Fachkundeprüfung Waffenhandel

Wer gewerbsmäßig mit Schusswaffen oder Munition handeln oder eine entsprechende Stellvertreterfunktion ausüben möchte, benötigt in der Regel eine behördliche Erlaubnis. Voraussetzung hierfür ist unter anderem der Nachweis der erforderlichen Fachkunde. Mit der Fachkundeprüfung weisen Antragsteller ihre Kenntnisse des Waffenrechts sowie ihre Fachkenntnisse über Waffen, Munition und deren sichere Handhabung nach.

Die Fachkundeprüfung Waffenhandel findet zu den nachfolgenden Terminen im Bildungszentrum der IHK Südthüringen (Hauptstr. 33, 98529 Suhl-Mäbendorf) statt.

Die personenbezogene Online-Anmeldung erfolgt über den blauen Button „Anmeldung“. 
Dort werden Ihnen die nächsten verfügbaren Prüfungstermine zur Auswahl angezeigt.

Bei Fragen zur Terminplanung oder zur Fachkundeprüfung helfen wir Ihnen gerne telefonisch weiter.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Anmeldung, Prüfung und Vorbereitung finden Sie weiter unten auf dieser Seite im Bereich „Fragen und Antworten zur Fachkundeprüfung Waffenhandel“.

Terminplanung 2026/2027

Prüftermin Anmeldeschluss für den Termin
 9. / 10. / 11. November 2026ausgebucht12. / 13. / 14. Oktober 2026
7. /  8. /  9. Dezember 2026ausgebucht9. / 10. / 11. November 2026
18. / 19. / 20. Januar 2027 14. / 15. / 16. Dezember 2026
15. / 16. / 17. Februar 2027 18. / 19. / 20. Januar 2027
22. / 23. / 24. März 2027 22. / 23. / 24. Februar 2027
19. / 20. / 21. April 2027 15. / 16. / 17. März 2027
24. / 25. / 26. Mai 2027 26. / 27. / 28. April 2027
21. / 22. / 23. Juni 2027 24. / 25. / 26. Mai 2027
12. / 13. / 14. Juli 2027 14. / 15. / 16. Juni 2027
16. / 17. / 18. August 2027 19. / 20. / 21. Juli 2027
13. / 14. / 15. September 2027 16. / 17. / 18. August 2027
18. / 19. / 20. Oktober 2027 20. / 21. / 22. September 2027

Fragen und Antworten zur Fachkundeprüfung Waffenhandel

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Fachkundeprüfung Waffenhandel:

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Die Anmeldung zu einem bestimmten Prüfungstermin erfolgt ausschließlich online über die Internetseite der IHK Südthüringen.

Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK Südthüringen erst verbindlich, wenn der Termin per E-Mail von ihr bestätigt wurde.

HINWEIS: Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link. Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden verbindlich durch Anklicken des Bestätigungs-Links. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern wieder zur Verfügung gestellt.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung zur Fachkundeprüfung?

  1. Kopie Ihres Personalausweises mit Vorder- und Rückseite zum Abgleich der Daten (Bild- oder PDF-Datei)
  2. Bestätigung der Anmeldung durch Ihre zuständige Waffenbehörde

Wir empfehlen, vor Ihrer Anmeldung zur Fachkundeprüfung Kontakt mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde aufzunehmen und die Prüfungsteilnahme abzustimmen. So lassen sich mögliche Rückfragen oder Verzögerungen bei der späteren Beantragung der Waffenhandelserlaubnis vermeiden.

Im Rahmen des Prüfungsverfahrens der IHK Südthüringen empfehlen wir die Vorlage einer Bestätigung Ihrer zuständigen Waffenbehörde. Nutzen Sie hierfür gern unser Formular „Bestätigung der zuständigen Waffenbehörde“ (siehe Downloads). Die Bestätigung kann mit der Anmeldung oder bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin nachgereicht werden. Alternativ ist auch eine andere geeignete schriftliche Bestätigung der Behörde möglich.

