Spielhallen
Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch die Glücksspielstaatsverträge, letztmals mit Glücksspielstaatsvertrag 2021, grundlegend geändert.
Hierbei wird nach der Schulung für das Servicepersonal in Thüringer Spielhallen und der Schulung für Thüringer Gastwirte in Gaststätten mit Glückspielautomaten unterschieden. Für detaillierte Informationen wählen Sie bitte eine der unten angegebenen Schulungen aus. Informationen zur Unterrichtung für Spielgeräteaufsteller nach §33c GewO finden Sie nachfolgend.
Terminplanung für 2023
Unterrichtszeit von 10:00 - 15:15 Uhr | |
Termin | Anmeldeschluss |
08. März 2023 | 20. Februar 2023 |
17. Mai 2023 | 01. Mai 2023 |
06. September 2023 | 21. August 2023 |
15. November 2023 | 30. Oktober 2023 |
Personen, die nach dem 1. September 2013 eine Erlaubnis gemäß § 33c der Gewerbeordnung (GewO) zur Aufstellung von Spielautomaten beantragen sowie Personen, die als Angestellte mit der Aufstellung von Spielautomaten beschäftigt sind oder beschäftigt werden sollen, benötigen einen entsprechenden Nachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Aufsteller der Spielgeräte benötigt persönlich eine Erlaubnis, welche nicht übertragbar ist. Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) ist für jeden Gesellschafter eine Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen (GmbH/ UG) beantragt die juristische Person die Erlaubnis, wobei die Unterlagen für die Zuverlässigkeitsprüfung von jedem Geschäftsführer einzureichen sind.
Außerdem muss der Unternehmer anhand eines Sozialkonzepts einer öffentlich anerkannten Institution darstellen, wie den schädlichen Auswirkungen des Glückspiels vorgebeugt werden soll. Zum Thema Sozialkonzept informieren Sie sich bitte bei der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH unter www.awi-info.de oder erkundigen sich bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.
Im Rahmen der IHK-Unterrichtung für Aufsteller von Spielautomaten nach § 33c der GewO werden den Teilnehmern die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse über den Spieler- und Jugendschutz vermittelt. Die Organisation und Durchführung der Unterrichtung wurde den Industrie- und Handelskammern per Gesetz übertragen. (Siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 11. Dezember 2012)
Wem bereits vor dem 1. September 2013 eine Erlaubnis nach § 33c GewO erteilt wurde, fällt unter den gesetzlichen Bestandsschutz und muss die Unterrichtung nicht absolvieren. Dies gilt jedoch nicht für das Personal, das mit der Aufstellung beschäftigt ist/ beschäftigt werden soll.
Hinweis: Der IHK-Unterrichtungsnachweis besitzt bundesweit Gültigkeit. Sie können daher bei jeder IHK in Deutschland an der Unterrichtung teilnehmen. Eine 100%ige Anwesenheit ist Pflicht. Wir weisen darauf hin, dass die Unterrichtssprache Deutsch ist.
Gebühr und Bezahlung
Die Kosten der Unterrichtung belaufen sich auf 151,00 EUR. Einen Gebührenbescheid erhalten Sie ca. 14 Tage vor dem Unterrichtungstag gemeinsam mit der Einladung.
Rücktritt
Ein Rücktritt von der Anmeldung durch den Teilnehmer oder dessen Firma muss grundsätzlich schriftlich erfolgen (E-Mail, Fax oder Brief). Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK.
Bei einem Rücktritt nach Einladung, aber vor dem Unterrichtungstag, sind 50 % der Gebühr zu zahlen. Erfolgt keine Rücktrittserklärung ist die volle Unterrichtungsgebühr zu entrichten.
Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch die Glücksspielstaatsverträge, letztmals mit Glücksspielstaatsvertrag 2021, grundlegend geändert. So schreibt die veränderte Glücksspielgesetzgebung, insbesondere auch das Thüringer Spielhallengesetz, Schulungen für Servicekräfte in Spielhallen vor. Die durch den Freistaat Thüringen entwickelten Mustersozialkonzepte beschreiben hierbei die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Spielhallen.
