Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
Personen, die im Bewachungsgewerbe bestimmte Tätigkeiten ausführen wollen, müssen eine Sachkundeprüfung erfolgreich ablegen. Dies sieht die Gewerbeordnung und die Bewachungsverordnung vor. Die Einzelheiten sind durch das Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerberechts vom 23. Juli 2002 (BGBl. I vom 26.07.2002, S. 2724 ff.) geregelt. Die Sachkundeprüfung wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen.
Wichtige Hinweise:
Für die direkte Ausübung folgender Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z. B. Citystreifen)
- Schutz vor Ladendieben (z. B. Einzelhandelsdetektive)
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
- In leitender Funktion
- Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz für Flüchtlingsunterkünfte
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
- Gewerbetreibende (Unternehmer)
- gesetzliche Vertreter juristischer Personen
- die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen
Die Sachkundeprüfung muss jeder nachweisen, der eine der genannten Tätigkeiten ausübt oder ausüben will – dies gilt für Selbständige, gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter ebenso wie für das Wachpersonal in Bewachungsunternehmen.
Bei der erstmaligen Aufnahme dieser Tätigkeiten muss die Prüfung vor deren Beginn abgelegt werden. Für Personen, die am 1. Januar 2003 weniger als 3 Jahre oder mit Unterbrechungen tätig waren, galt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2005, um die Sachkundeprüfung nachzuholen.
Vor Beginn der Prüfung ist zur Feststellung Ihrer Identität ein gültiges Personaldokument (mit Lichtbild) vorzulegen. Diese sind Personalausweis, Reisepass und mit „Ausweisersatz“ gekennzeichnete Passersatzdokumente. Nur nach Vorlage dieser Lichtbildausweise ist eine Teilnahme möglich.
Nicht ausreichend zur Identitätsfeststellung sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen etc.!
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Personaldokument als Identitätsnachweis für die Prüfung zulässig ist, treten Sie bitte vor der Prüfung mit uns in Kontakt.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihre Identität mit dem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen, bitte zusätzlich Ihre Meldebescheinigung unaufgefordert mit vorlegen!
Termin | Anmeldeschluss |
16.01.2025 | 01.01.2025 |
20.02.2025 | 05.02.2025 |
20.03.2025 | 05.03.2025 |
17.04.2025 | 02.04.2025 |
15.05.2025 | 30.04.2025 |
26.06.2025 | 11.06.2025 |
17.07.2025 | 03.07.2025 |
21.08.2025 | 06.08.2025 |
25.09.2025 | 10.09.2025 |
16.10.2025 | 01.10.2025 |
20.11.2025 | 05.11.2025 |
04.12.2025 | 19.11.2025 |
Hinweis: Alle buchbaren Termine finden Sie unter „Zur Prüfung anmelden“. Nach Auswahl Ihrer Variante (Gesamtprüfung oder mündliche Wiederholung) sind alle verfügbaren Plätze tagesaktuell aufgeführt.
Erscheint ein Termin dort nicht, ist leider keine Buchung möglich, da alle Plätze belegt oder die Anmeldefrist verstrichen ist.
Gesamtprüfung (schriftlich und mündlich): 171,00 €
Mündliche Prüfung (Wiederholung): 96,00 €
Sie erhalten zwei Wochen vor dem Prüfungstermin den Gebührenbescheid per Mail zugesandt.
Die Zahlung muss spätestens bis einen Tag vor der Prüfung an uns überwiesen sein.
Die Prüfung findet im
IHK Bildungszentrum,
Hauptstraße 33,
98529 Suhl-Mäbendorf
statt.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (15 Minuten je Prüfling).
Die Prüfungssprache ist Deutsch. Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
Die schriftliche Prüfung wird am PC durchgeführt. Sie beginnt um 9.00 Uhr (Abweichungen sind möglich. Verbindlich ist die Zeit in Ihrer Einladung.) und dauert 120 Minuten.
Sie finden hier eine kostenlose Demo, um sich mit der Prüfungssoftware vertraut zu machen.
Das Ergebnis Ihrer schriftlichen Prüfung erfahren Sie direkt im Anschluss. Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, werden Sie für die mündliche Prüfung zugelassen.
Die mündliche Prüfung findet am gleichen Tag, am Nachmittag statt. Die genaue Prüfungszeit erfahren Sie am Prüfungstag. Bitte planen Sie genügend Zeit am Nachmittag ein.
Für das Bestehen der Prüfung müssen beide Prüfungsteile bestanden werden.
Bitte melden Sie sich über unser Online-Portal an: https://www.suhl.ihk.de/bildung/sach-und-fachkundepruefungen/bewachungsgewerbe/anmeldungbgp
Hinweis: Alle buchbaren Termine finden Sie im Online-Portal. Nach Auswahl Ihrer Variante (Gesamtprüfung oder mündliche Wiederholung) sind alle verfügbaren Plätze tagesaktuell aufgeführt.
Erscheint ein Termin dort nicht, ist leider keine Buchung möglich, da alle Plätze belegt oder die Anmeldefrist verstrichen ist.
Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte schriftlich per Mail bei Ihrem Ansprechpartner ab.
Telefonische Absagen werden nicht akzeptiert.
Die Rücktrittsbedingungen sind wie folgt:
- Rücktritt vor Versand der Einladung: kostenfrei
- Rücktritt nach Versand der Einladung und vor Beginn der Prüfung: 50 % der Prüfungsgebühr
- Fernbleiben/Rücktritt nach Beginn der Prüfung: 100 % der Prüfungsgebühr
- Eine Nichtteilnahme an der Prüfung wegen Krankheit ist kein besonderer Rücktrittsgrund. Wenn Sie vor der Prüfung oder am Prüfungstag krank werden und absehbar ist, dass Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte regulär vor Beginn der Prüfung ab. Auch in diesem Fall fällt eine Rücktrittsgebühr von 50 % der Anmeldegebühr an. Eine Absage muss vor Prüfungsbeginn erfolgen, da anderenfalls die volle Prüfungsgebühr anfällt.
Die Sachkundeprüfung erstreckt sich inhaltlich auf die in § 7 BewachV aufgeführten Sachgebiete:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Details finden Sie im Rahmenplan im Downloadbereich.
Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbstständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden.
Die Prüfung kann wiederholt werden.
Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung melden Sie sich bitte online für einen neuen Termin an.
Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung muss diese innerhalb von zwei Jahren ab Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils bestanden sein. Bitte melden Sie sich online für einen Wiederholungstermin an.
Folgende Prüfungszeugnisse werden als Nachweis der erforderlichen Prüfung anerkannt:
- für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse in der Berufsausbildung (Fachkraft für Schutz und Sicherheit)
- für das Bewachungsgewerbe einschlägige Weiterbildungsabschlüsse mit einer Prüfung vor der IHK (Geprüfter Werkschutzmeister, Geprüfte Werkschutzfachkraft)
- Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst, auch im Bundesgrenzschutz und in der Bundespolizei, für den mittleren Justizvollzugsdienst, für den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe) sowie für Feldjäger in der Bundeswehr
- Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechungen im Bewachungsgewerbe tätig waren
+49 3681 362-426
Anmeldung
Prüfungsgebühr:
Gesamtprüfung 171,00 Euro (schriftlich + mündlich)
Wiederholungsprüfung 96,00 Euro (mündlich)