Recht auf Reparatur: Nationale Umsetzung darf Unternehmen nicht zusätzlich belasten
Im Zuge der anstehenden nationalen Umsetzung des europäischen Rechts auf Reparatur weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen auf die erhebliche Bedeutung einer wirtschaftsverträglichen, praxistauglichen und rechtssicheren Ausgestaltung hin. Für die Unternehmen in Südthüringen ist entscheidend, dass das Gesetzgebungsverfahren strikt an den europäischen Vorgaben ausgerichtet und kein „Gold Plating“ vorgenommen wird.
Die mit dem Recht auf Reparatur verbundenen Zielsetzungen werden auf europäischer Ebene verfolgt. Für die Wirtschaft kommt es nun darauf an, dass diese Vorgaben höchstens eins zu eins umgesetzt werden. Jede darüber hinausgehende nationale Regelung würde die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im europäischen Binnenmarkt schwächen und zu zusätzlichen Kosten und Bürokratie führen.
„Unsere Unternehmen stehen bereits unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Neue regulatorische Anforderungen müssen daher zwingend auf ihre Notwendigkeit, Umsetzbarkeit und wirtschaftlichen Folgen geprüft werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind von zusätzlichen Dokumentations-, Informations- und Vorhaltepflichten überproportional betroffen“, betont Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.
Aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft sind im Gesetzgebungsverfahren insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Verzicht auf deutsches Gold Plating: Keine Ausweitung von Reparatur-, Ersatzteil- oder Informationspflichten über die EU-Vorgaben hinaus.
- Klare und rechtssichere Regelungen: Unternehmen benötigen eindeutige Vorgaben, um Haftungsrisiken und Auslegungsunsicherheiten zu vermeiden.
- Praxistauglichkeit der Anforderungen: Vorgaben zur Ersatzteilverfügbarkeit, zu Reparaturfristen oder zur technischen Dokumentation müssen realistisch und branchenangemessen sein.
- Begrenzung bürokratischer Belastungen: Zusätzliche Dokumentations-, Melde-, Nachweis- oder Berichtspflichten sind konsequent zu vermeiden.
- Wahrung von Innovation und Geschäftsgeheimnissen: Produktsicherheit, geistiges Eigentum und unternehmerische Freiheit dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Die IHK Südthüringen weist darauf hin, dass nachhaltige Wirtschaftsmodelle nur dann erfolgreich umgesetzt werden können, wenn sie ökonomisch tragfähig sind und Unternehmen die notwendigen Investitions- und Innovationsspielräume behalten. Regulierung darf nicht dazu führen, dass sich Produktions- und Wertschöpfungsketten weiter ins Ausland verlagern oder technologische Nachteile entstehen. Daher ist eine maßvolle und wirtschaftsfreundliche nationale Umsetzung zu erwarten.
Suhl, 16. Januar 2025
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