Das richtige Signal
IHK Südthüringen unterstützt Vorschlag der Ampel zur vorzeitigen Abschaffung der EEG-Umlage
Die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise haben viele Unternehmen und Bürger in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Energieintensive Unternehmen mussten teilweise ihre Produktion einschränken oder das eigentlich für Investitionen geplante Budget für Energiekosten aufwenden. Umso mehr begrüßt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen die derzeit diskutierten Pläne der Bundesregierung, die EEG-Umlage zum Halbjahr 2022 abzuschaffen.
Mit der seit dem Jahr 2000 bestehenden sog. EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Die Umlage wird auf die Verbraucherendpreise für Strom aufgeschlagen. Bereits in diesem Jahr wurde die Umlage von 6,50 Cent je Kilowattstunde auf 3,72 Cent je Kilowattstunde und damit deutlich gesenkt. Ab 2023 sollte sie laut Koalitionsvertrag abgeschafft werden.
„Selbst Experten haben die explodierenden Energiekosten, wie wir sie in den vergangenen Monaten gesehen haben, nicht vorhersagen können. Deshalb konnte sich auch niemand darauf einstellen. Umso erfreulicher sind die aktuellen Signale aus Berlin, dieser Entwicklung gegenzusteuern und die EEG-Umlage statt wie im Koalitionsvertrag vorgesehen ab 2023 bereits Mitte 2022 komplett abzuschaffen“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Pieterwas die Pläne der Ampel-Koalition.
Das sind immerhin 3,72 Cent je Kilowattstunde. Für einen Vier-Personen-Haushalt bedeutet die Abschaffung der EEG-Umlage bereits einige Hundert Euro. Für ein Unternehmen mit einem Verbrauch von einer Million Kilowattstunden im Jahr sind das für sechs Monate 18.600 Euro, wenn die Abschaffung Mitte des Jahres statt am Jahresende kommt. „Wir appellieren daher eindringlich an die Bundespolitik, es nicht nur bei Worten zu belassen, sondern die Abschaffung der EEG-Umlage schnellstmöglich umzusetzen“, sagt Dr. Pieterwas. Sonst könne die Umsetzung der Energiewende ins Stocken geraten.
Wichtig ist es aber auch, eine wirksame Entlastungsmöglichkeit für die stromintensiven Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch in der so genannten „Besonderen Ausgleichsregelung“ zu schaffen. Denn diese Unternehmen können von einer Streichung der EEG-Umlage vergleichsweise wenig profitieren. Zumindest muss die Kompensation im Rahmen der CO2-Bepreisung schnellstmöglich rechtskräftig werden.
Es ist für die Unternehmen kaum verständlich, dass die CO2-Bepreisung Anfang 2020 eingeführt wurde, die vereinbarte Kompensation für Carbon-Leakage gefährdete Unternehmen, jedoch bis heute noch nicht endgültig rechtskräftig ist. Mit Carbon Leakage bezeichnet man die Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit niedrigeren CO2-Kosten. Dies soll mit der sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) verhindert werden, indem Unternehmen entlastet werden. „Es ist an der Bundesregierung, die noch ausstehende beihilferechtliche Genehmigung der EU einzufordern, damit die betroffenen Unternehmen endlich Rechtssicherheit haben“, so Dr. Pieterwas.
Suhl, 1. Februar 2022
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