Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“

Seit dem 1. Januar 2013 benötigen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung (GewO) beziehungsweise § 34 h GewO. Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen müssen sie dafür auch eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde nachweisen.

Für den Nachweis der Sachkunde müssen die Gewerbetreibenden - soweit sie nicht über einen gleichgestellten Abschluss (§ 4 FinVermV) verfügen - eine Prüfung zum "Geprüften Finanzanlagenfachmann IHK"/zur "Geprüften Finanzanlagenfachfrau IHK" vor der IHK erfolgreich ablegen. Das gilt auch für die Beschäftigten eines Gewerbetreibenden, die direkt bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken. Voraussetzung dafür ist ein Sachkundenachweis.

Die Prüfung "Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK" kann bundesweit vor jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die diese Prüfung anbietet.

In Thüringen bietet ausschließlich die IHK Erfurt Prüfungen an. Nähere Informationen hierzu sowie Ansprechpartner finden Sie unter dem folgenden Link:

Prüfung "Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK"

Cindy Funk
Sachbearbeiterin Recht

Telefon +49 3681 362-202

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