Importeur ist, wer Waren aus einem fremden Wirtschaftsgebiet (außerhalb der EU) einkauft, in der Regel das Unternehmen, das den Vertrag mit dem Ausländer geschlossen hat und von diesem die Rechnung erhält.
Für Gemeinschaftswaren (EU-Ursprungswaren, verzollte Drittlandswaren) sind keine Zollformalitäten erforderlich. Lediglich für verbrauchssteuerpflichtige Waren - Alkohol, Tabakwaren und Mineralöl - bestehen noch Überwachungspflichten. Geblieben sind größtenteils nationale Besonderheiten hinsichtlich der Qualitäts-, Sicherheits- oder Kennzeichnungsbestimmungen sowie die zuvor genannten Verbote und Beschränkungen.
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