News zur Aus- und Weiterbildung

Hier finden Sie aktuelle Themen rund um die Aus- und Weiterbildung.

17.06.2025 -  Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat Arbeits- und Tarifrecht hat das neue Verzeichnis über Ausbildungsvergütungen veröffentlicht.

Jeder Auszubildende hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an (§ 17 Abs. 1 BBiG). Es ist Sache des Ausbildenden und des Auszubildenden sowie der Tarifvertragsparteien, die Ausbildungsvergütung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich festzulegen. Soweit Tarifsätze Anwendung finden, hat der Auszubildende mindestens Anspruch auf die tarifvertraglich vorgesehene Vergütung.

Soweit Tarifverträge nicht bestehen oder im Einzelfall keine Anwendung finden, sind die in der Branche verwendeten Tarifverträge Richtschnur. Eine Unterschreitung um mehr als 20% ist nicht mehr angemessen (Bundesarbeitsgericht, EzB Nr. 55 zu § 17 Abs. 1 BBiG). Sofern sich die Ausbildungsvergütung nach einem Tarifvertrag bemisst, kommen dem Auszubildenden auch spätere Erhöhungen zugute. In den übrigen Fällen kann die Vergütung, falls keine Anpassung erfolgt, unangemessen werden. Der Auszubildende hat dann Anspruch auf die als angemessen anzusehende Vergütung. Die festgelegte Mindestausbildungsvergütung darf jedoch nicht unterschritten werden.

Aktuelle Ausbildungsvergütungen in Thüringen

17.06.2025 -  Jährlich befragen die Ostdeutschen Industrie- und Handelskammern alle Auszubildenden aus dem 1. Ausbildungsjahr zu Ihren Wegen in die duale Berufsausbildung und wie sie im Unternehmen aufgenommen wurden. Die IHK-Umfrage unter Auszubildenden zeigt: Große Chancen für Jugendliche, starker Einsatz der Betriebe. Die Ergebnisse stimmen positiv. 

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17.04.2025 - Informationen zu den neu geordneten, modernisierten Ausbildungsberufen “Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement” und “Florist/Floristin” sind ab sofort verfügbar. Die aktualisierten Verordnungen und sachlich-zeitlichen Gliederungen können bei den jeweils zuständigen Ausbildungsberatern angefordert werden.

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10.02.2025 - Zur besseren Planbarkeit von Schülerpraktikanten haben uns die allgemeinbildenden Schulen im Kammerbezirk auf Anfrage ihre Praktikumszeiträume mitgeteilt.

Eine Übersicht nach Landkreisen finden Sie ab sofort hier.

Wer noch keine 18 Jahre alt ist und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchte (Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis), muss zunächst ärztlich untersucht werden. Ohne diese Untersuchungen dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. 

Für die Inanspruchnahme der ärztlichen Untersuchung benötigen Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) gemäß Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung. Die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine über die Meldebehörden wurde in Thüringen nun durch ein Online-Verfahren ersetzt. Der Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines mit ID kann ab Mitte Januar online gestellt werden. 

Informationen einschließlich dem Zugang zum digitalen Antrag stehen auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs .

Weitere Links und Informationen:

26.08.2024 - Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) und der damit verbundenen Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gibt es in der Aus- und Weiterbildung seit dem 1. August 2024 einige Neuerungen.

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30.04.2024 - Der Berufsschulnetzplan für das Schuljahr 2024/2025 wurde veröffentlicht.

Ab sofort abrufbar: Berufsschulnetzplan 2024/2025

Anja Boller
Abteilungsleiterin Aus- und Weiterbildung

Telefon +49 3681 362-151

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