Politisch motivierter Aufbau von Parallelstrukturen im ÖPNV verschlingt Steuergelder

IHK Südthüringen zur Absicht 30 neue Omnibusse im Ilm-Kreis anzuschaffen


In der festgefahrenen Auseinandersetzung um die vollständige Kommunalisierung des ÖPNV im Ilm-Kreis wurden am Freitag durch Landrätin Petra Enders im Zuge der Bekanntmachung eines Fünfjahresplans neue finanzielle Eckdaten veröffentlicht. Das aus 24 Einzelbestandteilen aufgebaute Maßnahmenpaket beläuft sich auf ca. neun Millionen Euro, von denen rund 6,75 Millionen Euro für die Anschaffung von 30 neuen Omnibussen vorgesehen sind. Mit diesem Fuhrpark wird die Abdeckung des nördlichen Ilm-Kreises ab dem 1. Juli 2019 beabsichtigt, der aktuell von der privaten Regionalbus Arnstadt GmbH (RBA) bedient wird.

Der neuerliche Vorstoß des Landkreises unterstreicht den von Landrätin Enders beharrlich fortgeführten Kurs, der den Anschein einer gewollten Marktverdrängung der RBA aus dem Busgeschäft im nördlichen Kreisgebiet befeuert. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum aus Steuergeldern finanzierte Parallelstrukturen zu einem tadellos funktionierenden Unternehmen geschaffen werden sollen, das seit 20 Jahren qualitativ hochwertige ÖPNV-Leistungen erbringt“, kritisiert Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen.

Dies ist vor allem vor dem Hintergrund bereits erfolgter Förderungen von Busneuanschaffungen der RBA durch das Land Thüringen als sehr bedenklich einzuschätzen. Pro Fahrzeug wurden – mit Genehmigung der Landrätin – zwischen 70.000 und 90.000 Euro an Zuschuss ausgegeben. Die Investitionsrichtlinie des Freistaats knüpft diese Förderung an den Einsatz im Ilm-Kreis und eine Fahrzeugnutzung von 400.000 Linienkilometern oder acht Jahren. Angesichts der jüngsten Anschaffungen im Jahr 2015/16 ist eine Laufzeit bis mindestens 2024 erforderlich. Im Falle einer Versagung des Weiterbetriebs dieser Busse ab dem 1. Juli 2019 drohen der RBA Rückzahlungsforderungen des Landes von geschätzt einer Million Euro, die wiederum beim Aufgabenträger Ilm-Kreis geltend zu machen wären und von diesem ausgeglichen werden müssten. Dies würde eine weitere vermeidbare Aufwendung von Steuermitteln bedeuten. „Die deutliche und als selbstverständlich zu erachtende Bekundung von Frau Enders, öffentliche Gelder so einzusetzen, dass der größte Mehrwert für den Steuerzahler entstehe, sei angesichts der derzeitigen Entwicklung nicht zu erkennen“, so Dr. Pieterwas weiter.

Eine Unbekannte im aktuellen Prozess ist weiterhin die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Jena, das es als strittig ansieht, ob dem Ilmenauer Omnibusverkehr (IOV) ein ausschließliches Recht zur Erbringung von Linienverkehren im gesamten Kreisgebiet eingeräumt werden dürfe, das Eigenwirtschaftlichkeit ausschließe und nur Subunternehmertätigkeit zulasse. Laut OLG sei die Notwendigkeit hierzu durch den Landkreis nicht hinreichend erklärt worden. Man warte noch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem gleich gelagerten Fall, der bis Ende des ersten Quartals 2019 vorliegen soll. Die letzte Beratung des Kreistages zum Thema soll in seiner Sitzung am 10. April 2019 erfolgen. „Mit Hinblick auf die unsichere und insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RBA unbefriedigende Gesamtsituation erneuern wir hiermit unsere Forderung an den Ilm-Kreis, den Erlass einer Allgemeinen Vorschrift zur Ermöglichung eigenwirtschaftlicher Busleistungen im nördlichen Kreisgebiet doch noch auf den Weg zu bringen“, betont Dr. Pieterwas.

Suhl, 11.02.2019

Katja Hampe
Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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