Zum Scheitern verurteilt
IHK Südthüringen erwartet Rücknahme der Entscheidung zum Südthüringer Oberzentrum
Mit Enttäuschung erfuhr die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen vom Beschluss des Thüringer Regierungskabinetts vom 9. Juli 2024 zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Dieser beinhaltet die Ausweisung eines Oberzentrums in Südthüringen nicht mit vier, sondern mit sechs Städten. Zu Suhl, Zella-Mehlis, Oberhof und Schleusingen, die seit mehr als fünf Jahren eine Kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) bilden, sollen Meiningen und Schmalkalden hinzukommen. Bereits im Vorfeld hatte die IHK Südthüringen diese Planung kritisiert. Die Entscheidung ist durch das Kabinett dringend zu überdenken.
Seit Gründung der KAG durch die vier Städte Suhl, Zella-Mehlis, Oberhof und Schleusingen im Jahr 2018 wurde deren gemeinsamer Weg wohlwollend durch die Thüringer Landesregierung und das für die Landesplanung zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) begleitet. Das deutschlandweit einmalige Vorhaben, dass vier Städte die Strukturen schaffen, um ein gemeinsames Oberzentrum zu bilden, wurde bereits mit mehr als 700.000 Euro an Fördermitteln von Bund und Land unterstützt. Noch im vergangenen Jahr folgte der Freistaat im ersten Entwurf zur Teilfortschreibung des LEP dem eingeschlagenen Weg. Dies änderte sich im Januar 2024 mit der Ausdehnung des Oberzentrums auf die Städte Meiningen und Schmalkalden im zweiten LEP-Entwurf, der trotz massiver Kritik nun beschlossen wurde.
„Mit ihrem Beschluss setzt sich die Landesregierung über den mehrheitlichen Willen der Region hinweg, die sich für ein gewachsenes Viererbündnis als Oberzentrum entschieden hat. Sie konterkariert damit die mit viel Aufwand, Zeit und Geld vorangetriebenen regionalen Entwicklungsprozesse und stellt diese faktisch auf Null zurück. Dies bedeutet einen hohen Vertrauensverlust in die Entscheidungsträger. Hierbei drängt sich der Eindruck auf, dass parteipolitische Motive, die sich einzelnen Personen zuordnen lassen, eine gewichtige Rolle spielen und sachliche Argumente überlagern“, bewertet Torsten Herrmann, Präsident der IHK Südthüringen, die Situation.
„Der Beschluss ist sinnbildlich für die Thüringer Landesregierung, der es an Verlässlichkeit und Durchhaltevermögen fehlt, die fachlich richtigen Entscheidungen konsequent weiter zu verfolgen. Der Freistaat fällt zurück, wenn durch derartige Fehlentscheidungen die strukturelle Entwicklung des Landes beeinträchtigt wird“, kritisiert Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. Der siedlungsstrukturelle Zusammenhang ist ein maßgeblicher Faktor für den Aufbau interkommunaler Strukturen. In einer weitläufigen Gebietskulisse mit gleich sechs Städten erschweren große räumliche Distanzen und tendenziell zunehmende Interessenkonflikte der beteiligten Akteure ein dauerhaft erfolgreiches Zusammenwirken. Dies zeigte sich bereits mit dem Scheitern des Oberzentralen Städteverbunds im Jahr 2008, dem ebenfalls sechs Städte angehörten.
„Die aktuelle Entscheidung der Landesregierung gefährdet die Etablierung eines Oberzentrums in Südthüringen substanziell. Nach der Landtagswahl erwarten wir von der neuen Landesregierung eine unverzügliche Korrektur dieser maßgeblich parteipolitisch intendierten Kabinettsentscheidung“, sagt Pieterwas.
Suhl, 12.07.2024

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