Kommunalpolitik muss kostensensibel agieren
Kostenkonferenz im Landkreis Hildburghausen
Standortkosten sind Standortnachteile – dieses Ergebnis lieferte im vergangenen Jahr die Standortanalyse der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen. Deshalb fand am Montag, 27.10.2025, in der Verwaltung der Fernwasserversorgung Südthüringen in Schönbrunn eine Kostenkonferenz statt, an der sich ehrenamtlich engagierte Unternehmer, der Landrat Sven Gregor sowie Bürgermeister aus dem Landkreis beteiligten.
Die Veranstaltung zeigte, dass die Belastung von Unternehmen im Landkreis Hildburghausen durch kommunale Steuern, Gebühren und zweckgebundene Abgaben bislang unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Auch die kommunalen Schulden liegen bisher unter dem Bundesdurchschnitt. Letzteres liegt allerdings vor allem an der geringen Steuerkraft, die die Verschuldungsfähigkeit begrenzt. Gleichwohl nimmt die Belastung der Unternehmen im Zeitverlauf zu.
Dies gilt auch für die Arbeitskosten. Innerhalb der letzten zehn Jahre sind die Monatsgehälter im Landkreis Hildburghausen durchschnittlich um 1.021 Euro gestiegen, und damit stärker als der Bundesdurchschnitt. Drastisch gestiegen sind außerdem die Energiekosten. Hierbei zeigt eine Analyse der Preispolitik der regionalen Strom- und Gasversorger erhebliche Unterschiede je nach Unternehmensstandort und gewähltem Anbieter.
„Die Geschäftsmodelle vieler Unternehmen sind auf niedrige Standortkosten angewiesen, um im überregionalen Wettbewerb auch über den Preis punkten zu können. In den letzten vier Jahren haben sich unsere Kosten drastisch erhöht, die Standortvorteile schmelzen. Daher ist zu begrüßen, dass sich zumindest die Kommunalpolitik bislang sehr kostensensibel verhalten hat. Wir erwarten, dass dieser besonnene Kurs im Landkreis Hildburghausen fortgesetzt wird“, erklärt Reinhard Jacob, Vorsitzender des Regionalausschusses Hildburghausen der IHK Südthüringen und Inhaber der JACOB Diplomingenieure in Masserberg.
Seitens des Landrats und der Bürgermeister wurde abermals insbesondere auf Konstruktionsfehler in der Gemeindefinanzierung hingewiesen, die einen Kostenanstieg begünstigen und zu Steuer- und Gebührenerhöhungen führen. Landes- und Bundespolitische Regelungen, insbesondere im Sozialbereich, sind häufig nicht ausreichend gegenfinanziert.
So bleiben die Gemeinden beispielsweise auf einem Teil der Personalkosten sitzen, wenn in Thüringen das dritte beitragsfreie KiTa-Jahr eingeführt wird, denn an eine ausreichende Finanzierung ist nicht gedacht. Insgesamt bezifferte Landrat Gregor die steigenden Sozialausgaben für 2026 auf sieben Millionen Euro und kündigte eine Erhöhung der Kreisumlage an. Da die Gemeinden und Städte über keine Reserven verfügen, werden die den Bürgern und Unternehmen auferlegten Abgaben steigen. Erste Bürgermeister sprachen bereits von einer Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer.
Außerdem wirken sich die Regelungen des Thüringer Kommunalfinanzausgleichs erschwerend aus, wenn sich Kommunen über die Sätze der Grund- und Gewerbesteuer Standortvorteile schaffen wollen. Die Städte und Gemeinden verlieren Landesmittel, wenn sie Steuersenkungen vornehmen. Zugleich sind aber kommunale Aufgaben weitgehend standardisiert. Lediglich bei freiwilligen Aufgaben wie Schwimmbädern, Bibliotheken, Museen und Theatern kann die Kommunalpolitik Streichungen vornehmen, wenn die Haushaltslöcher wachsen. Der anhaltende Bevölkerungsrückgang wirkt hierbei verstärkend.
„Wir müssen die Kommunalhaushalte zukunftsfähig machen. Wer bestellt muss auch bezahlen“, resümiert Jacob.
Suhl, 29. Oktober 2025
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