Glücksspielrecht – Thüringer Spielhallenverordnung

Umsetzung der Thüringer Spielhallenverordnung - Unterrichtung und schriftliche Sachkundeprüfung

Die Thüringer Spielhallenverordnung (ThürSpielhallenVO) vom 14. Juni 2022, zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Spielhallenverordnung vom 15. Februar 2023 bestimmt, dass Betreiber (Erlaubnisinhaber) von zertifizierten Spielhallen einen Sachkundenachweis zu erbringen haben. Dieser besteht aus einer Unterrichtung mit anschließender schriftlicher Sachkundeprüfung. Die Unterrichtung dauert mindestens 14 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtungsstunde dauert mindestens 45 Minuten. Gegenstand der schriftlichen Sachkundeprüfung sind Fragen zu den Rechts- und Sachgebieten: Gewerbeordnung und Spielverordnung, Spielhallenrecht, Jugendschutzrecht, Prävention und Spielerschutz sowie Datenschutz und Aufzeichnungspflichten.

Nach der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach der Thüringer Spielhallenverordnung vom 22.10.2022 sind die Thüringer Industrie- und Handelskammern für die Durchführung der Unterrichtung und Sachkundeprüfung zuständig. In Abstimmung der Thüringer IHK`s untereinander wurde vereinbart, dass die IHK Südthüringen für die Durchführung der Unterrichtung und Sachkundeprüfung für den gesamten Freistaat Thüringen verantwortlich und zuständig ist.

Gemäß Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Spielhallenverordnung müssen Betreiber den Nachweis über die Anmeldung zur Sachkundeunterrichtung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 erbringen. Bis zu diesem Termin muss auch der Nachweis über die Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens erbracht werden.

Gebühr und Bezahlung

Die Gebühr für die Unterrichtung mit anschließender Sachkundeprüfung beträgt 294,00 Euro.

Für die Anerkennung anderer Nachweise als bestandene Sachkundeprüfung gemäß Thüringer Spielhallenverordnung ist die Industrie- und Handelskammer Südthüringen zuständig. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 73,00 €.

Ansprechpartner für Rechtsauskünfte sowie die Anerkennung:

Für Rechtsauskünfte steht Ihnen Holger Fischer, Tel. 03681 362-114, fischer@suhl.ihk.de zur Verfügung.

Termine

Termine der IHK Südthüringen finden Sie im Veranstaltungskalender: Unterrichtung und Sachkundeprüfung gemäß §§ 4 und 7 ff. Thüringer Spielhallenverordnung

 

Als akkreditierte Prüforganisationen im Sinne des § 3a Absatz 1 des Thüringer Spielhallengesetzes stehen gegenwärtig die Unternehmen ClarCert GmbH, InterCert GmbH – Group of MTIC und TÜV Rheinland zur Verfügung. Die Betreiber von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen können sich dort für das Zertifizierungsverfahren anmelden.

Spielhallen – Schulungen

Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch die Glücksspielstaatsverträge, letztmals mit Glücksspielstaatsvertrag 2021, grundlegend geändert.

Hierbei wird nach der Schulung für das Servicepersonal in Thüringer Spielhallen sowie der Schulung für Thüringer Gastwirte in Gaststätten mit Glückspielautomaten unterschieden. Für detaillierte Informationen wählen Sie bitte eine der unten angegebenen Schulungen aus.

Schulung/Nachschulung für Service-Mitarbeiter und Inhaber von Gaststätten

Personen, die in Spielhallen und Gaststätten für die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung öffentlichen Glücksspiels eingesetzt werden, sowie die Inhaber von Gaststätten sind in der Früherkennung problematischen Spielverhaltens und über Maßnahmen der Suchtprävention zu schulen. Schulungen werden von den Industrie- und Handelskammern (IHK) in Zusammenarbeit mit den örtlichen Suchtberatungsstellen durchgeführt.

Termine

Schulungstermine der IHK Südthüringen finden Sie hier https://www.suhl.ihk.de/veranstaltungen

Schulungen für Mitarbeiter zertifizierter Spielhallen sowie Spielerschutzbeauftragte werden von der Firma Toppmanagement durchgeführt.

Kontakt:        

Toppmanagement Erfurt
Koenbergkstraße 3, 99084 Erfurt
Toppmanagement Erfurt
https://topp-spielerschutz.de/

Informationen zur Unterrichtung für Spielgeräteaufsteller nach §33c GewO sowie Unterrichtung und Sachkundeprüfung gemäß §§ 4 und 7 ff. Thüringer Spielhallenverordnung finden Sie nachfolgend.

Nächste Termine: Unterrichtung der Aufsteller von Spielgeräten und deren Personal nach §33c GewO

Unterrichtszeit von 10:00 - 15:15 Uhr  
   
Termin  
06. März 2024 19. Juni 2024
21. August 2024 06. November 2024

Personen, die nach dem 1. September 2013 eine Erlaubnis gemäß § 33c der Gewerbeordnung (GewO) zur Aufstellung von Spielautomaten beantragen sowie Personen, die als Angestellte mit der Aufstellung von Spielautomaten beschäftigt sind oder beschäftigt werden sollen, benötigen einen entsprechenden Nachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Aufsteller der Spielgeräte benötigt persönlich eine Erlaubnis, welche nicht übertragbar ist. Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) ist für jeden Gesellschafter eine Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen (GmbH/ UG) beantragt die juristische Person die Erlaubnis, wobei die Unterlagen für die Zuverlässigkeitsprüfung von jedem Geschäftsführer einzureichen sind.

