Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe

Personen, die im Bewachungsgewerbe bestimmte Tätigkeiten ausführen wollen, müssen eine Sachkundeprüfung erfolgreich ablegen. Dies sieht die Gewerbeordnung und die Bewachungsverordnung vor. Die Einzelheiten sind durch das Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerberechts vom 23. Juli 2002 (BGBl. I vom 26.07.2002, S. 2724 ff.) geregelt. Die Sachkundeprüfung wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen.

TERMINPLANUNG FÜR 2024

PrüfungsterminAnmeldeschluss
18. Januar 20244. Januar 2024
15. Februar 20241. Februar 2024
21. März 20247. März 2024
18. April 20244. April 2024
16. Mai 20242. Mai 2024
20. Juni 20246. Juni 2024
18. Juli 20244. Juli 2024
22. August 20248. August 2024
19. September 20245. September 2024
17. Oktober 20243. Oktober 2024
21. November 20247. November 2024
12. Dezember 202428. November 2024

Für die direkte Ausübung folgender Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z. B. Citystreifen)
  • Schutz vor Ladendieben (z. B. Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
  • In leitender Funktion
    • Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz für Flüchtlingsunterkünfte
    • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Gewerbetreibende (Unternehmer)
    • gesetzliche Vertreter juristischer Personen
    • die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen

Die Sachkundeprüfung muss jeder nachweisen, der eine der genannten Tätigkeiten ausübt oder ausüben will – dies gilt für Selbständige, gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter ebenso wie für das Wachpersonal in Bewachungsunternehmen.

Bei der erstmaligen Aufnahme dieser Tätigkeiten muss die Prüfung vor deren Beginn abgelegt werden. Für Personen, die am 1. Januar 2003 weniger als 3 Jahre oder mit Unterbrechungen tätig waren, galt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2005, um die Sachkundeprüfung nachzuholen.

  • Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen Teil (15 Minuten je Prüfling).
  • Die Prüfung muss in deutscher Sprache abgelegt werden. Wörterbücher oder andere Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
  • Die schriftlichen Sachkundeprüfungen finden bundeseinheitlich an jedem dritten Donnerstag im Monat statt. Ausnahmen sind möglich und hängen von der zeitlichen Lage der Feiertage ab. Die mündliche Prüfung findet direkt im Anschluss an die bestandene (mind. 50 Prozent) schriftliche Prüfung statt.
  • Die Prüfungsgebühr beträgt laut Gebührentarif 168,00 Euro. Sie erhalten ca. zwei Wochen vor dem Prüfungstermin einen Gebührenbescheid mit der Zahlungsaufforderung. Die Prüfungsgebühr muss bis spätestens am Tag vor der Prüfung überwiesen sein.

Die Sachkundeprüfung erstreckt sich inhaltlich auf die Sachgebiete

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
  2. Datenschutzrecht,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch,
  4. Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
  5. Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste,
  6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Die Art und Weise der Vorbereitung ist grundsätzlich jedem Teilnehmer freigestellt. Sie kann von freien Weiterbildungseinrichtungen oder in Unternehmen durchgeführt werden.

 

  • Bei Nichtbestehen der Prüfung können die einzelnen Prüfungsteile wiederholt werden.
  • Der mündliche Prüfungsteil muss innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils erfolgreich abgelegt werden, anderenfalls gilt die Sachkundeprüfung insgesamt als nicht bestanden.

Die Prüfungsgebühr wird mit der Einladung durch die IHK Südthüringen fällig. Ein Rücktritt von der Prüfung muss schriftlich erfolgen (E-Mail, Fax oder Brief).

  • Bei einem Rücktritt von der Prüfung nach Einladung, aber vor dem Prüfungstag, werden 50 % der Gebühr berechnet. Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK.
  • Erfolgt keine Rücktrittserklärung wird dem Prüfungsteilnehmer die volle Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt.
  • Falls eine Sachkundeprüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Folgende Prüfungszeugnisse werden als Nachweis der erforderlichen Prüfung anerkannt:

  • für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse in der Berufsausbildung  (Fachkraft für Schutz und Sicherheit)
  • für das Bewachungsgewerbe einschlägige Weiterbildungsabschlüsse mit einer Prüfung vor der IHK (Geprüfter Werkschutzmeister, Geprüfte Werkschutzfachkraft)
  • Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren    Polizeivollzugsdienst, auch im Bundesgrenzschutz und in der Bundespolizei, für den mittleren Justizvollzugsdienst, für den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe) sowie für Feldjäger in der Bundeswehr
  • Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechungen im Bewachungsgewerbe tätig waren
Nicole Groß
Nicole Groß
Referentin Weiterbildung

Telefon +49 3681 362-426

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Prüfungsgebühr:

  • Gesamtprüfung (schriftlich + mündlich) 168 Euro
  • Wiederholungsprüfung (mündlich) 96 Euro