Auf Verschiebung muss Stopp der Entwaldungsverordnung folgen

Die Entscheidung des EU-Parlaments zur Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen überfällig. Positiv ist, dass im Zuge der Beratungen Vereinfachungen sowie das Once-Only-Prinzip berücksichtigt wurden. Diese Schritte gehen zwar in die richtige Richtung, ändern aber nichts am grundsätzlichen Problem der Verordnung. 

„Es ist richtig, dass die EU nach langem Widerstand erkannt hat, dass Unternehmen entlastet werden müssen und Mehrfachmeldungen vermieden werden sollten. Das reicht aber nicht aus. Auch in der überarbeiteten Fassung bleibt die Entwaldungsverordnung ein hochbürokratisches Regelwerk mit erheblichen Dokumentations- und Kontrollpflichten“, sagt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. 

Unternehmen sehen sich weiterhin mit teils komplexen Sorgfaltspflichten, Haftungsfragen und zusätzlicher administrativer Belastung konfrontiert. Der notwendige Nachweis entwaldungsfreier Lieferketten verursacht Kosten, bindet Personal und schafft Rechtsunsicherheit, ohne einen verhältnismäßigen Mehrwert für den globalen Waldschutz zu liefern.

„Vereinfachungen im Detail können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Grundansatz der Verordnung nicht praktikabel für die Erreichung des eigentlichen Ziels ist. Statt immer neue Nachbesserungen vorzunehmen, braucht es einen klaren Schnitt“, betont Dr. Ralf Pieterwas weiter. 

Die IHK Südthüringen spricht sich daher dafür aus, die EU-Entwaldungsverordnung zu stoppen. Notwendig sind stattdessen realistische, international abgestimmte Lösungen, die Umwelt- und Klimaschutz ermöglichen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft weiter zu schwächen.

„Der Zeitpunkt ist schon lange erreicht, Konsequenzen zu ziehen. Nicht für weitere Verschiebungen, sondern für bessere Politik“, bekräftigt Dr. Ralf Pieterwas.

Suhl, 17. Dezember 2025

Dominik Konrad
Referent Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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