Außerdem muss der Unternehmer anhand eines Sozialkonzepts einer öffentlich anerkannten Institution darstellen, wie den schädlichen Auswirkungen des Glückspiels vorgebeugt werden soll. Zum Thema Sozialkonzept informieren Sie sich bitte bei der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH unter www.awi-info.de oder erkundigen sich bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.

Im Rahmen der IHK-Unterrichtung für Aufsteller von Spielautomaten nach § 33c der GewO werden den Teilnehmern die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse über den Spieler- und Jugendschutz vermittelt. Die Organisation und Durchführung der Unterrichtung wurde den Industrie- und Handelskammern per Gesetz übertragen. (Siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 11. Dezember 2012)

Wem bereits vor dem 1. September 2013 eine Erlaubnis nach § 33c GewO erteilt wurde, fällt unter den gesetzlichen Bestandsschutz und muss die Unterrichtung nicht absolvieren. Dies gilt jedoch nicht für das Personal, das mit der Aufstellung beschäftigt ist/ beschäftigt werden soll.

Hinweis: Der IHK-Unterrichtungsnachweis besitzt bundesweit Gültigkeit. Sie können daher bei jeder IHK in Deutschland an der Unterrichtung teilnehmen. Eine 100%ige Anwesenheit ist Pflicht. Wir weisen darauf hin, dass die Unterrichtssprache Deutsch ist.

Gebühr und Bezahlung

Die Kosten der Unterrichtung belaufen sich auf 151,00 EUR. Einen Gebührenbescheid erhalten Sie ca. 14 Tage vor dem Unterrichtungstag gemeinsam mit der Einladung.

Rücktritt

Maßgebend für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der IHK Südthüringen. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen, die Textform ist ausreichend (E-Mail, Fax oder Brief). Eine telefonische Rücktrittserklärung genügt den Formerfordernissen nicht. Für Verbraucher gelten gesetzliche Bestimmungen zum Rücktritt. Bei einem Rücktritt nach Einladung, aber vor dem ersten Unterrichtungstag (Beginn der Veranstaltung), sind 50 % der Gebühr zu zahlen. Maßgeblich ist der Posteingang bei der IHK. Erfolgt keine Rücktrittserklärung ist die volle Gebühr zu zahlen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nicht kostenfrei möglich.

Die Thüringer Spielhallenverordnung (ThürSpielhallenVO) vom 14. Juni 2022, zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Spielhallenverordnung vom 15. Februar 2023 bestimmt, dass Betreiber (Erlaubnisinhaber) von zertifizierten Spielhallen einen Sachkundenachweis zu erbringen haben. Dieser besteht aus einer Unterrichtung mit anschließender schriftlicher Sachkundeprüfung. Die Unterrichtung dauert mindestens 14 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtungsstunde dauert mindestens 45 Minuten. Gegenstand der schriftlichen Sachkundeprüfung sind Fragen zu den Rechts- und Sachgebieten: Gewerbeordnung und Spielverordnung, Spielhallenrecht, Jugendschutzrecht, Prävention und Spielerschutz sowie Datenschutz und Aufzeichnungspflichten.

Nach der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach der Thüringer Spielhallenverordnung vom 22. Oktober 2022 sind die Thüringer Industrie- und Handelskammern für die Durchführung der Unterrichtung und Sachkundeprüfung zuständig. Für den gesamten Freistaat Thüringen wurde die IHK Südthüringen unter den IHKs als verantwortliche Kammer benannt.

Gemäß Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Spielhallenverordnung mussten Betreiber den Nachweis über die Anmeldung zur Sachkundeunterrichtung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 erbringen. Bis zu diesem Termin muss auch der Nachweis über die Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens erbracht werden.

Gebühr und Bezahlung

Die Gebühr für die Unterrichtung mit anschließender Sachkundeprüfung beträgt 294,00 Euro.

Für die Anerkennung anderer Nachweise als bestandene Sachkundeprüfung gemäß Thüringer Spielhallenverordnung ist die Industrie- und Handelskammer Südthüringen zuständig. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 73,00 €.

Rücktritt

Maßgebend für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der IHK Südthüringen. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen, die Textform ist ausreichend (E-Mail, Fax oder Brief). Eine telefonische Rücktrittserklärung genügt den Formerfordernissen nicht. Für Verbraucher gelten gesetzliche Bestimmungen zum Rücktritt. Bei einem Rücktritt nach Einladung, aber vor dem ersten Unterrichtungstag (Beginn der Veranstaltung), sind 50 % der Gebühr zu zahlen. Maßgeblich ist der Posteingang bei der IHK. Erfolgt keine Rücktrittserklärung ist die volle Gebühr zu zahlen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nicht kostenfrei möglich. Für den Rücktritt der Sachkundeprüfung gelten dieselben Bedingungen.

