Antrag für Zweitschriften und Ersatzbescheinigungen

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Ihre E-Mail-Adresse ist zur Bestätigung der Bestellung notwendig. Nach dem Absenden Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns automatisch eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.

Bitte bestätigen Sie Ihre Zweitschriftenbestellung innerhalb von 24 Stunden verbindlich durch Anklicken des Bestätigungslinks in der Email.

Der Gebührenbescheid geht Ihnen mit gesonderter Post zu.


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Rechtshinweise

Durch die Ausstellung einer Zweitschrift verlieren die Originalurkunde sowie alle bereits ausgestellten Ausfertigungen und Zweitschriften ihre Gültigkeit.

Die Erstellung einer Zweitschrift ist gemäß der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen kostenpflichtig. Bereits mit Antragstellung wird die Gebührenpflicht ausgelöst.

Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie unserem aktuellen Gebührentarif.

Insbesondere unvollständige Unterlagen bzw. unvollständige/falsche Angaben können die Bearbeitungszeit verlängern und höhere Kosten verursachen.

Falsche Angaben oder Verschweigen von Tatsachen können strafrechtlich relevant sein und eine Strafverfolgung auslösen.


Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung ‎‎(DSGVO) gegenüber Prüfungsteilnehmern gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der ‎betroffenen Person) und nach Art. 14 DSGVO (Anmeldung durch Dritte)

Die Verarbeitung, ‎insbesondere Erhebung und Speicherung, Ihrer personenbezogener Daten ist erforderlich, um die Prüfung/Unterrichtung durchführen oder eine Zweitschrift der Bescheinigung ausstellen zu können. Die über dieses ‎Formular von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir ausschließlich in ‎Übereinstimmung mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung.

Informationen zum ‎Datenschutz finden Sie unter: https://www.suhl.ihk.de/datenschutz

Nicole Groß
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