Lichtblick für die heimische Wirtschaft

Corona-Verordnung: Landkreise müssen weitere Lockerungen in Warnstufe 2 zügig umsetzen

Mit der seit Montag, 7. Februar 2022 gültigen Neufassung der Thüringer Infektionsschutzverordnung wurden die in der Corona-Warnstufe 3 geltenden Zugangsbeschränkungen für bestimmte Bereiche gelockert. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt die Änderungen, appelliert jedoch zugleich an die Kommunen, die sich aus dem Eindämmungserlass ergebenden Möglichkeiten für weitere Öffnungsschritte zu nutzen.

Das Thüringer Regelwerk bestehend aus Corona-Verordnung und Eindämmungserlass bleibt weiterhin kompliziert. Es gilt nach wie vor das Ampel- bzw. Frühwarnsystem für die Einführung oder Verlängerung von Corona-Maßnahmen. Bei lokal ansteigenden Fallzahlen entscheiden neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch die lokale Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Schutzwert) und die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen mit COVID-Patienten (Belastungswert) darüber, wann zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen getroffen werden müssen.
Die Thüringer Landesregierung hat mit der novellierten Infektionsschutzverordnung kürzlich die Maßnahmen der höchsten Warnstufe rot gelockert. Seit 7. Februar 2022 heißt es in dieser Warnstufe 3G statt 2G für den Einzelhandel sowie für Gaststätten und Dienstleistungsbetriebe. Warnstufe rot ist erreicht, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 200 und der Schutzwert über 12 sowie der Belastungswert über 12 Prozent liegen.

Die IHK Südthüringen begrüßt es außerordentlich, dass nun neben Geimpften und Genesenen auch negativ getestete Personen einkaufen oder essen gehen können. Viele Unternehmen können so wieder einen nicht unerheblichen Teil ihrer Kundschaft bedienen und letztendlich mehr umsetzen. „Das ist auch ein großes Verdienst des Thüringer Wirtschaftsministers, der sich in der Debatte um die Verordnung für die heimische Wirtschaft stark gemacht hat“, freuen sich IHK-Präsident Dr. Peter Traut und IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas.

Zugleich erlauben die neuen Regelungen auch Lockerungen. Landkreise und kreisfreie Städte, die sich aufgrund des Frühwarnsystems in Warnstufe 2 befinden, können mittels Allgemeinverfügungen weitere Lockerungen umsetzen. Mögliche Öffnungsschritte sind dann beispielsweise Übernachtungen für touristische Zwecke nach 3G-Modell (statt 2G) und die Öffnung von Schwimmbädern nach 2G-Modell (statt 2G+). „Damit stehen die Landkreise und kreisfreien Städte statt der Landesregierung erneut in der Verantwortung für weitere Lockerungen. Wir erwarten nun von den Landratsämtern und Rathäusern der kreisfreien Städte, dass sie die Spielräume nutzen und weitere Öffnungsschritte ohne weitere Verzögerungen umsetzen“, so Dr. Traut und Dr. Pieterwas weiter.

Die neue Verordnung soll bis zum 2. März 2022 gelten. Die Thüringer Landesregierung hält sich bislang bedeckt, wie es danach weitergeht und bezieht sich auf unklare Prognosen zu den Folgen der Omikron-Welle für das Thüringer Gesundheitssystem. Aus Sicht der IHK Südthüringen sollte sich das Thüringer Kabinett bereits jetzt ernsthaft mit einer nachhaltigen Beendigung der Corona-Maßnahmen auseinandersetzen und die Entwicklung in anderen Ländern aufmerksam verfolgen. „Sollte der Scheitelpunkt der Omikron-Welle tatsächlich im Laufe des Februars erreicht sein, ohne dass die Krankhäuser mit COVID-Patienten überlastet sind, müssen ab März alle Maßnahmen zurückgefahren werden. Massive Einschränkungen der Wirtschaft sind dann nicht mehr haltbar“, äußert sich Dr. Traut hoffnungsvoll als IHK-Präsident und Unternehmer.

Suhl, 7. Februar 2022

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

Telefon +49 3681 362-301

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