Verlängerter Shutdown führt zu Betriebssterben

Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) sieht in den vorgesehenen weiteren Beschränkungen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie eine große Gefahr für das Überleben der Betriebe des Südthüringer Gastgewerbes. Auch die Veranstaltungs- und Freizeitwirtschaft steht vor dem Kollaps.

„Zwar begrüßen wir die beschlossenen Lockerungen insbesondere für den Handel, sind aber gleichzeitig enttäuscht, dass große Teile der Wirtschaft keine Perspektive für den Ausstieg aus dem Shutdown bekommen“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. Im Übrigen geht die IHK Südthüringen davon aus, dass die angekündigten Lockerungen für den Handel bereits am Montag, den 20. April 2020, greifen. Für ein Abweichen Thüringens vom Bundeskonsens gibt es keinen ersichtlichen Grund.   

Im Südthüringer Gastgewerbe sowie in der Veranstaltungs- und Freizeitwirtschaft droht nunmehr die befürchtete Welle von Geschäftsaufgaben Realität zu werden. Die überwiegende Zahl der Beherbergungsbetriebe, Gasthäuser, Messebauer, Veranstaltungstechniker, Event-Agenturen sowie Busbetriebe und Reisebüros sind durch den Totalausfall der Umsätze nicht mehr in der Lage, ihre Kosten zu decken. Nahezu alle Mitarbeiter dieser Betriebe sind in Kurzarbeit. Nachdem sich die Zwangsschließung auf nunmehr unbestimmte Zeit verlängert, registriert die IHK Südthüringen schlagartig vermehrt Anfragen zum Thema Betriebsaufgabe.

„Statt einzelne Branchen nach dem fünfwöchigen Stillstand übervorsichtig wieder hochzufahren, sollte die Einhaltung von Hygienevorschriften das Maß der Dinge sein. Wer definierte Hygienevorschriften imstande ist einzuhalten, sollte sein Geschäft unabhängig von der Branche wieder öffnen dürfen. Hätte man dieses Verfahren etabliert, würden zudem keine neuen Ungerechtigkeiten und Fragen entstehen. Denn warum ein Friseur öffnen darf und ein Kosmetikstudio nicht, ist so nicht nachvollziehbar. Mit der vorgelegten Exit-Strategie wird das Pferd jedoch von hinten aufgezäumt“, sagt Dr. Pieterwas.

Die unklaren Zeithorizonte zur vollständigen Inbetriebnahme von Schulen und Kindertagesstätten schädigen überdies die noch funktionierenden Unternehmen der übrigen Branchen. Teile der dringend benötigten Belegschaften müssen zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben ohne konkrete Aussicht auf Beendigung des Zustandes.

Die IHK Südthüringen fordert, dass spätestens zur nächsten Veröffentlichung der Allgemeinverfügung Klarheit geschaffen wird.

Suhl, 17.04.2020

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

Telefon +49 3681 362-301

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