Vorbereitungen für ungeregelten BREXIT treffen
Europäische Chemikalienagentur stellt Informationsmaterial zur Verfügung
Chemische Stoffe, die in Großbritannien für den Vertrieb in der EU registriert wurden, können nach einem ungeregelten BREXIT nicht mehr ohne Weiteres in der EU verkauft werden. Großbritannien wäre dann ein so genannter „Drittstaat“ mit neuen Importregeln.
„Betroffen wäre zwar in erster Linie die Chemieindustrie. Aber durch einen möglichen Zusammenbruch der Lieferketten oder durch Lieferengpässe infolge von Problemen bei der Zollabwicklung, würde der wirtschaftliche Schaden weit über die Chemiebranche hinausreichen“, erklärt Tilo Werner, Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International der Industrie- und Handelskammer Südthüringen.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) rät betroffenen Unternehmen ausdrücklich, sich im Hinblick auf die Europäische Chemikalienverordnung (REACH) und entsprechende Stoffregistrierungen weiter auf die Folgen eines möglichen BREXIT, also beispielsweise Lieferengpässe für bestimmte chemischen Stoffe, vorzubereiten. Dazu hat die ECHA umfangreiches Informationsmaterial auf ihrer Website unter echa.europa.eu/de zur Verfügung gestellt.
Suhl, 31.05.2019
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