Neuerungen im Bereich Chemikalien
- Am 16. September 2020 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine neue "Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch Verbraucher und berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit" veröffentlicht. Diese sowie einen dazugehörigen Fragen-Antwort-Katalog finden Sie hier.
- Außerdem hat die BAuA eine Hilfestellung zur Anwendung der harmonisierten Titandioxid-Einstufung im Rahmen der europäischen CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) für Unternehmen publik gemacht. Die Hilfestellung finden Sie hier.
- Die 15. ATP (Adaptation to Technical Progress) zur CLP-Verordnung wurde veröffentlicht. Diese dient der Anpassung der Verordnung an die aktuellen Stoffeinstufungen. Die Änderungsverordnung ist am 31. August 2020 in Kraft getreten und gilt ab 1. März 2022; sie darf jedoch schon zuvor für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen angewendet werden. Insgesamt wurden in die Tabelle in Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung 37 Einträge hinzugefügt (z. B. zu Salpetersäure), 21 Einträge aktualisiert und zwei Einträge gestrichen. Die 15. ATP finden Sie hier.
- Webinar zu Harmonisierten Giftinformationen – Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) richtet am 4. November 2020 ein Webinar für Unternehmen zu Anhang VIII der CLP-Verordnung aus. Hier können praktische Anwendungsfragen zum neuen Meldeportal gestellt werden. Im englischsprachigen, kostenfreien Webinar werden Experten der ECHA auf praktische Fragen der Anwendung etwa hinsichtlich IT, Datenübermittlung und Updates eingehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie
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