Südthüringer Wirtschaft kritisiert die schleppende Novellierung des Energieeffizienzgesetzes

Verpflichtung zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems tritt in Kraft

Mit Blick auf die am Freitag in Kraft tretenden Verpflichtungen zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems kritisiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen die zögerliche Novellierung des Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsgesetzes. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag ein nationales Sofortprogramm zum Bürokratieabbau sowie eine Rückführung gesetzlicher Regelungen auf das EU-Recht angekündigt - bislang jedoch ohne sichtbare Ergebnisse für die Wirtschaft.

Nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind Unternehmen, deren durchschnittlicher jährlicher Gesamtendenergieverbrauch über 7,5 Gigawattstunden (GWh) liegt, verpflichtet, bis zum 18. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen. Betreiber von Rechenzentren und Informationstechnik unterliegen dieser Verpflichtung bereits seit Anfang Juli. Zudem mussten Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 GWh ihre relevanten Abwärmepotenziale bereits bis zum 1. Januar 2025 auf der Abwärmeplattform melden.

„Mit dem Energieeffizienzgesetz wurde aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft in der vergangenen Legislaturperiode ein falsches Signal gesendet. Energieeinsparung entwickelte sich zum bürokratischen Selbstzweck; die bislang erfolgreiche Politik des Förderns und Forderns wurde damit konterkariert. Die neue Bundesregierung hatte eine schnelle Korrektur angekündigt. Bislang jedoch ohne konkrete Umsetzung. Die Südthüringer Wirtschaft nimmt sie beim Wort“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen und fordert: „Deutschland muss nicht bei jeder europäischen Vorgabe einen eigenen Sonderweg einschlagen und den bürokratischen Aufwand zusätzlich erhöhen. Im Gegenteil: Dem enormen Regulierungsdrang der EU-Kommission sollte insgesamt eine Absage erteilt werden. Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsgesetz müssen konsequent an europäische Schwellenwerte und Fristen angepasst, deutlich entschlackt und in einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt werden“.

Zur schnellen und spürbaren Entlastung hat die Südthüringer Wirtschaft konkrete Vorschläge vorgelegt. Als ersten wirksamen Schritt sollte unverzüglich eine faktische Aussetzung der bindenden, bußgeldbewehrten Fristen zur Einführung von Energiemanagementsystemen erfolgen. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) könnte hierzu im Verwaltungsweg agieren, etwa durch eine öffentliche Mitteilung, mit der auf Stichprobenkontrollen und Bußgelder vorerst verzichtet wird. Auf diese Weise könnten Unternehmen kurzfristig von der Sorge eines bußgeldbewehrten Fristversäumnisses entlastet werden. Dies wäre weiterhin sinnvoll und von hoher Relevanz, da unzureichende Kapazitäten bei Beratern, Zertifizierern und Umweltgutachtern zu Engpässen und Verzögerungen bei der Einführung der Managementsysteme führen.

In einem zweiten Schritt sollte sich die Bundesregierung zügig dem Novellierungsprozess widmen und das bestehende deutsche „Gold-Plating“ beseitigen. Eine strikte Umsetzung der EU-Vorgaben mit einer eins-zu-eins-Übernahme der dort definierten Schwellenwerte und Fristen in nationales Recht würde zu einem deutlichen Bürokratieabbau und einer spürbaren Entlastung betroffener Unternehmen führen. Von besonderer Bedeutung wäre zudem die Streichung der umfangreichen Umsetzungs-, Berichts- und Auskunftspflichten zur Abwärme, die keine europarechtliche Grundlage haben. Die verpflichtende Offenlegung betrieblicher Abwärmepotenziale sowie Umsetzungspläne für Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen führt zur Preisgabe sensibler Informationen – etwa zu unternehmensspezifischem Know-how, eingesetzten Verfahren, Produktionsmustern und zur aktuellen Wettbewerbslage einzelner Betriebe. Besonders im Bereich der Rechenzentren ist dies auch unter sicherheits- und geopolitischen Gesichtspunkten äußerst kritisch zu bewerten.

Dass nicht nur energieintensive Branchen wie die Industrie von den gesetzlichen Verpflichtungen betroffen sind, zeigen aktuelle Erhebungen im Verkehrsgewerbe. Denn zum Gesamtendenergieverbrauch eines Unternehmens zählen auch die Verbräuche des Fuhrparks. Je nach Einsatzbereich und Fahrleistung der eingesetzten Fahrzeuge können bereits Transportunternehmen mit etwa acht Fahrzeugen bei einer jährlichen Laufleistung von 130.000 Kilometern die 2,5-GWh-Schwelle erreichen. Ab etwa 25 Fahrzeugen wird die 7,5-GWh-Grenze relevant. Damit fallen auch viele kleine und mittlere Transportunternehmen unter die Regelungen des Energieeffizienzgesetzes. Für diese Betriebe bestehen jedoch mangels wirtschaftlich konkurrenzfähiger Alternativen zu Diesel-Lkw derzeit kaum realistische Möglichkeiten, ihre Energieeffizienz zu verbessern. Dies unterstreicht den bürokratischen Selbstzweck der aktuellen Regelung und verdeutlicht den dringenden Anpassungsbedarf des deutschen Gesetzesrahmens.

Suhl, 17. Juli 2025

Tilo Werner
Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

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