Kritik an geplanten Gesetzesentwürfen zum Bundestariftreuegesetz und Vergabebeschleunigungsgesetz

Bürokratieaufbau und mangelnde Einbindung widersprechen Wachstumszielen

Zwei Gesetzentwürfe der Bundeskabinettssitzung am kommenden Mittwoch, stoßen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen auf deutliche Kritik. Sowohl das geplante Bundestariftreuegesetz als auch das Vergabebeschleunigungsgesetz verfehlen aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft zentrale wirtschaftspolitische Zielsetzungen. Besonders problematisch: Die Einbindung von Sachverstand erfolgte in fragwürdiger Eile, echte Vereinfachungen bleiben aus, während neue Hürden drohen.

„Es ist widersprüchlich, dass die Bundesregierung einerseits auf Wachstum setzen will und andererseits Gesetzesinitiativen in einem Verfahren vorantreibt, das Expertise nur in äußerst knapper Frist einholt und mit Regelungen versieht, die in ihrer Wirkung wachstumshemmend sind“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Die Frist zur Beteiligung von Verbänden betrug in beiden Fällen lediglich wenige Tage. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf Unternehmen und Märkte war damit nicht möglich. 

„Wenn Gesetzesentwürfe mit der heißen Nadel gestrickt werden, werden weder die Themen noch die betroffenen Akteure ernst genommen. So entstehen keine wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen, sondern neue Unsicherheiten“, betont Pieterwas.

Bundestariftreuegesetz: Ein Rückschritt für die öffentliche Beschaffung

Der Gesetzentwurf zum Bundestariftreuegesetz steht nach Einschätzung der IHK Südthüringen im klaren Widerspruch zum Ziel eines schlanken, effizienten Staates.

„Der Entwurf ist das Gegenteil von Vereinfachung. Er baut Hürden und Bürokratie auf, statt sie abzubauen. Das Gesetz droht, gerade kleine und mittlere Unternehmen vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge auszuschließen. Unternehmen, die über Tariflohn zahlen, ebenso wie tarifgebundene Unternehmen, werden unter den bürokratischen Nachweispflichten leiden. Viele Betriebe, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups, werden sich nicht auf komplexe Nachweise, schwierige Lohnabrechnungen und möglicherweise sogar betrieblichen Unfrieden durch unterschiedliche Lohn- und Arbeitsbedingungen im selben Betrieb einlassen können oder wollen.

Regelungen zu Löhnen bestehen hinreichend in anderen Gesetzen, etwa im erst kürzlich nach oben angepassten Mindestlohngesetz. Zusätzliche vergaberechtliche Lohnregelungen sind daher entbehrlich und kontraproduktiv. Das Bundestariftreuegesetz verändert zudem das bewährte Zusammenspiel von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Indem der Staat bestimmte Tarifbindungen zur Voraussetzung für öffentliche Aufträge macht, greift er in einen Bereich ein, der traditionell den Sozialpartnern vorbehalten ist. Damit wird die Tarifautonomie zwar nicht aufgehoben, aber spürbar beeinflusst. Für die Wirtschaft bedeutet das eine staatliche Vorentscheidung darüber, welche Lohn- und Arbeitsbedingungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge zum Tragen kommen. Dies kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen und schwächt den Grundsatz, dass solche Fragen im direkten Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern geregelt werden.

Unternehmen haben angesichts des Fachkräftemangels ohnehin ein erhebliches Eigeninteresse daran, attraktive Löhne und Arbeitsbedingungen zu bieten. Der Gesetzentwurf würde im Einzelfall dazu führen, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern unterschiedliche Löhne und sogar abweichende Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Arbeits- und Ruhezeiten gewähren müssten – abhängig davon, ob sie im privaten oder im öffentlichen Sektor sowie in einer bestimmten Region eingesetzt werden. Eine solche Regelung ist schon aus buchungstechnischer Sicht kaum umsetzbar und den Beschäftigten nur schwer zu vermitteln. Sie birgt das Risiko, den Betriebsfrieden zu gefährden“, warnt Dr. Pieterwas.

Die IHK Südthüringen rechnet mit einer sinkenden Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen. Das hätte zur Folge, dass weniger Anbieter um Aufträge konkurrieren, was die Kosten für die öffentliche Hand erhöht. Die Bezeichnung „Beschaffungskostensteigerungsgesetz“ bringt aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft die absehbare Wirkung auf den Punkt.

Vergabebeschleunigungsgesetz: Vereinfachung bleibt Stückwerk

Der zweite Gesetzentwurf, das Vergabebeschleunigungsgesetz, enthält zwar grundsätzlich sinnvolle Ansätze, bleibt in der konkreten Ausgestaltung jedoch hinter den Erwartungen zurück.

„Die Vereinfachung ist aus dem Titel verschwunden; leider auch aus dem Gesetz. Für Unternehmen bleibt das Verfahren unverändert komplex und unübersichtlich“, erklärt Pieterwas.

Beispielhaft nennt die IHK Südthüringen die vorherige Gesetzesinitiative zur Vereinfachung und Beschleunigung der Bundeswehrbeschaffung. Diese ist sinnvoll und überfällig. Allerdings droht, dieselbe Logik mit dem Tariftreuegesetz gleichzeitig wieder außer Kraft gesetzt zu werden. Der Eindruck einer kohärenten wirtschaftspolitischen Strategie entsteht dadurch nicht.

Kein Rückenwind für den Standort

Die IHK Südthüringen warnt: Beide Gesetzentwürfe senden widersprüchliche Signale. Während der eine Entwurf neue bürokratische Lasten aufbaut, bleibt der andere vage und unvollständig. Beiden ist gemein, dass die Einbindung der Wirtschaft als Partner unzureichend war.

„Wer das Ziel eines wirtschaftlichen Aufbruchs ernst nimmt, muss Bürokratie abbauen, Rechtssicherheit schaffen und die Wirtschaft frühzeitig einbeziehen. Was derzeit vorgelegt wird, wirkt hingegen wie ein Fall von ,venire contra factum proprium‘ – man widerspricht sich in der eigenen Politik“, erklärt Dr. Pieterwas abschließend. „So entsteht kein verlässlicher Rahmen für Investitionen und Innovation.“

Suhl, 5. August 2025

Jan Scheftlein
Abteilungsleiter Standortpolitik | Existenzgründung und Unternehmensförderung

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