Wann erhalte ich meine Einladung?

Die Einladung mit Informationen zum Prüfungsort, zur Uhrzeit und weiteren Hinweisen zur Prüfung wird mit dem entsprechenden Gebührenbescheid in der Regel etwa drei Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail versandt.

Ihre zuständige Erlaubnisbehörde ist die Waffenbehörde an dem Ort, an dem sich Ihr Unternehmen bzw. Ihre gewerbliche Niederlassung befindet (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

Wer benötigt eine Fachkundeprüfung für den Waffenhandel?

Wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition erwerben, vertreiben, anderen überlassen oder entsprechende Geschäfte vermitteln möchte, benötigt grundsätzlich eine Waffenhandelserlaubnis der zuständigen Behörde. Dies gilt auch für eine Stellvertretererlaubnis nach § 21a WaffG.

Von der Verpflichtung zum Nachweis der Fachkunde ausgenommen sind Personen, die als Büchsenmacher die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen (§ 22 Abs. 1 WaffG).

Wer ist für die Fachkundeprüfung zuständig?

Die Fachkundeprüfung für den Waffenhandel wird deutschlandweit von verschiedenen zuständigen Stellen durchgeführt. Für das Bundesland Thüringen wurde die Durchführung der Prüfung sowie die Geschäftsführung des staatlichen Prüfungsausschusses der IHK Südthüringen übertragen.

Die Organisation und Durchführung der Fachkundeprüfung Waffenhandel durch die IHK Südthüringen entspricht den bundesrechtlichen Anforderungen des Waffengesetzes und der hierzu erlassenen Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung.

Der vom Thüringer Landesverwaltungsamt bestellte Prüfungsausschuss nimmt seine ehrenamtliche Tätigkeit auf Grundlage der genehmigten Geschäftsordnung für den bei der IHK Südthüringen gebildeten staatlichen Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fachkundeprüfung für den Waffenhandel wahr.

Welche Prüfungsgebiete gibt es?

Die Fachkundeprüfung kann für einzelne Waffen- und Munitionsarten oder für mehrere Prüfungsgebiete abgelegt werden. Möglich sind:

1. Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte

1.1 Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen
1.2 Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer
1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6 bis 2.8 des Waffengesetzes
1.4 Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser
1.5 Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen
1.6 Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind
1.7 Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen.

2. Munition

2.1 Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1)
2.2 Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2)
2.3 Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3)
2.4 Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser (1.4)
2.5 Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind, und aus sonstigen ihnen gleichstehenden Geräten (1.6 und 1.7).

Die aufgeführten Teilbereiche sind verbindlich, können aber einzeln oder als Gesamtheit beantragt werden. Die konkrete Auswahl richtet sich nach dem Umfang der beantragten Waffenhandelserlaubnis. 

Muss ich die Fachkunde für alle Waffen- und Munitionsarten nachweisen?

Nein. Sie werden ausschließlich in den von Ihnen beantragten Prüfungsgebieten geprüft. Die Fachkunde wird nur für diese Prüfungsgebiete bescheinigt. Eine Waffenhandelserlaubnis kann entsprechend nur für die Waffen- und Munitionsarten erteilt werden, für die die erforderliche Fachkunde nachgewiesen wurde.

Welche Kenntnisse werden geprüft?

Die Prüfung dient dem Nachweis ausreichender Kenntnisse für die beantragten Waffen- und Munitionsarten. Geprüft werden daher nur die Kenntnisse, die sich auf die beantragten Prüfungsgebiete beziehen. Die in der Prüfung nachzuweisende Fachkunde umfasst ausreichende:

