FAQ IHK-Wahl 2022

Häufige Fragen zu Organisation und Hintergrund

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ablauf der IHK-Wahl für Sie zusammengestellt.

Organisation der Wahl

Die Vollversammlungswahl 2022 findet als Briefwahl statt. Die IHK versendet an alle Wahlberechtigten die Wahlunterlagen für die Briefwahl. Diese sind als vertrauliche Wahlunterlagen gekennzeichnet. Für die Briefwahl werden den Wahlberechtigten folgende Unterlagen übermittelt:

  • ein Vordruck für den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts (Wahlschein)
  • ein Stimmzettel
  • ein neutraler Umschlag mit der Bezeichnung „IHK-Wahl“ (Stimmzettelumschlag)
  • ein Umschlag für die Rücksendung der Wahlunterlagen (Rücksendeumschlag)

Die Wahlunterlagen enthalten den Hinweis, dass die Stimmabgabe nur durch den Wahlausübungsberechtigten persönlich und unbeobachtet erfolgen darf. Wer keine Wahlunterlagen erhalten bzw. diese versehentlich vernichtet hat, kann diese nochmals bei der IHK abfordern.

Wahlbüro
Tel. +49 3861 362-800
ihkwahl@suhl.ihk.de

Die Vollversammlungswahl findet per Briefwahl vom 30. September bis zum 28. Oktober 2022 statt.

Der Wahlausschuss der IHK legt die wichtigsten Termine und Fristen für den Ablauf der Wahl fest und macht diese in den Wahlbekanntmachungen im Internet auf der Website der IHK Südthüringen unter Angabe des Tags der Einstellung bekannt.

Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen.

Die Wahlberechtigung und die Ausübung des Wahlrechts regelt das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in Verbindung mit den §§ 3 und 4 der Wahlordnung der IHK Südthüringen.

Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben. Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.

Das Wahlrecht wird ausgeübt für IHK-Zugehörige natürliche Personen von diesen selbst, für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Berechtigung das Wahlrecht auszuüben, durch einen Handelsregisterauszug oder in sonstiger geeigneter Weise nachzuweisen. Bei Wahlbevollmächtigten bedarf es einer zu diesem Zweck ausgestellten Vollmacht.

Nach Vorgaben des Wahlausschusses stellt die IHK zur Vorbereitung der Wahl getrennt nach Wahlgruppen und Wahlbezirken Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) auf. Die IHK legt diese dem Wahlausschuss zur Bestätigung vor. Die Wählerlisten können auch in Dateiform erstellt werden.

Sie enthalten Angaben zu Name, Firma, Anschrift, Wahlgruppe, Wahlbezirk, Identnummer und Wirtschaftszweig der Wahlberechtigten.

Die Wählerlisten können für die Dauer von 14 Tagen durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten eingesehen werden. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk.

Aus den Wählerlisten geht außerdem hervor, in welcher Wahlgruppe und in welchem Wahlbezirk man wählen bzw. sich zur Wahl stellen kann. Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist. Der Zeitraum, in dem die Wählerlisten zur Einsicht in der IHK ausliegen und die Frist für Einsprüche gegen die Wählerlisten werden in der ersten Wahlbekanntmachung des Wahlausschusses bekannt gegeben.

Die Wählbarkeit regelt das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in Verbindung mit § 5 der Wahlordnung der IHK Südthüringen. Wichtig: Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen.

Wählbar sind natürliche Personen,

  • die berechtigt sind, das Kammerrecht auszuüben.
  • die am Wahltag volljährig sind.
  • die selbst Kammerzugehörige sind oder
  • die allein oder mit anderen zusammen zur gesetzlichen Vertretung eines Mitgliedsunternehmens befugt sind.

Wähbar sind besonders bestellte Bevollmächtigte. Das sind Personen,

  • die nicht im Handelsregister eingetragen sind, aber
  • im Unternehmen eine selbständige Stellung einnehmen, die mit der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmens vergleichbar ist.

Wählbar sind die im Handelsregister eingetragenen Prokuristen.

Hinweis: Nicht wählbar sind Personen, die nicht die Fähigkeiten besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

Für das Ehrenamt in der Vollversammlung kann jeder kandidieren, der volljährig ist und ein eigenes IHK-zugehöriges Unternehmen führt bzw. allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung eines Mitgliedsunternehmens befugt ist. Kandidieren können auch im Handelsregister eingetragene Prokuristen sowie besonders bestellte Bevollmächtigte.

Wer die Fähigkeit öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen nicht besitzt, kann nicht kandidieren. 

Wenn Sie kandidieren möchten und die Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte unterschrieben beim Wahlausschuss ein. Die Einreichung kann persönlich, postalisch oder per Fax erfolgen. Die Unterlagen sind ab Juni auf der Homepage abrufbar oder können direkt beim Wahlausschuss angefordert werden.

Zeitraum der Bewerbung

8. Juni bis 5. Juli 2022

Die konkreten Modalitäten für eine Kandidatur sind in § 11 der Wahlordnung geregelt. Der Wahlausschuss prüft den Wahlvorschlag.

