Berufsausbildungsmodernisierungsgesetz – mehr als Azubi-Mindestlohn
Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) begrüßt die schnelle Kabinettsentscheidung zum Berufsausbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) am heutigen Mittwoch, 15. Mai 2019.
Insbesondere die angekündigte Positionierung von Abschlüssen der berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung wie Fachwirte und Industriemeister als „Bachelor Professional“ sowie Betriebswirte und Technische Betriebswirte als „Master Professional“ sind ein starkes Signal für die berufliche Karriere im betrieblichen Umfeld.
Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses steht aktuell die vorgeschlagene Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 515 Euro brutto. Scheinbar betrifft dieser sogenannte Azubi-Mindestlohn überdurchschnittlich viele Auszubildende. Eine genaue Betrachtung relativiert jedoch die Situation.
Aus Sicht der IHK Südthüringen war keine gesetzliche Regulierung zur Vergütung von Auszubildenden erforderlich. Die Unternehmen insbesondere der Industrie, des Handels, der Versorgungswirtschaft, sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes haben in den letzten Jahren ihre Ausbildungsvergütungen deutlich erhöht. Spitzenreiter wie die Metall- und Elektroindustrie zahlen bereits seit 2018 im ersten Ausbildungsjahr 1.007 Euro monatlich. Dieser Betrag steigert sich bis zum vierten Ausbildungsjahr auf aktuell 1.179 Euro pro Monat. Ähnlich hoch sind die Azubigehälter in der Glas- und in der Papierindustrie sowie in der Bauwirtschaft.
„Für tarifgebundene IHK-Unternehmen gibt es nur einen Ausbildungsberuf, der unter der Mindestvergütungsgrenze für Azubis liegt. Auch nicht-tarifgebundene Unternehmen, die in 17 von 21 Ausbildungsbereichen ausbilden, zahlen bereits deutlich über 515 Euro. Nun steht vor allem die öffentliche Hand selbst unter Druck. Schließlich werden in den überbetrieblichen Ausbildungen bislang die niedrigsten Vergütungen gezahlt“, sagt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.
Suhl, 15.05.2019
+49 3681 362-212