Wirtschaftspolitische Grundpositionen

2026

Die wirtschaftliche Lage in Südthüringen bleibt anspruchsvoll. Unsere Unternehmen agieren weiterhin in einem Umfeld, das von verhaltener Konjunktur, steigenden Kosten, wachsender Unsicherheit und geopolitischen Belastungen geprägt ist. Zugleich treten strukturelle Herausforderungen des Standorts immer deutlicher hervor und machen entschlossenes politisches Handeln auf allen Ebenen erforderlich. Inzwischen ist deutlich erkennbar, dass es sich nicht um eine vorübergehende Schwächephase handelt. Vielmehr werden die Folgen unterlassener Strukturreformen und wirtschaftspolitischer Fehlsteuerungen zunehmend sichtbar und belasten den Standort spürbar. Umso mehr kommt es jetzt darauf an, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und mit einer mutigen Agenda zur Stärkung der Wirtschaft neue Dynamik, neues Vertrauen und Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen.

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TOP-TEN-AGENDA 2026

EU, Bund und das Land Thüringen müssen eine sofortige Regulierungsstopp-Politik einleiten sowie bereits bestehende Dokumentations- und Berichtspflichten konsequent abbauen. Auf EU-Ebene sind delegierte Rechtsakte und Umsetzungsrechtsakte, die Unternehmen zusätzlich belasten, sowie frühere Regelungen des Green Deals, wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die EU-Taxonomie, mindestens auszusetzen. Weitere Vorschriften, insbesondere die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die EU-Entwaldungsverordnung, sind vollständig zurückzunehmen. Auf Bundesebene ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufzuheben. In Thüringen muss auf landesrechtliche Sonderwege, etwa im Vergabe-, Energie- oder Naturschutzrecht, verzichtet werden. Es muss der Grundsatz des Verzichts auf Gold-Plating gelten und die Reduktion der Regelungsdichte muss hohe politische Priorität haben.

Bei Fortsetzung des aktuellen energiepolitischen Kurses ist mit weiter steigenden Energiepreisen und sinkender Wettbewerbsfähigkeit zu rechnen. Hohe Systemkosten und eine stark regulierte Ausgestaltung der Energiewende stellen einen erheblichen Standortnachteil dar. Ohne eine Ausweitung des Energieangebots und eine verlässliche Gesamtstrategie, die Versorgungssicherheit und international wettbewerbsfähige Energiepreise ermöglicht, drohen weitere Insolvenzen, der Verlust von Arbeitsplätzen und Abwanderungen heimischer Unternehmen ins Ausland. Um schnell wirksame Entlastung zu schaffen, sollen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) gezielt für eine breit angelegte Senkung der Energiekosten für Unternehmen eingesetzt werden. Wo übergesetzliche Regelungen auf Bundes- oder EU-Ebene den Zugang zu günstigeren Energieoptionen blockieren oder eine kosteneffiziente Gestaltung verhindern, muss die Landespolitik auf Nachbesserungen drängen.

Die Politik betreibt Steuer- und Abgabenpolitik auf Kosten der Unternehmen. Wer den gesetzlichen Mindestlohn derart stark anhebt, während die Wirtschaft um Stabilität ringt, verschärft strukturelle Probleme und treibt die Inflation künstlich weiter an. Daher ist das aktuelle Niveau des gesetzlichen Mindestlohns für die nächsten fünf Jahre festzuschreiben. Bereits beschlossene Erhöhungen sind auszusetzen. Es sind im Kontext der Arbeitskosten und der Arbeitsplatzattraktivität stattdessen Steuerentlastungen und Maßnahmen zur Begrenzung der Sozialabgaben umzusetzen. Zudem ist die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf 80 Prozent und auf maximal sechs Wochen pro Jahr zu begrenzen. Während einer Langzeiterkrankung entsteht kein Urlaubsanspruch. Der erste Krankheitstag soll unbezahlt sein. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung ist abzuschaffen.

Klima- und Umweltschutz sind notwendig, müssen jedoch international eingebettet, effizient und technologieoffen erfolgen. Nationale oder europäische Alleingänge schwächen bereits heute die Standortattraktivität. Eine Politik, die auf neue Regelungen, Verbote und starre Zielvorgaben setzt, gefährdet Investitionen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Statt auf planwirtschaftliche Steuerung muss Klimapolitik auf Marktmechanismen, Wettbewerb und technischen Fortschritt setzen. Der Emissionshandel bleibt dabei das zentrale Instrument, darf aber nicht zur Kostenfalle werden. Nur eine international anschlussfähige Klimapolitik verhindert Standortnachteile und ermöglicht global wirksamen Klimaschutz.

