Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“

Seit dem 1. Januar 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung (GewO) beziehungsweise § 34 h GewO. Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen müssen sie dafür auch eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachweisen.

Für den Nachweis der Sachkunde müssen die Gewerbetreibenden - soweit sie nicht über einen gleichgestellten Abschluss (§ 4 FinVermV) verfügen - eine Prüfung zum "Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK"/zur "Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK" vor der IHK erfolgreich ablegen. Das gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Voraussetzung dafür ist ein Sachkundenachweis.

Die Durchführung dieser Sachkundeprüfung wird durch die IHK Südthüringen nicht mehr angeboten. In Thüringen können Sie diese Prüfung bei der IHK Erfurt oder der IHK Ostthüringen zu Gera ablegen. Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie daher auf den jeweiligen Internetseiten der IHK Erfurt und der IHK Ostthüringen zu Gera.

Cindy Funk
Cindy Funk
Sachbearbeiterin Recht

Telefon +49 3681 362-202

 E-Mail funk@suhl.ihk.de

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