Jugendarbeitsschutzuntersuchungen vereinfachen - Bundesratsinitiative erster wichtiger Schritt zur Entlastung

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt die aktuelle Initiative der Länder Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern zur Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Hintergrund sind erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung der vorgeschriebenen Jugendarbeitsschutzuntersuchungen für Jugendliche unter 18 Jahren, die inzwischen den Beginn einer Berufsausbildung gefährden.

Nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nur beschäftigt werden, wenn innerhalb der letzten 14 Monate eine ärztliche Erstuntersuchung erfolgt ist. Die IHKs sind gemäß § 35 Berufsbildungsgesetz verpflichtet, die Bescheinigung vor Eintragung eines Ausbildungsvertrages einzusehen.

Der Freistaat Thüringen stellt die dafür notwendigen Untersuchungsberechtigungsscheine seit diesem Jahr ausschließlich digital bereit. Die bisherige Ausgabe über die Einwohnermeldeämter wurde ohne Übergangsfrist eingestellt. Viele Jugendliche verfügen jedoch nicht über die notwendige Ausweisfunktion zur Online-Beantragung. Dies führt zu Verzögerungen und zahlreichen Anfragen von Eltern und Ausbildungsbetrieben.

Erschwerend kommt hinzu, dass laut Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 10. März 2025 keine verpflichtende Leistungserbringung seitens der Ärzte für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung besteht. Die IHK Südthüringen stellt zunehmend fest, dass in vielen Arztpraxen keine Termine mehr vergeben oder Eltern mit zusätzlichen Kosten konfrontiert werden.

„Diese Situation belastet unnötig unsere Ausbildungsbetriebe und junge Menschen, die wir dringend als künftige Fachkräfte brauchen. Wir erleben inzwischen Fälle, in denen der Start der Ausbildung nicht pünktlich möglich ist“, betont Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Auf mehreren Ebenen hat die IHK Südthüringen gemeinsam mit den anderen Thüringer IHKs das Gespräch mit dem zuständigen Thüringer Arbeitsministerium, dem Landesamt für Verbraucherschutz sowie im Landesausschuss für Berufsbildung gesucht. In einer gemeinsamen Stellungnahme wurde Sozialministerin Katharina Schenk vorgeschlagen, die Kontrolle der Erstuntersuchungsnachweise vorübergehend auszusetzen, um den Zugang zur Ausbildung nicht weiter zu erschweren. 

Der vorliegende Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen auf Entschließung des Bundesrates zur Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes unterstreicht den Handlungsbedarf.

„Der Jugendarbeitsschutz ist wichtig, aber seine Umsetzung muss praktikabel bleiben“, fordert Dr. Ralf Pieterwas. „Es ist wertvoll, dass junge Menschen sich für eine Ausbildung entscheiden. Ihnen darf man nicht weiter Steine in den Weg legen. Im Gegenteil muss der Start in die Ausbildung schnell und unbürokratisch gelingen können. Die Initiative des Bundesrates ist dafür ein wichtiger Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen.“
 

Suhl, 19. November 2025

Dominik Konrad
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