Unter dem Motto: „Digitalisierung im globalen Handel“ vermitteln die mitteldeutschen IHKs in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem 11. Mitteldeutschen Exporttag in Suhl den Teilnehmern wertvolles Know-how mit viel Praxisbezug für das Auslandsgeschäft.
Hier geben wir Ihnen einige wichtige Hinweise zur Gestaltung eines Exportangebotes bzw. eines Exportvertrages.
Exporteur (Ausführer) ist, wer Waren in ein fremdes Wirtschaftsgebiet (außerhalb der EG) verkauft, in der Regel das Unternehmen, das den Vertrag mit dem Ausländer geschlossen hat und diesem die Rechnung schreibt.
Eigentlich sollte nach dem Willen der Finanzverwaltung seit Jahresbeginn 2013 ausschließlich mit der sogenannten Gelangensbestätigung der Nachweis für die Umsatzsteuerfreiheit beim Export in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden.
Für Gemeinschaftswaren (EU-Ursprungswaren, verzollte Drittlandswaren) sind keine Zollformalitäten erforderlich. Lediglich für verbrauchssteuerpflichtige Waren (Alkohol, Tabak und Mineralöl) bestehen noch Überwachungspflichten.
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