Enttäuschung über Thüringer Arbeitsministerin

Schenk lässt Gesprächsbereitschaft mit der Wirtschaft beim Thema Ladenöffnungsgesetz vermissen

In der vergangenen Woche hat Thüringens Arbeitsministerin Katharina Schenk einseitig zur geplanten Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes Stellung genommen. Im Koalitionsvertrag hat die aktuelle Regierung verabredet, dass das Ladenöffnungsgesetz im Dialog modernisiert wird. Auch im Pakt für Wachstum und Arbeitsplätze wurde verabredet, dass die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft von Partnerschaft, Kollegialität, Pragmatismus und Lösungsorientierung geprägt sein soll. Die IHK Südthüringen zeigt sich enttäuscht und sieht erste Risse im Vertrauen.

Im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes setzt sich die IHK Südthüringen auch für eine Anpassung der gesetzlichen Regelung von zwei arbeitsfreien Samstagen im Monat für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen ein. Thüringens bundesweit einmalige Regelung ist aus Sicht der IHK nicht zeitgemäß und ein unnötiger Eingriff in einen funktionierenden Arbeitsmarkt. Ministerin Schenk hat hingegen in der Presse erklärt, dass sie an der entsprechenden Regelung festhalten wird.

Die aktuell angestoßene Gesetzesnovelle sollte aus Sicht der IHK aber auch für eine Modernisierung der Möglichkeiten zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Samstagen in Thüringen genutzt werden. Das unfreiwillige Fehlen von Teilen der Belegschaft an den frequenz- und umsatzstarken Samstagen konfrontiert die Thüringer Einzelhändler regelmäßig mit einem massiven Personalengpass. Aber auch für die Beschäftigten im Einzelhandel geht die Vorschrift mit einer erheblichen Beschränkung der persönlichen Freiheit bei der Gestaltung der Arbeitszeit gemeinsam mit dem Arbeitgeber einher.

Unternehmer wie auch Mitarbeiter berichten, dass Beschäftigte durchaus an Samstagen arbeiten wollen, um in der Woche freie Tage für die Familie zu haben. Auch Aushilfen werden durch die Vorschrift eingeschränkt, darunter viele Studenten, die vorrangig nur samstags arbeiten können und für die Minijobs eine wichtige Finanzierungsquelle des Studiums darstellen. Gleichzeitig verlieren nicht nur die Unternehmen wichtige Umsätze, sondern auch die Beschäftigten umsatzorientierte Leistungsprämien.

„Ministerin Schenk entwertet den Koalitionsvertrag bereits im ersten Halbjahr der Regierung, indem sie einseitig Stellung bezieht. Der im Koalitionsvertrag angekündigte Dialog auf breiter Basis wird durch ihre Aussagen hinsichtlich der sogenannten Regelung zum besonderen Arbeitnehmerschutz abgeblockt, noch bevor er begonnen hat. Ein denkbar schlechter Start und zudem klarer Bruch mit dem gemeinsamen Pakt für Wachstum und Arbeitsplätze, so Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen. 

Suhl, 7. Mai 2025

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

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