News für die Außenwirtschaft
Ab dem 1. Oktober 2026 wird die Nutzung des Zoll-Portals ATLAS für die Beantragung, Änderung der Stammdaten sowie Beendigung einer EORI-Nummer verpflichtend. Grundlage für die Verpflichtung ist Art. 6 Abs.1 UZK (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union).
Weitere Informationen finden Sie in der Meldung des Zoll.
Ab dem 01.07.2026 kommt es zu Erleichterungen bei Versand- und Ausfuhranmeldungen.
Für Versandverfahren
- sind fremdsprachige Warenbeschreibungen zulässig,
- besteht keine Pflicht des zugelassenen Empfängers im Versandverfahren beim Wareneingang, Warennummern und Warenbezeichnungen zu prüfen, und
- es kommt zu Vereinfachungen bei der Angabe des Empfängers in Versandanmeldungen, Anwendung der Stempel im Betriebskontinuitätsverfahren sowie der Anmeldung für Umzugsgut.
Bei Ausfuhrverfahren kann der Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes auch bereits vor dem Verpacken/Verladen abgegeben werden, und die sofortige Ausfuhranmeldung beantragt werden. Dies gilt für eilige Fälle, wobei der Eilbedarf in der Ausfuhranmeldung zu hinterlegen ist. Weitere Infos erfolgen über ATLAS-Teilnehmernachricht.
Wie bereits mehrfach berichtet (zuletzt IHK Welt 29.05.2026), wird ab dem 1. Juli 2026 auf Einfuhren von Waren im Fernabsatz (Kleinsendungen) mit einem Warenwert bis zu 150 Euro ein Pauschalzollbetrag i.H.v. 3 Euro je angemeldeter Warenposition erhoben. Nun hat die EU-Kommission die Verordnung (EU) 2026/1200 (LINK) vom 5. Juni 2026 erlassen, die auch die UZK-Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) ändert.
Wesentliche Inhalte:
- Für eingeführte Waren bis 150 EUR aus Fernverkäufen gelten künftig neue Zoll- und Sicherheitsregelungen. Die bisherigen Zollbefreiungen für geringwertige Sendungen entfallen.
- Die Verordnung passt zahlreiche Vorschriften zu Gesamtsicherheiten, Zollanmeldungen und Zuständigkeiten der Zollstellen an. Dabei wird insbesondere geregelt, dass die zuständige Zollstelle grundsätzlich im Bestimmungsmitgliedstaat liegen muss, wenn die besondere Mehrwertsteuerregelung (IOSS) nicht genutzt wird
- Im Zoll-Datenmodell (Anhang B) werden neue Codes eingeführt bzw. bestehende gestrichen, insbesondere:
- neuer Code „F53“ für geringwertige Fernverkaufswaren,
- neuer Präferenzcode „5“ für Waren mit dem 3-EUR-Zoll,
- Wegfall des bisherigen Befreiungscodes „C07“ für Kleinsendungen
- Die Regelungen zum Postverkehr wurden sprachlich und inhaltlich aktualisiert, insbesondere hinsichtlich Beförderung und Kennzeichnung von Sendungen unter Verantwortung von Postbetreibern.
Die Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem 1. Juli 2026. Weitere Informationen finden Sire auf der Seitze vom Zoll.
Ab dem 1. Juni 2026 wird das bisher papiergebundene Carnet A.T.A schrittweise durch das volldigitale Carnet ersetzt. Weiterlesen.
Die EU-Kommission hat am 07. April 2026 den ersten Preis für CBAM-Zertifikate für das erste Quartal 2026 auf ihrer neuen, speziellen Seite innerhalb der CBAM-Website, veröffentlicht. Dieser beträgt 75,36 €/t.
Für 2026 werden die Preise für CBAM-Zertifikate vierteljährlich festgelegt. Daher wird es im Jahr 2026 vier Preise geben (einen pro Quartal). Jeder Preis gilt nur für Emissionen von CBAM-Waren, die während des betreffenden Quartals in die Union eingeführt werden. Jeder vierteljährliche Preis wird von der Kommission als Durchschnitt der Versteigerungsclearingpreise des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) berechnet, wodurch eine faire und kohärente Angleichung an den CO2-Markt der EU sichergestellt wird. Zur vollständigen Pressemitteilung gelangen Sie hier.
