Reden ist Silber, Schweigen ist Gold


Bereits seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), doch nach wie vor sind viele Unternehmen verunsichert, wie sie ordnungsgemäß umzusetzen ist.

Auch in der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen reißen die Nachfragen der Unternehmen nicht ab. Zuletzt erhielten viele Unternehmen ein Schreiben des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (TLfDI), welches für neuerliche Unsicherheit sorgte. Hierin wurden sie unter Angabe zahlreicher Paragraphen dazu aufgefordert, kurzfristig, d.h. spätestens innerhalb einer Woche, einen vierseitigen Fragebogen auszufüllen. Die Umfrage soll die Unternehmen hinsichtlich ihrer Pflichten gemäß der EU-DSGVO sensibilisieren und dem Thüringer Datenschutzbeauftragten einen Überblick zum Umsetzungsstand in den Unternehmen verschaffen.

Die IHK Südthüringen weist darauf hin, dass die derzeit noch andauernde Umfrage freiwillig ist und bei schwerwiegenden Verstößen auch zur Einleitung von Verwaltungsverfahren gegen die teilnehmenden Unternehmen führen kann, wenn sich entsprechende Anhaltspunkte aus dem ausgefüllten Fragebogen ergeben.

„Die EU-Datenschutzgrundverordnung darf nicht dazu führen, dass Abläufe in den Unternehmen aus Verunsicherung abwürgt werden. Die Umfrage ist ein Beispiel hierfür und wird im Ergebnis nicht die Akzeptanz der EU-DSGVO steigern“, mahnt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Die IHK Südthüringen fordert deshalb, dass die beteiligten Institutionen nicht nur auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Verordnung achten, sondern auch das passende Augenmaß bei Wahl und Einsatz des Instrumentariums durch die Aufsichtsstellen halten.

Suhl, 18.01.2019

Katja Hampe
Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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