  • Kenntnisse der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie die Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen und der beschussrechtlichen Vorschriften,
  • Kenntnisse über Art, Konstruktion und Handhabung der gebräuchlichen Schusswaffen, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen beantragt wird,
  • Kenntnisse über die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt wird.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Fachkundeprüfung wird als mündliche Einzelprüfung durchgeführt und ist nicht öffentlich. Vor Prüfungsbeginn erfolgt die Identitätsprüfung anhand eines gültigen Personalausweises (alternativ Reisepass). Die Prüfung beginnt anschließend in der Regel mit einem praktisch-technischen Teil. Dabei erläutern Sie anhand vorgelegter Waffen und Munition deren Merkmale, Funktionsweise und Handhabung. Zudem sind Munitionsarten zu bestimmen und handelsspezifische Fragen zu beantworten. Anschließend werden Ihre Kenntnisse im Waffenrecht geprüft.

Was muss ich am Prüfungstag mitbringen?

Bitte finden Sie sich rechtzeitig am Prüfungsort ein, idealerweise etwa 30 Minuten vor Beginn Ihrer Prüfung. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis (alternativ Reisepass) mit. Außerdem muss die Prüfungsgebühr vor dem Prüfungstag vollständig auf dem Konto der IHK Südthüringen eingegangen sein.

Kann ich die Prüfung wiederholen, wenn ich nicht bestanden habe?

Ja. Eine nicht bestandene Fachkundeprüfung kann grundsätzlich wiederholt werden. Dies gilt, sofern der Prüfungsausschuss im Einzelfall keine Sperrfrist festgelegt hat.

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?

Die Fachkundeprüfung kann für einzelne Waffen- und Munitionsarten oder für mehrere Prüfungsgebiete abgelegt werden. Die Teilnahme an der Prüfung ist gebührenpflichtig.

Die Höhe der Gebühren ist im Gebührentarif der IHK Südthüringen festgelegt. Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem Umfang der beantragten Prüfungsgebiete:

  • Prüfung für eine Waffenart einschließlich zugehöriger Munition: 298,- Euro
  • Prüfung für mehrere Waffenarten einschließlich zugehöriger Munition: 338,- Euro

Die Prüfungsgebühr wird mit Versand der Einladung (in der Regel etwa drei Wochen vor dem Prüfungstermin) durch Gebührenbescheid erhoben und muss rechtzeitig vor dem Prüfungstag vollständig bei der IHK Südthüringen eingegangen sein. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto der IHK. Die rechtzeitige Entrichtung der Gebühr ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.

Kann ich von der Prüfung zurücktreten?

Ja. Eine Abmeldung von der Prüfung ist per E-Mail, Fax oder Brief möglich. 

Bis zum Versand der Einladung (in der Regel etwa drei Wochen vor dem Prüfungstermin) ist eine Abmeldung kostenfrei möglich. Geht Ihre Abmeldung nach Versand der Einladung, jedoch vor dem Prüfungstag bei der IHK Südthüringen ein, werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr erhoben. Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung oder wird die Prüfung nicht angetreten, wird die volle Prüfungsgebühr berechnet. Maßgeblich ist jeweils der Eingang Ihrer Erklärung bei der IHK Südthüringen.

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Die Vorbereitung kann im Selbststudium oder durch die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang erfolgen. Die Wahl der Vorbereitung bleibt den Teilnehmern selbst überlassen.

Gibt es Lernmaterialien?

Ja. Zur Vorbereitung empfehlen wir die DIHK-Publikation „Leitfaden Waffenhandel – Fragen und Antworten für die Fachkundeprüfung“. Die Publikation unterstützt die Vorbereitung auf die Prüfung und kann zum Preis von 22,00 Euro zzgl. 1,80 Euro Porto über die IHK Südthüringen bezogen werden.

Bestellungen richten Sie bitte per E-Mail an Frau Stein - stein@suhl.ihk.de - unter Angabe der gewünschten Anzahl sowie der Liefer- und Rechnungsanschrift. 

Maike Stein
Maike Voss
Unternehmer-Service-Center

Telefon +49 3681 362-101

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Daniela Maydowski
Sekretariat | Assistenz

Telefon +49 3681 362-167

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