Ab 2027 wird der Preis wöchentlich statt vierteljährlich festgelegt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism/price-cbam-certificates_en
Außenwirtschaft in Thüringen unter Druck
Die bundesweite Umfrage “Going International” 2026 der DIHK ist mit Unterstützung der 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland erstellt worden. An der Befragung vom 2. Februar bis zum 13. Februar 2026 haben sich 2400 auslandsaktive Unternehmen mit Sitz in Deutschland beteiligt, darunter auch 99 aus Thüringen.
IHK-Umfrage „Going International" 2026 - Auswertung für Thüringen
Die wichtigsten Erkenntnisse:
Die Umfrage zeigt ein gemischtes, insgesamt jedoch angespanntes Bild für die exportorientierte Thüringer Wirtschaft: Zwar hat sich die Stimmung im Vergleich zu den Vorjahren leicht aufgehellt, die Geschäftserwartungen bleiben aber weiterhin im negativen Bereich. Hauptgrund dafür sind weltweit stark zunehmende Handelshemmnisse, die mit 82 Prozent einen neuen Höchststand erreicht haben und die internationalen Aktivitäten vieler Unternehmen deutlich erschweren. Besonders belastend sind höhere Zölle (63 Prozent), verschärfte Exportkontrollregime (50 Prozent) sowie lokale Zertifizierungsanforderungen (39 Prozent).
Vor allem die USA entwickeln sich zunehmend zum Risikofaktor und gelten für viele Thüringer Unternehmen inzwischen als echter „Bremsklotz“ – geprägt von hohen Zöllen, politischer Unsicherheit und schwachen Geschäftsaussichten. Mehr als 42 Prozent der Befragten schätzen Ihre Chancen auf dem US-Markt als eher schlecht ein. Gleichzeitig sorgen auch innerhalb Europas umfangreiche Regulierungen für zusätzliche Hürden und bremsen die Wettbewerbsfähigkeit.
Trotz dieser Herausforderungen richten viele Unternehmen ihren Blick verstärkt auf neue Märkte: Indien und der Asiatisch-/Pazifische Raum sowie die Mercosur-Region bieten Chancen und gewinnen an Bedeutung. Insgesamt wird deutlich, dass eine breitere internationale Aufstellung für viele Unternehmen inzwischen keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit ist.
Die Auswertung für Gesamt-Deutschland im Detail finden Sie auf der Webseite der DIHK.
Sonderauswertung USA für Thüringen
Einer der wichtigste Exportmärkte Thüringer Unternehmen entwickelt sich vom Stabilitätsanker zum Risikofaktor für die Konjunktur. Hintergrund sind wachsende handelspolitische Spannungen und pauschale US-Zölle auf Importe aus vielen Ländern. Das zeigt eine Sonderauswertung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter Unternehmen mit Auslandsgeschäft.
Zentrale Ergebnisse
- Hohe Unsicherheit: Mehr als zwei Drittel der Unternehmen mit US-Geschäft sehen die US-Handelspolitik als großes Hindernis.
- Mehr Bürokratie und Kosten: 51 Prozent berichten von steigenden Kosten und komplexeren Zollverfahren.
- Stahl- und Aluminiumzölle: 30 Prozent der Thüringer Unternehmen sind davon betroffen.
- Weitergabe der Kosten: 36 Prozent der Firmen geben zusätzliche Zollkosten ganz oder teilweise an US-Kunden weiter.
- Exportverluste: Bei 42 Prozent der Unternehmen gehen die Exporte in die USA bereits deutlich zurück oder fallen ganz weg.
- Investitionen unter Druck: Etwa 14 Prozent planen, Investitionen in den USA zu reduzieren oder Projekte zu verschieben.
