Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Problem gelöst:

Die Nichtanerkennung qualifizierter Berufsausbildungen im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie die Positivliste, die nur die bei Agentur für Arbeit gemeldete Bedarfe erfasste, haben den Zuzug von Fachkräften aus Drittstaaten unnötig erschwert.

Interessenvertretung lohnt sich:

Die IHKs haben im Verbund bewirkt, dass ein einheitlicher Fachkräftebegriff eingeführt wurde, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst. Auch die Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und einem vorliegendem Arbeitsvertrag sowie die Begrenzung auf Mangelberufe (Positivliste) sind entfallen. Damit ist eine gezielte und beschleunigte Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten möglich.

Berufsorientierung ein Muss

Problem gelöst:

Nicht an allen Thüringer Schulen sind mit einer frühzeitigen Berufsorientierung Brücken zwischen Schule und Beruf gebaut worden. Abbruchinduzierende Fehlorientierungen in Ausbildung und Studium waren die Folge.

Interessenvertretung lohnt sich:

Wir haben eine Überarbeitung des Thüringer Schulgesetzes erreicht.

Die Berufsorientierung als obligatorischer Bestandteil des Unterrichts aller Schulformen ist dank der IHK in das Thüringer Schulgesetz aufgenommen worden, um die Lebensplanung der Jugendlichen einzuleiten sowie abbruchinduzierende Fehlorientierungen von Ausbildung und Studium zu vermeiden.

Vietnamprojekt

Impuls gesetzt:

Nachdem die IHK Südthüringen im Jahr 2017 in einem Pilotprojekt erstmals junge vietnamesische Auszubildende für Südthüringen anwarb, konnte das Projekt verstetigt, auch mit Unterstützung der Landesregierung ausgebaut und auf ganz Thüringen ausgeweitet werden.

Das Vietnamprojekt ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Fachkräfteengpässe. Es ist längst kein Pilotprojekt mehr und kann als Blaupause für die Anwerbung von Auszubildenden aus Drittstaaten dienen. Dank unserer Projekterfahrung ist eine Förderrichtlinie entstanden, die die Sprachausbildung auf das B2-Sprachniveau und den Prozess des Anwerbens von Auszubildenden aus Drittstaaten fördert.

Pandemiemanagement

Probleme lösen:

Ab Mitte März 2020 zeigte die Corona-Krise ihre volle Wirkung auf die heimische Wirtschaft. Das wirtschaftliche Handeln unserer Mitgliedsunternehmen stand vor erheblichen Herausforderungen und kam teilweise zum Erliegen. Internationale Geschäftsbeziehungen wurden unterbrochen und bisherige Geschäftsmodelle waren nicht mehr umsetzbar. Mit Beginn der Corona-Pandemie und den aus ihr resultierenden politischen Entscheidungen, insbesondere dem Lockdown, waren die Südthüringer Unternehmen branchenübergreifend mit einer Vielzahl existenzbedrohenden Herausforderungen konfrontiert.

Impulse setzen:

Die IHK Südthüringen reagierte umgehend und richtete die Prioritäten zwischen Interessenvertretung, Dienstleistung und hoheitlichen Aufgaben neu aus: mit Kreativität, Flexibilität, Einsatz, guten Ideen und dem Blick nach vorn. Das vorrangige Ziel bestand 2020 darin, die Südthüringische Wirtschaft bei der Krisenbewältigung zu unterstützen. Die IHK Südthüringen richtete einen abteilungsübergreifend arbeitenden Krisenstab ein, der die Themenstellungen, Aufgaben, Anfragen und Maßnahmen zur Unterstützung unserer Unternehmen koordinierte und nach Fachbereichen in der Beratung und Umsetzung verantwortete.

Überbrückungshilfe II für Soloselbstständige

Lange haben wir dafür gekämpft und letztlich im IHK Verbund erreicht, dass die Corona-Hilfsprogramme auch Soloselbstständige berücksichtigten und eine Übernahme von Unternehmerlöhnen erfolgte.

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für Unternehmen in Kurzarbeit

Nachdem vielen Auszubildenden gekündigt worden war, haben wir uns dafür stark gemacht, dass Unternehmen, die ganz oder teilweise durch behördliche Anordnung geschlossen worden sind, einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent erhalten. Die vertragliche Grundlage sowie die Antragsformulare für das Programm „Billigkeitsleistungen zur Ausbildungsvergütung“ hat die IHK Südthüringen erarbeitet. In diesem Programm gewährte das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft (TMWWDG) den Kammern eine Billigkeitsleistung zur Weiterleitung an Ausbildungsbetriebe.

Beitragsentlastung

Als Mitglied der Vollversammlung haben Sie Einfluss auf die Beitragsgestaltung. Sie entscheiden, für was die Mitgliedsbeiträge verwendet werden und wie hoch diese ausfallen.

