IHK Südthüringen begrüßt Entscheidungen zur Sicherung von Transportketten

Finanzielle Hilfen ebenso notwendig

  • Berufskraftfahrerqualifikation ausgesetzt
  • Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten gelockert
  • Sonderregelungen für Gefahrguttransporte

Zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln, Treibstoffen und medizinischen Produkten haben Bund und Länder Ausnahmeregelungen für den Güterkraftverkehr erlassen. Auch der Freistaat Thüringen hat für das Transportgewerbe weit gefasste Regelungen beschlossen, die dafür sorgen, dass Brummis und Busse verzögerungsfrei fahren dürfen.

Für Berufskraftfahrer wurden einzelne Regelungen, wie beispielsweise die Berufskraftfahrerqualifikation, vorübergehend ausgesetzt. Fahrerlaubnisse der Klassen C und D (mit den jeweiligen Unterklassen) werden um ein Jahr verlängert, auch wenn die ärztlichen Bescheinigungen nicht vorgelegt werden können. Gleiches gilt für die Verlängerung des Personenbeförderungsscheines. Darüber hinaus werden Fristverlängerungen bei der Prüfungsregelung und in den übrigen Verwaltungsverfahren gewährt.

„Diese Maßnahmen werden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt. So kann die ohnehin schon schwierige Verfügbarkeit von Fachpersonal weitestgehend sichergestellt werden, denn die Aufrechterhaltung der Transportketten ist für die Versorgung der Bevölkerung und der Unternehmen essentiell“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas.

Hierzu zählt auch der Transport gefährlicher Güter auf der Straße, wie beispielsweise Kraftstoffe für Tankstellen. Die mit dem Ziel der Verlangsamung der Virusausbreitung erlassene Allgemeinverfügung des Freistaates Thüringen beinhaltet auch die Schließung von Bildungseinrichtungen, sodass hier u. a. keinerlei Kurse und Prüfungen zur Verlängerung der Gültigkeit von ADR-Bescheinigungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte in den Unternehmen stattfinden können. Um die rechtsverbindliche Gültigkeit dieser Bescheinigungen dennoch sicherzustellen, wurde eine Sondervereinbarung erlassen. Mit dieser besteht die Gültigkeit von ADR-Bescheinigungen pauschal bis zum 30. November 2020 fort.

In einem weiteren Erlass wurden vorerst die Lenk- und Ruhezeiten im Güterverkehr gelockert. Die tägliche Lenkzeit darf von nun an maximal fünfmal in der Woche auf zehn Stunden verlängert werden. Fahrer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit einlegen. Diese Ausnahmeregelung ist auf bestimmte Warengruppen beschränkt, wie zum Beispiel Waren des täglichen Bedarfs, Güter zur medizinischen Versorgung oder Treibstoffe.

„Die von Bund und Land erlassenen Regelungen für die Unternehmen im Verkehrsgewerbe gehen uns allerdings nicht weit genug. Transportunternehmen in der Transportkette der Grundversorgung haben mit Sicherheit eine hohe Auslastung. Aber die überwiegende Mehrheit der Transportunternehmen gerät durch Corona in Existenznot und benötigt zur Sicherung der Liquidität vor allem finanzielle Erleichterungen“, so Pieterwas.

Konkret nennt Pieterwas hier die Aussetzung oder Stundung der Kfz-Steuer, die Aussetzung der Lkw-Maut sowie eine gezielte teilweise Rückerstattung der Mineralölsteuer. Ebenso sollten die Förderhöchstgrenzen für die Transportbranche der Situation angepasst werden.

Detaillierte Informationen zu den Ausnahmeregelungen finden Unternehmen auf der Website der IHK Südthüringen www.suhl.ihk.de/coronavirus unter der Rubrik Geschäftsbetrieb. Ebenso sind hier die Hinweise zum internationalen Warenverkehr, aber auch FAQs und Tipps zu Arbeitsrecht und Kurzarbeit, Liquidität und finanzielle Hilfen abrufbar. Das Informationsangebot wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

Suhl, 27.03.2020

Thomas Leser
Thomas Leser
Referent Regionalplanung, Handel & Verkehr

Telefon +49 3681 362-132

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