Folgen für die Wirtschaft
Die höheren Preise schwächen die Wettbewerbsfähigkeit Thüringer Exporte im US-Markt. Gleichzeitig sorgen häufige Zollankündigungen, wechselnde Regeln und ungeklärte Rückerstattungsfragen für Unsicherheit. Dadurch werden Investitionen und Handel gebremst – obwohl die USA weiterhin ein zentraler Markt für Thüringer Unternehmen bleiben.
Die ausführliche Sonderauswertung der Bundeszahlen ist auf der Webseite der DIHKzu finden.
Die DIHK-Sonderauswertung zu den Belastungen der Unternehmen in Folge der handelspolitischen Spannungen mit den USA basiert auf der bundesweiten Umfrage „Going International 2026“, die die DIHK mit Unterstützung der 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland durchgeführt hat. An der Befragung vom 2. Februar bis zum 13. Februar 2026 haben sich 2.400 auslandsaktive Unternehmen mit Sitz in Deutschland beteiligt.
Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat am 10.03.2026 der vorläufigen Anwendung des Abkommens zugestimmt. Nun startet die EU-Kommission die technischen Vorbereitungen (Quotenmanagement und Anpassung des Zolltarifs). Nach deren Abschluss kann die EU-Kommission das Abkommen notifizieren. Bei einer Notifizierung im März tritt das Abkommen zum 01.05.2026 in Kraft. Argentinien und Uruguay haben bereits notifiziert, Brasilien ratifiziert und wird noch im März notifizieren. Paraguay wird noch im März ratifizieren und wahrscheinlich auch notifizieren, sodass das Abkommen dann mit allen Ländern von Tag 1 an Anwendung findet. Ab Tag 1 sinken im Mercosur die Zölle für Sekt, Früchte, Öle auf 0%, E-Autos und Hybride von 35% auf 25% (10% weniger als China), Verbrennerautos von 35% auf 17,5% aus der EU. Maschinen-, Pharma- und Textil-Zölle beginnen ebenso wie weitere Agrarzölle zu sinken und die Zolltarifquoten für Käse, Milchpulver, Schokolade, Knoblauch und Tomaten werden zugänglich gemacht.
Quelle: DIHK
Laut der Bekanntmachung Nr. 41 / 2005 des CCPIT gilt bei Produkten aus Taiwan, die in irgendeiner Form eine Zertifizierung vom CCPIT bedürfen (betrifft faktisch fast alle Waren), Folgendes (unverbindliche Übersetzung der DIHK):
Zulässig sind ausschließlich folgende Bezeichnungen:
- TAIWAN PROVINCE OF CHINA oder
- TAIWAN, CHINA oder
- CHINESE TAIWAN oder
- TAIPEI, CHINA oder
- CHINESE TAIPEI.
Verboten sind folgende Bezeichnungen:
- REPUBLIC OF CHINA, oder ROC
- REPUBLIC OF CHINA (TAIWAN) oder ROC (TW)
- Die Worte TAIWAN oder TAIPEI allein
- TAIPEI, TAIWAN
- TAIWAN/TAIPEI CHINA
- CHINA-TAIWAN/TAIPEI
- CHINA (TAIWAN/TAIPEI)
Aktuelle Hinweise verschiedener IHKs sowie der AHKs in China und in Taiwan bestätigen, dass es derzeit bei Nichteinhaltung zu Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung in China kommen kann.
Die Formulierungsvorgaben betreffen sowohl Bezeichnungen in IHK-Ursprungszeugnissen als auch Warenmarkierungen sowie Verpackungsbeschriftungen.
Hinweis: Bindestriche oder Schrägstriche (Slash) sind nicht erlaubt. Zur Trennung sind ggfs. Kommata zu verwenden.
Die Vorgaben beziehen sich auf Sendungen mit Ziel VR China.
Quelle: DIHK
Der ägyptische Zoll führt ein neues elektronisches System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen namens „Advanced Cargo Information (ACI)” ein. Zunächst ist Seefracht betroffen, Luftfracht soll folgen. Was bedeutet das für deutsche Exporteure?
+49 3681 362-203
+49 3681 362-232