Ziel der eintägigen Schulung ist die Sensibilisierung für das Themenfeld Glücksspielsucht sowie die Vermittlung von Handlungskompetenz im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Inhalte
- Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
- Grundlagen zur Sucht im Allgemeinen
- Glücksspielsucht als anerkannte Krankheit
- Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
- Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter mit Blick auf pathologisches Spielverhalten und mögliche Interventionen
Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch die Glücksspielstaatsverträge, letztmals mit Glücksspielstaatsvertrag 2021, grundlegend geändert. So schreibt die veränderte Glücksspielgesetzgebung, insbesondere auch das Thüringer Gaststättengesetz unter Verweis auf das Thüringer Spielhallengesetz, Schulungen für Gastwirte vor, die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 33 c Abs.1 Satz 1 Gewerbeordnung aufstellen. Die durch den Freistaat Thüringen entwickelten Mustersozialkonzepte beschreiben hierbei die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Gastronomen.
Ziel der eintägigen Schulung ist die Sensibilisierung für das Themenfeld Glücksspielsucht sowie die Vermittlung von Handlungskompetenz im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Inhalte
- Dokumentation und rechtliche Grundlagen
- Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
- Grundlagen zur Sucht im Allgemeinen
- Glücksspielsucht als anerkannte Krankheit
- Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
- Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter mit Blick auf pathologisches Spielverhalten und mögliche Interventionen
Die veränderte Glücksspielgesetzgebung schreibt Schulungen der Servicekräfte in Spielhallen vor. In Thüringen wurde ein Mustersozialkonzept durch den Freistaat entwickelt. Dieses beschreibt die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Spielhallen und legt fest, dass eine Nachschulung für Mitarbeiter in Spielhallen in einem Zyklus von 3 Jahren zu erfolgen hat. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Inhalte
Wiederholung zu den Themen:
- Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
- Sucht allgemein und Glücksspielsucht
- Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
- Erlangung und Festigung der Handlungskompetenzen im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern
- Vertiefung der Kommunikations- und Interventionstechniken
- Erfahrungsaustausch zu Fragen und Problemstellungen in der Umsetzung des Spielerschutzes
Die veränderte Glücksspielgesetzgebung schreibt Schulungen der Gastwirte in Gaststätten mit Glücksspielautomaten vor. In Thüringen wurde ein Mustersozialkonzept durch den Freistaat entwickelt. Dieses beschreibt die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Gastronomen und legt fest, dass eine Nachschulung für Gastwirte in einem Zyklus von 3 Jahren zu erfolgen hat. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Inhalte
Wiederholung zu den Themen:
- Erfahrungsaustausch zur Dokumentation und zu den rechtlichen Grundlagen
- Information über die Anträge, Sperranträge und die notwendigen Berichterstattungen
- Spielverordnung, Jugendschutzgesetz, Nichtraucherschutzgesetz, Glücksspielgesetz, Spielhallengesetz inklusive Änderungen
- Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
- Sucht allgemein und Glücksspielsucht
- Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
- Erlangung und Festigung der Handlungskompetenzen im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern
- Vertiefung der Kommunikations- und Interventionstechniken
- Erfahrungsaustausch zu Fragen und Problemstellungen in der Umsetzung des Spielerschutzes
Rücktritt
Ein Rücktritt von der Anmeldung durch den Teilnehmer oder dessen Firma muss grundsätzlich schriftlich erfolgen (E-Mail, Fax oder Brief). Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK.
Der Teilnehmer kann bis fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Maßgebend für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der IHK Südthüringen. Danach ist bei erklärtem Rücktritt bis zum Veranstaltungsbeginn die Zahlung von 50 Prozent des vereinbarten Entgeltes fällig. Erfolgt keine Rücktrittserklärung werden die vollen Lehrgangsentgelte in Rechnung gestellt.

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