 

Die Kandidaten werden vom Wahlausschuss im September 2022 bekannt gemacht und auf der Website der IHK Südthüringen veröffentlicht.

Nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest und macht die Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber bekannt. Die Bekanntmachung der Gewählten erfolgt Mitte November 2022 auf der Website der IHK Südthüringen.

Die gewählten Mitglieder treten als neue IHK-Vollversammlung zusammen und konstituieren sich. Die neue Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten, die Vizepräsidenten und weitere Mitglieder des Präsidiums. Die erste Sitzung der neu gewählten Vollversammlung findet im Januar 2023 statt.

Hintergründe der Wahl

Im Herbst 2022 wählen die Unternehmen aus dem IHK-Bezirk Südthüringen eine neue IHK-Vollversammlung. Die Gewerbetreibenden in den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg, dem Ilm-Kreis sowie der kreisfreiehen Stadt Suhl wählen insgesamt in unmittelbarer Wahl 48 ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter in die Vollversammlung der IHK Südthüringen.

Die Wahl findet alle fünf Jahre statt. Die Mitglieder der Vollversammlung bestimmen die Richtlinien der IHK-Arbeit. Sie diskutieren und beschließen gemeinsam über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Die Vollversammlung bestimmt den wirtschaftspolitischen Kurs und entscheidet über den Wirtschaftsplan sowie über die Höhe der Beiträge und Gebühren. Aus ihrer Mitte werden der Präsident und das Präsidium der IHK gewählt. Ihre Aufgaben in der Vollversammlung nehmen sie ehrenamtlich wahr.

Die Vollversammlung ist mit ihren 48 ehrenamtlich tätigen Unternehmern das Parlament der etwa 27.500 Mitgliedsunternehmen der IHK Südthüringen und damit oberstes Gremium der IHK. Unternehmer, vom Kleingewerbetreibenden bis Vorstandschef eines traditionsreichen Unternehmens, sitzen als gleichberechtigte Vertreter ihrer Branche und ihrer Region in der IHK-Vollversammlung.

Die Vollversammlung diskutiert wichtige aktuelle wirtschaftspolitische Themen und erarbeitet die wirtschaftspolitische Ausrichtung der IHK.

  • Die Vollversammlung bestimmt die Höhe der IHK-Beiträge und damit den Umfang der IHK-Arbeit.
  • Die Vollversammlung beschließt den Wirtschaftsplan, die Beitragsordnung und weitere Satzungen und entscheidet damit über die Arbeitsgrundlagen der IHK.
  • Die Vollversammlung ist für die Bestellung der Organe der IHK (Präsidium, Präsident, Hauptgeschäftsführer) zuständig.

Die Vollversammlung kann zu ihrer Unterstützung und zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse -neben Regionalausschüssen – Fachausschüsse mit beratender Funktion errichten.

Rechtsgrundlagen für die Wahl zur Vollversammlung sind das IHK-Gesetz und die Wahlordnung der IHK Südthüringen.

Um die IHK-Wahl 2022 durchzuführen, wählt die Vollversammlung einen aus drei Personen bestehenden Wahlausschuss. Der Wahlausschuss trifft alle wesentlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit der IHK-Wahl und legt insbesondere die Termine und Fristen gemäß der Wahlordnung fest. Zu seiner Unterstützung kann der Wahlausschuss Wahlhelfer bestimmen, denen er einzelne Aufgaben zur Erledigung überträgt. 

Die IHK-Zugehörigen werden zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen eingeteilt (§ 5 Absatz 4 Satz 2 IHKG)

Innerhalb der Wahlgruppen kann es regionale Unterteilungen geben (Wahlbezirke). Ziel dieser Einteilung ist es, eine spiegelbildliche Zusammensetzung der Vollversammlung nach der Branchenstruktur des IHK-Bezirks zu erreichen. Die Sitzverteilung soll die Branchenstruktur des IHK-Bezirks abbilden.

Die Zuordnung der Sitze auf die Wahlgruppen und Wahlbezirke richtet sich nach dem Gewerbeertrag, nach der Anzahl der Unternehmen, der Anzahl der Beschäftigten und dem Umsatz.

Die Mitglieder der Vollversammlung der IHK werden innerhalb ihrer jeweiligen Wahlgruppe und ihres Wahlbezirks gewählt. Die den Wahlgruppen und -bezirken zugeordneten Sitze in der Vollversammlung hängen von der wirtschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Branche ab. Die Zuordnung der Sitze auf die Wahlgruppen und Wahlbezirke richtet sich nach Gewerbeertrag, Anzahl der Unternehmen, Anzahl der Beschäftigten und Umsatz.

Im IHK-Bezirk Südthüringen gibt es folgende sieben Wahlgruppen:

Die Zuordnung zu einer Wahlgruppe richtet sich nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der Tätigkeit des Unternehmens. Dieser Schwerpunkt ist im Regelfall aus der Gewerbeanmeldung bzw. der Handelsregistereintragung ersichtlich. Im Einzelfall kann es davon Abweichungen geben.

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