Rechtsauskünfte:

Für Rechtsauskünfte steht Ihnen Holger Fischer, Tel. 03681 362-114, fischer@suhl.ihk.de zur Verfügung.

Termine

Unterrichtszeit: 1. Tag 08:30 bis 16:30 Uhr | 2. Tag: 08:30 bis 12:45 Uhr und anschließende Prüfung 13:30 bis 15:30 Uhr

Termine

11. und 12. Januar 2024

14. und 15. März 2024

27. und 28. Mai 2024

22. und 23. August 2024

26. und 27. September 2024

Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch die Glücksspielstaatsverträge, letztmals mit Glücksspielstaatsvertrag 2021, grundlegend geändert. So schreibt die veränderte Glücksspielgesetzgebung, insbesondere auch das Thüringer Spielhallengesetz, Schulungen für Servicekräfte in Spielhallen vor. Die durch den Freistaat Thüringen entwickelten Mustersozialkonzepte beschreiben hierbei die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Spielhallen.

Ziel der eintägigen Schulung ist die Sensibilisierung für das Themenfeld Glücksspielsucht sowie die Vermittlung von Handlungskompetenz im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Inhalte

  • Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
  • Grundlagen zur Sucht im Allgemeinen
  • Glücksspielsucht als anerkannte Krankheit
  • Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
  • Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter mit Blick auf pathologisches Spielverhalten und mögliche Interventionen

Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch die Glücksspielstaatsverträge, letztmals mit Glücksspielstaatsvertrag 2021, grundlegend geändert. So schreibt die veränderte Glücksspielgesetzgebung, insbesondere auch das Thüringer Gaststättengesetz unter Verweis auf das Thüringer Spielhallengesetz, Schulungen für Gastwirte vor, die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 33 c Abs.1 Satz 1 Gewerbeordnung aufstellen. Die durch den Freistaat Thüringen entwickelten Mustersozialkonzepte beschreiben hierbei die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Gastronomen.

Ziel der eintägigen Schulung ist die Sensibilisierung für das Themenfeld Glücksspielsucht sowie die Vermittlung von Handlungskompetenz im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Inhalte

  • Dokumentation und rechtliche Grundlagen
  • Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
  • Grundlagen zur Sucht im Allgemeinen
  • Glücksspielsucht als anerkannte Krankheit
  • Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
  • Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter mit Blick auf pathologisches Spielverhalten und mögliche Interventionen

Die veränderte Glücksspielgesetzgebung schreibt Schulungen der Servicekräfte in Spielhallen vor. In Thüringen wurde ein Mustersozialkonzept durch den Freistaat entwickelt. Dieses beschreibt die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Spielhallen und legt fest, dass eine Nachschulung für Mitarbeiter in Spielhallen in einem Zyklus von 3 Jahren zu erfolgen hat. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Inhalte

Wiederholung zu den Themen:

  • Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
  • Sucht allgemein und Glücksspielsucht
  • Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
  • Erlangung und Festigung der Handlungskompetenzen im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern
  • Vertiefung der Kommunikations- und Interventionstechniken
  • Erfahrungsaustausch zu Fragen und Problemstellungen in der Umsetzung des Spielerschutzes

Die veränderte Glücksspielgesetzgebung schreibt Schulungen der Gastwirte in Gaststätten mit Glücksspielautomaten vor. In Thüringen wurde ein Mustersozialkonzept durch den Freistaat entwickelt. Dieses beschreibt die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Gastronomen und legt fest, dass eine Nachschulung für Gastwirte in einem Zyklus von 3 Jahren zu erfolgen hat. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Inhalte

Wiederholung zu den Themen:

  • Erfahrungsaustausch zur Dokumentation und zu den rechtlichen Grundlagen
  • Information über die Anträge, Sperranträge und die notwendigen Berichterstattungen
  • Spielverordnung, Jugendschutzgesetz, Nichtraucherschutzgesetz, Glücksspielgesetz, Spielhallengesetz inklusive Änderungen
  • Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
  • Sucht allgemein und Glücksspielsucht
  • Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
  • Erlangung und Festigung der Handlungskompetenzen im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern
  • Vertiefung der Kommunikations- und Interventionstechniken
  • Erfahrungsaustausch zu Fragen und Problemstellungen in der Umsetzung des Spielerschutzes

Rücktritt

Ein Rücktritt von der Anmeldung durch den Teilnehmer oder dessen Firma muss grundsätzlich schriftlich erfolgen (E-Mail, Fax oder Brief). Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK.

Der Teilnehmer kann bis fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Maßgebend für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der IHK Südthüringen. Danach ist bei erklärtem Rücktritt bis zum Veranstaltungsbeginn die Zahlung von 50 Prozent des vereinbarten Entgeltes fällig. Erfolgt keine Rücktrittserklärung werden die vollen Lehrgangsentgelte in Rechnung gestellt.

Kerstin Katzschmann
Kerstin Katzschmann
Sekretariat | Sachbearbeitung Bildungszentrum

Telefon +49 3681 362-421

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