Mehr Freiheit für Händler: IHK pocht auf flexible Sonntagsöffnungen

Modernes Ladenöffnungsgesetz entscheidet über Zukunft der Innenstädte

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt die angekündigte Vereinfachung bei der Genehmigung verkaufsoffener Sonntage. An den bisherigen Einschränkungen ändert sich jedoch nichts. Aus Sicht der IHK ist eine weitergehende Reform des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes erforderlich, um Händlern und Kommunen die nötige Flexibilität zu ermöglichen.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt die seitens des Thüringer Arbeitsministeriums angekündigte Vereinfachung bei der Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen. Künftig sollen Landkreise und kreisfreie Städte anstelle des Landesverwaltungsamtes die Erlaubnis erteilen. Damit wird ein bislang aufwändiges Verfahren dem Vernehmen nach praxisnäher und schneller gestaltet.

„Dieser erste Schritt ist richtig und längst überfällig. Für Händler und Veranstalter ist es eine Entlastung, wenn Entscheidungen künftig vor Ort getroffen werden. Allerdings muss Schnelligkeit auch geliefert werden“, erklärt Raphael Brönner, Vorsitzender des Handelsausschusses der IHK Südthüringen.

Die Neuregelung ändert jedoch nichts an der weiterhin bestehenden Begrenzung auf maximal vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr. Diese starre Vorgabe geht aus Sicht der IHK Südthüringen an der Lebensrealität nach wie vor vorbei. Insbesondere die verpflichtende Anbindung an bestimmte Anlässe und Feste beschneidet die Gestaltungsfreiheit der Händler.

„Die Kaufgewohnheiten der Menschen haben sich verändert. Viele nutzen Sonntage bewusst für Einkäufe. Nicht zuletzt, weil sie an diesem Tag Zeit und Muße haben. Sie tun es allerdings, in Ermangelung von Alternativen, online. Ein modernes Ladenöffnungsgesetz muss diesen Bedürfnissen Rechnung tragen und den Händlern mehr Eigenverantwortung ermöglichen. Die Händler sind längst flexibel und viele wollen das Angebot schaffen. Die Politik muss es auch werden“, betont Brönner. 

Die IHK weist darauf hin, dass die Unternehmer im stationären Einzelhandel in Südthüringen im nationalen wie internationalen Wettbewerb stehen. Während in vielen Ländern Ladenöffnungen an Sonntagen selbstverständlich sind, schränken die deutschen Regelungen die Wettbewerbsfähigkeit ein. Stetig wächst der Druck durch den Onlinehandel, der unabhängig von Sonn- und Feiertagsregelungen rund um die Uhr verfügbar ist.

„Ein wirtschaftsfreundlicher Rahmen bedeutet nicht, die Sonntagsruhe aufzugeben. Aber die derzeitigen Einschränkungen sind überzogen und aus der Zeit gefallen. Es braucht mehr Flexibilität, um attraktive Innenstädte zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Ein modernes Ladenöffnungsgesetz entscheidet über die Zukunft unserer Innenstädte“, fordert Brönner abschließend. 

Die IHK Südthüringen appelliert an die Landespolitik, die aktuelle Entbürokratisierung als Auftakt für eine umfassende Reform der Ladenöffnungs- und Arbeitszeitgesetze zu verstehen.

 

Zur Information

Die Forderungen der IHK Südthüringen im Überblick:

/ Abschaffung des Anlassbezugs bei verkaufsoffenen Sonntagen

/ Vereinfachung durch bloße Anzeige bei den Ordnungsämtern statt Genehmigungsverfahren

/ Modernisierung der Thüringer Bedarfsgewerbeverordnung

/ Einsatz der Landesregierung für eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung im Arbeitszeitgesetz

Suhl, 18. September 2025

Jan Scheftlein
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