IHK Südthüringen verschiebt Azubi-Abschluss- und Weiterbildungsprüfungen
Auch Sach- und Fachkundeprüfungen bleiben vorerst ausgesetzt
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen verschiebt wie alle deutschen IHKs die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Hiervon sind in Südthüringen fast 760 Auszubildende und 120 Teilnehmer einer Höheren Berufsbildung betroffen.
„Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt“, informiert Dr. Petra Kukuk, Abteilungsleiterin Aus- und Weiterbildung. Die industriell-technischen Prüfungen sollen am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden.
Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Genauere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen sind unter www.suhl.ihk.de/bildung zu finden.
Die IHK Südthüringen begründet die Absage einerseits mit dem Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, andererseits müssten die Vorgaben der Thüringer Grundverordnung eingehalten werden. „Insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften in den Bundesländern ist es faktisch unmöglich geworden, bisher geplante bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten“, erläutert Dr. Kukuk.
Auch alle IHK-Unterrichtungen sowie die IHK Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) werden mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt. Sobald neue Prüfungstermine feststehen, werden diese auf der Internetseite der IHK Südthüringen veröffentlicht.
Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit der Schulungsnachweise für Berufskraftfahrer und im Gefahrgutbereich verlängert worden. So bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Auch die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bleiben bis zum 30. November 2020 gültig.
Suhl, 27.03.2020