Die zunehmende Dichte untergesetzlicher Regelungen und Normen belastet Unternehmen erheblich. Insbesondere die enge Kopplung landesrechtlicher Vorgaben an die dynamische Entwicklung von DIN-Normen führt zu einer stetigen Ausweitung von Anforderungen mit einhergehenden Kostensteigerungen. Zusätzliche Dokumentations- und Berichtsanforderungen binden personelle und finanzielle Ressourcen zulasten der Wettbewerbsfähigkeit. Erforderlich ist daher ein Moratorium untergesetzlicher Regulierung auf Landesebene, gegebenenfalls die Streichung von Vorschriften nach kritischer Prüfung des tatsächlichen Nutzens sowie eine klare Ausrichtung auf wirtschaftsfreundliche Regelungen im Vollzug. 

Berufsschulen müssen flächendeckend für strukturbestimmende Berufe erhalten bleiben. Dafür ist der Einsatz digitaler Unterrichtseinheiten bei kleinen Klassengrößen an verschiedenen Orten zu ermöglichen und sinnvoll zu nutzen. Um die Beschulung einzelner Berufe auch in der Fläche sicherzustellen, ist die gemeinsame Beschulung artverwandter Ausbildungsberufe in der Grundstufe (Y-Beschulung) konsequent umzusetzen. Im Interesse kurzer Wege zur Berufsschule ist die Mindestklassenstärke im ländlichen Raum nach unten zu flexibilisieren. 

Damit Ausbildung weiterhin attraktiv und erreichbar bleibt, sind kostengünstige Wohnheimkapazitäten bereitzustellen sowie Zuschüsse für Fahrtkosten und Unterbringung zu gewähren. Gastschulanträge zur Wahl des Berufsschulstandorts sind einfach und zügig zu regeln und Kooperationen mit Nachbarbundesländern auszubauen.

Die Landesregierung muss die Standortattraktivität durch konsequentes, positives Handeln nachhaltig stärken. Dazu gehört es, aktiv ein positives Image Thüringens zu fördern. Die Verbesserung der Standortbedingungen muss im Fokus stehen, um Thüringen als attraktiven Arbeitsort zu stärken und Fachkräfte zu gewinnen.

8. Thüringer Ladenöffnungsregelung endlich modernisieren

Die sogenannte Regelung für einen besonderen Arbeitnehmerschutz an Samstagen existiert in dieser Form nur in Thüringen, sorgt eher für eine Belastung der Arbeitnehmer, untergräbt die unternehmerische Eigenverantwortung, nimmt Beschäftigten ihre Gestaltungsfreiheit und verzerrt den Wettbewerb. Daher ist die Samstagsregelung im Thüringer Ladenöffnungsgesetz ersatzlos zu streichen. Die Möglichkeit für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage ist durch ein erleichtertes Verfahren zu gewähren.

Der demografisch bedingte Rückgang der Einwohnerzahlen in Thüringen muss sich in der öffentlichen Verwaltung widerspiegeln. Eine umfassende Funktional- und Verwaltungsreform ist daher erforderlich, um Strukturen zu verschlanken, Effizienz messbar zu steigern und Kosten nachvollziehbar zu senken. Gleichzeitig muss die Leistungsfähigkeit in der Fläche durch stärkere interkommunale Zusammenarbeit und durch eine bessere Erreichbarkeit messbar erhöht werden. Landkreise und Kommunen sollen enger kooperieren und Zweckvereinbarungen zwischen Behörden nutzen. Die Strategie für E-Government und IT des Freistaats ist aktiv umzusetzen, um flächendeckend digitale Dienstleistungsangebote zu gewährleisten. Es braucht zudem ein Selbstverständnis der Verwaltung als fachkompetenter Dienstleister für die Wirtschaft mit partnerschaftlicher und fördernder Grundhaltung, der Ermessensspielräume stets zugunsten der Unternehmen nutzt.

Um Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, dürfen keine neuen gesetzlichen Feiertage eingeführt werden. Landesspezifische Feiertage in Thüringen sollen schrittweise abgeschafft sowie gesetzliche Feiertage bundesweit langfristig vereinheitlicht werden.

Jan Scheftlein
Abteilungsleiter Standortpolitik | Existenzgründung und Unternehmensförderung

Telefon +49 3681 362-210

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