Die Corona-Krise hat viele Unternehmen der heimischen Wirtschaft finanziell schwer getroffen. Die Vollversammlung der IHK Südthüringen hat deshalb in einer Sondersitzung am 16. September 2020 drei wichtige Beschlüsse gefasst, mit denen die Beitragsvorauszahlungen für die Mitgliedsunternehmen an die aktuelle Konjunktur angepasst wurden, um die Wirtschaft zu entlasten. 

Die Beitragsordnung wurde so geändert, dass Beiträge entsprechend der Konjunktur angepasst werden können und nicht mehr auf den zuletzt verfügbaren Daten basieren müssen. Die Vollversammlung hat darü­ber hinaus beschlossen, die vorläufigen Bemessungsgrundlagen für die vorläufige Beitragserhebung 2020 zu kürzen (Anpas­sung der Wirtschaftssatzung). Drittens wurden die Bemessungsgrundlagen für Grundbeitrag und Umlage um 50 Prozent gekürzt. Die Mitgliedsunternehmen konnten hierdurch in Summe um 1,4 Mio. Euro entlastet werden.

Steuerliche Forschungsförderung

Impuls gesetzt:

Seit Längerem setzte sich die IHK-Organisation für eine steuerliche Forschungsförderung ein. 2020 ist dazu ein Bundesgesetz in Kraft getreten. Damit ist ein zweistufiges Verfahren eingeführt worden. Das Gesetz kombiniert überschaubaren bürokratischen Aufwand mit einem schnellen Bescheinigungs- und Antragsverfahren.

Durch die unterjährige Forschungszulagen-Bescheinigung ist den Unternehmern die Höhe der Steuergutschrift bereits vor der individuellen Steuerveranlagung bekannt. Zudem wird die Forschungszulage unabhängig vom Geschäftsergebnis ausgezahlt bzw. steuerlich verrechnet.

Bis zu einer Million Euro können Unternehmen erhalten. Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen. In einem ersten Schritt lassen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche ihre Forschungsvorhaben zertifizieren. In einem zweiten Schritt wird die steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragt.

"Innenstädte mit Zukunft"

Problem lösen:

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben den stationären Einzelhandel besonders schwer getroffen. Durch die vorübergehenden Schließungen der Geschäfte waren Innenstädte verwaist. Ausbleibende Kunden bzw. Gäste und damit verbundene Umsatzausfälle bedrohten etliche, vor allem kleine Einzelhändler und Gastronomen, in ihrer Existenz. Für viele Händler kam erschwerend das veränderte Kundenverhalten im Sinne des verstärkten Online-Shoppings hinzu. In der Folge waren Unternehmen zum Teil gezwungen, ihr Geschäft aufzugeben. Umso dringender braucht der stationäre Einzelhandel positive Signale.

Impulse setzen:

Wir machen uns dafür stark, dass das Land Thüringen im Rahmen des Thüringer Bündnisses „Innenstädte mit Zukunft“ ein Programm auflegt, dass Kommunen in die Lage versetzt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Attraktivität der Innenstädte branchenübergreifend anzukurbeln. Eine landesweite Imagekampagne zur Stärkung des Bewusstseins für den lokalen Einzelhandel, die Gastronomie und Dienstleistungsbranche ist zu etablieren. Ein Citymanagement in den Mittelzentren muss kommunale Pflichtaufgabe werden. Die gesetzlichen Grundlagen für Business Improvement Districts (BID) sind endlich zu schaffen.

 

Bürokratieabbau

Problem lösen:

Unternehmen werden durch eine hohe Regelungs- und Kontrolldichte gehemmt. Die Fülle von staatlichen Vorgaben und Verpflichtungen kostet deutsche Unternehmen einen erheblichen Teil ihrer Rendite und kann insbesondere für mittelständische Betriebe sogar existenzgefährdend sein.

Das belegt u.a. eine Studie des DIHK zu den Bürokratiekosten im Gastgewerbe.

 

Impulse setzen:

Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe. Sie braucht Durchhaltevermögen, politischen Willen und Verständnis für die oft kleinen Hebel mit großen Wirkungen. Nun verfügt auch Thüringen über einen Normenkontrollrat. Wir setzen uns dafür ein, dass die finanzielle und bürokratische Belastung durch die Gesetzgebung zeitnah geprüft und in Zukunft so gering wie möglich gehalten werden. Der Abbau von bestehenden bürokratischen Belastungen ist stringent voranzutreiben.

Das Prinzip „one in, two out", d.h. für ein neues Gesetz sind zwei abzuschaffen, ist hierzu ein probates Mittel. Auf EU- und Bundesebende gilt bisher „one in, one out". Dies führt jedoch nicht zu einem Abbau der Bürokratie.

Integrierte Softwarelösungen zur einfacheren Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber Statistikämtern, Versicherungen, Unfallkassen und Arbeitsagenturen sollten vermehrt genutzt werden. Ebenso sollten Kommunen Anreize für eine zügige Digitalisierung von Dienstleistungsangeboten erhalten.

Wahlbüro

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