Einzelhandel sieht sich beim Ladendiebstahl zunehmend allein gelassen
Der Einzelhandel in Südthüringen sieht sich bei der Bekämpfung von Ladendiebstahl hohen Herausforderungen gegenüber. Darauf weist zudem eine aktuelle Studie „Kameraeinsatz im Einzelhandel – Chancen und Grenzen der Ladendiebstahlprävention“ von ibi research hin, die mit Unterstützung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) durchgeführt wurde. Auch aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft zählt Ladendiebstahl derzeit zu einem der großen Belastungsfaktoren für Handelsunternehmen.
Die Zahl der registrierten Fälle bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. Nach deutlichen Anstiegen in den Jahren 2022 bis 2024 ging die Zahl der erfassten Ladendiebstähle in Thüringen zuletzt zwar um acht Prozent zurück, lag mit 10.191 Fällen jedoch weiterhin deutlich über einem langfristig unkritischen Niveau. Damit entfällt rund ein Viertel aller erfassten Diebstahlsdelikte auf den Einzelhandel. Gleichzeitig berichten Unternehmen von einer hohen Professionalität der Täter sowie einer bedenklichen Gewaltbereitschaft. Dies führt zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden und erhöht den Druck auf die Betriebe.
Vor diesem Hintergrund gewinnen technische Präventionsmaßnahmen weiter an Bedeutung. Viele Unternehmen sehen insbesondere im Einsatz von Videoüberwachung sowie KI-gestützten Auswertungssystemen ein relevantes Potenzial zur Verbesserung von Prävention und Aufklärung.
„In der praktischen Umsetzung stoßen unsere Unternehmer häufig auf rechtliche Unsicherheiten und einen hohen bürokratischen Aufwand. Insbesondere die Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung wird vielfach als nicht praxistauglich bewertet. So wird beispielsweise die derzeit zulässige Speicherdauer von Videodaten als zu kurz eingeschätzt, da Diebstähle häufig erst zeitverzögert erkannt werden. Es besteht daher ein klarer Bedarf an rechtssicheren, praxisorientierten Rahmenbedingungen für den Einsatz moderner Sicherheitstechnologien“, betont Ralphael Brönner, Vorsitzender des Handelsausschusses der IHK Südthüringen.
Neben präventiven Maßnahmen rückt zunehmend auch die Wirksamkeit der Strafverfolgung in den Fokus. Viele Handelsunternehmen kritisieren, dass Ladendiebstahl in der Praxis nicht konsequent verfolgt wird und Täter oftmals nicht mit spürbaren Sanktionen rechnen müssen. Dies schwächt die abschreckende Wirkung des bestehenden Rechtsrahmens erheblich.
„Ladendiebstahl darf nicht als Bagatelldelikt behandelt werden. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Schäden braucht es klare und wirksame Gesetze, die auch Durchsetzung finden. Ansonsten sind sie das Papier nicht wert. Dazu gehört dann auch eine Überprüfung bestehender Bagatellregelungen, welche schon jetzt eine Teilkapitulation des Rechtsstaates darstellen. Die Fehler der vergangenen Jahre müssen mit politischem Mut korrigiert werden. Ein verbindlicher Sanktionsrahmen, der sich an der Schwere der Tat orientiert und Wiederholungstaten stärker berücksichtigt, ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt. Alles andere wäre eine Totalkapitulation des Rechtsstaats, welcher die Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bildet“, erklärt Raphael Brönner.
Aus Sicht der IHK Südthüringen sind sowohl rechtliche Klarstellungen beim Einsatz von Überwachungstechnologien als auch eine spürbare Stärkung der Strafverfolgung erforderlich. Ziel muss es sein, die Unternehmen wirksam zu entlasten, Eigentumsrechte zu schützen und verlässliche Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Einzelhandel zu gewährleisten.
Suhl, 23.04.2026
+49 3681 362-664