Haushaltssanierung auf dem Rücken des Gastgewerbes

IHK Südthüringen zur geplanten Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie

Am 21. Juni hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages entschieden, dass ab 2024 der Verzehr von Speisen in Gaststätten nicht mehr mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert wird. Die Abgeordneten der Regierungskoalition begründeten ihre Entscheidung mit der angespannten Haushaltslage. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt zwar die Rückkehr zur Schuldenbremse, allerdings sollte dies nicht auf dem Rücken einer Branche erfolgen, die wirtschaftlich noch immer stark angeschlagen ist.

Seit dem 1. Juli 2020 werden Umsätze aus Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken mit sieben Prozent besteuert. Mit der Gewährung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes wollte man den Gaststätten helfen, besser mit den politisch verordneten Einschränkungen während der Corona-Pandemie klarzukommen. Die Hilfen waren zeitlich befristet und wurden zuletzt damit begründet, dass die Verbraucher sich verstärkt für die Mitnahme und Lieferung von Speisen entscheiden, die seit jeher nur mit sieben Prozent besteuert werden. Mit dem jetzt abgelehnten Antrag der CDU/CSU-Fraktion sollte der ermäßigte Steuersatz verstetigt werden.

„Für die Gaststätten bedeutet der ermäßigte Mehrwertsteuersatz höhere Gewinnmargen. Diese werden dringend benötigt, um durch Investitionen in Qualität und Bestand attraktiv für die Gäste zu bleiben. Wie unsere Umfragen zeigen, kommen die Gäste nur sehr langsam wieder zurück. Es besteht kein Grund für Entwarnung, zumal die hohe Inflation die Nachfrage dämpft. Außerdem sprechen auch steuersystematische Gründe für den ermäßigten Steuersatz. Wenn Lebensmittel einschließlich zubereiteter Speisen für den Außer-Haus-Verzehr mit sieben Prozent besteuert werden, gibt es keinen Grund für einen Steuersatz von 19 Prozent auf Speisen, die in einer Gaststätte verzehrt werden“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Mit einer Gaststätte in Thüringen kann man nicht reich werden und muss stattdessen um jeden Euro kämpfen. Nach Angaben der amtlichen Statistik erzielte eine Thüringer Gaststätte in 2021 einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz von 221.820 Euro. Bei einer Umsatzrendite von 10 Prozent bleiben dem Gastwirt nach Abzug aller Kosten jährlich 22.000 Euro zum Leben. Diese Situation ist keineswegs auskömmlich. Zwischen 2019 und 2021 verringerte sich die Zahl der umsatzsteuerpflichtigen Thüringer Gaststätten von 3.770 auf 3.023. Das ist ein Rückgang um 20 Prozent.

 

Suhl, 23. Juni 2023

Dr. Jan Pieter Schulz
Dr. Jan Pieter, Schulz
Referent Volkswirtschaft

Telefon +49 3681 362-406

 E-Mail E-Mail schreiben

Steuerpolitik Arbeitsmarktpolitik Arbeitsmarkt Konjunktur Elektronische Rechnung/E-Rechnung Konjunkturumfrage/Konjunkturbericht Statistiken Volkswirtschaft Wirtschaftspolitik Kurzarbeit Regionalausschuss Suhl Gesundheitsmanagement Gesundheitsmanagement / Gesundheitsförderung (BGM / BGF) Standortpolitik Saisonumfrage Tourismus Standortumfrage Standortanalyse