterkammer Thüringen)

Dr. Jan Pieter Schulz
Dr. Jan Pieter, Schulz
Referent Volkswirtschaft

Telefon +49 3681 362-406

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