Sand im Getriebe der Wirtschaftsförderung
Unternehmen brauchen dringend Förderrichtlinien zur Planung von Investitionen
Der Freistaat unterstützt Gründungen, Investitionsvorhaben und Beratungsleistungen der Thüringer Wirtschaft mit verschiedenen Förderprogrammen, die neben Landesmitteln auch mit Geld der EU- oder dem Bundeshaushalt kofinanziert sind. Aktuell ist der Prozess zur Freigabe von Fördergeldern ins Stocken geraten. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen fordert, dass Budgetkürzungen nicht zu Lasten der Wirtschaft erfolgen dürfen und dass die Richtlinien der geplanten Förderprogramme dringend genehmigt werden müssen.
Die Wirtschaftsförderung in Thüringen ist von der Beschlusslage aus Landes- und Bundeshaushalt sowie von der Abstimmung mit der Europäischen Kommission abhängig. Vor allem letztere ist besonders in Übergängen zwischen Förderperioden – in einem solchen befinden wir uns derzeit – relevant. Jedes Bundesland muss eine für die Förderperiode gültige Programmplanung zur Genehmigung in Brüssel einreichen. Auf Basis dieser Planung fußt die jeweilige Förderrichtlinie, die u. a. bestimmt, wann ein Programm wie beantragt werden kann. In dem Genehmigungsprozess klemmt es aktuell an mehreren Stellen.
Einerseits sind die von Thüringen vorgelegten Programme seitens der Brüsseler Beamten noch nicht bestätigt worden, wodurch die Förderprogramme nicht freigegeben werden können. Andererseits diskutieren die Thüringer Ministerien aktuell die Mittelverteilung, da dem Thüringer Landeshaushalt eine globale Minderausgabe verordnet worden ist. Entsprechend müssen Planbestandteile neu verteilt bzw. eingekürzt werden.
„Budgetkürzungen dürfen nicht zu Lasten der Wirtschaft erfolgen, da es notwendiger Förderimpulse zur Erholung nach der Pandemie bedarf“, erklärt der Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, Dr. Ralf Pieterwas. „Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Effizienz der hierfür eingesetzten Landesmittel, durch Kofinanzierung mit EU- bzw. Bundesmitteln, wird jeder Landeseuro durch diesen Hebel aufgewertet.“
Eines der wichtigsten Investitionsförderprogramme ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW genannt. In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße können hierbei bis zu 40 Prozent der Gesamtinvestition als Zuschuss unterstützt werden. Die entsprechenden Finanzmittel werden vom Bund und dem Freistaat bereitgestellt. Aktuell können zwar Anträge bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt werden, allerdings ist die betreffende Richtlinie noch nicht veröffentlicht bzw. der kofinanzierende Bundeshaushalt nicht beschlossen.
„Uns sind verschiedene Investitionsvorhaben bekannt, die dringend auf den Neustart der GRW-Förderung warten. Wir wissen, dass der Freistaat an Lösungen arbeitet, um vor Beschluss des Bundeshaushalts, welcher für Ende Mai im Bundestag vorgesehen ist, Bewilligungen zu ermöglichen. Ebenso von hoher Priorität ist die dringend erwartete Veröffentlichung der Förderrichtlinie, damit für investitionswillige Unternehmen die Konditionen bekannt sind“, konstatiert Dr. Ralf Pieterwas.
Suhl, 10. März 2022
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