Hotellerie ist kein Verschiebebahnhof

IHK Südthüringen zu Plänen zur Finanzierung der Grundrente


Bundessozialminister Heil und Finanzminister Scholz haben ein Finanzierungskonzept für die geplante Grundrente vorgelegt. Sie planen, die Grundrente unter anderem über die Anhebung des verringerten Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen auf 19 Prozent zu finanzieren. Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) hatte vor zehn Jahren gemeinsam mit anderen Akteuren die Senkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen durchgesetzt. Die Begründungen für die damalige Steuersenkung sind heute noch genauso richtig. Sonderlasten für die Beherbergungsbetriebe würden den Deutschlandtourismus nachhaltig beschädigen.

Seit 2010 werden Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in Deutschland mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert. Die Bundesrepublik ist kein Einzelfall: In 25 der 28 EU-Mitgliedstaaten gilt für Übernachtungen der ermäßigte Steuersatz. Lediglich Dänemark, Großbritannien und die Slowakische Republik wenden den normalen Steuersatz an.

Die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf 19 Prozent würde die Branche im Wettbewerb benachteiligen. Wegen des europäischen Umfelds könnte die Steuer nicht an die Kunden weitergegeben werden. Preissteigerungen um 12 Prozentpunkte würden preissensible Kunden vertreiben. Die Betriebe müssten daher die Umsatzsteuer selbst tragen. Dies würde auf Kosten der Investitionen, der Entlohnung der Mitarbeiter und des Unternehmerlohns geschehen. Angesichts niedriger Umsätze wären jedoch die Spielräume gering. Beherbergungsbetriebe erwirtschaften in Deutschland durchschnittlich einen Jahresumsatz von 708.803 Euro. In Thüringen werden durchschnittlich 308.457 Euro Jahresumsatz erreicht.

„Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird von den Beherbergungsbetrieben unter anderem für Investitionen genutzt. Unsere Konjunkturumfrage zeigt, dass bis zu dessen Einführung im Durchschnitt 49 Prozent der Unternehmen Investitionen durchführen konnten. Seit 2010 beträgt dieser Anteil im Durchschnitt 74 Prozent. Die Beherbergungsqualität im Thüringer Wald steht also in einem ganz engen Zusammenhang zur Abgabenbelastung durch den Staat. Die Bundesregierung wäre daher gut beraten, ihre sozialpolitischen Wohltaten nicht um den Preis der Zusatzbelastung des Gastgewerbes herbeizuführen“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Sozialpolitik für die Allgemeinheit sollte auch durch die Allgemeinheit, also die Gesamtheit der Steuerzahler finanziert werden. Einseitige Belastungen einzelner Branchen oder Bevölkerungsgruppen haben hingegen Verteilungseffekte. Im aktuellen Fall würde man die Besserstellung während der Rente mit der Benachteiligung des Deutschlandtourismus bezahlen. Bereits vor zehn Jahren begründete die IHK Südthüringen die Forderung nach ermäßigter Besteuerung mit der europäischen Wettbewerbssituation und dem Investitionsstau im Gastgewerbe.

Suhl, 23.05.2019

Katja Hampe
Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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