Energiepreise: Entlastung wichtig, aber auf eigene Rechnung
Statement des Präsidenten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen, Torsten Herrmann, zu den Koalitionsbeschlüssen zu Kraftstoffpreisen und Entlastungsmaßnahmen für Arbeitnehmer:
„Die angekündigte Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe ist eine richtige Entscheidung zur Reduktion der Energiepreise. Für die Unternehmen sind hohe Mobilitäts-, Logistik- und Energiekosten zu einer erheblichen Belastung geworden. Die Absenkung um rund 17 Cent bzw. 14,29 Cent netto je Liter bleibt mit ihrer auf zwei Monate befristeten Wirkung jedoch eine kurzfristige Maßnahme.
Gleichzeitig sollte die CO₂-Bepreisung nicht aus dem Blick verloren werden, wie es vom Ministerpräsidenten Voigt, den anderen ostdeutschen Ländern sowie der IHK Südthüringen vorgeschlagen wurde. Hier liegt ein zusätzlicher Hebel für eine breitere und nachvollziehbare Entlastung, die dann auch dauerhaft wirken sollte, um die insgesamt nicht wettbewerbsfähigen Energiepreise in Deutschland nachhaltig zu senken. Zur Gegenfinanzierung braucht es konsequente Kosteneinsparungen im Staatsapparat.
Äußerst kritisch bewertet die Südthüringer Wirtschaft die geplante Möglichkeit einer steuer- und sozialabgabenfreien Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die die Unternehmer zahlen sollen. Die Bundesregierung entzieht sich damit ihrer eigenen Verantwortung und verlagert die Entlastung erneut auf die Wirtschaft. Eine solche Regelung erzeugt zwangsläufig Erwartungen in den Belegschaften, die viele Betriebe in wirtschaftlich schwieriger Lage nicht erfüllen können. Dadurch entstehen zusätzlicher Druck und Spannungen im Betriebsklima, wenn Unternehmen sich solche Zahlungen nicht leisten können. Nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist dies ein weiterer Eingriff in die betriebliche Lohnfindung. Ob und in welchem Umfang Unternehmen die Zahlung steuerlich berücksichtigen können, hängt maßgeblich von ihrer Ertragslage ab. Zunächst müssen die Unternehmen eine weitere Belastung in Form einer zusätzlichen Kostenposition tragen. Entlastung muss so gestaltet sein, dass sie Beschäftigte erreicht, ohne die Unternehmen zusätzlich zu belasten.“
Suhl, 14.04.2026
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