Kein Plan ist auch keine Lösung

IHK Südthüringen fordert grundlegende Überarbeitung nachteiliger Regelungen im Thüringer Ladenöffnungsgesetz

Angesichts eines wirtschaftlich herausfordernden Jahres und eines für viele Betriebe existenziell wichtigen Weihnachtsgeschäfts, steht der Thüringer Einzelhandel derzeit unter erheblichem Druck. Mit Verwunderung hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen die jüngste Aussage einer Sprecherin des Thüringer Arbeitsministeriums zur Kenntnis genommen, wonach derzeit keine Pläne für eine Neufassung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) bestünden. 

Diese Einordnung überrascht aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft insofern, als dass sie weder den bisherigen fachlichen Austausch noch den Stand des laufenden Verfahrens widerspiegelt. Ein Arbeitsgespräch im November sowie mehrere schriftliche Stellungnahmen unter Beteiligung aller Thüringer Industrie- und Handelskammern belegen die derzeitigen Aktivitäten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.

Gerade im aktuell besonders umsatzrelevanten Weihnachtsgeschäft wird für die Thüringer Einzelhändler deutlich, dass die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen im überregionalen Vergleich nicht mehr zeitgemäß sind und Wettbewerbsverzerrungen begünstigen. Zwei Drittel der Handelsunternehmen berichteten in der Konjunkturumfrage Herbst 2025 der IHK Südthüringen von einer rückläufigen Ausgabefreudigkeit der Kunden. Die gedämpfte Konsumstimmung der privaten Endverbraucher hat sich bundesweit manifestiert und belastet insbesondere das für die Branche entscheidende Jahresendgeschäft. Nach einer Trendumfrage des Handelsverbandes Deutschland kurz vor dem dritten Advent zeigte sich lediglich rund jeder fünfte Einzelhändler mit den bislang erzielten Umsätzen zufrieden. Auch wenn für die letzten Einkaufstage vor dem Fest noch mit einer gewissen Belebung gerechnet wird, erwarten laut einer Umfrage des Ifo-Instituts rund 42 Prozent der Händler einen Verkaufsendspurt unter dem Vorjahresniveau.

„Die derzeitige Ausgestaltung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes begünstigt ein Abfließen der Kaufkraft in die benachbarten Bundesländer. Die damit verbundenen Umsatzverluste für die Thüringer Einzelhandelsunternehmen werden im laufenden Weihnachtsgeschäft zusätzlich verstärkt“, konstatiert Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. Während das ThürLadÖffG lediglich einen verkaufsoffenen Sonntag entweder am ersten oder zweiten Advent zulässt, sind in anderen Bundesländern, beispielsweise in Sachsen, Öffnungen auch am dritten oder vierten Adventssonntag möglich. In der Konsequenz weichen viele Thüringer Verbraucher insbesondere am letzten Sonntag vor Heiligabend auf Einkaufszentren außerhalb des Freistaats, unter anderem in den Raum Leipzig, aus.

Deutliche Hinweise auf einen strukturellen Kaufkraftabfluss liefern auch die Marktdaten der Michael Bauer Research GmbH. Thüringen rangiert seit mehr als zehn Jahren an vorletzter Stelle vor Brandenburg, das Kaufkraft an Berlin verliert, gemessen an der Einzelhandelszentralität. Dieser Index beschreibt als Quotient aus Einzelhandelsumsatz und einzelhandelsrelevanter Kaufkraft die Fähigkeit einer Region, Kaufkraft zu binden. Zwischen 2015 und 2019 sank dieser Wert für Thüringen kontinuierlich von 94,4 auf 92,3. Nach einem Zwischenhoch von 93,5 im Jahr 2020 folgte ein erneuter Rückgang auf 92,2 im Jahr 2025. Werte unter 100 kennzeichnen einen Nettoabfluss von Kaufkraft in andere Regionen oder in den Online-Handel.

„Umsatzeinbußen in der Weihnachtszeit als umsatzstärkster Phase des Einzelhandels lassen sich im weiteren Jahresverlauf kaum kompensieren. Die fehlenden Einnahmen schmälern die Liquidität und Investitionsfähigkeit der Betriebe und treffen vor allem kleinere, inhabergeführte Händler in den Innenstädten“, erläutert Dr. Ralf Pieterwas. „Wenn, wie derzeit in Thüringen, rechtliche Rahmenbedingungen den Kaufkraftabfluss über die Landesgrenzen hinaus begünstigen und gleichzeitig eine ausgeprägte Konsumzurückhaltung besteht, geraten Unternehmen schnell in eine existenzielle Schieflage. Das wirkt sich nicht nur auf die Betriebe selbst aus, sondern auch auf Beschäftigung, Ausbildungsplätze, kommunale Steuereinnahmen und die Attraktivität der Innenstädte insgesamt. Die Diskrepanz zwischen dem laufenden fachlichen Dialog und der öffentlichen Kommunikation lässt zumindest Raum für Interpretationen, die der Bedeutung des Themas für den Wirtschaftsstandort Thüringen nicht gerecht werden.“

Vor diesem Hintergrund setzen sich die Thüringer Industrie- und Handelskammern im laufenden Novellierungsprozess des ThürLadÖffG für zeitgemäße und an den Lebensrealitäten orientierte Anpassungen ein. Ziel ist es, Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen, Arbeitgebern die Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Bundesländern abzubauen und verkaufsoffene Sonntage rechtssicher, offen und bestmöglich bürokratielos zu gestalten. „Die im Entwurf vorgesehene Rechtsgrundlage für sogenannte automatisierte Kleinstverkaufsstellen begrüßen wir ausdrücklich. Darüber hinaus besteht jedoch an weiteren Stellen dringender Handlungsbedarf“, betont Dr. Ralf Pieterwas.

Besonders kritisch sieht die IHK Südthüringen das pauschale Arbeitsverbot für Angestellte im stationären Einzelhandel an mindestens zwei Samstagen im Monat. Dieses stellt ein negatives Alleinstellungsmerkmal Thüringens dar, schränkt die unternehmerische Flexibilität erheblich ein, entzieht sowohl Arbeitgebern als auch Beschäftigten die Möglichkeit einer eigenverantwortlichen Arbeitszeitgestaltung und führt zugleich zu einer stärkeren Belastung der verbleibenden Belegschaften an frequenzstarken Samstagen. Zudem bedarf es mindestens einer deutlichen Vereinfachung bei der Freigabe verkaufsoffener Sonntage. Die Umwandlung der bisherigen Genehmigungspflicht in eine Anzeigepflicht sowie ein Entfall der Kontingentierung wären aus Sicht der Wirtschaft ein sachgerechter und praxistauglicher Schritt.

„Ein modernes Ladenöffnungsgesetz erfordert nicht nur rechtliche Anpassungen, sondern auch den klaren politischen Willen, diese sichtbar voranzubringen. Ohne klare Perspektive und ohne Anpassung der bestehenden Regelungen droht 

Suhl, 19. Dezember 2025

Dominik Konrad
Referent Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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