10 Jahre erfolgreiche Aktivierung ausländischer Fachkräfte

IHK FOSA – Thüringer IHKs ziehen Bilanz

Das vor zehn Jahren im April 2012 in Kraft getretene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sorgte auf dem Arbeitsmarkt für ein absolutes Novum: Mit ihm gab es erstmals auch für den Bereich der dualen Ausbildungsberufe einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Überprüfung, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit deutschen Berufsausbildungen vergleichbar sind. Seit 2012 erstellt die IHK FOSA Gleichwertigkeitsbescheide für ausländische Ausbildungen.

Das vor zehn Jahren im April 2012 in Kraft getretene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sorgte auf dem Arbeitsmarkt für ein absolutes Novum: Mit ihm gab es erstmals auch für den Bereich der dualen Ausbildungsberufe einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Überprüfung, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit deutschen Berufsausbildungen vergleichbar sind.

Ausländische Fachkräfte können durch Feststellung der Gleichwertigkeit innerhalb weniger Wochen zeigen, welche Berufsqualifikationen tatsächlich hinter ihren fremdsprachigen Ausbildungsnachweisen stehen. Gleichfalls bleiben diese auch für Arbeitgeber nicht länger ein Buch mit sieben Siegeln.
Auch in Thüringen standen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) vor der Herausforderung, sehr kurzfristig Strukturen für ein schnelles und unbürokratisches Anerkennungsverfahren zu schaffen. Gemeinsam mit 73 weiteren Industrie- und Handelskammern gründeten sie 2012 die „IHK Foreign Skills Approval“ (IHK FOSA) mit Sitz in Nürnberg. Seither wurden deutschlandweit über 32.000 Gleichwertigkeitsbescheide aus 153 Ländern erteilt. Damit hat die IHK FOSA einen wichtigen Beitrag geleistet, den Fachkräftebedarf in der Industrie, im Handel und im Dienstleistungssektor zu decken.

Nach Angaben der Thüringer IHKs wurden aus Thüringen bisher 320 Anträge bei der IHK FOSA gestellt. Die Verfahren endeten zu 51 Prozent mit einer vollen Gleichwertigkeit. Immer häufiger stellen zuwanderungswillige Fachkräfte ihren Antrag auch direkt aus dem Ausland. Waren es in den ersten Jahren noch bis zu 10 Prozent der Antragstellenden, stieg diese Quote bis Ende 2021 auf über 40 Prozent.

Aufgrund des „leergefegten“ Arbeitsmarktes infolge der demografischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Expansion ist das Interesse der Thüringer Wirtschaft an qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Waren im Jahr 2011 rund 9.000 Ausländer auf dem Thüringer Arbeitsmarkt beschäftigt, so hat sich diese Zahl inzwischen mehr als verfünffacht, auf rund 53.000 im Jahr 2021.

Die Entscheidung der IHKs die Gleichwertigkeitsanerkennung der Berufsabschlüsse einer zentralen Stelle zu übertragen und dort Kompetenzen im Hinblick auf Fremdsprachenkenntnisse, berufskundliches Wissen und ausländische Bildungssysteme zu bündeln, war weitsichtig und wegweisend. Mit dieser Entscheidung einher geht ein qualitativ hochwertiges Verfahren mit einheitlichen Entscheidungsmaßstäben, die deutschlandweit gelten. Das ist ein wichtiger Baustein, um auch in den kommenden Jahren qualifizierte ausländische Fachkräfte für den Thüringer Arbeitsmarkt zu sichern. Denn nach Schätzung der Thüringer IHKs sind derzeit rund 75.000 Arbeitsplätze unbesetzt.

Die IHK-Organisation insgesamt bietet vielfältige Unterstützung im Hinblick auf die Berufsanerkennung: So beraten die IHKs vor Ort sowohl ihre Mitgliedsunternehmen als auch anerkennungsinteressierte ausländische Fachkräfte fachkundig zum Anerkennungsverfahren der IHK FOSA oder im Falle einer teilweisen Gleichwertigkeit zu den Möglichkeiten einer Anpassungsqualifizierung.

Weitere Infos unter www.ihk-fosa.de.

Suhl, 31. März 2022

 

Jan Scheftlein
Jan Scheftlein
Abteilungsleiter Standortpolitik | Existenzgründung und Unternehmensförderung

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