News zur Aus- und Weiterbildung
Hier finden Sie aktuelle Themen rund um die Aus- und Weiterbildung.
Die Unternehmen in Industrie und Handel bilden trotz starken Gegenwinds weiter aus. Der weht ihnen gleich von mehreren Seiten ins Gesicht. Vielen Unternehmen macht die wirtschaftliche Lage nach sechs Jahren ohne faktisches Wachstum zu schaffen. Gleichzeitig fällt es Betrieben weiterhin schwer, passende Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Diese Mixtur hinterlässt Spuren auf dem Ausbildungsmarkt, wie die DIHK-Ausbildungsumfrage 2026 mit Antworten von 14.000 Unternehmen aller Größen und aus allen Regionen zeigt.
Update für Ausbildungsbetriebe: Neue BIBB-Empfehlung zum mobilen Ausbilden
Ausbildungsinhalte können unter bestimmten Voraussetzungen auch digital und auf Distanz vermittelt werden. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat zu diesem Sachverhalt eine überarbeitete Empfehlung zum „Digitalen Mobilen Ausbilden und Lernen“ beschlossen. Sie regelt, wie mobiles Ausbilden und Lernen in der Praxis rechtssicher umzusetzen sind.
Wichtig ist: Ausbildungsbetriebe, die mobiles Ausbilden nutzen möchten, müssen dies der zuständigen Stelle vorab schriftlich anzeigen.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat Arbeits- und Tarifrecht hat das neue Verzeichnis über Ausbildungsvergütungen veröffentlicht.
Jeder Auszubildende hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an (§ 17 Abs. 1 BBiG). Es ist Sache des Ausbildenden und des Auszubildenden sowie der Tarifvertragsparteien, die Ausbildungsvergütung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich festzulegen. Soweit Tarifsätze Anwendung finden, hat der Auszubildende mindestens Anspruch auf die tarifvertraglich vorgesehene Vergütung.
Soweit Tarifverträge nicht bestehen oder im Einzelfall keine Anwendung finden, sind die in der Branche verwendeten Tarifverträge Richtschnur. Eine Unterschreitung um mehr als 20% ist nicht mehr angemessen (Bundesarbeitsgericht, EzB Nr. 55 zu § 17 Abs. 1 BBiG). Sofern sich die Ausbildungsvergütung nach einem Tarifvertrag bemisst, kommen dem Auszubildenden auch spätere Erhöhungen zugute. In den übrigen Fällen kann die Vergütung, falls keine Anpassung erfolgt, unangemessen werden. Der Auszubildende hat dann Anspruch auf die als angemessen anzusehende Vergütung. Die festgelegte Mindestausbildungsvergütung darf jedoch nicht unterschritten werden.
25.06.2026 - Eine gute Ausbildung mit hohem Qualitätsanspruch ist kein Zufall – sie lebt von engagierten Unternehmen und Persönlichkeiten, die Verantwortung für die Fachkräfte von morgen übernehmen. Dieses Engagement möchten wir auch in diesem Jahr sichtbar machen und würdigen.
Bewerben Sie sich jetzt als „Bestes Ausbildungsunternehmen“.
Zeigen Sie, wie Sie duale Ausbildung in Ihrem Unternehmen erfolgreich umsetzen – mit Ideen, Herzblut und Teamgeist.
Parallel dazu findet zum zweiten Mal unser Wettbewerb „TOP-Ausbilder“ statt. Hier nominieren Auszubildende selbst ihre Ausbilder. Ihre Azubis erhalten zum Bewerbungsstart eine Aufforderung, sich an dieser Aktion zu beteiligen und uns herausragende Ausbilder vorzuschlagen. Gerne können Sie den Link zur Bewerbung auch noch einmal intern an Ihre Azubis weitergeben.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Ab dem 01.07.2026 sind Anmeldungen möglich. Bewerbungsschluss ist der 16.08.2026.
Die duale Ausbildung bleibt in Thüringen für viele junge Menschen ein attraktiver Einstieg ins Berufsleben. Besonders der hohe Praxisbezug, gute Übernahmechancen und ein positives Betriebsklima überzeugen die Auszubildenden. Das zeigt die aktuelle Auswertung der diesjährigen Befragung von Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr (2025/2026) der Industrie- und Handelskammern (IHKs) aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Von den rund 1.500 befragten Jugendlichen in Thüringen würden 85 Prozent ihre Ausbildung im eigenen Unternehmen weiterempfehlen – ein starkes Signal für die Ausbildungsqualität im Freistaat.
Ein Praktikum ist sowohl für Schüler als auch für Unternehmen eine lohnende Sache: Jugendliche können praktische Erfahrungen im betrieblichen Alltag sammeln, um den für sie passenden Beruf zu finden. Betriebe können Praktika für die Nachwuchsgewinnung nutzen.
Die aktuellen Praktikumszeiträume haben wir für Sie zusammengestellt. Die Übersicht soll Ausbildungsunternehmen eine bessere Planbarkeit im Jahresverlauf ermöglichen. Alle Angaben sind ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
10.12.2025 - Informationen zu den neu geordneten, modernisierten Ausbildungsberufen der Bauwirtschaft und dem Ausbildungsberuf “Bautechnische/r Konstrukteur/in” (ehemals Bauzeichner/in) sind ab sofort verfügbar. Die aktualisierten Verordnungen und sachlich-zeitlichen Gliederungen können bei den jeweils zuständigen Ausbildungsberatern angefordert werden.
Ab 2026 erhalten Auszubildende mehr Geld: Die Mindestausbildungsvergütung steigt um 6,2 Prozent. Für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 beginnen, gelten folgende monatliche Mindestbeträge: 724,00 Euro im 1. Jahr, 854,00 Euro im 2., 977,00 Euro im 3. und 1.014,00 Euro im 4. Ausbildungsjahr. Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz, das eine jährliche Anpassung an die Entwicklung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen vorsieht.
Wer noch keine 18 Jahre alt ist und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchte (Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis), muss zunächst ärztlich untersucht werden. Ohne diese Untersuchungen dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Für die Inanspruchnahme der ärztlichen Untersuchung benötigen Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) gemäß Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung. Die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine über die Meldebehörden wurde in Thüringen nun durch ein Online-Verfahren ersetzt. Der Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines mit ID kann ab Mitte Januar online gestellt werden.
Informationen einschließlich dem Zugang zum digitalen Antrag stehen auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs .
Weitere Links und Informationen:
+49 3681 362-151