Informationen zum Thema Berufskraftfahrer: - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - Qualifizierung des Fahrpersonals - Prüfung und Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung Straße/ Eisenbahn/ Binnenschiff (GGVSEB).
Es ist zukünftig im Rahmen der Genehmigungserteilung durch die Erteilungsbehörde im EDV-Programm bezüglich des Verkehrsleiters die Nr. der Fachkundebescheinigung einzutragen.
Für die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kfz, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschl. des Anhängers) 3,5 Tonnen übersteigt, wird eine Erlaubnis benötigt.
Der Antrag auf Genehmigungserteilung für den Omnibusverkehr ist beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu stellen.
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde.
+49 3681 362-132
+49 3681 362-220
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